Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin. Band 1
Autor: Schlie, Friedrich Dr. (1839-1902) Professor, Archäologe und Kunsthistoriker, Direktor der Großherzoglich-Schwerinschen Kunstsammlungen, Erscheinungsjahr: 1896
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Themenbereiche
Mittelalter Mecklenburg-Vorpommern Seebäder, Kurbäder und Heilbäder Reformationszeit Architektur & Baukunst Kunst & Kultur Stadt, Land, Fluss Hansestadt Rostock
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Schwerin, Kustmäler, Denkmäler, Architektur, Denkmalschutz, Rostock, Ribnitz, Sülze-Marlow, Tessin, Laage, Gnoien, Dargun, Neukalen
Im Auftrage des Großherzoglichen Ministeriums des Innern herausgegeben von der Kommission zur Erhaltung der Denkmäler. I. Band: Die Amtsgerichtsbezirke Rostock, Ribnitz, Sülze-Marlow, Tessin, Laage, Gnoien, Dargun, Neukalen bearbeitet von Prof. Dr. Friedrich Schlie, Museumsdirektor und Hofrat. Schwerin i. M. 1896.
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Inhaltsverzeichnis
- Amtsgerichtsbezirk Rostock
- Die Stadt Rostock
- Geschichte der Stadt
- Die St. Marien-Kirche
- Die St. Jacobi-Kirche
- Die St. Petri-Kirche
- Die St. Nicolai-Kirche
- Die Kirche zum heiligen Kreuz
- Kloster und Hospitäler
- Die Profanbauten
- Kleinkunstwerke im Privatbesitz
- Rövershagen
- Der Hafenort Warnemünde
- Kessin
- Stäbelow
- Biestow
- Thulendorf
- Volkenshagen
- Rövershagen
- Bentwisch
- Toitenwinkel
- Vorgeschichtliche Stellen
- Amtsgerichtsbezirk Ribnitz
- Die Stadt Ribnitz
- Geschichte der Stadt
- Die St. Marien-Kirche
- Die Kloster-Kirche
- Kuhlrade
- Wulfshagen
- Kloster-Wulfshagen
- Rostocker-Wulfshagen
- Blankenhagen
- Dänschenburg
- Wustrow
- Dierhagen
- Vorgeschichtliche Stellen
- Amtsgerichtsbezirk Sülze-Marlow
- Sülze
- Marlow
- Kölzow
- Vorgeschichtliche Stellen
- Amtsgerichtsbezirk Tessin
- Tessin
- Vilz
- Thelkow
- Walkendorf
- Petschow
- Sanitz
- Vorgeschichtliche Stellen
- Amtsgerichtsbezirk Laage
- Laage
- Cammin
- Weitendorf bei Tessin
- Kritzkow
- Weitendorf bei Laage
- Rossewitz
- Polchow
- Gross -Ridsenow
- Belitz
- Vorgeschichtliche Stellen
- Amtsgerichtsbezirk Gnoien
- Gnoien
- Basse
- Behren -Lübchin
- Wasdow
- Boddin
- Vorgeschichtliche Stellen
- Amtsgerichtsbezirk Dargun
- Dargun
- Die Geschichte des Klosters
- Die Schlosskirche (St. Marien)
- Das Schloss
- Die Pfarrkirche
- Der Burgberg
- Levin
- Brudersdorf
- Gross-Methling
- Altkalen
- Finkenthal
- Vorgeschichtliche Stellen
- Amtsgerichtsbezirk Neukalen
- Neukalen
- Schorrentin
- Markow
- Vorgeschichtliche Stellen
- Beilagen
- Rostocker Goldschmiede
- Rostocker Zinngießer
- Nachträge
Schon gleich bei der Gründung der Großherzoglichen Kommission zur Erhaltung der Denkmäler*) im Jahre 1887 wurde eine Inventarisierung der Kunst- und Geschichtsdenkmäler unseres Landes im Sinne der in den letzten Dezennien in Deutschland und anderswo entstandenen Sammelwerke als nächste Hauptaufgabe ins Auge gefasst. Nachdem der Vorschlag zur Ausführung dieser Aufgabe die Genehmigung Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs gefunden hatte, schritt die Kommission zur Organisation eines über das ganze Land verbreiteten Netzes von Vertrauensmännern, die um Beistand bei der Arbeit gebeten und zu diesem Zweck durch gedruckte Formulare über die Ziele des Unternehmens sowie über die Art und Weise der Eintragung und Beschreibung der Denkmäler aufgeklärt wurden.
*) Als die Kommission am 27. Mai 1887 zum ersten Mal unter dem Vorsitz des Herrn Ministerialdirektor Schmidt tagte, bestand sie außer dem Vorsitzenden aus drei ständigen Mitgliedern, den Herren Geh. Oberbaurat Daniel, Regierungsrat Dr. Schildt und dem Unterzeichneten. Im Herbst desselben Jahres trat Herr Archivrat Dr. Grotefend ein, ein Jahr später Herr Baurat Möckel-Doberan und, nach dessen Ausscheiden am Ende des Jahres 1893, Herr Landbaumeister Hamann-Hagenow. Die Kommission besteht demnach z. Zt. aus dem Vorsitzenden und vier ständigen Mitgliedern.
Wenn nun auch zu erwarten stand, dass den in den Formularen gestellten Anforderungen nicht überall in gleicher Weise werde entsprochen werden, so war doch die Folge dieses Vorgehens die, dass, wo immer die Kommission, teils zur Ergänzung und Vervollständigung der ausgeführten und eingesandten Listen, teils von Grund auf, selber Hand anlegte, der Boden dazu vorbereitet war und es beim Aufsuchen und Besichtigen der Denkmäler an Bereitwilligkeit und Freundlichkeit nicht fehlte, weder bei Behörden noch bei Privatpersonen. Damit aber war schon viel gewonnen.
Nachdem dann durch die Munificenz der hohen Regierung und das bereitwillige Entgegenkommen der Stände des Landes die Mittel zur Herstellung eines mit Abbildungen auszustattenden Druckwerkes gesichert waren, und nachdem ferner von dem im ersten Bande vorliegenden Stoff aus dem nordöstlichen Mecklenburg ein Teil durch ausgefüllte und eingesandte Formulare zur Verfügung stand, machte sich der Unterzeichnete im Einvernehmen mit der Kommission an die Bearbeitung des Werkes. Beim Sammeln des nicht eingesandten Materials und bei der Revision des eingesandten unterstützten ihn die Herren Pastor Beyer-Laage, Ludwig Dolberg-Ribnitz und Dr. Adolf Hofmeister-Rostock, von denen bald der eine, bald der andere an den Reisen kreuz und quer durch das Land teilnahm Mit besonderem Dank sind ferner zwei Herren zu erwähnen, durch deren wirksame Hilfe der erste und der letzte Teil des Buches, die Stadt Rostock und der Flecken Dargun mit der ihn umgebenden Landschaft, in erfreulicher Weise gefördert wurden: Herr Rechtsanwalt Georg Crull in Rostock, der als ausgezeichneter Kenner der Altertümer und Geschichte Rostocks bekannt ist, hat dem Unterzeichneten während der Herstellung der ersten achtzehn Druckbogen aus seinen Kollektaneen viele wertvolle Bemerkungen gespendet und sich bei der Überwachung der Jöhnsen'schen Zeichnungen nach den schwer zugänglichen Grabsteinen in der Kirche des Klosters zum heiligen Kreuz besonderen Dank verdient. Ebenso hat Herr Oberlanddrost von Pressentin in Dargun, der dem Darguner öffentlichen Anzeiger durch seine in ihm mitgeteilten zahlreichen lokalgeschichtlichen Studien eine ungewöhnliche bibliothekarische Bedeutung verliehen hat, den Unterzeichneten durch eine große Zahl von Beiträgen und nützlichen Bemerkungen in uneigennützigster und freundlichster Weise unterstützt. Dem Unterzeichneten gereicht die Erinnerung an die gemeinsame Arbeit mit beiden Herren zur größten Freude. Außerdem ist er auch den beiden Brüdern Herren Assessor Hermann Krause und Ludwig Krause in Rostock, sowie den Herren Geh. Finanzrat Balck, Professor Dr. Effmann-Freiburg (Schweiz), Oberlehrer Dr. Beltz, Archivrath Dr. Grotefend und Regierungsrat Dr. Schildt zu Dank verpflichtet. Die beiden Herren Krause haben sich besonders um die Altertümer in St. Nicolai und um die Untersuchung der Kirchenglocken zu Rostock verdient gemacht, Herr Geh. Finanzrat Balck hat manche Angaben über die Geschichte der Ämter beigesteuert, Herr Professor Effmann-Freiburg (Schweiz) die trefflichen Savels'schen Zeichnungen der Rostocker Glockenbilder gütigst zur Verfügung gestellt, Herr Dr. Beltz, Konservator der Sammlung vorgeschichtlicher Altertümer im Großherzoglichen Museum, hat bei der Zusammenstellung der prähistorischen Plätze gute Dienste geleistet; und wie in der ersten Hälfte des Bandes Herr Rechtsanwalt Crull in Rostock, so haben in der zweiten Hälfte die bereits genannten Herren Grotefend, Schildt und Hofmeister bei der Lesung der Druckkorrekturen freundlichst mitgeholfen.
Über die Grundsätze der Behandlung der Denkmäler bedarf es, wie wir glauben, keiner längeren Auseinandersetzung, sie sind von Abschnitt zu Abschnitt leicht zu erkennen. Bemerkt soll nur werden, dass die Gepflogenheit einzelner deutscher Inventare, die Werke der Gegenwart von der Erwähnung auszuschließen und die Würdigkeit der Aufnahme von einem auf mindestens fünfzig oder hundert Jahre festzusetzenden kanonischen Alter abhängig zu machen, für uns keinen Sinn zu haben schien, sowie dass wir die Werke der Renaissance, des Barock-, Rokoko- und jüngeren klassizierenden Stils, ob im Privatbesitz oder in einer Kirche oder sonst wo, um ihres Stiles willen in keiner Weise hinter die älteren Werke des Mittelalters zurückgesetzt wissen wollen. Sinn und Verständnis für unsere ganze Vergangenheit, nicht nur für einen Teil von ihr, zu erzeugen und zu vermehren , dazu soll das vorliegende Werk soviel wie möglich helfen. Den Wenigsten wird es bekannt sein, dass es in einem schon im Jahre 1811 auf Befehl des Großherzogs Friedrich Franz I. hergestellten Werk, das als Manuskript im Großherzoglichen Archiv liegt, einen Vorgänger hatte, der mit den damals ans Licht getretenen ersten Anläufen zu einer Gesetzgebung im Interesse des Denkmalsschutzes für den Bereich des Domaniums in Verbindung gestanden zu haben scheint. Das Manuskript begrenzt sich aber in engster Weise auf das damalige Kirchenmobiliar, lässt die Architektur ganz außer Acht und entbehrt außerdem des letzten Zuschnitts zum Druck. Da es indessen über manche Denkmäler Aufschluss gibt, die erst seitdem verloren gegangen sind, so dient es oft zur Ergänzung des vorliegenden Werkes und ist deshalb überall, wo Anlass dazu war, gewissenhaft benutzt worden.
Schwerin, im Januar 1896. Friedrich Schlie.
*) Als die Kommission am 27. Mai 1887 zum ersten Mal unter dem Vorsitz des Herrn Ministerialdirektor Schmidt tagte, bestand sie außer dem Vorsitzenden aus drei ständigen Mitgliedern, den Herren Geh. Oberbaurat Daniel, Regierungsrat Dr. Schildt und dem Unterzeichneten. Im Herbst desselben Jahres trat Herr Archivrat Dr. Grotefend ein, ein Jahr später Herr Baurat Möckel-Doberan und, nach dessen Ausscheiden am Ende des Jahres 1893, Herr Landbaumeister Hamann-Hagenow. Die Kommission besteht demnach z. Zt. aus dem Vorsitzenden und vier ständigen Mitgliedern.
Wenn nun auch zu erwarten stand, dass den in den Formularen gestellten Anforderungen nicht überall in gleicher Weise werde entsprochen werden, so war doch die Folge dieses Vorgehens die, dass, wo immer die Kommission, teils zur Ergänzung und Vervollständigung der ausgeführten und eingesandten Listen, teils von Grund auf, selber Hand anlegte, der Boden dazu vorbereitet war und es beim Aufsuchen und Besichtigen der Denkmäler an Bereitwilligkeit und Freundlichkeit nicht fehlte, weder bei Behörden noch bei Privatpersonen. Damit aber war schon viel gewonnen.
Nachdem dann durch die Munificenz der hohen Regierung und das bereitwillige Entgegenkommen der Stände des Landes die Mittel zur Herstellung eines mit Abbildungen auszustattenden Druckwerkes gesichert waren, und nachdem ferner von dem im ersten Bande vorliegenden Stoff aus dem nordöstlichen Mecklenburg ein Teil durch ausgefüllte und eingesandte Formulare zur Verfügung stand, machte sich der Unterzeichnete im Einvernehmen mit der Kommission an die Bearbeitung des Werkes. Beim Sammeln des nicht eingesandten Materials und bei der Revision des eingesandten unterstützten ihn die Herren Pastor Beyer-Laage, Ludwig Dolberg-Ribnitz und Dr. Adolf Hofmeister-Rostock, von denen bald der eine, bald der andere an den Reisen kreuz und quer durch das Land teilnahm Mit besonderem Dank sind ferner zwei Herren zu erwähnen, durch deren wirksame Hilfe der erste und der letzte Teil des Buches, die Stadt Rostock und der Flecken Dargun mit der ihn umgebenden Landschaft, in erfreulicher Weise gefördert wurden: Herr Rechtsanwalt Georg Crull in Rostock, der als ausgezeichneter Kenner der Altertümer und Geschichte Rostocks bekannt ist, hat dem Unterzeichneten während der Herstellung der ersten achtzehn Druckbogen aus seinen Kollektaneen viele wertvolle Bemerkungen gespendet und sich bei der Überwachung der Jöhnsen'schen Zeichnungen nach den schwer zugänglichen Grabsteinen in der Kirche des Klosters zum heiligen Kreuz besonderen Dank verdient. Ebenso hat Herr Oberlanddrost von Pressentin in Dargun, der dem Darguner öffentlichen Anzeiger durch seine in ihm mitgeteilten zahlreichen lokalgeschichtlichen Studien eine ungewöhnliche bibliothekarische Bedeutung verliehen hat, den Unterzeichneten durch eine große Zahl von Beiträgen und nützlichen Bemerkungen in uneigennützigster und freundlichster Weise unterstützt. Dem Unterzeichneten gereicht die Erinnerung an die gemeinsame Arbeit mit beiden Herren zur größten Freude. Außerdem ist er auch den beiden Brüdern Herren Assessor Hermann Krause und Ludwig Krause in Rostock, sowie den Herren Geh. Finanzrat Balck, Professor Dr. Effmann-Freiburg (Schweiz), Oberlehrer Dr. Beltz, Archivrath Dr. Grotefend und Regierungsrat Dr. Schildt zu Dank verpflichtet. Die beiden Herren Krause haben sich besonders um die Altertümer in St. Nicolai und um die Untersuchung der Kirchenglocken zu Rostock verdient gemacht, Herr Geh. Finanzrat Balck hat manche Angaben über die Geschichte der Ämter beigesteuert, Herr Professor Effmann-Freiburg (Schweiz) die trefflichen Savels'schen Zeichnungen der Rostocker Glockenbilder gütigst zur Verfügung gestellt, Herr Dr. Beltz, Konservator der Sammlung vorgeschichtlicher Altertümer im Großherzoglichen Museum, hat bei der Zusammenstellung der prähistorischen Plätze gute Dienste geleistet; und wie in der ersten Hälfte des Bandes Herr Rechtsanwalt Crull in Rostock, so haben in der zweiten Hälfte die bereits genannten Herren Grotefend, Schildt und Hofmeister bei der Lesung der Druckkorrekturen freundlichst mitgeholfen.
Über die Grundsätze der Behandlung der Denkmäler bedarf es, wie wir glauben, keiner längeren Auseinandersetzung, sie sind von Abschnitt zu Abschnitt leicht zu erkennen. Bemerkt soll nur werden, dass die Gepflogenheit einzelner deutscher Inventare, die Werke der Gegenwart von der Erwähnung auszuschließen und die Würdigkeit der Aufnahme von einem auf mindestens fünfzig oder hundert Jahre festzusetzenden kanonischen Alter abhängig zu machen, für uns keinen Sinn zu haben schien, sowie dass wir die Werke der Renaissance, des Barock-, Rokoko- und jüngeren klassizierenden Stils, ob im Privatbesitz oder in einer Kirche oder sonst wo, um ihres Stiles willen in keiner Weise hinter die älteren Werke des Mittelalters zurückgesetzt wissen wollen. Sinn und Verständnis für unsere ganze Vergangenheit, nicht nur für einen Teil von ihr, zu erzeugen und zu vermehren , dazu soll das vorliegende Werk soviel wie möglich helfen. Den Wenigsten wird es bekannt sein, dass es in einem schon im Jahre 1811 auf Befehl des Großherzogs Friedrich Franz I. hergestellten Werk, das als Manuskript im Großherzoglichen Archiv liegt, einen Vorgänger hatte, der mit den damals ans Licht getretenen ersten Anläufen zu einer Gesetzgebung im Interesse des Denkmalsschutzes für den Bereich des Domaniums in Verbindung gestanden zu haben scheint. Das Manuskript begrenzt sich aber in engster Weise auf das damalige Kirchenmobiliar, lässt die Architektur ganz außer Acht und entbehrt außerdem des letzten Zuschnitts zum Druck. Da es indessen über manche Denkmäler Aufschluss gibt, die erst seitdem verloren gegangen sind, so dient es oft zur Ergänzung des vorliegenden Werkes und ist deshalb überall, wo Anlass dazu war, gewissenhaft benutzt worden.
Schwerin, im Januar 1896. Friedrich Schlie.