Friedrich Franz I. Großherzog von Mecklenburg-Schwerin (bis 1806)

Aus: Deutscher Regenten-Almanach auf das Jahr 1827. Historisch-biographische Galerie der jetzt regierenden hohen Häupter.
Autor: Voigt, B. F. (?) Herausgeber, Erscheinungsjahr: 1827
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburg-Schwerin, Schwerin, Ludwigslust, Wismar, Friedrich Franz I., Großherzog, Herzog, Landesvater, Doberan,
Das Haus Mecklenburg verliert die glaubwürdigen Spuren seiner erlauchten Abkunft viel später, als irgendein anderes der Deutschen, ja der Europäischen Fürstenhäuser. Zu diesem, schon an sich merkwürdigen, grauen Altertume tritt ein Umstand hinzu, der ihm ein noch weit höheres Interesse leiht. So weit nämlich die Geschichte hinaufreicht, bis zu den Tagen des großen Karls, findet sie den edlen Stamm auf demselben Boden, festgewurzelt in der Liebe derselben Völker und diese mit demselben guten Rechte beherrschend; das echte Bild der wahrsten jungfräulichen Legitimität. Aus dem königlichen Blute der Obotritenherrscher entsprungen, hat jener Stamm nie und nirgends die Anforderungen verleugnet, welche sein altslawischer Ursprung (Slawa bedeutet Ruhm) zu machen berechtigt war. In die Reihe der Deutschen Fürstenhäuser eingetreten (seit 1170) ist er durch die Jahrhunderte fortgewachsen, gesegnet und Segnungen verbreitend und die volle Blüte, in welcher er noch heute dasteht, gewährt den späten Enkeln die freudige und gerechtfertigte Zukunftsaussicht ihrer Väter.

Drei und dreißig Geschlechtsfolgen, alle geschichtlich, die meisten auch urkundlich belegt, waren vorübergegangen, als in der vier und dreißigsten Friedrich Franz geboren wurde, am 10. Dezember 1756. Seine Eltern waren der Herzog Ludwig, (geb. den 6. August 1725; gest. den 12ten September 1778) einziger Bruder des damals regierenden Herzogs Friedrich und Charlotte Sophie, Tochter des Herzogs von Sachsen-Coburg-Saalfeld, (geb. den 24. September 1731; gest. den 2. August 1810). Friedrich Franz blieb der einzige Sohn und somit ruhten bei der Kinderlosigkeit seines Oheims, von der zartesten Jugend an, Hoffnungen seines Hauses wie seines Landes auf ihm, die nicht getäuscht sind. Früh entwickelten sich in dem lebendigen, jedem guten und schönen Eindrucke zugänglichen Prinzen, Eigenschaften des Kopfes und des Herzens, die noch heute den Stolz und die Freude des Mecklenburgers ausmachen. Auf eine sorgsame, vorbereitende Erziehung unter den Augen der fürstlichen Eltern, folgte ein fast fünfjähriger Aufenthalt in der Schweiz, wo Friedrich Franz von 1766-1768 in Lausanne, dann bis 1771 in Genf, unter der Führung des Kammerherrn von Usedom, seine wissenschaftliche Ausbildung fortsetzte und vollendete.

Im September 1771 nach Mecklenburg zurückgekehrt, lebte er an dem stillen und einfachen Hofe seines Oheims, wurde sehr früh zu den Geschäften erzogen und unter Anleitung des Herzogs Friedrich bald mit ihrem eigentümlichen Gange und zugleich mit der Geschichte und Verfassung des Landes aufs Innigste vertraut, welches er dereinst zu beherrschen bestimmt war. Schon aus jenen Jünglingstagen schreibt sich die seltene, regelmäßige Tätigkeit her, die nie aufschiebt, nie von einem Tage für den andern borgt, wo es das Wohl des Ganzen, oder die Bedürftigkeit des Einzelnen gilt. Die Vermählung des Prinzen mit Louisen, Herzogin von Sachsen-Gotha-Roda am 1. Juni 1775, änderte in diesem Leben, das mit Recht eine praktische Fürstenschule heißen durfte, nichts anderes, als dass sie in den erlauchten Gatten, die sich bald von blühenden Kindern umgeben sahen, den Untertanen das Bild einer glücklichen Ehe auf dem Throne darstellte. Jedoch unternahmen diese mehrere Reisen nach Holland, Frankreich, England usw. Neue reiche Schätze an Kenntnissen, Erinnerungen, Welt- und Menschenerfahrung, waren der Gewinn dieser Reisen, während das fürstliche Paar überall das schönste Andenken, das an sich selbst zurückließ. Den so vollendeten Mann rief der Tod des Herzogs Friedrich in der Morgenstunde des 24. Aprils 1785 auf den Fürstenstuhl seiner Ahnherrn.

Mit welchen echtfürstlichen Gesinnungen und Entschlüssen der Herzog Friedrich Franz seinem erhabenen Berufe entgegenging, davon zeugen goldene Worte, die er noch an demselben Tage in einem eigenhändigen Schreiben an seine Regierung, ähnliche, die er wenige Wochen später an seine Stände erließ. Der Regierung schrieb er: „Es ist heute das erste Mal, dass ich an Sie, meine Herren, als Ihr neuer Landesherr schreibe und das mir von Gott auferlegte schwere Amt eines Regenten zu verwalten anfangen soll. Es gehören zur glücklichen Vollführung dieses Amtes zwei Stücke: erstens auf meiner Seite bin ich verpflichtet in der Verwaltung meiner Regentschaft in allen Stücken vor Gott nach meinem Gewissen zu handeln und das Wohl eines jeden insbesondere, so wie dasjenige des ganzen Landes zu befördern, die Tugend zu belohnen, das Laster und Verbrechen aber ohne Ansehen der Person zu bestrafen; diejenigen, die mir treu und redlich dienen werden, hervorzuziehen, die hingegen ihre Pflichten vergessen sollten, meine Verachtung und nach Befinden meine Ahndung empfinden zu lassen und überhaupt alles anzuwenden was dem allgemeinen Besten am zuträglichsten ist. Zweitens, meine Herren, verspreche ich mir von ihrer Seite treue Redlichkeit und den ernsten und aufrichtigen Willen, woran ich im Geringsten nicht zweifle, alle ihre Handlungen und Geschäfte, vor Gott, sowohl zum Besten ihres Herrn, als auch zur allgemeinen Wohlfahrt einzurichten. Alle Parteilichkeit sei aus diesem Collegio verbannet und es herrsche in demselben nichts als Gerechtigkeit und Menschenliebe. Dies sind Gesinnungen, die ich hege und von welchen ich wünsche, dass sie jedermann sowohl an mir während des mir von Gott zur Regierung bestimmten Zeitraumes, als auch an Ihnen, meine Herren gewahr werden möge; ich verbleibe usw.
Friedrich Franz.“

In dem Schreiben an die Ritter- und Landschaft vom 2ten Juni 1785, heißt es: „Mein Bestreben wird stets auf Gottesfurcht, Rechtschaffenheit und Billigkeit gegründet sein; entfernt sei von meinen Handlungen aller Bedruck, alle Bevorteilung und urechtmäßiger Gewinn. Ich werde mit Vergnügen Alles beitragen, was nur irgend das Ende der bisherigen, zum Unglücke unseres gemeinschaftlichen lieben Vaterlandes nur zu lange gedauerten Irrungen, Missverständnisse und Streitigkeiten befördern kann.“

Eine Menge ebenso wohltätiger als weiser Verordnungen und Einrichtungen betätigten alsbald diese Gesinnungen für das Innere, während zugleich die äußeren Verhältnisse mit aller der Sorgfalt und Umsicht behandelt wurden, welche die ersten Vorboten mehr als dreißigjähriger politischer Stürme erheischten. Im wohlverstandenen Interesse seiner Stellung wie der geographischen Lage seines Landes trat der Herzog daher dem Deutschen Fürstenbunde, der letzten politischen Schöpfung des großen Friedrichs bei, (16. Januar 1786) und bereitete eben dadurch ein Ereignis von der größten Wichtigkeit für Mecklenburg vor. Seit dem Jahr 1734 befanden sich die Domänen der vier Ämter Eldena, Plau, Marnitz und Wredenhagen an Preußen verpfändet, für die Kosten einer gegen den damaligen Herzog Carl Leopold ausgerichteten kaiserlichen Exekution. Außer dem beträchtlichen Verluste, welcher hieraus für die herzoglichen und Landeskassen erwuchs, wurden sie von beständiger Preußischer Einquartierung ungemein gedrückt. Mehr als ein Mal hatte der Herzog Friedrich Versuche zur Einlösung gemacht, aber Friedrich II. hatte sich nie zur Wiederabtretung verstehen wollen. Gleich nach seinem Tode begann Friedrich Franz glücklichere Unterhandlungen mit dem König Friedrich Wilhelm II., der günstige Augenblick war erschienen, des Herzogs Scharfblick wusste ihn zu ergreifen, durch eine Reise nach Berlin (Dezember 1786) festzuhalten und die sich entgegenstellenden Hindernisse auf die leichteste Weise zu beseitigen. Auf diese Weise kam schon am 13. März 1787 eine Konvention zu Stande, welche gegen ein Opfer von 172.000 Thalern in Gold eine der schmerzlichsten Wunden des Landes heilte. Zugleich wurden mehrere Grenzirrungen beigelegt, die uralte Erbverbrüderung mit dem Preußischen Hause erneuert und bestätigt und im Juni desselben Jahres erfolgte die Zurückgabe der Ämter nebst ihrer völligen Räumung von den Preußischen Truppen. Als eine mittelbare Folge dieses glücklichen Ereignisses war es zu betrachten, dass Friedrich Franz sich 1788 entschloss, mit den Generalstaaten der vereinigten Niederlande oder im Grunde mit dem Erbstatthalter, Schwager des Königs von Preußen, einen Subsidientraktat abzuschließen. Er überlies anfangs auf drei Jahre, die später auf eben so viele verlängert wurden, dem Niederländischen Dienste ein Infanterieregiment gegen eine jährliche Subsidie von 30.000 Thalern Holländisch Courant. Als die Franzosen unter Pichegru im Jahr 1794 in die Niederlande eindrang, bildete das Regiment, vom Generalmajor von Gluer befehligt, einen Teil der Besatzung von Mastricht, wurde als die Festung kapitulierte (3. November) in die ehrenvolle Kapitulation eingeschlossen und kehrte im Januar 1796 nach Mecklenburg zurück. Die Überschüsse und Ersparnisse, welche dieser politisch unabweislich gemachte Subsidientraktat abwarf, wurden außer andern wohltätigen Verwendungen zum Besten des Landes dazu gebraucht, um die ursprünglichen Domänen des fürstlichen Hauses mit einheimischen neuen Erwerbungen zu vermehren.

In das Jahr seines Abschlusses fiel eine andere Begebenheit von hohem Interesse für alle inneren Verhältnisse Mecklenburgs, der Erbvergleich mit Rostock. Diese erste und wichtigste Stadt des Landes war seit den ältesten Zeiten von ihren Landesherren mit einer Fülle von Privilegien und Freiheiten begnadigt worden, welche bei bestimmterer Entwicklung der Landeshoheit vom Ende des fünfzehnten Jahrhunderts an, mit den notwendigsten Bedingungen derselben nur zu oft in Widerstreit gerieten. Wiederholte Verträge hatten die daraus erwachsenden Irrungen und Missverständnisse wohl auf eine kurze Frist aus dem Gesichtskreise gerückt, aber nie gründlich gehoben. Innere Zwistigkeiten der Stadt, das Einschreiten der Landesherrschaft herbeiführend, waren dann von beiden Teilen auf eine Weise benutzt worden, die selbst nach scheinbarer Beilegung in dieser selbst im Voraus den Samen neuer Streitigkeiten bewahren ließ. So erzeugte sich auf die Länge ein gegenseitiges Misstrauen, das sich nur zu oft nicht bloß für diese speziellen Verhältnisse, sondern für das ganze Land als verderblich oder mindestens als störend erwiesen hatte. Auch unter der Regierung des Herzogs Friedrich waren aus mehreren Veranlassungen solche Irrungen entstanden. Zum Teil die Akademie betreffend, deren Patronat seit ihrer Stiftung 1419 die Stadt mit den Herzögen teilte, hatte Herzog Friedrich diese nach Bützow verlegt (1760), und da die Stadt gleichwohl auch fortfuhr, ihre Professuren zu besetzen, gab es seitdem, wenn gleich nicht rechtlich, doch faktisch, zwei Universitäten im Lande. Herzog Friedrich starb ohne den Ausgang der viele Jahre hindurch gepflogenen kommissarischen Untersuchungen und Verhandlungen zu erleben. Allein es war eine der ersten Regentenhandlungen seines Nachfolgers gewesen, den abgebrochenen Faden derselben wieder aufzunehmen. Von beiden Seiten wurde jetzt nachgelassen, unstreitig am Meisten und Willigsten von Seiten des edlen Fürsten, den nach dem Augenblicke verlangte, wo eine aufrichtige Versöhnung die letzten Spuren innerer langlastender Zwietracht verwischen sollte. Das Jahr 1788 brachte ihn durch den Abschluss des grundgesetzlichen neuen Erbvergleichs herbei. Die Seele dieses Vertrages war die von Seiten der Stadt zum ersten Male überall und rein erfolgende Anerkennung der Landeshoheit in allen ihren Ausflüssen. Wo diese nicht im Wege standen, wurden die älteren Verträge, Privilegien und Freiheiten nicht allein bestätigt, sondern selbst durch mehrere besondere Gnadenerweisungen noch vermehrt, unter welchen die versprochene Zurückverlegung der Universität einen vorzüglichen Satz einnahm. Nachdem die Stadt hierdurch von den aufrichtigen landesväterlichen Gesinnungen gegen sie aufs Vollständigste überzeugt sein konnte, beschloss Friedrich Franz das segensreiche Werk in ihren eignen Mauern zu vollenden. Von seiner Gemahlin begleitet, hielt er am 8. Mai 1788 seinen feierlichen Einzug in ihre Mauern und am 12. erfolgte die eben so feierliche Vollziehung und Auswechslung des Erbvergleiches. Erst am 23. Mai beendigte die herzogliche Abreise eine Reihe von Festen und Freudenbezeugungen über eine so außerordentliche und langersehnte Begebenheit und es hat wahrlich nicht in den wohlwollenden, gerechten und gütigen Absichten des Herzogs gelegen, sondern in dem späteren gewaltigen Umschwunge aller bestehenden Verhältnisse, wie in der schon damals vorausgesehenen Natur der meisten Verträge, wenn in der Folge zuweilen neue Schatten über ein so glücklich geordnetes Einverständnis hingezogen sind.

Die Aufhebung der Universität zu Bützow und ihre Zurückversetzung nach Rostock erfolgte 1789. Sie hat sich seitdem unausgesetzt der huldvollsten Aufmerksamkeit ihres, die Wissenschaften gleich liebenden und beschützenden Landesherrn zu erfreuen gehabt. Ihre innere Verfassung hat mehrfache heilsame Reformen erfahren, ihre Lehrstühle sind immer mit tüchtigen, selbst mit berühmten Männern besetzt worden. Wenn sie dennoch an Ruf und Frequenz hinter mehreren ihrer Schwestern zurücksteht, so liegt dies größtenteils in örtlichen Verhältnissen, die das einmal gegebene und heilig gehaltene fürstliche Wort zu ändern nicht erlauben will. Zugleich teilt sie darin das Los vieler andern Universitäten, die nach einem neulich gesprochenen geistreichen Worte, nur auf eine Landes- nicht auf eine Weltwirksamkeit angewiesen sind. Immer erfüllt sie den Haupt- und rühmlichsten Zweck ihres erhabenen Restaurators: seinen Untertanen, deren Bildung er besonders berücksichtigte, gründliche und zweckmäßige Unterweisung zu verschaffen. Während es dem Herzoge gelang, auf diese Weise alle inneren Verhältnisse befriedigend zu ordnen, schritt die Revolution ihren raschen blutigen Gang schneller und schneller vor. Auf der einen Seite nahm Mecklenburgs Wohlstand mittelbar durch sie in einem hohen Grade zu. Der von ihr herbeigeführte Seekrieg, die dadurch zuweilen auch durch wirklichen Mangel unerhört gesteigerten Preise aller ländlichen Produkte des fast nur ackerbauenden Landes gaben seinem Handel und seiner Schifffahrt eine neue und glänzende Schwungkraft. Die Geldvermehrung wuchs in steigenden Progressionen, der Wert des Grundeigentums verdreifachte sich binnen kurzer Zeit und hatte einen so raschen Wechsel der Besitzer zur Folge, dass die Schnelligkeit desselben fast der des Geldumlaufes gleich kam. Auf der andern Seite empfand doch auch Mecklenburg schon frühe weniger erfreuliche Folgen jener denkwürdigen Umwälzung. Schützte seine Lage es gleich noch lange vor der unmittelbaren Berührung des Krieges; entzog die gütige Weisheit des Herzogs durch eine Geldbehandlung des Reichskontingents noch lange seine Landeskinder dem Lose der Schlachten; so forderte doch der Reichskrieg seit 1793, noch mehr aber die Demarkationslinie, durch welche (17. Mai 1795) im Gefolge des Basler Friedens das nördliche Deutschland vor der Teilnahme am Kriege gesichert ward bereits sehr schwere Geldopfer. Auch hier zeigte sich die landesväterliche Denkungsart des Herzogs gegen seine Untertanen im schönsten und hellsten Lichte.

Jene Opfer beliefen sich bis zum Jahr 1801 auf 1.232.000 Thaler; verfassungsmäßig hätten die herzoglichen Privatkassen von dieser Summe nur ein Drittel zu übertragen gehabt, stattdessen brachten sie durch die sich selbst verleugnenden Aufopferungen des Herzogs allein mehr als die Hälfte davon auf. Den Rest zahlten die Stände, die dennoch jedesmal, wenn sie zu Beiträgen herangezogen wurden, sich mit Protestationen gegen ihre Pflichtigkeit zu verwahren suchten. Auf dem Rastatter Kongresse (1797-1799) suchte der Herzog durch seinen Gesandten nicht allein nach allen Kräften die Sicherheit und Selbstständigkeit des Deutschen Reiches zu unterstützen, sondern zugleich auch die Ansprüche seines Hauses auf zwei Straßburger Kanonikate geltend zu machen. Das herzogliche Haus hatte sie 1648 durch den Westfälischen Frieden erhalten, war durch die berüchtigten Reunionen Ludwig XIV. aus ihrem Besitze verdrängt und man suchte jetzt wenigstens eine angemessene Entschädigung dafür zu erwirken. Allein die Auflösung des Kongresses nach Erneuerung des Kriegs zwischen Frankreich und Östreich (April 1799) schob diese Angelegenheit abermals weiter hinaus.

Die trotz einer gesegneten Ernte und der mehrjährigen zweckmäßigen Vorkehrungen des Herzogs überaus hoch gestiegenen Preise aller Lebensmittel störten im folgenden Jahre auf eine kurze Zeit die innere Ruhe des Landes. Große Bestellungen aus England erregten Anfangs Befürchtungen unter den niederen Volksklassen und führten endlich in den Städten Rostock (29. Oktober 1800), Güstrow und Schwerin zu Bewegungen, die in den beiden ersteren in Gewalttätigkeiten ausarteten und namentlich in Güstrow nur durch Blutvergießen gedämpft werden konnten. Die zweckmäßigen Maßregeln des Herzogs stellten jedoch schnell die gesetzliche Ordnung her; die Aufrührer wurden bestraft und zum Besten der wirklich Hilfsbedürftigen in den Landstädten wurden Magazine angelegt, aus welchen das Korn teils unentgeldlich, teils zu bedeutend herabgesetzten Preisen verkauft ward. Ähnliche Maßregeln der landesväterlichen Fürsorge fanden auch in den späteren teuren Jahren bis 1805 statt.

Das erste Jahr des neuen Jahrhunderts brachte freilich zunächst durch die gänzliche Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich, im Luneviller Frieden (9. Februar 1801), für Mecklenburg den Verlust aller Ansprüche auf die Straßburgischen Kanonikate mit sich. Allein der Reichsfriedens-Exekutions-Hauptrezess (23. November 1802) wie der Reichsdeputations-Rezess (25. Februar 1803) entschädigten dafür auf eine hinreichende Weise. Der Herzog trat die Halbinsel Priwall an Lübeck ab und erhielt dagegen die Lübeckischen Hospitaldörfer in den Ämtern Buckow und Grevismühlen wie auf der Insel Poel , nebst einer immerwährenden Rente aus der Rheinschifffahrts-Oktroi von 10.000 fl. Außerdem wurden ihm noch die sämtlichen Güter der im Lande gelegenen mittelbaren Klöster, Augsburgischer Konfession, zu freier Verfügung überlassen. Wichtiger als diese Entschädigung und manche frühere Grenzausgleichungen mit den Nachbarstaaten war die bald darauf erfolgende unterpfändliche Erwerbung der Stadt und Herrschaft Wismar. Die Vorsehung schien es dem Herzog Friedrich Franz aufbewahrt zu haben, die sämtlichen Besitzungen seiner Vorfahren wieder unter seinem gesegneten Zepter zu vereinigen. Wismar war war seit dem Osnabrücker Frieden (1648) im eigentümlichen Besitze der Krone Schweden gewesen und gehörte, obgleich in seinem Handel nur ein Schatten seiner hanseatischen Blüte fortlebte, unstreitig zu den edelsten, verlorengegangenen Steinen aus Mecklenburgs Fürstenkrone. Die Konvention, durch welche es gegen eine Pfandsumme von 1.250.000 Thaler Hamb. Banco, auf 100 bis 200 Jahr an Mecklenburg verpfändet wurde, ward am 26. Juni 1803 zu Malmoe abgeschlossen und noch in dem selben Jahre wurde ein ansehnlicher Teil der Pfandsumme bar abgetragen. Am 29. August hielt Friedrich Franz seinen feierlichen Einzug und selten hat sich eine allgemeine Rührung und Freude rührender und herzlicher an den Tag gelegt, als bei dieser endlichen Wiedervereinigung Wismars mit dem gemeinsamen Vaterlande und dem altangestammten Fürstenhause.

In eben diesem Jahre (5. Mai 1803) geschahen von Seiten des Kaisers von Russland und der damaligen Französischen Regierung Anträge bei der Reichsversammlung zu Regensburg, die Übertragung der Kurwürde und der damit verbundenen Vorzüge auf das Haus Mecklenburg-Schwerin betreffend. Allein erst einer späteren glücklicheren Zeit war es aufbehalten, demselben unter einer andern Benennung seine angestammten Rechte auf einen königlichen Rang wirklich zurückzugeben.

Näher rückten indessen auch für Mecklenburg Veränderungen, welche einen allgemeinen Umsturz drohten. Der Kampf zwischen Frankreich und der dritten Koalition, 1805, führte durch das abermalige Erliegen Österreichs den Abschluss des Rheinbundes herbei; (12. Juli 1806) und dieser die völlige Auflösung der Deutschen Reichsverfassung. Am 6. August legte der Kaiser Franz die uralte Krone nieder und der Herzog fand sich, durch die damit verknüpfte Entbindung von allen bisherigen Reichspflichten in die Reihe der souveränen Fürsten zurückgestellt. Er hatte freilich an dem letzten Kriege keinen Anteil genommen, allein 15.000 Russen, die unter Tolstoi in Pommern gelandet waren und Schwedische Truppen von ihrem Könige Gustav Adolph IV. angeführt, waren im Herbst 1805 durch Mecklenburg ins Hannöverische gezogen und die letzteren rückten noch einmal im August 1806 gegen das Lauenburgische vor. Ihre Verpflegung wurde sowohl von Russischer als Schwedischer Seite bezahlt, sie zu verweigern stand nicht in der Macht des Herzogs, gleichwohl mussten diese Vorgänge demnächst als Vorwand dienen, um Mecklenburg in die Katastrophe des Jahres 1806 zu verwickeln.

Seit dem Antritte seiner Regierung war Friedrich Franz unablässig auf die Vervollkommnung aller Zustände seines Landes bedacht gewesen. Ganz besonders beschäftigte ihn der leibliche und geistige Zustand eines großen Teils seiner Untertanen welcher ihn besonders nahe berührte, nämlich der bäuerlichen Bevölkerung auf den großen Domänen seines Hauses. Für diesen sorgte er durch die verbesserte Einrichtung des von Schwerin nach Ludwigslust verlegten Landschullehrer-Seminars und durch bestimmte Vorschriften für einen unausgesetzten Schulbesuch; für jenen durch unentgeltliche Unterrichtsanstalten für Hebammen zu Rostock und Schwerin; durch Aufmunterung der Beamten zur Anlegung von Arbeitsschulen; durch Verhinderung betrügerischer Kolonistenwerbungen fürs entfernte Ausland; vor allem aber durch Aufhebung aller sogenannten Hofdienste, Fronden, die mit Hand und Anspann bisher geleistet und jetzt in ein mäßiges Pachtgeld umgewandelt wurden, zu unendlicher Verbesserung des Loses dieser Landleute. Auch hatte der Herzog die Genugtuung, dass sehr bald die sämtlichen Klöster und selbst manche Gutsbesitzer unaufgefordert diese Einrichtung auf ihren Besitzungen einführten, wodurch eine spätere gänzliche Umgestaltung aller bäuerlichen Verhältnisse vorbereitet ward.

Die inländische Industrie, besonders in Verarbeitung der Wolle, eines der wichtigsten einheimischen Landesprodukte, zu deren Veredlung der Herzog schon 1792 alle Domanialpächter aufgemuntert hatte, erhielt nicht allein Steuer- und Zollbefreiungen, sondern selbst bedeutende bare Unterstützungen, aus einem dafür auf ausgehende rohe Wolle gelegten Imposte. Ähnliches wurde einer Menge von andern Fabrikunternehmungen bewilligt, der Beförderung der Bienenzucht, der Einführung der Hundtschen feuerfesten und wohlfeilen Baumethode usw. Bedeutende Verbesserungen erhielt die Rechtsverfassung; seit 1785 waren alle Gerichte angewiesen, über die Anzahl und den Stand aller Inquisitionen monatlich einzuberichten; eine Verordnung von 1802 schärfte Menschlichkeit und Mäßigung bei den Züchtigungen von Verbrechern ein. Das Duellmandat und die Notariatsordnung von 1786; die Konstitution gegen die Ungebührlichkeiten unter Sachwaltern und Schriftstellern 1792; ein neues Kriegsrecht und die vorgeschriebene strenge Prüfung sämtlicher Justizbeamten vor einem der höheren Landesgerichte, 1796; endlich eine Deklaratorverordnung über die Lehnsverhältnisse, bei dem starken Güterhandel notwendig geworden, waren gründliche Abhilfen von eben so vielen, zum Teil verjährten Missbräuchen und Übelständen. Daneben bestätigte und beförderte der Herzog eine Menge gemeinnütziger und wohltätiger Anstalten z. B. schon 1785 eine städtische Brandversicherungsgesellschaft; die Armenordnungen zu Schwerin, Grabow und Rostock; eine Stiftung zur Erziehung unbemittelter Töchter landesherrlicher Bedienten, aus dem Testamente der verstorbenen Herzogin Louise Friederike, Gemahlin seines Oheims, 1793; einen Aktienplan zur Schiffbarmachung der Elde und Senkung des großen Müritzsees in demselben Jahre, welcher die Verbindung durch die Elbe mit der Ostsee bezweckte; ein höchst wichtiges, noch jetztbeachtenswertes Unternehmen, dessen Ausführung leider durch die Zeitumstände hinausgeschoben ist. Für die Witwen der herzoglichen Dienerschaft sorgt seit 1797 eine eigne trefflich berechnete Witwenkasse, deren etwaiges Defizit der Herzog unbeschadet eines jährlichen beträchtlichen Zuschusses, großmütig übertragen will. Die Anlegung des Seebades zu Doberan seit 1793, des ersten in Deutschland und des unerreichten Musters der vielem später gegründetem verdient um so mehr hier genannt zu werden, da diese Lieblingsschöpfung des Herzogs seitdem nicht allein Tausenden die verlorene Gesundheit zurückgegeben hat, sondern auch für den Wohlstand und die Bildung Mecklenburgs von den entschiedensten Folgen gewesen ist.

Eine besondere wachsame Aufmerksamkeit widmete Friedrich Franz von jeher dem gesamten Kirchen- und Unterrichtswesen, der wissenschaftlichen Bildung, den religiösen Überzeugungen und dem sittlichen Wandel der Geistlichkeit und Lehrer. Schon 1790 stiftete er für sie ein theologisch-pädagogisches Seminar zu Rostock und es verging kein Jahr, ohne die heilsamsten, stets von ihm unmittelbar ausgehen dem auf alle jene Gegenstände bezüglichen Erlasse und Verfügungen. Diese wahrhaft oberbischöfliche Fürsorge umfasste nicht bloß die herrschende Kirche, sondern ebenmäßig und mit der echtesten Toleranz, auch die übrigen Christlichen Konfessionen; ja sie schloss selbst die Mosaischen Glaubensgenossen nicht aus. Was namentlich die katholische Konfession betrifft, so hat sie in ihrer schönen vom Herzoge erbauten und dotierten Kirche zu Ludwigslust, den sprechendsten Beweis für das Gesagte zu verehren. Die Anführung eines merkwürdigen Ediktes, durch welches 1805 das gesamte Kreditwesen des herzoglichen Hauses geordnet ward, mag diese gedrängte Skizze der trefflichen inneren Verwaltung des Herzogs in der friedgesegneten Zeit Mecklenburgs beschließen.

Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin.

Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin.

Wappen des Hauses Mecklenburg-Schwerin

Wappen des Hauses Mecklenburg-Schwerin

Schwerin - Stadtansicht - Schloss - Hoftheater

Schwerin - Stadtansicht - Schloss - Hoftheater

Schwerin - Am Pfaffenteich

Schwerin - Am Pfaffenteich

Schwerin - Totalansicht

Schwerin - Totalansicht

Schweriner Schloss

Schweriner Schloss

Schweriner See im Winter, Sonnenuntergang

Schweriner See im Winter, Sonnenuntergang

Mecklenburger Ostseestrand im Herbst

Mecklenburger Ostseestrand im Herbst

Warnemünde, Strom, Hafen und Leuchtturm

Warnemünde, Strom, Hafen und Leuchtturm

Der Kamp mit dem Herzoglichen Palais.

Der Kamp mit dem Herzoglichen Palais.

Der Kamp in Doberan.

Der Kamp in Doberan.

Das Stahlbad zu Doberan.

Das Stahlbad zu Doberan.

Die Kapelle in Althof.

Die Kapelle in Althof.

Der Heilige Damm und die Ostsee.

Der Heilige Damm und die Ostsee.

Das Salon- und das Badehaus in Heiligendamm.

Das Salon- und das Badehaus in Heiligendamm.

Der Neue Markt in Doberan.

Der Neue Markt in Doberan.

Die Großherzoglichen Logierhäuser in Heiligendamm.

Die Großherzoglichen Logierhäuser in Heiligendamm.

Das Sommerhaus der Alexandriene.

Das Sommerhaus der Alexandriene.

Die Kirche - Das Doberaner Münster.

Die Kirche - Das Doberaner Münster.

Das Großherzogliche Palais in Doberan.

Das Großherzogliche Palais in Doberan.

Der Kamp nach Osten.

Der Kamp nach Osten.

Das Innere der Kirche zu Doberan.

Das Innere der Kirche zu Doberan.

Blick auf den Buchenberg zu Doberan.

Blick auf den Buchenberg zu Doberan.