Abschnitt. 2

Oesterreich hat seine eigenen Mauth- und Passgesetze. Einige nützliche Winke für Reisende „aus dem Reich“ mögen zu diesem Zweck hier am rechten Ort stehen.

Pass. Kein ausländischer Pass, selbst nicht aus den Deutschen Bundesstaaten, hat ohne die Unterschrift eines Oestreichischen Gesandten oder Consuls in Oesterreich Gültigkeit. Dieses Visum ist jedoch leicht und ohne Bezahlung an jedem Ort zu erlangen, wo ein Bevollmächtigter des Kaiserstaats beglaubigt ist. Ohne einen richtig visirten Pass kann Niemand die Grenze überschreiten. In jeder grossern Stadt wird der Pass entweder am Thor oder auf einer der letzten Eisenbahnstationen oder auf dem Dampfboot einem Polizeibeamten übergeben, und dafür ein Empfangschein ertheilt. Mit dem letztem sendet man einen Lohndiener (20 kr.) auf die Polizei, und erhält alsdann den Pass visirt zurück, gewöhnlich zugleich mit einem Passirschein, den an den oben genannten Orten bei der Abreise wieder ein Polizeibeamter in Empfang nimmt. Rathsam ist, das Visum nicht auf zu kurze Strecken zu nehmen. Wer z. B. von Wien über Brunn und Prag nach Dresden reiset, lasse sogleich nach Dresden visiren; es bleibt ihm dabei unbenommen, in Brünn und Prag einen oder yielleicht auch einige Tage zu verweilen, während im andern Fall das Visum an beiden Orten erneuert werden müsste.


Mauth. Die Mauth wird seit dem Vertrage mit dem Zollverein gegen Reisende in der mildesten Form gehandhabt. Nicht selten findet beim Ueberschreiten der Grenze eine Unter-Suchung gar nicht statt. Dagegen lässt sich kaum annehmen, dass irgend ein Reisender dieses Vertrauen missbrauchen werde. Durchaus verboten und selbst gegen eine Zollabgabe nicht zugelassen sind Spielkarten, Kalender, versiegelte Briefe. Bücher, ausser Reisehandbücher, selbst Maculaturbogen verfänglich scheinenden Inhalts, können Verlegenheiten herbeiführen. Gebrauchte Gegenstände, mit oben genannten Ausnahmen, sind ganz frei. Tabak und Cigarren können bis zu 5 Pfd. gegen Erlegung des Zolls eingebracht werden. Zwei Loth Tabak und 10 Cigarren sind frei, Zoll für das Pfd. Rauchtabak 30 kr., Schnupftabak 36 kr., für das Hundert Cigarren etwa 3 fl.; sie werden gewogen. Ueber den bezahlten Zoll erhält man eine Bescheinigung, die man wohl aufheben muss; in einzelnen grossem Städten findet auf den Bahn- oder Posthöfen eine städtische Mauth-Revision statt. Kann man sich hier nicht ausweisen, so muss der Zoll nochmals bezahlt werden.
An den östreichischen (ungarischen) Tabak wird der Ausländer sich bald gewöhnen. Die Fabrication und der Verkauf von Tabak ist in Oesterreich Regal. Die kaiserliche Fabrik zu Hainburg (S. 274) liefert einen ansehnlichen Theil des Bedarfs. Angenehm ist, dass man allenthalben dieselbe Sorte erhält, Cigarren das Stüek zu 1 bis 6 kr., meist preiswürdiger, als ein Reisender sie in den Kaufläden der Zollvereins-Länder kauft. Die Tabaksläden („k. k. Tabaks-Trafik, Verschleiss oder Verlag’’) führen einen kleinen kaiserl. Adler als Zeichen. Die bessern Sorten kauft man zweckmässig in kleineren Städten, wo man eher Aussicht hat, abgelagerte Waare zu bekommen, weil gerade die theuern Cigarren hier seltener gefordert werden.

Geld. Gold und Silber sind im gewöhnlichen Verkehr in Oesterreich selten geworden. Von klingender Münze sieht man meist nur Silbersechser und Kupferkreuzer. Alles Andere ist Papier, Banknoten, deren die östreich. Nationalbank von 1 bis 1000 fl. ausgibt, auch kleinere Scheine zu 10 kr. Banknoten gelten in allen Kronländern, Italien ausgenommen (S. 155), für voll, und sind wegen der Leichtigkeit des Transports am meisten zu empfehlen.
Ausländische Gold und Silber, namentlich auch preuss. oder sächs. Kassenscheine, sind in Oesterreich gesucht und werden in grössern Städten bei Bankiers gern nach dem Curs eingewechselt. Gibt man sie aber im kleinern Verkehr aus, so verliert man die mitunter günstige Cursdifferenz. In den meisten ausseröstreich. Handelsplätzen sind ebenfalla Banknoten zu haben oder leicht zu beschaffen. Um aller Verlegenheit und jeden Verlustes überhoben zu sein, ist’s am besten, die Summe, welche man für Oesterreich gebraucht, in Banknoten gleich mitzubringen.
Oestreichisches Silbergeld, die eigentliche Conventions-Münze (C.M.) im 20 fl. Fuss, verhält sich zu süddeutschen Gulden, der Reichswährung oder dem 24 fl. Fuss, und preuss. Cour, wie folgt:

(Tabelle)

Früher gab’s in Oesterreich noch eine andere Währung, die Wiener Währung (W.W.) oder Schein, die sich zu Münz (C. M.) wie 2 zu 5 verhielt, so dass also 1 fl. Münz = 2 ½ fl. Schein, oder 1 fl. Schein = 24 kr. Münz war. Diese Berechnung hat fast ganz aufgehört, sie kommt jetzt höchstens noch an kleinen abgelegenen Orten vor. Auch die Rechnung in Reichswährung, (1 fl. östr. = l fl. 12 kr. bayr.), welche seither in Salzburg und Tirol üblich war, schwindet mehr und mehr (vergl. S. 50 u. 91). In Venedig und der Lombardei (S. 155) wird kein Papier genommen; hier ist also franz. Gold das beste Verkehrsmittel.