Etwas über die Verlegung der Begräbnisplätze

Autor: Giesebrecht, Friedrich (?) Past. adj. in Mirow., Erscheinungsjahr: 1826
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Luther, Kirchen, Religion, Kirchöfe, Begräbnisplätze, Friedhof, Sterben, Bestatten, Tradition, Sittenbild, Kultur
Luther sagt in einer, im Jahre 1527 abgefassten Schrift:
„Ob man vor dem Sterben fliehen möge“, folgendes: „Weil wir aber in diese Sache kommen sind, vom Sterben zu reden, kann ich es nicht lassen, auch von dem Begräbnis etwas zu reden. Aufs erste lass ich das die Doktores der Arznei urteilen und alle, die des dass erfahren sind, ob es gefährlich sei, dass man mitten in Städten Kirchhöfe hat? denn ich weiß und versteht mich nichts darauf, ob aus den Gräbern Dunst oder Dampf gehe, der die Luft verrücke etc. Das weiß ich wohl, dass bei den Alten der Brauch gewesen ist, beide, unter den Juden und Heiden, beide, unter Heiligen und Sündern, das Begräbnis außer der Stadt zu haben, und sind ja so klug gewesen, als wir sein mögen etc. Darum mein Rat auch wäre, solchen Exempeln nach das Begräbnis hinaus vor die Stadt zu machen. Und zwar als wir hier zu Wittenberg einen Kirchhof haben, sollte uns nicht allein die Not, sondern auch die Andacht und Ehrbarkeit dazu treiben, ein gemein Begräbnis außen vor der Stadt zu machen. Denn ein Begräbnis sollte ja billig ein feiner, stiller Ort sein, der abgesondert wäre von allen Orten, darauf man mit Andacht gehen und stehen könnte, den Tod, das jüngste Gericht und Auferstehung zu betrachten, und beten, also dass derselbige Ort gleich eine ehrliche, ja fast eine heilige Stätte wäre, dass einer mit Furcht und allen Ehren darauf könnte wandeln, weil ohne Zweifel etliche Heilige da liegen. Und daselbst umher an den Wänden könnte man solche andächtige Bilder und Gemälde lassen malen. Aber unser Kirchhof, was ist er? Vier oder fünf Gassen und zween oder drei Märkte ist er, dass nicht gemeinerer oder unstillerer Ort ist in der ganzen Stadt, denn eben der Kirchhof, da man täglich, ja Tag und Nacht überläuft, beide, Menschen und Vieh, und ein jeglicher aus seinem Hause eine Türe und Gasse darauf hat. Aber wenn das Begräbnis draußen auf einem abgesonderten stillen Orte läge, da niemand durch noch daraufliefe, so wäre es gar geistlich, ehrlich und heilig anzusehen, und könnte auch zugerichtet werden, dass es zur Andacht reizete die, so darauf gehen wollen. Das wäre mein Rat. Wer es tun will, der tue es; wers besser weiß, der fahre immer fort. Ich bin niemands Herr.“
Vielleicht schon ehe Luther dies schrieb, war sein Rat ausgeführt, ungerügt von Freunden, ungetadelt von Feinden. Sleidan meldet Buch VI. unter 1527 nach der von Semler herausgegebenen Übersetzung Th. I, S. 386, wo noch eine mit Luther übereinstimmende Anmerkung des Katholiken Courayer nachgesehen werden kann: „Der Rat zu Straßburg machte dieses Jahr eine Verordnung, dass keine Leiche in der Stadt mehr sollte begraben werden. Es wurden außer derselben einige Orte zu Begräbnissen angewiesen.“ Die Chroniken einzelner Städte würden wahrscheinlich eine Menge von Nachahmungen dieses Beispiels nachweisen auch in den früheren Jahrhunderten, mochte auch vielleicht oft nur aus Mangel an Raum diese Maßregel getroffen werden. Die vor dem Tore liegenden Gottesackerkirchen in Sachsen schreiben sich gewiss meistenteils aus früheren Zeiten her, als aus der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts. Man gibt, und zwar nicht immer mit Unrecht, den auf die Reformation folgenden protestantischen Theologen ein Nachäffen Luthers, ein zu zähes Kleben an seinen Worten Schuld. Wie sollte man denn oben angeführte Äußerung als eine Art Ketzerei angesehen und unterlassen haben, erforderlichen Falls die Leute zu belehren, dass die Toten vor dem Tore eben so sanft und selig schlafen könnten, als innerhalb der Stadt? Und hätte überhaupt je hier der religiöse Wahn so gar große Macht gehabt, dass die Ärzte nur mit Gefahr dagegen auftreten konnten, welcher Christenmensch hätte da Kriegsdienste nehmen und in die Schlacht gehen wollen? Man befrage also erst die Geschichte und mache die Vorzeit nicht gar zu dumm und abergläubisch, um die Jetztzeit desto klüger und aufgeklärter darzustellen. Die Nachwelt hält Gericht über uns, wie wir über die Vorwelt. In Nr. 376 dieses Blattes stellt nämlich ein Korrespondent aus Rostock die Meinung auf: „In den verflossenen Jahrhunderten sei die allmählich reifende (dies Partizipium passt nicht zum Hauptworte) Stimme der Ärzte und Physiker über die unvermeidlichen Nachteile des Begrabens in Kirchen und auf Stadtkirchhöfen unter der Last des religiösen Wahnes erstickt und habe nicht einmal vor der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts laut zu werden gewagt.“ Auch in Mecklenburg gibt es Stadtkirchhöfe vor der Stadt, die vor der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts angelegt sind, z. B. in Altstrelitz, wie die verfallene, früher zu Leichenpredigten gebrauchte Kapelle darauf beweiset.

Man kann sich das hier und da sichtlich werdende Widerstreben gegen die Verlegung der Begräbnisplätze vor das Tor, der die Verweisung derselben aus den Kirchen von selbst folgt, auch gar wohl erklären, ohne zu dem bekannten Spruche: Tantum religio potuit suadere malorum, seine Zuflucht zu nehmen. Das Begrabenwerden in den Kirchen war sonst ein Vorrecht gewisser Stände, z. B. der Prediger, oder der Reichen, die bezahlen konnten. Ein solches Vornehmtun ist verwerflich, der Tod macht Alle gleich, wie in manchen Sterbeliedern gesungen wird, die hier in dem nämlichen Augenblicke, da sie gesungen, fast Lügen gestraft werden. Von dieser Seite her lasse ich tapfer kämpfend meine moralischen Hilfstruppen zu den medizinischen der Ärzte stoßen. Man soll aber nicht alles aufs schlimmste auslegen. Wenn mir ein Gegner sagt: Durch die Verlegung der Ruhestätte wird mir die Hoffnung benommen, einst bei geliebten Angehörigen, die mir vorangegangen sind, zu ruhen; so halte ich diesen Einwand zwar nicht für unabweislich, aber ich bin schon etwas sanfter gemutet. Auch trägt zu diesem Widerstreben der Mangel an Überzeugung von der Gefährlichkeit der Kirchhöfe in den Städten bei, welcher Mangel nicht getilgt, sondern gemehrt wird durch leidenschaftliche Übertreibungen von der andern Seite.

Über diesen Punkt mögen sich nun — das Nachteilige des Begrabens in der Kirche zum voraus festgesetzt — vorurteilsfrei die Ärzte beraten, mit Berücksichtigung der jedesmaligen Örtlichkeit. (Von Städten ist nur die Rede; es gibt aber auch stadtähnliche Dörfer und dorfähnliche Städte.) Ergibt sich dann die Unschädlichkeit des Begräbnisplatzes um die Kirche her, vorausgesetzt, dass es nicht so die Weise sei, wie nach Luther in Wittenberg: dann stimme ich für Beibehaltung der alten Sitte. Nicht wahr, wenn man vor Anfang des Gottesdienstes, wie man das oft, zumal bei Kirchen, zu denen entfernte Gemeinen gehen, findet, etwa an einem heitern Ostermorgen die Leute zwischen den Gräbern ihrer Lieben umher wandeln sieht, dabei lässt sich mehr denken, als dass es eine Gruppe für einen Maler abgeben könne? Man wird es nicht unwahrscheinlich finden, dass sie besser bereitet in die Kirche treten könnten, als wenn sie in einem Wirtshause, wie anständig und tadellos es auch dort zugegangen sein mag, so lange verweilt hatten. Man wird nach einem solchen Gedanken der Sitte der Quäker nicht Beifall geben, deren Gräber durch keinen Hügel oder irgend sonst bezeichnet werden, und ihnen das Dogma nicht missgönnen, mit dem diese Sitte in Verbindung steht.

Aus: Freimütiges Abendblatt. 1826. Giesebrecht, Friedrich (?) Past. adj. in Mirow.

Martin Luther als Mönch. Holzschnitt von Lukas Cranach

Martin Luther als Mönch. Holzschnitt von Lukas Cranach