Ausnahme

Ausnahme. In einem schwäbischen Landstädtchen aß ein Fremder in der Schildwirtschaft zum grauen Hecht zu Mittage, und gestand dem Wirte, es habe ihm heute so gut geschmeckt, wie sonst Keinem im Lande. „Den Herrn Amtsvogt ausgenommen,“ fiel ihm der Wirt ganz ernsthaft ins Wort. — „Nein!“ sagte der Fremde, „ich nehme Niemanden aus.“ — „Den Herrn Amtsvogt müssen Sie ausnehmen, denn das ist in unserem Städtchen hergebrachte Gewohnheit.“ Der Gast bestritt die Ausnahme, der Wirt verteidigte sie, und sie gerieten Beide in solchen heftigen Wortwechsel, dass die Sache vor den Amtsvogt gebracht wurde. Nachdem Dieser die erbitterten Gegner angehört hatte, entschied er den Streit in folgenden Worten: „Mein Herr! Es ist bei uns herkömmlich, bei allen Gelegenheiten mit dem regierenden Amtsvogt eine Ausnahme zu machen; da Sie sich nun gegen dieses, seit undenklichen Zeiten eingeführte Recht auflehnen wollen, so verfallen Sie in die Strafe von Einem Gulden, und das von Rechtswegen.“ — „Sehr wohl,“ war des Reisenden Antwort, — „aber es sei mir doch auch erlaubt, zu sagen: der verfluchte Kerl, der mich vor Gericht brachte, ist der größte Narr, den es geben kann, Sie, mein Herr Amtsvogt, ausgenommen.“


Ausnahme. „Wollen Sie bei mir essen?“ fragte ein Irländer seinen Freund. „Mit Vergnügen!“ — „Es ist nur ein freundschaftliches Mahl.“ — “Was haben Sie denn?“— „Gesalzenes Rindfleisch und Kartoffeln.“ — „Ei kurios, mit Ausnahme des Rindfleisches, habe ich heute zu Hause ganz Dasselbe.“