Fortsetzung 1

Es soll die Geschichte, damit sie in ihr ewiges Recht trete, wirksam in die Gegenwart eingreifen. Sie lehre uns unseren jetzigen Gemeinzustand nach seiner Notwendigkeit und Freiheit, in seiner Tiefe und Fülle auffassen und begreifen, und zeige, was darin abgestorben folglich aus dem Wege zu räumen, was nur scheintot also zum Leben zu erwecken ist, und was als ein Lebensvolles sorgsam gehegt werden muss; sie errege und kräftige den Geist, in welchem gemeinnützig gewirkt, regiert und das Recht mit fester Hand und unterstützt werden soll; sie beruhige und erhebe das vaterländische Gemüt. Diese erfreuliche, beruhigende und erhebende Wirksamkeit wird ihr im vollsten Maße da zu Teil werden können und müssen, wo Ehrfurcht vor dem angestammten Rechte der Vater die neue Zeit in innigstem Zusammenhange mit der langen Vergangenheit ließ, also vorzüglich in den schleswig-holsteinischen Landen, wo jederzeit beherzigt worden, dass die alte heimatliche Erde, welche die Vorfahren bebauten, zu allen guten Dingen stärkt: was insbesondere auch bei Nordfriesland merkwürdig hervortritt. Es hat in unserer überbeweglichen Zeit ein gewaltiges Ereignis das andere gedrängt, eine Form des öffentlichen Lebens der andern zur ernsten Probe weichen müssen, die eine Stunde droht die andere aus dem Gedächtnisse der Menschen zu verwischen. Kein Wunder daher, und es möchte ein gutes Zeichen sein, wenn viele Edle, deren höheres Leben nicht an den schwindenden Augenblick und seine Gunst verkauft ist, auf der mütterlichen Erde durch Geschichte einen festen Stand- und Haltpunkt zu gewinnen streben. Es kann der Schwindel den inneren Menschen leicht befallen, oder der Wahn ihn betören, dass das volle, vielgestaltige Leben in ein paar dünne, leere und abgezogene Grundsätze oder Prinzipe sich auflösen lasse, eine trostlose Ansicht, oft frevelhaft und hochmütig, oft töricht zur Anwendung gebracht. Nicht viel von der ererbten Sitte der Altvordern blieb uns ungekränkt, sie wurde zertreten und hintangesetzt, ihre Wurzel von jeder schützenden und nährenden Decke leichtfertig entblößt, und dahin ward gearbeitet, dem Volke den Glauben wankend zu machen und alle Poesie ihm zu rauben, nicht selten lediglich einem faden, frostigen, spröden Prinzip zu Gefallen. Dass das, was von ehrwürdigem Glauben, von feierlicher Sitte noch fortlebt, schonend und mit Achtung behandelt und als ein angeerbtes Kleinod mit liebender Hand gepflegt werden müsse, findet nachgerade Anerkennung. Für einen Jeden glüht das erwärmende Feuer seines gemeinnützigen Wirkens tief in dem geistigen Boden seines Vaterlandes: es werbe in jeglichem Herzen die Gesamtkraft des Volkes, in dem es heimisch ist, zum Bewusstsein gebracht. Die Wissenschaft fördere das Gold, das in der unsichtbaren Tiefe ruht, an das Tageslicht, damit es verarbeitet und gestempelt zur Geltung gebracht Alle bewege und befriedige; und wenn die Erfahrung lehrt, dass mit den erfundenen, äußerlich dem Volke aufgedrückten oder eingeprägten Formen nichts zu erreichen, kein Segen zu stiften ist, so werde die Bildung, auf dass sie für das gegenwärtige und kommende Geschlecht erquickliche Früchte trage, von innen heraus erregt und befeuert. Dabei ist vor allen Dingen erforderlich, soll nicht jedwedes Gemeingute vereitelt werden, dass die örtliche Obrigkeit überall in Gesinnung und Tätigkeit echt volksmäßig, über schnöden Eigennutz und selbstsüchtige Willkürlichkeit erhaben, dem Rechte der Gemeinden zugetan sei. *) Nordfriesland erfreut sich eines so ehrenwerten Bauernstandes, dass hier ein freier, edler Geist immer öffentlich sich kund gibt, dass jede vornehme und alberne oder regiersüchtige Selbstentfernung und Losreißung des Beamten vom Volke stets in ihrer ganzen Blöße sich zeigen müsste, so wie hier mehr als einmal die Erfahrung gemacht worden ist, dass öffentliche Zucht und Ordnung nur mit dem Rechte, das fest und unbeugsam ist, bestehen kann, dagegen mit eigenwilliger Herrschsucht und den Launen der Willkür sich nicht verträgt.

*) Welche hochherzige Ideen unsere Landesregierung über Verfassung und selbstkräftige Tätigkeit der städtischen Gemeinden hegt und ins Leben ruft, zeigt das durch seine Fassung und seinen Inhalt gleichmäßig sich auszeichnende Reglement für die Verwaltung in der Stadt Ploen vom 26. Juni 1824. Das dasselbe, etwa mit dieser und jener örtlichen Abänderung, auch in den übrigen Städten werde eingeführt werden, ist eine Erwartung, zu der schon sein Dasein berechtigt. Ideen, wie sie sich hier verwirklichen, können auch nicht anders als der Reform mancher Landkommune bald zugute kommen.


Dass die folgende kurze Schilderung keineswegs darauf Anspruch machen kann, in irgend einem Punkte so vollkräftig auf das Leben einzuwirken, wie es von jeder rechten Geschichte zu hoffen ist, hat der Verfasser sich nimmer verhehlt, und ihr daher auch nur den Titel einer Skizze gestattet. Sie ist bloß dazu bestimmt, die Blicke wiederum auf die Geschichte Nordfrieslands zurichten, indem sie derselben ein sicheres Fundament zu legen erstrebt, und wünscht in dieser Eigenschaft von einem Nordfriesen zu einer wahren Geschichte seiner Völkerschaft benutzt und verbraucht zu werden. Sollte die Darstellung auch bald ungenügend befunden werden, durch eine ausführlichere und lebendigere ersetzt, so werden die mitgeteilten Urkundlichkeiten doch immer als das beste Material und festeste Baugerüste ihren Wert behaupten: wobei zugleich darauf aufmerksam gemacht wird, dass manche beiläufige Äußerung in anderweitigen handschriftlichen Quellen dazu beigetragen hat, diese und jene Behauptung des Verfassers zu begründen. Eine wahre Geschichte Nordfrieslands darf auch, wie sich von selbst versteht, nicht mit dem Schlusse des Mittelalters den Faden fallen lassen, zumal dc» die eigentümlichen natürlichen Verhältnisse nebst den damit in Verbindung stehenden Veränderungen, so wie die freien Kommunaleinrichtungen und das regsame Volksleben der nordfriesischen Landschaften, auch die Erhaltung der angestammten Mundart, mit mancher andern Erscheinung vorzugsweise zu einer besonderen bis an die Gegenwart reichenden Geschichte berechtigen. Dem Verfasser gegenwärtiger Skizze, der sich überdies bewusst ist, wie sehr die Kraft, Kenntnisse und Darstellungsgabe, die den vaterländischen Historiker bilden, ihm mangeln, stehen die zu einer historischen Darstellung der letzten Jahrhunderte erforderlichen urkundlichen Materialien nicht zu Gebote; die nordfriesischen landschaftlichen und örtlichen Archive dürften dabei nicht vernachlässigt werden.

Dass ein Nordfriese selber, der sich in die Gemeindeverhältnisse seines Landes recht eingelebt hätte, einmal Hand ans Werk legte, würde sicherlich ein großer Gewinn sein, da bei dem Mangel an zahlreichen älteren Urkunden oder zuverlässigen chronistischen Nachrichten, und da niemals eine Umkehrung der Verhältnisse stattgefunden hat, wie sie in Dithmarschen die Unterwerfung herbeiführte, vielmehr die alten freiheitlichen Einrichtungen von Geschlecht zu Geschlecht fortgeerbt sind, die Vergangenheit also hauptsächlich aus den Zuständen der neueren und neuesten Zeit entwickelt und erklärt werden muss. Eine durch gründliches Studium gebildete historische Erfahrung, verbunden mit einem gesunden staatsbürgerlichen Sinne, wird dabei in der Regel das Alte von dem neuerlich Entstandenen, das Hergebrachte von dem Erfundenen, das Gewohnheitsmäßige von dem durch Gesetzgebung Eingeführten zu unterscheiden wissen, und bei einer jeden Geschichte dieser Art muss, wenn sie befriedigend ausfallen soll, immer die lebendige Landeskunde eine Hauptquelle sein. Selbst eine genaue, das Einzelnste mit Klarheit zeigende Darstellung der größeren und kleineren gemeinheitlichen Verfassung und Verwaltung eines besonderen Teils von Nordfriesland, z. B. der Insel Sylt, auf der eine höchst achtbare Gemeinde lebt, würde sehr wichtig sein.

Es ist aber noch ein Anderes höherer Art, weshalb besonders von einem der Vorzeit seiner Landsleute kundigen Nordfriesen solche Geschichte gewünscht wird, nämlich dasselbe, warum eine Biographie, die eine bedeutende Persönlichkeit von sich selber gab, vorzüglich geschätzt wird. In der Geschichte einer so kleinen Volksgemeinde hat die Individualität sich so viel als möglich geltend zu machen; die verborgene Triebkraft, das Leben der Begebenheiten und ihr eigentümlichster Geist wird manchmal dem Einheimischen gleichsam durch seine angeborene Natur verständlich sein, gleichwie er die innersten Fugen der bürgerlichen und gemeinheitlichen Verhältnisse sieht und im Herzen trägt. Nur er möchte daher ein ganz treues Lebensbild seiner Landschaft zu zeichnen und lebenswahr zu färben im Stande sein. Immer wird aber die ganze große Geschichte der südlichen Stammgenossen der künstliche Goldgrund sein, auf den das Lebensbild der nordfriesischen Völkerschaft aufgetragen werden muss, um licht und hell hervorzutreten; weshalb der Verfasser auch für die gegenwärtige Schilderung die Werke von Ubbo Emmius und Wiarda vorzugsweise zu Rate gezogen hat. Die allgemeine friesische Geschichte offenbart uns nicht nur den Geist der nordfriesischen im ganzen, sondern erläutert selbst den Gang und Charakter mancher einzelnen Begebenheiten und Erscheinungen, daher eine genaue historische Darstellung von dem Lande, dem Deichwesen, den Rechten und Sitten der Nordfriesen nie ohne Berücksichtigung der ost- und westfriesischen wie der Dithmarschen Dinge vollständig gelingen wird.

*) Einer dem Verfasser von seinem Sylter Freunde, dem Kanzelisten Jensen, erteilten mündlichen Nachricht zufolge, hat der Hr. Landesbevollmächtigte und Dannebrogsmann Boovsen, den Plan einer ähnlichen Darstellung gefasst: möge er ihn bald ausführen, da seine Vertrautheit mir den öffentlichen Verhältnissen seiner Insel sowohl aus seiner rühmlichen Wirksamkeit als dortigen Kommunalbeamten wie auch aus mehreren
gedruckten Aufsätzen bekannt ist. Auf demselben Wege sind dem Verfasser mehrere Mitteilungen über Sylter Angelegenheiten zugeflossen. Vgl. über die Armenpflege auf Sylt „Cranien zum deutschen Recht." Liefg. II. S. 181.


Von vielem Interesse ist insbesondere die Vergleichung des historischen Charakters der Dithmarschen mit dem der Nordfriesen, wobei freilich die dürftigere Kunde von dem letzteren etwas im Wege steht. Dithmarschen, das freie Bauernland, zeigt, wenn wir den Freistaat in seinen Kriegen, seinen Rechtsstreitigkeiten und Verhandlungen mit dem Auslande, in seiner Verfassung und seiner Stellung zu Holstein und Dänemark, zu Lübeck und anderen Hansestädten betrachten, dabei seine Kleinheit vor Augen behaltend, eine in Wahrheit großartige politische Persönlichkeit, während Nordfriesland, obwohl der Einzelne hier an Mannhaftigkeit gewiss nie nachstand, sich mehr in die Verborgenheit zurückzieht und sein unabhängiges Freitum, das anfänglich im Inneren des Landes nicht so behindert war wie in Dithmarschen, nie recht durchgesetzt und mehr als ein Jahrhundert früher ganz eingebüßt hat. Nordfriesland hat es niemals zu einer politischen Gesamtpersönlichkeit bringen können, indem die in sehr früher Zeit eingetretene weltliche Distriktseinteilung so wie die natürliche Zerstücktheit des Insellandes der innigen Vereinigung entgegenstand. Wenn daher die einzelnen Landschaften in der Not sich beistanden, so war es mehr nur das landsmannschaftliche Mitgefühl mit der gleichen Bedrohung und Bedrängnis des Augenblicks was dazu führte, als der feststehende Gedanke und das dauernde Bewusstsein des gemeinsamen Interesses wie der berechnete Plan, sich eigentlich unabhängig zu machen und in der Unabhängigkeit zu erhalten. Die Geschichte Dithmarschens wurde daher mit großen, schwunggebenden Tatsachen angefüllt, welche der nordfriesischen in der Art. fehlen, wiewohl auch das Völkchen der Nordfriesen, wenn es zurückschaut in seine verflossenen Tage, leuchtende Taten kraftvoller Freiheit, wohlbehauptete Wahlplätze und Kämpft mit Sieg gekrönt erblickt. Der alte Dithmarsche war von der Begeisterung für seine Landesfreiheit ganz erfüllt, ohne Unterlass dafür mit Tapferkeit und Klugheit wirksam, und selbst die teuersten Erdengüter um den Preis derselben hinzugeben stets bereit; sein Leben hat oft etwas Ritterliches, wie denn auch alte Rittergeschlechter, jedoch ohne Rittertum als gleichberechtigte Bauern, in seiner Landesgemeinde eingefasst waren: die nordfriesische Vorzeit möchte, im ganzen genommen, mehr ein niederländisches Stillleben darstellen. Eine Folge davon war, dass des Dithmarschen Sinn mehr politisch sich entwickelte, während die sanfteren Tugenden des Menschen gewiss oft in ihm unterdrückt und zurückgedrängt worden sind. Der Dithmarsche war nicht selten hochfahrend, war härter und heftiger, rauer und stolzer als der Nordfriese; *) doch fand unter beiden stets eine gewisse Eifersucht statt, so dass sie mir Lust wider einander stritten, wiewohl sie in Handel und Wandel sich gern an einander anschlössen, sich gegenseitig nicht entbehren konnten. Zwar sind uns aus dem alten Dithmarschen, da fast immer nur das Volk als Gesamtheit hervortritt, sehr wenige Individuen näher bekannt, in welchen wir das Volksleben anschauen könnten, doch mag hier auf eine solche Persönlichkeit, die sehr hervorragend ist und in der der dithmarsche Lokalcharakter scharf ausgeprägt erscheint, aufmerksam gemacht sein. Es ist Peter Nanne, zu Lunden, wo im sechzehnten Jahrhundert die meisten ausgezeichneten Dithmarschen beisammen wohnten, doch auch anderswo in Norderdithmarschen mit Landgütern ansässig, über den schon manches bekannt ist, manches sich noch aus handschriftlichen Quellen nachholen lässt.

*) Die obigen Behauptungen über die Sinnesart der alten Dithmarschen und Nordfriesen sind keineswegs ein bloßes Ergebnis aus der Betrachtung des Ganzen, sondern stützen sich zunächst auf Aktenstücke des fünfzehnten und sechzehnten Jahrhunderts, worin Dithmarschen und Nordfriesen im Konflikt erscheinen, und von beiden Seiten spezielle, die Gesinnung und , das wechselseitige Verhältnis an den Tag legende Aussagen
und Angaben enthalten sind.


Sollte jedoch eine vergleichende Zusammenstellung und Gegeneinanderhaltung der Dithmarschen und Nordfriesischen Vorzeit nicht bloß an Einzelheiten und Äußerlichkeiten haften, sondern vielmehr auf den Grund dringend den Kern berühren und umschließen, so würde auf die ursprüngliche Bildung des Dithmarschen Volkstums zu achten sein. Die Dithmarsche Volkstümlichkeit ist als eine Verschmelzung und Durchdringung zweier Grundteile zu beurteilen, des sächsischen und friesischen, welche beide Elemente so fortwirkend sich aussprachen, dass in Sitte und Verfassung das Friesentum vorwaltete, — nur nicht in der Mundart, die schon früh eine sächsische mit einzelnen friesischen Resten untermischte ward, was hauptsachlich der inneren überwiegenden Kraft und Bildung des Niedersassischen zuzuschreiben sein mag, — aber doch durch das gesamte Tun und Treiben des Volks auch eine sachsische Grundader hindurchlauft: wogegen Nordfriesland seine friesische Art in merkwürdiger Weise bis auf den heutigen Tag rein erhalten hat, wie es bekannt ist, dass selbst die alte Mundart, obgleich in den verschiedenen Landschaften sehr verschieden, wie es zu geschehen pflegt, wenn das Land natürlich getrennt ist und die Sprache nur im Munde des Volks lebt ohne eine als Einheit darüber herrschende Schriftsprache von gleichem Grundstoffe, hier in einem nicht kleinen Teile des Nordens fortlebt. Auch in Eiderstedt, wo in neuer Zeit Plattdeutsch mit wenigen eigentümlich friesischen Wörtern und Redensarten untermengt geredet wird, hat jene alte Mundart sich erst im siebzehnten Jahrhundert verloren. *) In dem Dithmarschen Volkscharakter hatte, wie es scheint, der glaubensreichere Schwung der Sachsen mit der tatkräftigen Klarheit des Friesen sich vermählt. Doch dass auch den nordfriesischen Herd der wahre Lebensbaum des Glaubens von jeher beschattet hat, — wer möchte es leugnen? Dass es der Fall gewesen, leuchtet, da kein Volk Sittenreinheit bewahrt ohne die wahre Heiligung des Glaubens, aus der sittlichen Strenge und Tiefe, die vorzugsweise und wesentlich in dem nordfriesischen Charakter liegt, auf die herrlichste Weise hervor, und dass der Nordfriese noch heute feurig an dem Glauben der Väter hängt, bewiesen vor wenigen Jahrzehnten bei Einführung der neuen Liturgie, sehr unruhige Bewegungen in mehreren Gemeinden, so wie die dortigen Halligbewohner ihrer vorzüglichen Religiosität wegen öfter von Anderen gerühmt worden sind. Der Geist der deutschen Niederung blickt aus dem gesamten Friesentume mit den reinsten und festesten Zügen offen uns an: dass er von sehr edlem Ansehen ist, dass er Vertrauen und Achtung einflößt, muss anerkennend jeder Unbefangene sagen.

*) Es ist Bedürfnis, dass die Sylter Komödie und die Lieder von dem Hrn. Küster und Dannebrogsmann Hansen (deren Anführung man bei Rask S. 23 ungern vermisst), von neuem abgedruckt werden, weil nach dem Urteile der Einwohner die Sprache in denselben für sehr gelungen erklärt wird, die Komödie auch auf Sylt für so echt national gilt, wie etwa eine Holbergische in Dänemark, und die Lieder ebenfalls sehr beliebt sind. Ein von dem sel. Outzen ausgearbeitetes Glossar des Nordfriesischen wird jetzt auf Kosten und durch liberale Veranstaltung der königl. dänischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Kopenhagen gedruckt. Ein andres, sehr wichtiges und vortreffliches Werk, auf das der Verf. durch die gütige Mitteilung des H. Prof. Rask aufmerksam gemacht ward, liegt handschriftlich auf der Kopenhagener Universitätsbibliothek, ein ausführliches grammatisches Werk besonders über die Sprache in Nisummoor, von H. Bendsen zu Arroeskjöping. Sollte der hochgeehrten Gesellschaft der Wissensch. auch die Herausgabe dieser Arbeit gefallen, so würde ihr nicht Dank genug dafür zu wissen sein. Vgl. über das Werk die dritte Beil. gegenwärtiger Schrift. —

            (Fortsetzung 2)
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Nordfriesland im Mittelalter.