23. Die Freimaurer.

Die Freimaurer haben mit dem Teufel einen Vertrag abgeschlossen, nach welchem dieser ihnen Geld verschafft, damit sie vergnügt leben können. In dem Hause, wo sich die Freimaurer versammeln, befindet sich ein Sarg, und in demselben liegt eine Katze; das ist der Teufel. Wer in den Bund der Freimaurer ausgenommen werden will, muss sich in den schwarz ausgeschlagenen Sarg legen, welcher alsdann in eine tiefe Gruft hinab. gesenkt wird. Hier muss der Aufzunehmende schwören, dass er die Satzungen der Gesellschaft gewissenhaft beobachten und vor jedermann geheim halten will. Ein verheirateter Mann kann nur dann Mitglied der Genossenschaft werden, wenn seine Frau ihre Einwilligung dazu gibt. Einstmals wollte eine Frau nicht darein willigen, dass ihr Mann Freimaurer würde. Da befahlen ihr die Freimaurer, sie solle sich die Bilder in dem roten Saale ansehen. Sie tat es und fand auch das Bild ihres Mannes. Darauf sagte man ihr, sie solle ihren Mann mit einer Stecknadel durchstechen. Sie tat es; als sie aber nach Hause kam, fand sie ihren Mann tot im Lehnstuhl sitzend, seine Schläfe mit einem Nagel durchbohrt. Mit dem Sterben der Freimaurer hat es auch sonst seine besondere Bewandtnis. Sie können nämlich nicht im Bette sterben, sondern nur sitzend oder stehend. Jeder Freimaurer kann es dem Genossen von der Stirn ab. lesen, wann er sterben muss; ihr Tod aber tritt in der Regel schnell und plötzlich ein.

Mündlich.