VII. Von Confirmationen Kaiserlicher Majestäten.

Nicht nur die Hochfürstl. Landes-Obrigkeit hat manchmal die Wismarischen Privilegien bestens bestätigt, sondern es haben Ihre Kais. Majestät selbst an der allerhöchsten Confirmation es nicht ermangeln lassen. Wie denn auch selbige den Wismarischen verschiedene Schutz- u. Schirm-Briefe zu ertheilen, gar kein Bedenken getragen; diese Privilegien sind confirmirt:
1566 den 10. Mai zu Augsburg von Maximilian I.
1580 den 26. März zu Prag von Kaiser Rudolph II.
1583 den 18. Juni hat derselbe den Wismarischen Appellations-Rezeß besonders confirmirt.
1624 den 17. August zu Wien von Ferdinand II. das Privilegium der Repressalien abermals erneuert.
1626 den 17. Febr. verlieh derselbe Kaiser die Confirmation der von den Herzogen Mecklenburgs ertheilten Privilegien, Freiheiten und Gerechtigkeiten.

Von Kais. Schutz- und Schirm-Briefen hat man erhalten den ersten am 10. März 1560 zu Wien von Ferdinand I., den zweiten, am 10. Mai 1566 zu Augsburg von Maximilian II., den dritten am 26. März 1580 zu Prag von Rudolph II., den vierten am 17. August 1624 zu Wien von Ferdinand II.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar