Reisen in Schweden – 1. Von Wegen, Pferden, Fuhrwerk und Postillion

Aus: Ernst Moritz Arndts Reise durch Schweden im Jahr 1804, Teil 1
Autor: Arndt, Ernst Moritz (1769-1860) Schriftsteller, Historiker, Freiheitskämpfer und Abgeordneter der Frankfurter Nationalversammlung. Gebürtig in Groß Schoritz auf Rügen, Erscheinungsjahr: 1806
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Schweden, Reisen, Land und Leute, Sitten und Gebräuche, Natur und Umwelt, Flora und Fauna, Geschichte, Städte und Dörfer, Extrapost, Lebensweise
Es gibt in Schweden keine gewöhnliche fahrende Posten, sondern bloß reitende oder leicht fahrende Briefposten mit einem Pferde. Man muss also, wenn man reist, das tun, was man in andern Ländern nennt sich der Extraposten bedienen. Eine andere Art fortzukommen gibt es hier nicht, diese Art ist aber gar nicht teuer im Vergleich mit den übrigen Ländern Europas; doch ist die Einrichtung dabei etwas anders und diese will ich kurz beschreiben.

Die Einrichtung heißt Skjuts, Skjutsning. Für die Posthäuser anderer Länder sind in Schweden sowohl in den Städten als auf dem Lande ähnliche Häuser und Höfe unter dem Namen Gästgifvaregårdar eingerichtet. Diese haben besondere Freiheiten und Immunitäten, kleine Vorteile an Wiesen und Ackern, andere zufällige nicht mitgerechnet. In den volkreicheren Provinzen und an den größeren Landstraßen bestehen sie oft aus recht ansehnlichen Gebäuden mit mehreren tapezierten Zimmern, Spiegeln und Betten zum Logieren; für die Wirtschaft und die Pferde und Leute sind Nebenhäuschen, Scheunen und Ställe. Der Inhaber solcher Häuser heißt Gästgifvare. Ihm liegt es ob, für die Fortschaffung und Bequemlichkeit der Reisenden zu sorgen, den Müden, Kranken, Übernachtenden für billige Bezahlung Zimmer, Betten, Essen zu reichen, kurz Fremde und Eingeborne mit der Höflichkeit, Gerechtigkeit und Billigkeit zu empfangen und zu bedienen, welche seiner Nation so eigen ist. Er ist eine Ähnlichkeit von dem, was man sonst Posthalter nennt, und doch ist er kein rechter Posthalter; denn er hält nicht die Pferde, sondern nur einige, oft gar keine. Die schwedischen Bauern sind die eigentlichen Posthalter und hier komme ich auf das Unterscheidende der Einrichtung. Es gibt nämlich für den Dienst der Reisenden dreierlei Pferde, Hållpferde (Hållhästar), Gästgifvarepferde (Gästgifvarenshästar), und Reservepferde. Ihr Dienst und ihre Bedeutung ist folgende.

Nach Verhältnis seiner Lage und der gewöhnlichen Zahl der Reisenden sind für jeden Gästgifvaregård für jede 24 Stunden eine bestimmte Anzahl Pferde angeschlagen. Diese nennt man Hållpferde oder Stationenpferde. Zu ihren bestimmten Stunden finden sie sich auf dem Gästgifvaregård ein, und leisten ihren Dienst, so wie die Reisenden ankommen, oder, wenn sich keine finden, gehen sie nach Ablauf der 24 Stunden ungebraucht wieder nach Hause, indem andre an ihre Stelle kommen. Die gewöhnliche Zeit der Ablösung ist Abends 6 Uhr, in einigen Provinzen auch 12 Uhr Mittags. Diese Hållpferde sind aus den von dem Gästgifvaregård und der Landstraße abgelegenen Dörfern, und haben oft einen Weg von 1 bis 3, ja in einigen Provinzen von 4 bis 5 Meilen.

Sind die Hallpferde ausgegangen, so tritt die Schuldigkeit des Gästgifvare ein, mit seinen eigenen Pferden zu skjutsen, und sind auch diese fort, so kommt es endlich an die Reserve. Diese Pferde sind in denjenigen Dörfern angeschlagen, welche zunächst um den Gästgifvaregård liegen, und sie müssen sogleich zu jeder Stunde bereit sein, wie der Dienst von dem Gästgifvare oder seinem Stellvertreter angesagt wird. Dieser Stellvertreter, der sich auf den ordentlichen Gästgifvaregårdar und auf den besuchteren Landstraßen gewöhnlich findet, heißt Hållkarl, der Diener und Beförderer der Reisenden, der Bestimmer und Schlichter der Pflichten und Streitigkeiten zwischen den Skjutsbönder unter einander, oder zwischen den Reisenden und den Skjutsbönder. Skjutsbönde heißt nämlich der Bauer oder Bauerknecht und Junge, der mit den Pferden zu seinem Gästgifvaregärd kommt.

Solange Hållpferde und Skjutspflichtige Gästgifvarepferde da sind, braucht der Reisende sich keine Minute länger aufzuhalten, als was zum Abschirren der einen, und zum Anschirren der andern Pferde nötig ist. Sind diese aber ausgegangen, so muss er länger oder kurzer warten, je nachdem die Dörfer, woher die Reserve kommen soll, näher oder entfernter liegen. Das kann in den verschiedenen Provinzen von einer Viertel-, einer halben Stunde sich zu 2 — 3 Stunden ausziehen. In den bevölkerten Provinzen und an den großen Landstraßen wartet man selten über eine Stunde auf die Reserve.

Im Süden und in der Mitte von Schweden sind die Stationen oder Håll von 3/4 bis 2, seltener 2 ½, höchstens 2 ¾ schwedischen Meilen, im Norden und in Finnland auf einigen Stellen 4 bis 5 Meilen. Damit indessen der Reisende nicht betrogen werde und der Gästgifvare oder Hållkarl keine Unordnung oder Durchstecherei machen könne, sind gute Polizeiordnungen. In manchen Provinzen sind bei jedem Hall an besonderen Tafeln die Meilen und die Gebühr für jedes Pferd, für Brücken u. s. w. aufgezeichnet. In allen aber ist von der Landeskanzlei der Provinz das Schema eines Tagebuches eingeschickt, worin gewöhnlich als Vorrede die gegenseitigen Pflichten und Rechte des Gästgifvare, der Skjutsbönder und Reisenden gedruckt zu lesen sind. Die Anzahl der Pferde; der Stationen, nach welchen geskjusst wird, und ihre Entfernung sind gedruckt oder geschrieben. Unter besondern Rubriken wird die Zeit der Ankunft und Abreise, die Zahl der Pferde und welche Pferde der Reisende bekommen, eingezeichnet; eine weite Kolumne ist den Beschwerden desselben über den Skjutsbonde, sein Geschirr und seine Pferde, über den Gästgifvare und Hållkarl gewidmet, und der Gästgifvare muss auf des Reisenden Verlangen sein Attestat mit seines Namens Unterschrift als Bürgen hinsetzen. Auf diese Weise kann der Gästgifvare nicht so viel Unterschleif machen und jeder Reisende kann — worauf es ihm immer am meisten ankommt — sehen, ob die Hållpferde schon alle fort oder noch einige übrig sind. Das Datum wird von dem Ablösungstermin geführt. Kommen nämlich die Hållpferde des neuen Tages um 6 Uhr Abends den 20. Junius, so schreibe ich auf die Rechnung der laufenden 24 Stunden dieses Hålltages den 21. Junius ins Tagebuch, so wie ich mit dem ersten Hållpferde abreise.

Der erste Ruf, so wie man in den Gästgifvaregård einfährt, ist Hållkarl. Er oder sein Stellvertreter kommt mit dem Tagebuch. Man sieht es durch, eröffnet ihm seinen Willen, er läuft Hållpferde anspannen zu helfen, oder Reserve zu bestellen, oder er heißt ein Zimmer heizen, das Bett machen, hilft Koffer und Sachen auf und abpacken, herein- oder hinaustragen. Ist er widerspenstig, ist er oder der Skjutsbonde gar grob gegen den Reisenden, so sollen sie gesetzlich hart dafür büßen. Tut er gar etwas Gesetzwidriges und gegen die Gästgifvareordnung, so sind ihm 6 Paar Ruthen und 50 Daler Silfvermynt Buße gelobt. Immer mag die Exekution wohl nicht so prompt erfolgen; viel kommt dabei an auf die Ordnung und Strenge eines jeden Landshafding, wie er die Polizei seiner Provinz verwaltet.

Nach dem Gesetze sind die Gästgifvare verbunden, für das Bedürfnis der Reisenden und der Pferde alles, was so gewöhnlich gefordert werden kann, in Bereitschaft zu haben und nach einer Taxe zu liefern, die in der Kanzlei der Provinz aufgerichtet und in dem Eintrittszimmer der Reisenden gewöhnlich angeschlagen ist. Heu und Stroh, Hafer und Brot, Milch und Bier, Schinken und Käse, Stube und Bett ist da taxiert. Leider aber findet man manche Gästgifvaregårdar selbst an den besuchten Straßen, wo manche Artikel schlecht sind oder gar fehlen. Einige meinen, daran eben sei die Taxe Schuld, die so niedrig ist, dass kaum die Mühe und Kosten der Anschaffung und Bewahrung, geschweige denn die der Bereitung und Aufwartung bezahlt werden; vielleicht haben sie nicht ganz Unrecht. Für die Fremden, die nicht Bescheid wissen, ist dies am schlimmsten; die Einheimischen, die oft des Weges gereist sind, haben die guten Stellen mit einem glücklichen Stern bezeichnet und wissen, wo sich mit Bequemlichkeit, Zierlichkeit und Sättigung Mahlzeiten und Nachtlager halten lassen. Für Fremde ist es, wenigstens in den raueren Jahreszeiten, geraten, auf alle Fälle sich mit kalter Küche und einem Flaschenfutter zu versorgen. Ich habe auf manchem Gästgifvaregård geschlafen und gegessen, wo Reinlichkeit, Zierlichkeit und Bewirtung herrlich in einander griffen. Manche Fremde tun dem Lande offenbar Unrecht. Freilich wie die Taverns und Hotels auf den Straßen um London und Paris kann es hier nicht sein; aber es ist eben so gut, oft viel besser, als auf den meisten Stationen Nord-Deutschlands und Mittel-Deutschlands, eines Teils von Italien und Nord-Frankreichs. Über die Wege und Langsamkeit kann nur die Unverschämtheit klagen. Bessere Wege, im Allgemeinen genommen, gibt es in keinem Lande Europas, und kein Postillion fährt rascher, als die schwedischen Skjutsbönder, es müsste denn in England und hie und da in Russland sein. Indessen so eine Langsamkeit kann doch eintreten, aber dann ist es der Reisenden Schuld, wenn sie z. B. Wagen mit sich führen, die für die schwedischen Hügelwege, wo es immer auf und ab geht, und für kleine Pferde nicht gemacht sind. Solchen Unbequemlichkeiten ist man in jedem Lande ausgesetzt, und daher muss man sich einrichten; ehe man die Reise antritt. Man höre.

Jeder Gästgifvare ist schuldig, größere und kleinere Wagen für 1, 2, 3 Pferde, Karren, Schlitten, Seilenzeug, Sättel zu halten. Einige Skjutsbönder bringen auch wohl dergleichen mit. Wollen die Reisenden sich dieser bedienen, so bezahlen sie nach Verhältnis der Größe und des Gebrauchs für die Meile von ein paar Pfennigen bis zu einem Schilling für Wagen, Schlitten, Sattel. Wer ohne eignes Fuhrwerk kommt und nicht Gelegenheit oder Geld hat, sich in Schweden sogleich eines zu kaufen, der muss sich schon auf dasjenige setzen, was man ihm vorführt. Er schicke sich aber auf ein gutes natürliches oder künstliches Gesäß, denn einen größeren Anti-Hypochondriakus im Stoßen und Rütteln, selbst auf den trefflichen schwedischen Wegen, kann es unmöglich geben, als diese engen Bauerwagen auf kleinen Rädern, wo man jedes Steinchens, jedes Absprunges, den die Pferde machen, mit Schmerzen gewahr wird. Am besten tut man, bei seiner Ankunft in Schweden, sich ein eigenes, nach den Wegen und Pferden eingerichtetes, Fuhrwerk zu kaufen oder es vorher an dem Landungsorte zu bestellen. Karossen, Chaisen, Berlinen, Kabrioletts, und was es für eine Menge Namen und Wagen geben mag, sind alle leicht gebaut, meistens statt der einfachen Deichsels in ebenen Ländern mit Brankarden in der Mitte, worin ein Pferd geht und die anderen den Wagen steuern, gewöhnlich auf niedrigen Rädern laufend, um den Schwung und den Sturz von jähen Hügeln und Bergen auf die Pferde nicht zu groß und also Unfälle vermeidlicher zu machen. Mit solchen Wagen geht es sicher und schnell, und man fährt in einer Stunde seine schwedische Meile, die ungefähr anderthalb deutschen Meilen gleich ist. Dies gilt von ganz Schweden, diejenigen Jahreszeiten ausgenommen, wo durch Schnee, Tauwetter, gewaltige Regen, auch die besten Wege unfahrbar werden können. Nur wenige Provinzen, z. B. Schonen, Mailand, Westergöthland, auch Finnland, haben hin und wieder schlechte und halb germanisierte Wege.

Gesetzmäßig darf eine Person mit einem leichten zweirädrigen Fuhrwerke durch ganz Schweden sich mit einem Pferde skjutsen, und ein volles Schiffspfund (400 schwed. Pfund) hinter sich legen. Ja zwei Personen mit wenigem Gepäck, jeder mit einem kleinen Koffer oder Mantelsack, brauchen nicht mehr als ein Pferd zu nehmen. Hinter zwei Pferden darf ich zwei Personen und zwei Schiffspfund Gepäck laden, und so fortgehend. Nach Verhältnis der Wagen und Personen nimmt man 5 bis 4 Pferde, womit es immer im Trabe geht. Mehr habe ich selten vor Wagen gesehen, es sei denn vor ungeheuren Maschinen oder für den Prunk.

Will man recht schnell reisen, so schickt man, weil die Hållpferde ausgegangen sein können, und man vielleicht auf den Stationen warten musste, von Hall zu Hall einen Vorboten mit einem Zettel, worauf man für jedes Hall die Stunde der Ankunft und die Zahl der erforderlichen Pferde schreibt, damit alles bei der Ankunft bereit sei. Auch dies kann man gewöhnlich ökonomisch einrichten, und tut es auch. Ich selbst machte es den verflossenen Herbst so. Man ladet seinen Koffer und das Gepäck auf eine Bondekärra, (Bauerkarren) mit einem Pferde bespannt, und schickt sie etwa 8 bis 10 Stunden vor seiner Abreise mit dem Vorbotenzettel fort von Håll zu Håll, bis der Zettel und die Sachen Halt machen, wo man sein Nachtquartier, sein Abendessen, sein warmes Zimmer, und Gott weiß was sonst noch bestellt hat. Treu werden diese Sachen auf jedem Håll von einem Skjutsbonde dem andern überliefert, und man kann gewiss sei, dass man alles unbeschädigt und ungeplündert auf der Stelle findet, wo man Halt machen hieß. Für das Fuhrwerk, mit welchem man selbst fährt, braucht man dann, wenn man mit mehreren Personen reist, ein Pferd weniger, und die Reise geht überdies schneller und leichter.

Hat man Eile und will Tag und Nacht fahren, so kann man in den guten Jahreszeiten und auf den gewöhnlichen Wegen, wenn der Vorbote immer voraus ist, in 24 Stunden wohl 24 schwedische, oder ungefähr 36 deutsche Meilen fahren; oder will man ruhen, so macht man in einem Dygn, (24 Stunden) wie der Schwede sagt, 15 schwedische Meilen, schläft seine 6 Stunden, hält seine bequemen Abend- und Morgenmahlzeiten, und isst und trinkt noch nebenher so viel, als man hat und mag. Von welchem Lande kann man mehr sagen?

Aber selbst wenn man den Zufall walten lässt; zuweilen Håll- und Gästgifvarepferde findet, zuweilen auf Reserve warten muss, geht es eben so schnell, als in den meisten Ländern mit Extrapost. Man macht auch so in den nicht gar kurzen Tagen des Jahres seine 8 bis 12 Meilen, schläft, kleidet und pflegt sich wie gewöhnlich. Ich kann davon sprechen, denn ich bin ein halbes Jahr so gereist, da ich nicht bloß das Land durchfliegen, sondern auch sehen und hören, und den Zufall oft über mich zum Herrn haben wollte, durch welchen man nur etwas zu sehen und zu hören bekommt.

Nicht durch das Gesetz, sondern durch eine Art Observanz, die sich eingeschlichen hat, und die sich die Bauern oder die Leute, die sie mit den Pferden schicken, gefallen lassen, nimmt der Reisende entweder selbst die Zügel oder gibt sie seinem Kutscher und Bedienten. Ist Platz für den Skjutsbonde, so huckt er bei der Seite oder hinten auf, wie er kann; wo nicht, so läuft er seine anderthalb bis zwei Meilen nach, oder er sieht zu, wie er mit anderer Gelegenheit nach dem Håll kommt, wohin seine Pferde gegangen; oder wie er sie durch einen andern Skjutsbonde zurück erhält. Überhaupt fahren die Schweden stark, und die Pferde sind darauf eingeübt. Aber wenn ich zuweilen in einer halben, oder binnen ¾ Stunden die Meile fahren sah, und die armen Kreaturen, mit Schaum bedeckt, oder die Seiten schlagend, abgespannt wurden, so fluchte ich der Willkür des Treibers, und mich jammerten die Tiere und ihr Besitzer. Freilich sind auch da Gesetze von Vergütung, wenn die Tiere übertrieben sind oder stürzen; aber die Untersuchung ist oft weitläufig, und die Willkür groß. Wer kann denn gerade auf der Stelle sagen, ob das Pferd zu Schanden getrieben ist, oder nicht: kommen die Folgen nach, wie weit ist der Reisende oft! Ich sage, dass manche so fahren; doch soll das Beispiel unsers jetzigen Königs, und sein ausdrücklicher Befehl der Wildheit etwas Einhalt getan haben. Immer freuen sich die Skjutsbönder, wenn ein Fremder ihre Pferde in die Hand bekommt, weil sie aus Erfahrung wissen, dass sie gelinder fahren, als die Eingebornen, welche durch das Schnelle verwöhnt sind. Übrigens sind die schwedischen Pferde als Traber schnell und dauerhaft, und haben einen Atem, den man bei vielen stärkeren und größeren deutschen, oft vergebens sucht. Nur in einer Jahreszeit, im Frühling, wenn ein langer Winter und später Graswuchs war, möchte der Reisende zuweilen über abgemattete zu klagen haben.

Man bezahlt jetzt, seit dem Sommer 1803, auf die schwedische Meile für das Pferd 12 Schillinge Riksgäld, oder ungefähr 6 Groschen preußisch. In den Städten ist es verschieden. In einigen Städten sind nämlich Hållpferde, für welche, wie auf dem Lande, bezahlt wird; sind sie ausgegangen, so kommen des Gästgifvare Pferde, wofür man die Hälfte mehr gibt, als auf dem Lande, nämlich 18 Schillinge; hingegen die Reserve in den Städten wird allgemein doppelt bezahlt, die Meile nämlich mit 24 Schillingen. In manchen Städten sind weder Håll- noch Gästgifvarepferde, und da ist also 12 Groschen die gemeine Taxe. Auch mehreren Stationen zunächst um die Hauptstadt, die sonst die Menge der Reisenden zu druckend fühlen wurden, hat man eine Erhöhung des gewöhnlichen Skjutsgeldes bewilligt, wenn die Hållpferde ausgegangen sind, als Rotebro, Barkarby, Fittia, Ensta, Lena.

Dies Geld für die Pferde ist auch Alles, was dem Reisenden mit Recht abgefordert werden kann. Keine Trinkgelder sind Pflicht. Weder der Hållkarl noch der Skjuisbonde dürfen sie fordern. Tun sie dies gleich gegen das Gesetz, so steht es doch in eines jeden Willkür, was und ob er was geben will. Für ein paar Stüver, für 1, 2 Schillinge, machen die guten Leute schon tiefe Bücklinge und wissen nicht genug, wie sie danken sollen. Wer hanöversche, sächsische, französische Postillione kennt, diese Groben und Unersättlichen, die, wenn sie 8 bis 12 Groschen über die Gebühr Trinkgeld erhalten, doch nie zufrieden sind; wer, wie ich, aller Arten Fuhrwerk, der eignen Füße, der Pferde, der Wagen und Schiffe sich bedient, wer mit mancherlei Fuhrleuten, Fährleuten, Matrosen und Fachinis sich herumgezankt und herumgeschlagen hat, den muss die unendliche Güte und Treue sicherlich rühren, die ihm hier allenthalben entgegen kommen. Es ist nicht zu leugnen, dass auf den frequenten Wegen die Hållkarlar und Skjutsbönder nicht oft verdorben werden, und ich werde selbst Beispiele davon anführen; aber wer an die Prellereien und Grobheiten anderer Länder gewohnt ist, welche Schweden so oft mit Island und Spitzbergen eben so lächerlich als dumm zu vermischen scheinen, der wird hier gar nicht klagen können. Der Fremde, welcher ohne Kenntnis der Sprache wie ein Stummer von Ystad oder Helsingborg nach Stockholm hinaufzieht und absichtlich um mehr als 2 Rthlr. geprellt wird, hat über großes Unglück zu klagen. Dies kann dadurch geschehen, dass der Hållkarl oder Skjutsbonde das Håll eine Viertel- oder halbe Meile länger ausgibt, als es wirklich ist, und dafür das Geld einstreicht — eine Schande, die selten ist — oder in den Städten, wo freilich Spitzbüberei am ersten gedeiht, lässt der Hållkarl den unerfahrenen Reisenden Hållpferde für Reserve doppelt bezahlen. Beide Fälle sind mir begegnet und können auch andern begegnen, aber sie sind doch äußerst selten. In der Regel hat man ehrliche Menschen; und für ein paar Stüver auch die, welche dienen und helfen müssen, freundlicher um sich, als in den meisten Ländern; und was kann dem Menschen unter Menschen Süßeres begegnen?

Dies ist ungefähr das Hauptsächliche der schwedischen Skjutseinrichtung. In den meisten Provinzen und an den Hauptstraßen finden sich Håll, in einigen, z. B. in Kalmarslän, in Blekingen, einem Teil Schonens, und in den nördlicheren auf manchen Wegen, wo wenig gereist wird, gibt es nur Reserve. Bei mancher Station ist auch kein bestimmter Gästgifvaregård, sondern es wechselt im Dorfe unter den Nachbarn. In den entlegeneren und öderen Gegenden nördlicher Provinzen, wo die Dörfer und selbst die einzelnen Wohnungen weit von einander liegen, entbehrt man auch dieser Einrichtung, und wendet sich etwa an die Länsmänner und andre Vorgesetzte der Bauren, oder gradezu an sie selbst, und wird da wohl etwas warten müssen, aber sich nie in Verlegenheit befinden. Im Ganzen hat kein Volk leicht so viel Liebe und Achtung für Gesetze, die es kennt, als das schwedische, keines aber mehr Achtung für das menschliche Gesetz, für das der Treue und Hilfe. Je weiter von den großen Städten, je weiter von dem Tummelplatze des Verderbens, desto lieb- und hilfreichere Menschen, und desto lustigeres Reisen in Schweden.

Die Landstraßen werden überhaupt auf das vortrefflichste unterhalten, und Meilenzeiger, Schneepflüge und Brücken, alles ist an seinem Platze in bester Ordnung. Außer den großen Heerstraßen, die meistens den besten Chausseen anderer Länder zu vergleichen sind, gibt es unter den mittleren Wegen die sogenannten Ting- und Auhenwege, die zu den Sitzen der Landgerichte und zu den Kirchen führen, und besser und etwas breiter angelegt und unterhalten werden müssen, als gewöhnliche Kommunikationswege.

Zum Schluss noch Einiges über die Entstehung und die Folgen dieser Skjutseinrichtung. Schon in den frühesten Zeiten war der schwedische Bauer der Gästgifvare und Skjutsbonde der Reisenden durch den angeborenen Charakter der Treue und Gastfreiheit, welche von jeher die nordischen Nationen ausgezeichnet haben. Er empfing, pflegte und geleitete die Fremden. Diese waren aber wahrscheinlich nicht so häufig, kamen auch nicht mit solchem Tross noch solcher Üppigkeit, als in späteren Zeiten. Es gab keine großen Heerstraßen, keinen ausgebreiteten Handel, keine Säterier, Schlösser und Städte. Zu Fuße oder im Sattel passierte man die ungebahnten Fußsteige. Man weiß, dass Königinnen und Prinzessinnen noch im 12ten und 13ten Jahrhundert, grade wegen der schlechten Wege in manchen Provinzen, reiten mussten. Alles musste anders werden einige Jahrhunderte nach dem befestigten Christentum und mit dem veränderten Zustande des Volkes und Landes. Zu geschweigen, dass so viele neue Lasten auf das Volk gelegt wurden, so kamen auch weit mehr Gelegenheiten und Reitzungen zum Reisen. Die Reisen wurden überdies drückender, je mehr man für die alten freien Männer, Herren und Gewaltige im Reiche bekam. Aus dem, was fromme Sitte gewesen war, ward drückender Übermut, indem die Reisenden der Bauren Güte, zur vollsten Schuldigkeit machten, und sich mit Pferden und Leuten, ohne sie zu fragen, bei ihnen einlegten und ihres Eigentums gebrauchten. Diesen Übermut nannte man Wåldgästning. Die erste Einschränkung desselben soll im 12ten Jahrhundert von Birger Jarl, bestimmt aber von seinem Sohn Magnus Ladulås, versucht sein, um das Jahr 1285. Er verbot diesen Freiskjuts in Privatgeschäften und wollte die Bauern nicht ungebührlich beschwert wissen. Aufseher wurden an den allgemeinen Landwegen verordnet, welche den Reisenden zu dem Hofe hinweisen sollten, wo er Skjuts und Herberge für Bezahlung genießen sollte, damit nicht einige immerfort von den Reisenden beschwert würden, andre dagegen ganz frei ausgingen. Aber wenn der König durch das Land reiste, so sollte er nach dem Gesetz durch einen Zusammenschuss des ganzen Distrikts verpflegt und geskjusst werden. Wenn Bischöfe, Reichsräte, Ritter und Waffenleute in Amtsgeschäften oder zu Herrentagen reisten, so sollten sie nach einer im Gesetz vorgeschriebenen Anzahl mit Bedienten und Pferden Verpflegung und Freiskjuts genießen. Alle, die des Königs eigene Briefe auf Freiskjuts und Freiquartier hätten, sollten vom Landvolke unentgeldlich verpflegt und fortgeschafft werden.

Dies war freilich ein Gesetz, aber wie sollte es geübt werden in den beiden anarchischen Jahrhunderten, die folgten, wo die Magnaten und Erzpriester auf Kosten des Landmanns immer mehr sich von Lasten zu befreien und sie ihm auf den Nacken zu wälzen wussten? Es ging lange nachher auf altem Fuß, wenn nicht ärger, und im Kalmarrecess 1483 ward es den Bauern wieder aufgelegt, jeder reisenden Herrschaft für 2 Pferde umsonst das Futter zu liefern. Erst im 16. Jahrhundert unter Gustav dem Ersten und seinen Nachfolgern ward auch hier der Versuch gemacht, das alte Übel zu heilen. In einem Edikt von 1561 ward verordnet, dass an den großen Wegen Tavernen und Gasthäuser angelegt werden sollten. Auf die Verpflegung der Menschen und Pferde ist eine Taxe gelegt. Nur königliche Beamten sollen ohne Bezahlung geskjusst werden. In den folgenden Jahrzehnten sind oft neue Verordnungen und Verbote der Gewalttätigkeiten und Missbräuche. 1577 ward verboten, keinen zu skjutsen, der nicht königliche Postwappen habe, und den Edelleuten befohlen, wenn vielleicht einmal einer mit solchen geschickt sei, sie abzuliefern und nicht in eignen Geschäften oder für ihre Dienerschaft zum Druck des Landmanns zu gebrauchen. Auch wird gesagt, dass viele mit Wagebriefen, die den königlichen nachgemacht waren, den gemeinen Mann betrogen. Im Jahr 1584 heißt es: „So leiden sie nichts desto weniger Unrecht und Übermut jetzt, meistens von den Vornehmsten hier im Reiche, sowohl in als außer dem Rat, und von ihren Dienern, wie auch von andern, als Kaufleuten, Schreibern, Vögten, Hofleuten, Soldaten, die in ihren eignen Angelegenheiten im Reiche ab und zu reisen.“ Auch wird das Anlegen mehrerer Gasthäuser und eine neue Taxe verordnet. „Und auf das benannte Gästgifvare ihr Amt desto besser verwalten und aufrecht halten können, so wollen wir ihnen hiermit gnädiglich vergönnen und nachlassen für die Hemman, die sie besitzen, Freiheit von allen jährlichen Abgaben und andern bestimmten und unbestimmten Auflagen, die vorfallen und von unsern andern Untertanen gefordert werden können; auch befreien wir sie vom Einlager, Fuhren, Frohnen, Konskription und anderer kleinen Hilfe. — Und damit unsre treuen Untertanen von solchen unleidlichen Skjutsfahrten, womit sie bis jetzt belastet gewesen, verschont bleiben, sollen sie uns und der Krone zur Erkenntlichkeit einen Daler bezahlen, fürs Erste aber wegen ihrer Armut nur einen halben Daler.“ Dies wird im Edikt mäßig genannt, weil der Adel ganz anders eintreibe von seinen Bauern, die nun vom Skjuts frei seien, nämlich zum Teil 2 Tonnen Getreide, eine Tonne gesalzenen Fisch, ein Zentner Butter und noch anderes. — 1593, 1595, 1602 sind neue Klagen und neue Taxen und Verbot des Missbrauchs der Königsbriefe und Postwappen und des Auspochens der Bauern von Adelsdienern, Kaufleuten, Matrosen und Kriegsvolk.

Überall scheint es mit der Anlegung der Gästgifvaregårdar und mit der ganzen Einrichtung nicht so schnell gegangen zu sein, noch mit der Gewöhnung der Reisenden an Glimpf und Gesetz. Man sieht aus königl. Verordnungen von 1604 und 1614, wie es herging. Es heißt: „Wird der Bauer mit Gewalt überzogen, so sollen des Länsmanns 12 nächste Nachbarn sowohl als das ganze Kirchspiel darauf bedacht sein, mit ihren Waffen bereit zu sein, wenn sie des Länsmanns Botschaft bekommen, ihm zu Hilfe zu ziehen und denjenigen einzufangen, der sich solche Gewalt erlaubt, und ihn auf das nächste Schloss oder ins nächste Gefängnis zur Haft zu führen. Zugleich wird den Reisenden verboten, ihre Pferde, wie bisher, auf den Feldern am Wege zu futtern, die Länsmän und ihre Diener die Fjerdingsmän bei harter Strafe nicht zu misshandeln. Das Anlegen neuer Gastgifvaregårdar wird den Häradshöfdingen und Häradsmännden zur Pflicht gemacht, nicht gern weiter von einander als eine bis anderthalb Meilen. Zufolge Norrköpings Beschluss von 1604 und König Karls des Neunten Mandat, sollte jeder Bauer, sowohl der halb- als ganz sesshafte, und jeder Torpare jährlich 2 Mark an Skjutsfärdsgeld geben, damit die, welche in der Krone Angelegenheiten zum Gästgifvare ziehen, dort zehren und sich Pferde mieten könnten. Der Adel und seine Diener sollten auch bezahlen, was sie von der Krone Bauern geleistet bekämen, und sollte der Skjuts vergütet werden im Sommer mit einem Stüver, im Herbst und Winter mit anderthalb Stüvern die Meile. In Örebros Reichstagsabschied von 1614 und von den Finnischen Ständen in eben dem Jahre wird wieder geklagt über ungebührliches Skjutsen und über Gewalt. — Die alten Ordnungen wurden 1615 weiter bestätigt, doch sollte das Kriegsvolk beim Durchzug Essen und Bier umsonst haben, so wie Fuhren für den Tross und die Kranken. Die Taxe ward bestimmt zu 4 Öre die Meile für Beamte und für den Adel, die andern sollten nach Übereinkunft bezahlen. Unter der Königin Christine in den 1630gen Jahren sind neue Klagen und Bestimmungen, aus welchen man lernt, wie es ging, wenn es in einem Edikt von 1658 heißt: „So jemand mit Gewalt fordert und zugreift und der Gästgifvare greift mit den Seinigen zur Wehr und es wird jemand erschlagen, so geht Leben für Leben, bleibt es aber bei gefährlichen Wunden, so verliert der Täter die linke Hand." Auch wird eine Strafe darauf gesetzt, wenn die Reisenden mit denselben Pferden gewaltsam mehrere Stationen vorbei jagen und so die Pferde verderben. 1636 ward die Meile zu 5 Öre Silfvermynt im Sommer und Winter und zu 7 Öre im Herbst und Frühling für jedes Pferd gesetzt. Nach dem Reichstagsbeschluss von 1642 verpflichtete sich auf 2 Jahre jedes Skatte- und Kronohemman zu 3 Daler und jedes Frälse zu 6 Mark Silfvermynt in Skjutsfärdsgeld, und auch auf dem Reichstage von 1649 gingen die Meisten diese Bewilligung ein, um unbeschwert und frei von dem sogenannten

Kronskjuts und von Verpflegung zu bleiben und von Fuhren und Transporten, ausgenommen bei dem Marsch des Kriegsvolks; aber diejenigen Provinzen und Distrikte, welche sich hierzu nicht verstanden, sollten jeden skjutsen, der in des Königs Angelegenheiten mit einem Passe reiste, und sollte das Landvolk, das abseits im Kirchspiel oder Härad wohnte, an den Wegen, wohin der Landshöfding verordnen würde, wöchentlich 2 Tage seine Hållhästar zur Stelle haben. In der Königin Christine Gästgifvareordnung von 1649 sind mehrere Anordnungen über Wege, Meilenzeiger etc., der Preis ist das ganze Jahr hindurch 6 Öre Silfvermynt die Meile für Schweden, für Finnland und Norrland 4 Öre. — 1651 kam aus, dass zur Vermeidung des Unwesens auch der Krone und ihrer Befehlshaber und Bedienten Freiskjuts aufhören solle. Seit endlich von 1664 an von jedem Hemman die Skjutsfärdspengar ausgingen, so ward durch die Zeugordnung von 1696 der Freiskjuts für das Kriegsvolk abgeschafft, aber dafür sollte eine Durchzugsabgabe (Durchtågsgärd) ausgemacht werden, wann Durchzug vorfiele, wovon die Provinzen, welche am meisten beschwert wurden und die an den Hauptstraßen liegenden, Bezahlung für ihre Pferde erhalten konnten.

Seitdem ein ordentlicher Hållskjuts zuerst auf den größeren; nachher auf den kleineren Wegen eingerichtet ist, haben die Gästgifvare Gelegenheit bekommen, sich der ihnen für so manche Befreiungen und Vorteile aufgelegten Leistungen zu entziehen, da sie anfangs ganz allein mit einiger Reserve aus den nächsten Dörfern den ganzen Skjuts zu besorgen hatten. So klagen Manche, aber was wollen sie? Wie sollten jetzt die Gästgifvare mit den Pferden, die sie vor ihren Hemman halten können, die Sache bestreiten, da das Land an Menschen, an Kultur, Kommunikation und also auch an Reisenden so unendlich zugenommen hat?

Manche Patrioten haben den Nachteil berechnet, welchen die Skjutseinrichtung verursachen. Es ist allerdings schlimm, dass der Bauer 1, 2 Pferde mit einem Burschen oder Knecht 1, 2, 3 Meilen weit schicken, Futter und Essen mitgeben, sie den weiten Weg machen lassen soll, vielleicht nach 24 Stunden sie, ungebraucht und ohne einen Heller verdient zu haben, zurückerhält, vielleicht auch so gebraucht, dass sie mehrere Tage, ja wohl Wochen für alle Arbeit untauglich, vielleicht gar auf immer verdorben sind. Wie viel Zeit geht da verloren! nicht gerechnet die Unsittlichkeit und Liederlichkeit, die bei den Burschen, welche mit den Pferden in den Krügen und auf den Landstraßen liegen, leicht einreißen und sich so in die unschuldigen Hütten des Landmanns verbreiten kann. Man hat mancherlei Vorschläge gemacht zu andern Einrichtungen, aber selbst uneingenommene und gescheute Patrioten haben mich versichert, dass es bei dem jetzigen Zustande des Landes und seiner Bevölkerung schwerlich noch anders einzurichten sei. Unter Karl dem Zwölften wurden 1718 fahrende Posten eingerichtet, aber nach seinem Tode wieder aufgehoben. Einen ähnlichen Versuch machte man in der letzten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, auch er wollte nicht glücken. So viel kann man indessen sagen, dass mit der verhältnismäßigen Erhöhung des Skjutsgeldes auch das übermütige und unnütze Missbrauchen dieser Einrichtung immer seltener werden wird.

Ich habe aus der Rede eines Reichstagsmitgliedes vom Adelstand vom Jahr 1765 eine Berechnung des Nachteils, welchen diese Einrichtung für das Reich und den Ackerbau haben soll; aber diese Berechnung ist übertrieben. Ich will ihr Resultat hersetzen. Er nimmt im ganzen Reiche, was auch zu viel ist, 3.000 Gastgifvaregårdar, die jeder täglich 3 paar Pferde beschäftigen und der Arbeit entziehen sollen. Die Zeitigkeit des Ackers, wo er besäet werden sollte, nimmt er ungefähr auf 3 Tage an. Dies macht 27.000 Paar Pferde. Auf jedes Paar rechnet er eine Tonne Korn, oder 27.000 Tonnen Frühlingssaat, die nicht zu rechter Zeit ausgesäet und untergebracht werden kann, deren Ertrag er also für das sechste Korn nur auf das dritte anschlägt. Der Verlust beträgt also 71.000 Tonnen Korn. Legt man dazu halb so viel von der Herbstsaat, so verliert das Reich dadurch, dass der Bauer Skjutsare ist, jährlich über 100.000 Tonnen Korn, wann das Wetter nicht besonders günstig ist. Nun berechnet er hierzu eben so ungeheuer den Verlust an ruinierten Pferden und andere Beschädigungen.

Mäßiger ist der Anschlag eines andern Gegners der Einrichtung des Hållskjutses im zweiten Jahrgange des Journals Läsning i blandade ämnen. Er nimmt für Schweden und Finnland 700 Gästgifvaregårdar an, und rechnet auf jeden 6 Håll- und Reservepferde, täglich also 4.200 Pferde und jährlich eine Million 533.000 Fuhren. Dann kommt er auf die Zeit und Arbeit, welche darauf geht. Da ist erstlich das Zurüsten der Pferde und des Geschirres, welche den Tag nicht gebraucht werden können, wo sie zu Abend auf dem Håll sein sollen, den zweiten Tag wird der Skjuts verrichtet und den dritten sind Kerl und Pferd oft abgemattet. Nicht viel glücklicher als die Hållbönder sind die für die Reserve angeschlagenen, da sie immer ihre Pferde hergeben, sie vorn Pfluge und vom Erntewagen nehmen müssen, sobald der Hållkarl ansagt. Zum Schluss kommt auch dieser Patriot mit manchen, jetzt noch unausführbaren, Plänen und Vorschlägen.

Die Zahl der Pferde ist nach den Provinzen und der Nachbarschaft sehr verschieden. Um Stockholm und an manchen andern Stellen sind für manche Gästgifvaregårdar täglich 35 bis 50 Pferde angeschlagen; der geringste Belauf von Hållpferden an den größeren Straßen ist 15 bis 20. In Upland sowohl als in mehren Provinzen wird für ein volles Hemman gewöhnlich vier und zwanzigmal im Jahre geskjusst, und da für jeden Skjutsfärd fast zwei volle Tage darauf gehen, so nimmt dies den achten Teil des Jahres weg. Vormals lag auf den Frälsehemman nur der halbe Skjuts gegen Krono- und Skattehemman, aber jetzt trägen sie Gleiches mit diesen, so wie bei Durchzügen, Märschen, Transporten, im Krieg und Frieden.

Die Preise des Skjuts sind nach Verhältnis der Zeiten allmählich erhöht worden, obgleich man gestehen muss, dass sie wirklich jetzt noch zu gering sind. 1649 kostete das Pferd auf die Meile 6 Öre und schon 1718 ward es auf 8 Stüver erhöhet. Aber erst 1734 ward es allgemein auf dem Lande 8 Öre Silfvermynt und in den Städten 16, da war der Münzwert lange vorher über die Hälfte verschlechtert, so dass man in der Mitte des 18. Jahrhunderts in der Tat weniger bezahlte, als in der Mitte des 17ten. Von 1757 an ward es auf 12 Stüver auf dem Lande und 24 Stüver in den Städten gesetzt und 1786 auf des Bauerstandes Anhalten auf 16 Stüver erhöht. Von 1789 an war 8 Schillinge für das Pferd die Norm, da aber der Kurs des Riksgäld von Jahr zu Jahr fiel, so ward in der Tat die Bezahlung immer geringer, bis auf Norrköpings Reichstage der Wert des Riksgäld gegen Banko bestimmt und seit dem Sommer 1803 das Skjutsgeld festgesetzt ward, auf dem Lande zu 8 Schillingen, in den Städten zu 16 Schilling Banko für die Meile.

Mit dieser ganzen Skjutseinrichtung hat das Briefpachtwesen nichts zu tun, welches auch nicht unter dem Landshöfding und der Provinzialregierung, sondern unter des Kanzleikollegii Direktion steht. Für diese Briefposten sind eigne Hemman über das ganze Reich angeschlagen, welchen für die Schuldigkeit, die Briefpost bis zur nächsten Station zu befördern, manche Vorteile auf Immunitäten bewilligt sind, als Befreiung von Konskription, Skjuts, Einquartierung, Fronen. Einige bekommen auch noch Geld und andre Emolumente obendrein.

So bin ich mit Wegen, Pferden, Fuhrwerk und Postillion auf dem Reinen und die Reise kann beginnen.

00 Nord-Schweden Landkarte

00 Nord-Schweden Landkarte

00 Süd-Schweden Landkarte

00 Süd-Schweden Landkarte

01 Unser Land. Von Otto Hesselbom

01 Unser Land. Von Otto Hesselbom

02 Auf der Einfahrt nach Stockholm. Von Prinz Eugen

02 Auf der Einfahrt nach Stockholm. Von Prinz Eugen

03 Seebär. Zeichnung von Albert Engström

03 Seebär. Zeichnung von Albert Engström

04 Nordischer Sommerabend. Motiv von Lidingö. Von Richard Bergh

04 Nordischer Sommerabend. Motiv von Lidingö. Von Richard Bergh

05 Die Meinigen. Frau Karin Larsson mit ihren Kindern Suzanna, Lisbeth, Ulf und Pontus, auf Sundborn. Von Carl Larsson

05 Die Meinigen. Frau Karin Larsson mit ihren Kindern Suzanna, Lisbeth, Ulf und Pontus, auf Sundborn. Von Carl Larsson

06 Skånisches Gehöft. Lithographie nach Ernst Norlind

06 Skånisches Gehöft. Lithographie nach Ernst Norlind

07 Krebsfang. Aquarell von Carl Larsson

07 Krebsfang. Aquarell von Carl Larsson

08 Draußen. Ölbild von Anders Zorn

08 Draußen. Ölbild von Anders Zorn

09 Skibinder. Zeichnung von Gunnar Hallström

09 Skibinder. Zeichnung von Gunnar Hallström

10 Osterfeuer. Ölbild von Karl Nordström. Thiels Galerie, Stockholm

10 Osterfeuer. Ölbild von Karl Nordström. Thiels Galerie, Stockholm

11 Zwei alte Bauernweiber. Zeichnung von Albert Engström

11 Zwei alte Bauernweiber. Zeichnung von Albert Engström

12 Auf dem Weg zur Kirche. Ölbild von Carl Wilhelmson.

12 Auf dem Weg zur Kirche. Ölbild von Carl Wilhelmson.

13 Birkengehege in Södermannland. Ölbild von Reinhold Norstedt.

13 Birkengehege in Södermannland. Ölbild von Reinhold Norstedt.

14 Auf dem Anstand. Ölbild von Bruno Liljefors.

14 Auf dem Anstand. Ölbild von Bruno Liljefors.

15 Märzabend. Gemälde von Edvard Rosenberg

15 Märzabend. Gemälde von Edvard Rosenberg

16 Licia mit dem Kaffeebrett. Zeichnung von Gunnar Hallström

16 Licia mit dem Kaffeebrett. Zeichnung von Gunnar Hallström

18 Das Schloss Vadstena. Gemälde von Oscar Björck

18 Das Schloss Vadstena. Gemälde von Oscar Björck

19 Schlittengläut auf dem Hof. Gemälde von Gustav Ankarcrona

19 Schlittengläut auf dem Hof. Gemälde von Gustav Ankarcrona

21 Interieur eines Rättviker Bauernhauses. Aquarell von Carl Larsson

21 Interieur eines Rättviker Bauernhauses. Aquarell von Carl Larsson

22 Erdarbeiter. Gemälde von Carl Wilhelmson

22 Erdarbeiter. Gemälde von Carl Wilhelmson

23 Björs Mia. Gemälde von Emerick Stenberg

23 Björs Mia. Gemälde von Emerick Stenberg

24 Sonnenwendtanz. Ölbild von Anders Zorn

24 Sonnenwendtanz. Ölbild von Anders Zorn

25 Elche. Zeichnung von Bruno Liljefors

25 Elche. Zeichnung von Bruno Liljefors

26 Kings Karin. Ölbild von Anders Zorn

26 Kings Karin. Ölbild von Anders Zorn

27 Bergwerksarbeiter auf dem Erzgebirge von Kiruna. Gemölde von Carl Wilhelmson

27 Bergwerksarbeiter auf dem Erzgebirge von Kiruna. Gemölde von Carl Wilhelmson

28 Ein Lappe. Zeichnung von Albert Engström

28 Ein Lappe. Zeichnung von Albert Engström

29 Ölands Kalkheide. Ölbild von Nils Kreuger

29 Ölands Kalkheide. Ölbild von Nils Kreuger

30 August Strindberg. Gemälde von Richard Bergh

30 August Strindberg. Gemälde von Richard Bergh

31 Das königliche Schloss, Stockholm. Gemälde von Prinz Eugen

31 Das königliche Schloss, Stockholm. Gemälde von Prinz Eugen

32 Lejonbacken. Gemälde von Louis Sparre

32 Lejonbacken. Gemälde von Louis Sparre

33 Verner von Heidenstam in seinem Hause auf Djursholm. Gemälde von Oscar Björck

33 Verner von Heidenstam in seinem Hause auf Djursholm. Gemälde von Oscar Björck

34 Riddarholmen an einem Frühjahrsabend. Zeichnung von Karl Nordström

34 Riddarholmen an einem Frühjahrsabend. Zeichnung von Karl Nordström

35 Die Riddarholmbucht in einer Sonnwendnacht. Ölgemälde von Eugen Jansson

35 Die Riddarholmbucht in einer Sonnwendnacht. Ölgemälde von Eugen Jansson