Zum Heurigen geh’n. In einen Keller geh’n

Zum Heurigen geh’n. In einen Keller geh’n

Das Gehen zu Schmausereien oder ins Wirtshaus wird in deutschen Ländern durch verschiedene Redensarten bezeichnet. So sagt man in Österreich: „Zum Heurigen geh'n“, d. h. zum Genusse von Wein, welcher noch nicht alle Prozesse zum alten Weine durchgemacht hat und dort sehr beliebt ist. Ein anderes Mal, um das Wirtshausgehen im Allgemeinen anzudeuten, sagt man: „Dorthin gehen, wo unser Herrgott den Arm heraussteckt“, eine Anspielung auf die an den Wirtshausschildern angebrachten Weinlaub-, Gersten- oder Fichtenkränze. So heißt es in dem bekannten Burschenlied:


„Winkt ein grüner Fichtenstrauß,
Rasch hinein, rasch hinein!“


In Wien speziell geht man auch „in einen Keller“, wenn man trinken will, und der Mirakelkeller, der Scheckelkeller usw. sind Jedem, der solche Nebengänge machen will, ganz gut bekannt, der zahllosen „Beisel“, Wirtshäuser untergeordneten Ranges, nicht zu gedenken.

In Bayern sagt man: „Zum Bier geh'n.“ Es ist ja das Bierland par excellence. In Frankreich, wo natürlich Alles ex officio gut ist, genügt nicht der Ruf: „Zum Wein gehen, sondern da heißt es: „Au bon vin“. Und im alten Rom war der Rosenkranz das Zeichen üppiger Schmauserei, und ihre „Bachanalien“ dürften manchmal unserem Schlemmen und unseren „Schwemmen“ nicht unähnlich gewesen sein.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Glimpf und Schimpf in Spruch und Wort Teil 2
Friedrich II. der Große (1712-1786), preußischer König

Friedrich II. der Große (1712-1786), preußischer König

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