Ladung vor Gottes Gericht.

Neugesammelte Volkssagen aus dem Lande Baden und den angrenzenden Gegenden.
Autor: Baader, Bernhard ca. 1801-1859, Erscheinungsjahr: 1859
Themenbereiche
Wenn ein Mensch einen andern vor Gottes Gericht geladen hat, so muß derjenige von ihnen, welcher zuerst gestorben, so lange zwischen Himmel und Erde schweben, bis der andere nachkommt. Dies geschieht binnen sechs Wochen und Beide gehen dann mit einander vor des Ewigen Richterstuhl. Daß dem so sey, hat sich in neuerer Zeit wieder in Waldangelloch erwiesen. Dort war ein Küfer von einem Zimmermann um Vieles betrogen worden, und da er kein Recht finden konnte, lud er denselben vor Gottes Gericht. Der Zimmermann lachte zwar darüber, und selbst nach dem bald erfolgten Tode des Küfers hatte er bei seiner kräftigen Gesundheit keine Furcht; aber in der vierten Woche darauf ward er plötzlich krank und starb nach einigen Tagen.