Ärztliches Honorar

Ärztliches Honorar. Dr. Jebb in London besuchte einen Lord in seiner Krankheit, er erwartete fünf Guineen für jeden Besuch, empfing aber nur drei.
      Er vermutete, dass der Haushofmeister vielleicht dabei einen Unterschleif mache, und um sich darüber auf eine feine Art Gewissheit zu verschaffen, ließ er die ihm von dem Haushofmeister gereichten Guineen vorsätzlich fallen. Man hob sie auf und gab sie ihm auf's neue. Der Doktor sah aber immer noch forschend auf den Fußboden. Der Lord, dieß bemerkend, fragte ihn: „Vermissen Sie noch etwas?“ — „Noch zwei Guineen,“ erwiderte der Arzt, „ich habe nur drei.“ — Der Lord hatte ihm nie mehr reichen lassen; er verstand aber den Wink, und Jebb erhielt nun für jeden Besuch fünf Guineen.