Spuckverbote

Der in der „Gesundheit“ bereits mehrfach erwähnte „Sanitary Code der Stadt New-York“ enthält in Art. 194 folgende Bestimmungen: „Das Spucken auf die Fußböden in öffentlichen Gebäuden, Bahnwagen und Personenbooten ist hierdurch verboten. Die Verwalter solcher Gebäude, resp. Besitzer der Bahnwagen und Personenboote haben in diesen eine genügende Anzahl schriftlicher Hinweisungen auf das Spuckverbot permanent ausgehängt zu halten. Besitzer oder Geschäftsführer von Zigarrenfabriken und Druckereibetrieben, in denen 10 oder mehr Personen angestellt sind, müssen für das Vorhandensein guter Spucknäpfe in ihren Arbeitsräumen (je einen Spucknapf für zwei Angestellte), sowie dafür sorgen, dass die Spucknäpfe wenigstens einmal am jedem Arbeitstage gereinigt und desinfiziert werden. Ein Abdruck dieser Bestimmungen muss in den betreffenden Fabrikbetrieben permanent aushängen.“ — Unter Bezugnahme auf dieses Gesetz wurden neuerdings in den Straßenbahnwagen New-Yorks Schilder mit folgender Aufschrift angebracht: „Spucken auf den Floor dieses Wagens ist eine Gesetzesverletzung, die mit 500 Dollar Geldstrafe oder 1 Jahr Gefängnis oder mit beiden dieser Strafen geahndet werden kann. Im Auftrage, der Gesundheitsbehörde. Ad. Horr.“

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Gesundheit 26. Jahrgang 1901