Plagemann, Georg Otto Ludwig (1748-1825) Magister, Theologe, Lehrer und Publizist - Nachruf
Aus: Freimütiges Abendblatt, Band 8 (1826)
Autor: Redaktion - Freimütiges Abendblatt, Erscheinungsjahr: 1826
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Nachruf, Landesgeschichte, Schulgeschichte, Volksbildung, Pädagoge
Am 6. März ging mit Tode ab M. Georg Otto Ludwig Plagemann, geboren zu Spornitz bei Parchim, wo sein 1787 verstorbener Vater einige 40 Jahre als Prediger stand, den 19. (?) Juli 1748. Die ersten 12 Jahre erhielt er Unterricht im Elternhause, dann 2 Jahre auf der Schule zu Parchim; Kränklichkeit wegen musste er darauf wieder 2 Jahre bei seinen Eltern weilen. Dann kam er in Pension bei dem älteren Prediger Capobus zu Blankenhagen, unweit Ribnitz, wo des Unsrigen ältester Bruder — welcher 1806 als Rektor des deutschen National-Lyceums zu Stockholm starb und dessen gründliche Unterweisung ihm sehr nützlich ward — Hauslehrer bei dem einzigen Sohn des gedachten Predigers war.
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Nach neuen 2 Jahren ward der Unsrige auf das Gymnasium zu Güstrow gegeben, und bezog dann, nach gleich langdauerndem Aufenthalte, die Akademie zu Leipzig, um sich dort der Theologie zu widmen. Seinen Aufenthalt beschränkte er auf 2 Jahre, und lehnte der liebenden Mutter Anerbieten, begleitet von einem Beutel mit 300 Rthlr., ab, noch in Bützow weiter zu studieren, weil er sie ihrer Sparschillinge nicht berauben wollte, und in Bützow keine Lehrer, wie in Leipzig, wieder zu finden sich überzeugte. Bald darauf trat er eine Hauslehrerstelle beim Pastor Glüer zu Wattmannshagen an, dessen gründliche Gelehrsamkeit ihm sehr ersprießlich war, und lehnte nicht lange nachher ein Präzeptorat am damals blühenden Pädagogium zu Bützow ab, welches er selbst für einen unbesonnenen Streich erklärte. Bis ins dritte Jahr zu Wattmannshagen bleibend, nahm er 1773 das Konrektorat an der großen Stadtschule zu Wismar auf vorherrschender Neigung zum Schulstande an, fand in seinem Amte Liebe, Beifall und Zutrauen, und aus Güstrow, Rostock und Schwerin Kostgänger, Hausbursche und Privatisier, aus den angesehensten Häusern um sich versammelt. Sein sehr begründeter Ruf als Schulmann verschaffte ihm wahrscheinlich das Konrektorat an der großen Stadtschule zu Rostock, welches er im Oktober 1768 antrat und schon im Jahre darauf mit dem Rektorate vertauschte. Neben dieser Stelle hielt er auch von 1790 bis 1804 Vorlesungen über griechische und lateinische Klassiker, mit welchem Erfolg? ist mir unbekannt geblieben. Eine ihm am 1. September 1813 beim Unterrichte plötzlich Überfallene Augenschwäche nahm so zu, dass er Ostern 1815 mit einer anständigen Pension von 400 Rthlr. emeritiert ward, und von der Zeit an erblindete er für sein ganzes übriges Leben.
Mit Wahrheit ist dem Verstorbenen nachzurühmen, dass er ein sehr tüchtiger Schulmann war, wackere Schüler zog und seine Schule nicht herunter brachte. Auch war es sehr lobenswert an ihm, dass er, was lange vor ihm nicht geschehen war und seit seinem Abgange nicht geschehen ist, das Wohl seiner Schule durch Publizität — die Seele aller öffentlichen Lehranstalten, diese erste der Schulnotdurften, mit Klopstock zu reden, welche auch von den verdienten Rektoren zu Güstrow, Parchim, Schwerin und Wismar gewissenhaft besorgt wird — zu befördern strebte. Als Gelehrter verdient er ebenfalls alle Achtung; leider aber minderte er sie selbst nur zu oft durch gar zu arge Pedanterie, die in der Regel höhere und niedere Lehrer bei ihrem Tun und Treiben beschleicht, und Überschätzung eigener Talente, Verkleinerung fremder Fähigkeiten, Dünkel, Neid etc. in ihrem Gefolge hat, auch bei ihm hatte.
Seine Schriften, so weit sie sich mit Gewissheit angeben lassen, denn er schrieb, nach eigenem Geständnis, mitunter anonym, sind folgende:
1) Lehrbuch zum Unterricht in der lateinischen Sprache, aus den besten alten und neuen Schulbüchern gesammelt, teils umgearbeitet und mit Hilfsmitteln begleitet. Wismar, Schwerin und Bützow, 1784. 8. 2te verm. u. verb. Ausg. ebendas. 1767. 8. 3te Aufl. ebendas. 1795. 8. 4te verb. Aufl. ebendas. 1801. 6. 6te verb. Aufl. Rostock, 1611. 6.
Dies Werk ward in vielen Schulen durch ganz Deutschland zum Unterricht benutzt, und wird nutzbar bleiben, während mancher philologische Blumenstrauß verwelkt, manches trasonische Pamphlet längst vergessen ist.
2) Ideen über die Privatstunden der Lehrer an öffentlichen Schulen. Rostock, 1788. gr. 8.
3) Die Rückkehr der Musen. Ebendas. 1789. 4.
Mit diesem Gedicht wünschte er der Rostockschen Akademie Glück zu ihrer Wiederherstellung.
4) Gedanken über den Verfall und die Aufnahme öffentlicher Schulen. Ebendas. 1789. gr. 8.
Diese Schrift und No. 2. erhielten den gemeinschaftlichen Titel: „Zwei Schulschriften.“ Schwerin und Wismar, 1790.
5) Die erleichterte lateinische Syntaxis, nach Anleitung der vorzüglichsten älteren und neueren Grammatiker; zum Gebrauch jüngerer Stylisten, den Bedürfnissen unsere Zeitalters gemäß eingerichtet. Rostock und Leipzig, 1794. 8.
Gleich sehr geschätzt in Deutschland, wie No. 1.
6) Zwei gegen Einen. Ein Federkrieg aus Konjekturen. Rostock, 1800. 6.
7) Deuterokritik. Ebendas. 1800. 6.
Die ärgerliche Kontroverse, welche diese und die vorhergehende Piece veranlasste, und über welche ich mit Eschendach (Ann. der Rost. Akad. IX. 70) und dem Ungenannten in der Monatsschr. v. u. f. Meckl. 1800, 3, 4 völlig einverstanden bin, dass P. eben so wenig völlig Unrecht, als noch weniger völlig Recht habe, entspann sich aus folgendem Ereignis. Ein Doktorand der Med., Val. Lorenz aus Rostock, ließ von P. seine Inaug. Diss. lateinisch übersetzen und blieb ihm das dafür bewilligte Honorar schuldig. Der Dekan der med. Fakultät, A.G. Weber, ein tüchtiger, wenn gleich etwas zu gekünstelter Lateiner, hielt diese Übersetzung noch für zu unlateinisch, und so ward eine zweite dem nachherigen Prof. Dahl übertragen. Über alles dies ergrimmte P. ganz ungebührlich, und ließ hervorgehen in dem 7. und 8. St. der R. Monatsschr. v. u. f. Meckl. 1799: „Kritik des Titels einer kleinen Abhandlung; ein wichtiger Beitrag zum Promotions-Unfug unserer Zeit“, welche auch abgedruckt ist in Rochs Mg. lit. Anz. 1799. Dagegen erfolgten fulminante Schriften von Weber und Dahl, (ebenfalls wieder abgedruckt bei Roch.) Hierauf ward P. vom akad. Gericht zur Erklärung des gebrauchten Ausdrucks „delictum“ in seinem ersten Aufsatz angehalten, von welcher Aufgabe er an die Landes-Regierung appellierte. Durch Vermittlung des akad. Gerichts ward aber die Sache dahin beigelegt, dass P. eine angemessene Erklärung, sowohl in der Monatsschr. als im Anzeiger geben musste. Völlige Auskunft über diese drolligen Händel geben Eschenbachs Annalen im 9. Bande.
6) Die Bürger-Tugenden. Ein Gedicht von Pacificus Bürgerfreud. Ebend. 1801. 4.
Veranlasst durch den Rostockschen Tumult im Oktober 1800.
9) Erleichterte lateinische Grammatik für Anfänger: 2 Teile. Ebendas. 1808. 8.
Der 2. Teil erschien bereits 1794 unter dem bei No. 5. angegebenen Titel.
10) Über den richtigen Gebrauch des Wortes quod, ein Versuch; zugleich auch Berichtigung und Ergänzung des 104. und 105. §. in seiner erleichterten Syntaxis. Ebendas. 1812. gr. 8.
11) Beweis, dass der öffentliche Schulmann völlig berechtigt sein muss, einen störrigen, trotzigen u. s. w. Schüler aus der Zahl der bessern eigenmächtig und ohne die Einwirkung eines Dritten auszustoßen; kurz und aphoristisch dargestellt. Ebendas. 1814. gr. 8.
12) An mein hochgeehrtes und vielgeliebtes Publikum. Ebendas. 1815. 4.
Ein Gedicht auf seine Versetzung in den Ruhestand.
13) Folgende Aufsätze in der N. Monatsschr. v. u. f. Mecklenburg: a) Nachricht von einem großen Bau der lateinischen Stadtschule zu Rostock und einigen damit verwandten Gegenständen; 1794. St. 4. 5. 6. 8. d) Anrede bei der Einführung drei neuer Lehrer auf der Stadtschule zu Rostock; 1796. St. 11. c) Zwei schwere Stellen im Horaz übersetzt; die erstere vorzüglich wegen des Wortes modus, und die letztere wegen der Redensart peccantum superne; 1797. St. 9 und 10.
14) Einzelne Gedichte und kleine Aufsätze, auch Übersetzungen aus dem Französischen in Zeitschriften.
Vergl. Eschenbachs Annalen durch alle 13 Bände. Gel. Teutschl. VI. XV. Einige Züge aus seinem Leben, von ihm selbst verfasst; im freim. Abendbl. 1824, No. 301.
G. K.
Mit Wahrheit ist dem Verstorbenen nachzurühmen, dass er ein sehr tüchtiger Schulmann war, wackere Schüler zog und seine Schule nicht herunter brachte. Auch war es sehr lobenswert an ihm, dass er, was lange vor ihm nicht geschehen war und seit seinem Abgange nicht geschehen ist, das Wohl seiner Schule durch Publizität — die Seele aller öffentlichen Lehranstalten, diese erste der Schulnotdurften, mit Klopstock zu reden, welche auch von den verdienten Rektoren zu Güstrow, Parchim, Schwerin und Wismar gewissenhaft besorgt wird — zu befördern strebte. Als Gelehrter verdient er ebenfalls alle Achtung; leider aber minderte er sie selbst nur zu oft durch gar zu arge Pedanterie, die in der Regel höhere und niedere Lehrer bei ihrem Tun und Treiben beschleicht, und Überschätzung eigener Talente, Verkleinerung fremder Fähigkeiten, Dünkel, Neid etc. in ihrem Gefolge hat, auch bei ihm hatte.
Seine Schriften, so weit sie sich mit Gewissheit angeben lassen, denn er schrieb, nach eigenem Geständnis, mitunter anonym, sind folgende:
1) Lehrbuch zum Unterricht in der lateinischen Sprache, aus den besten alten und neuen Schulbüchern gesammelt, teils umgearbeitet und mit Hilfsmitteln begleitet. Wismar, Schwerin und Bützow, 1784. 8. 2te verm. u. verb. Ausg. ebendas. 1767. 8. 3te Aufl. ebendas. 1795. 8. 4te verb. Aufl. ebendas. 1801. 6. 6te verb. Aufl. Rostock, 1611. 6.
Dies Werk ward in vielen Schulen durch ganz Deutschland zum Unterricht benutzt, und wird nutzbar bleiben, während mancher philologische Blumenstrauß verwelkt, manches trasonische Pamphlet längst vergessen ist.
2) Ideen über die Privatstunden der Lehrer an öffentlichen Schulen. Rostock, 1788. gr. 8.
3) Die Rückkehr der Musen. Ebendas. 1789. 4.
Mit diesem Gedicht wünschte er der Rostockschen Akademie Glück zu ihrer Wiederherstellung.
4) Gedanken über den Verfall und die Aufnahme öffentlicher Schulen. Ebendas. 1789. gr. 8.
Diese Schrift und No. 2. erhielten den gemeinschaftlichen Titel: „Zwei Schulschriften.“ Schwerin und Wismar, 1790.
5) Die erleichterte lateinische Syntaxis, nach Anleitung der vorzüglichsten älteren und neueren Grammatiker; zum Gebrauch jüngerer Stylisten, den Bedürfnissen unsere Zeitalters gemäß eingerichtet. Rostock und Leipzig, 1794. 8.
Gleich sehr geschätzt in Deutschland, wie No. 1.
6) Zwei gegen Einen. Ein Federkrieg aus Konjekturen. Rostock, 1800. 6.
7) Deuterokritik. Ebendas. 1800. 6.
Die ärgerliche Kontroverse, welche diese und die vorhergehende Piece veranlasste, und über welche ich mit Eschendach (Ann. der Rost. Akad. IX. 70) und dem Ungenannten in der Monatsschr. v. u. f. Meckl. 1800, 3, 4 völlig einverstanden bin, dass P. eben so wenig völlig Unrecht, als noch weniger völlig Recht habe, entspann sich aus folgendem Ereignis. Ein Doktorand der Med., Val. Lorenz aus Rostock, ließ von P. seine Inaug. Diss. lateinisch übersetzen und blieb ihm das dafür bewilligte Honorar schuldig. Der Dekan der med. Fakultät, A.G. Weber, ein tüchtiger, wenn gleich etwas zu gekünstelter Lateiner, hielt diese Übersetzung noch für zu unlateinisch, und so ward eine zweite dem nachherigen Prof. Dahl übertragen. Über alles dies ergrimmte P. ganz ungebührlich, und ließ hervorgehen in dem 7. und 8. St. der R. Monatsschr. v. u. f. Meckl. 1799: „Kritik des Titels einer kleinen Abhandlung; ein wichtiger Beitrag zum Promotions-Unfug unserer Zeit“, welche auch abgedruckt ist in Rochs Mg. lit. Anz. 1799. Dagegen erfolgten fulminante Schriften von Weber und Dahl, (ebenfalls wieder abgedruckt bei Roch.) Hierauf ward P. vom akad. Gericht zur Erklärung des gebrauchten Ausdrucks „delictum“ in seinem ersten Aufsatz angehalten, von welcher Aufgabe er an die Landes-Regierung appellierte. Durch Vermittlung des akad. Gerichts ward aber die Sache dahin beigelegt, dass P. eine angemessene Erklärung, sowohl in der Monatsschr. als im Anzeiger geben musste. Völlige Auskunft über diese drolligen Händel geben Eschenbachs Annalen im 9. Bande.
6) Die Bürger-Tugenden. Ein Gedicht von Pacificus Bürgerfreud. Ebend. 1801. 4.
Veranlasst durch den Rostockschen Tumult im Oktober 1800.
9) Erleichterte lateinische Grammatik für Anfänger: 2 Teile. Ebendas. 1808. 8.
Der 2. Teil erschien bereits 1794 unter dem bei No. 5. angegebenen Titel.
10) Über den richtigen Gebrauch des Wortes quod, ein Versuch; zugleich auch Berichtigung und Ergänzung des 104. und 105. §. in seiner erleichterten Syntaxis. Ebendas. 1812. gr. 8.
11) Beweis, dass der öffentliche Schulmann völlig berechtigt sein muss, einen störrigen, trotzigen u. s. w. Schüler aus der Zahl der bessern eigenmächtig und ohne die Einwirkung eines Dritten auszustoßen; kurz und aphoristisch dargestellt. Ebendas. 1814. gr. 8.
12) An mein hochgeehrtes und vielgeliebtes Publikum. Ebendas. 1815. 4.
Ein Gedicht auf seine Versetzung in den Ruhestand.
13) Folgende Aufsätze in der N. Monatsschr. v. u. f. Mecklenburg: a) Nachricht von einem großen Bau der lateinischen Stadtschule zu Rostock und einigen damit verwandten Gegenständen; 1794. St. 4. 5. 6. 8. d) Anrede bei der Einführung drei neuer Lehrer auf der Stadtschule zu Rostock; 1796. St. 11. c) Zwei schwere Stellen im Horaz übersetzt; die erstere vorzüglich wegen des Wortes modus, und die letztere wegen der Redensart peccantum superne; 1797. St. 9 und 10.
14) Einzelne Gedichte und kleine Aufsätze, auch Übersetzungen aus dem Französischen in Zeitschriften.
Vergl. Eschenbachs Annalen durch alle 13 Bände. Gel. Teutschl. VI. XV. Einige Züge aus seinem Leben, von ihm selbst verfasst; im freim. Abendbl. 1824, No. 301.
G. K.