Zweideutige Cantate

Zweideutige Cantate. In einer bekannten deutschen Reichsstadt pflegten die hochweisen Herren vom Magistrate jährlich an einem bestimmten Tage ein großes Gastmahl zu geben. Den Beschluss der Speisen machte, nach hergebrachter alter Gewohnheit, jedes Mal ein Ochsenbraten. Um dem Feste einen ganz außerordentlichen Glanz zu verschaffen, ließen die Herren sich immer eine Cantate dazu verfertigen. Einst machte der bekannte lustige D. den Text, und T, musste ihn komponieren. Das Ende des letzten Chors hieß ungefähr: „Wenn wir dann unsr'e Pflicht für Stadt und Bürger taten, Dann essen wir in Ruh' und Frieden Ochsenbraten.“ T. komponierte von D. angestiftet, die Worte auf diese Art: „Dann essen wir in Ruh' und Frieden, wir Ochsen, wir Ochsen, wir Ochsen — Braten.