Geschichte der Stadt

Der Name ist wendischen Ursprungs und als Geschichte solcher schon vom Bischof Boguphal von Posen um die Mitte des XIII. Jahrhunderts richtig erkannt: Rostocky a dissolutione aquarum. Was mit dieser Gewässer-Auflösung gemeint sein soll, deutet der deutsche Name „Breitling“, welcher der Unter-Warnow gegeben ist, hinlänglich an. Ursprünglich galt der Ortsname Rostock nur für die einstmals auf der jetzigen Petri-Bleiche am rechten Ufer des Flusses gelegene alte Wendenburg der Kissiner. Sie wird um 1160 zuerst erwähnt; aber schon 1286 befindet sich ihr Platz im Besitz der Stadt, und um 1325 ist er mit Gärten bedeckt, welche von Stadt wegen verpachtet werden. Auch eine Kirche des h. Clemens, welche auf diesem altwendischen Burgwall-Gebiet errichtet worden war, wird bereits 1293 als nicht mehr vorhanden bezeichnet.

Von wann an sich das deutsche Rostock auf dem linken Ufer der Warnow entwickelt habe, ist auf Jahr und Tag nicht anzugeben, in lebhafterer Weise gewiss erst seit dem gebieterischen Eingreifen des Sachsenherzogs Heinrichs des Löwen, wie es in allen die Germanisierung und Christianisierung des Landes betreffenden Fragen in der zweiten Hälfte des XII. Jahrhunderts geschah. Und zwar muss das Aufblühen der Stadt verhältnismäßig schnell vor sich gegangen sein. Eine Urkunde Niklots II. von 1189 lässt auf einen Markt Rostock links von der Warnow schließen, den jetzigen Alten Markt, von dem aus ein Weg mit Brücke über die Warnow zur Burg hinüberführte. Handelsinteressen spielen schon frühe eine Rolle: am 24. Juni 1218 verleiht Fürst Heinrich Borwin I. seiner Stadt Rostock Zollfreiheit für das Gebiet seiner ganzen Herrschaft und den Gebrauch des lübischen Rechts. Dabei fungieren zehn Rathmannen als Zeugen der Urkunde. Das lässt auf eine vollendete Stadt- und Gemeinde-Organisation schließen und bestätigt somit, dass wir die Gründung der deutschen Stadt Rostock auf dem linken Warnow-Ufer nicht erst mit dem Jahr 1218 ansetzen dürfen, sondern weiter zurück zu datieren haben. Dafür sprechen auch die ältesten Nachrichten über die Rostocker Kirchen.


1232 wird bereits St. Marien in einer Urkunde genannt, und doch gibt es schwerwiegende Gründe für die Annahme, dass St. Petri und St. Nicolai die ältesten Kirchen der Stadt sind. 1252 treten die drei Pfarrer von St. Petri, St. Marien und St. Jacobi urkundlich neben einander auf und bezeugen damit die Gliederung der schnell gewachsenen Stadt in Altstadt, Mittelstadt und Neustadt. Der Franziskaner-Orden, welcher in der Altstadt das Katharinen-Kloster errichtet, wird 1243 zuerst erwähnt, der Dominikaner-Orden, der in der Mittelstadt das Johannis-Kloster gründet, kommt 1256 in einer Urkunde vor. Das Heiligengeist-Hospital und das St. Georg-Hospital werden beide 1260 zum ersten Mal genannt. 1270 stiftet die Königin Margaretha von Dänemark das Zisterzienser-Nonnenkloster zum heiligen Kreuz. *) Das Ordenshaus der Beguinen lässt sich als vor 1279 vorhanden nachweisen. Die Doberaner Mönche besaßen um das Jahr 1263 ein Haus in Rostock und bauten auf diesem Grundstücke, welches in der Parochie von St. Jacobi gelegen war und 1280 als Klosterhof, später auch als Curia bezeichnet wird, ein Oratorium oder eine Kapelle für öffentlichen Gottesdienst. So ein Haus besaßen auch die Satower Mönche. Dasselbe wird 1289 genannt. 1265 werden die drei Hauptmärkte neben einander genannt, der alte Markt, der neue Markt und der Hopfenmarkt, 1275 und 1278 lesen wir in den Urkunden von Marktordnungen, erfahren auch, dass um diese Zeit in Rostock Juden ansässig waren, welche Geldgeschäfte trieben. 1266 wird das Bramower Tor zum ersten Mal genannt, das noch heute den westlichsten Punkt des mittelalterlichen Rostock darstellt, 1274 das Steintor, 1280 das Kröpeliner Tor, 1288 der Rosengarten vor dem Steintor, in den 1290ger Jahren das Schwaaner Tor und 1302 das 8b]Mühlentor[/b]. Es kann daher kein Wunder nehmen, dass auch die meisten innerhalb dieser Bezirke liegenden Straßen, deren Namen bis auf den heutigen Tag unverändert geblieben sind, in den Urkunden aus der zweiten Hälfte des XIII. Jahrhunderts bereits vorkommen, so z. B. die auf eingewanderte verdiente deutsche Familien (Kossfeld, Kröpelin, Wokrent, Mönch, Snickeman) zurückgehenden Namen der Kossfelder, Kröpeliner, Wokrenter, Mönchen- und Schnickmannsstraße. Die Familie der Eselesvot oder Eselfoot, welcher die heutige Eselföter Straße ihren Namen verdankt, wird 1285 genannt, die Familie Hirsch (de Cervo), wonach die heutige „Hartestraße“ eigentlich „Hirschstraße“ heißen sollte, kommt 1278 zuerst vor.

*) Es gab auch noch eine St. Gertruden-Kirche oder Kapelle außerhalb der Stadt vor dem Kröpeliner Tor, welche bald nach der Reformation verfiel. Die St. Georgs-Kirche ward während des dreißigjährigen Krieges zerstört. Die Kirchen St. Johannis und „Zum h. Geist“ wurden in der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts abgebrochen, ebenso der treffliche alte Zwinger vor dem Steintor.

Es wäre aber verkehrt, wenn man sich bei diesem architektonischen Aufblühen im XIII. Jahrhundert vorstellen wollte, dass auch die vier Hauptkirchen, welche mit ihren mächtigen Türmen der Stadt von ferne her ein eigenes großartiges Gepräge geben, schon um diese Zeit das gewesen oder geworden wären, was sie jetzt sind. Sie sind alle mit einander das Produkt verschiedener Bauperioden, und die Türme sind bei den meisten, wie es natürlich erscheint, die zuletzt ausgeführten Teile des Ganzen. Es gebricht freilich an ausreichenden historischen Daten darüber. Man kann, nach den erhaltenen alten Abbildungen zu urteilen, nur sagen, dass die vier großen Kirchen mit ihren Türmen im letzten Viertel des XVI. Jahrhunderts ungefähr das Bild boten, welches dem älteren Rostock noch im XIX. Jahrhundert eigen ist. Der heutige Turm von St. Peter stammt aus dem Jahre 1577. Freilich hatte die Kirche schon 1543 eine angeblich herrliche Turmspitze, welche damals vom Blitz eingeäschert wurde. Wann aber diese frühere Turmspitze aufgeführt worden war, wissen wir nicht. Nur soviel kann gesagt werden, dass sie nach 1312 entstand. Denn den damals vorhandenen (vielleicht gar nicht einmal vollendet gewesenen) Turm brach man ab, um seine Steine zum Bau einer Befestigung in Warnemünde gegen die Dänen zu verwenden, deren es eiligst bedurfte. Die jetzt stehende barocke Turmspitze von St. Nicolai ist erst nach 1703 erbaut worden. Am 8. Dezember jenes Jahres war nämlich die schlanke Turmspitze von St. Nicolai, welche der heutigen Turmspitze von St. Petri nicht nachstand, vom Winde umgeworfen worden. Diese umgeworfene Turmspitze aber stand erst seit 1575. Auch damals hatte ein Turmsturz stattgefunden, ebenso im Jahre 1543.

Die Beschaffenheit des stehengebliebenen Turmgemäuers aber hat zu dem Schluss Veranlassung gegeben, dass St. Nicolai überhaupt erst spät, ungefähr gegen 1400, einen Turm erhielt und somit bis dahin als dreischiffige Hallenkirche ohne Turm dastand. Auch der Thurm von St. Jacobi hat gleich denen von St. Nicolai und St. Petri seine Schicksale gehabt. Der ursprüngliche, angeblich hohe und schlanke Turm der Kirche, dessen Bau dem Ende des XIV. oder Anfang des XV. Jahrhunderts angehört zu haben scheint, stürzte im Jahre 1462 zusammen, und der jetzige Turm wurde in nicht näher zu bestimmenden Absätzen von 1465 bis 1588 vollendet. Als ältestes in seiner Art steht allem Anschein nach das untere Turmgemäuer von St. Marien noch heute auf dem Platz; seine frühgotischen, in den Lisenen an die romanische Bauweise anklingenden Formen deuten darauf hin, dass diese Teile in das XIII. Jahrhundert, und zwar noch in die erste Hälfte oder auch ins erste Viertel desselben gesetzt werden dürfen, dagegen gehören die oberen Teile der Türme, wie sowohl aus der Bauweise als auch aus sich darauf beziehenden Legaten zu schließen ist, der Mitte des XIV. Jahrhunderts an, und noch später ist natürlich die Turmspitze entstanden, die auf den über die unvollendet gebliebenen Seitentürme hinaus erhöhten Mittelbau des Turmes gesetzt worden ist. Ungefähr so wie sie jetzt ist, sehen wir sie auf den ältesten Abbildungen der Stadt aus der zweiten Hälfte des XVI. Jahrhunderts.

Diese Bau-Abschlüsse aber, so stattlich sie auch aus der Ferne erscheinen, bekunden, genau und in der Nähe besehen, bereits ein starkes Erlahmen kommunaler Kräfte. Die Blütezeit Rostocks ist auf das XIII. und XIV. Jahrhundert zu begrenzen. Seine in der Tat nicht unbedeutenden Privilegien gewinnt Rostock in dieser Zeit. Außer der bereits angezogenen Urkunde von 1218 sind in dieser Beziehung eine Reihe anderer aus den Jahren 1252, 1262, 1264, 1266, 1275, 1278, 1286, 1322, 1323, 1325, 1358 und zuletzt noch von 1459 und 1462 zu nennen, die sich auf das Recht und auf territoriale Vergrößerungen der Stadt beziehen. Stadtrecht und Stadtverfassung von Rostock waren von Anfang an so angesehen, dass z. B. Witzlav von Rügen 1234 und 1240 die Bewidmung der Stadt Rostock durch Borwin im Jahre 1218 für seine Stadt Stralsund zum Vorbild nahm. Ferner spielt Rostock während der Jahre 1257, 1281, 1284, 1293 und 1296 in den Beratungen und Unternehmungen der Ostsee-Hansa eine bedeutende Rolle und erscheint im Bunde der sog. fünf wendischen Städte Lübeck, Wismar, Rostock, Greifswald und Stralsund als die zweite Stadt gleich nach Lübeck. Ihre Handelsbeziehungen reichen in dieser Zeit bereits von England bis Nowgorod in Russland und im Norden bis Norwegen, Gotland und Livland hinauf. Am lebhaftesten aber waren die Verbindungen mit Dänemark.

Doch ein verhängnisvolles Ereignis war es, als Nikolaus „das Kind“ am 22. Dezember 1300 Stadt und Land Rostock an König Erich von Dänemark zu Lehen gab, um ihn zum Beistande gegen seine erzürnten Verwandten und landesherrlichen Nachbarn zu gewinnen. Daraus entwickelten sich Fehden, welche zuletzt, am 8. Mai 1350, dahin führten, dass sich die seit 1348 zu deutschen Herzögen erhobenen Fürsten Albrecht und Johann von Mecklenburg vom König von Dänemark mit, dem Lande Rostock belehnen ließen. Weitere Konflikte erwuchsen der Stadt Rostock aus ihrer Doppelstellung als Hansestadt und als mecklenburgische Territorialstadt. Die Interessen des Hansabundes vertrugen sich nicht jeder Zeit mit den Pflichten der Stadt gegen die angestammten Erbherren, die ihrerseits wohl bedauern mochten, mit der Vergebung von Privilegien zuweilen zu weit gegangen zu sein. Unter den bereits angedeuteten Privilegien erwähnen wir hier noch die ausschließliche Münzgerechtigkeit innerhalb der Herrschaft Rostock, datiert vom 13. Dezember 1325, und die Erteilung des Gerichts und der Gerichtsbarkeit zu Rostock innerhalb und außerhalb der Stadt vom 29. November 1358. Am 12. Oktober 1419 fand die Eröffnung der auf Betreiben der Herzöge von Papst Martin V. bestätigten Universität statt. 1466 gründeten die landfahrenden Kaufleute die Innung zur h. Dreieinigkeit, woraus, zur Abwickelung von Geldgeschäften, der Trinitatis-Termin und die große Rostocker Pfingstmesse entstanden.

1476 gründeten die seit 1462 bestehenden Brüder vom gemeinsamen Leben eine Druckerei, welche große Bedeutung gewann. Im Übrigen aber ist die zweite Hälfte des XV. Jahrhunderts eine Zeit verbitterter Fehden, eine Zeit schwerer Unruhen, in denen von Reichs- und Kirchenwegen wiederholt Bann und Acht über die Stadt verhängt wurden, die Landesherren mit Kriegsmacht gegen sie vorgingen und so allmählich der politische Niedergang der Stadt herbeigeführt wurde. Der lang dauernde Streit um die Errichtung eines Domstiftes, die Ermordung des Domprobstes Thomas Rode (1487), der Aufruhr des Hans Runge (1489), die Hinrichtung des letzteren im Lagebuschturm (1491), die Entscheidungen des Kaisers Maximilian vom Reichstage zu Worms her (1495) zu Gunsten der Herzöge gehören mit zu den wichtigeren Geschichtsmomenten dieser Zeit. Nicht minder zahlreich, und oft der kleinlichsten Art, sind die Wirren und Unruhen im XVI., XVII., XVIII. Jahrhundert; jedoch ist hier kein Anlass, ausführlicher darauf einzugehen. Unter den Förderern der Reformation, die schon mit dem Jahre 1531 durch die ganze Stadt als im Wesentlichen durchgeführt angesehen werden darf, steht der Prediger Joachim Slüter an der Petrikirche (1523 — 1531) in erster Reihe. 1571 trat an die Stelle des Domkapitels, dem die Jacobi-Kirche als Dom eingeräumt war, das von den Herzögen neu eingerichtete Landes-Konsistorium. 1622 wurde die Stadt Sitz des Engeren Ausschusses der mecklenburgischen Ritter- und Landschaft. Nicht ohne verhängnisvolle Folgen blieb der dreißigjährige Krieg. Der seit 1632, außer auf Poel und Wismar, auch auf Warnemünde gelegte schwedische Zoll, der bisweilen jährlich 80.000 Thaler betragen haben soll, 1714 an Mecklenburg verpfändet, im Jahre 1748 eingestellt und erst 1803 gänzlich aufgehoben wurde, schädigte den Wohlstand der Stadt in erheblicher Weise.

Dazu wütete 1677 eine Feuersbrunst, welche in 24 Stunden 700 Häuser in Asche legte. Von 1702 bis 1705 residierte der Herzog Friedrich Wilhelm in Rostock und unter seinen Nachfolgern ward der Bau des fürstlichen Palais am Hopfenmarkt vollendet. Doch eine neue Schädigung der Interessen der Stadt trat ein, als die theologische Fakultät die Berufung eines vom Herzog Friedrich vorgeschlagenen Professors verweigerte und der Herzog dadurch veranlasst wurde, in Bützow 1760 eine zweite Universität zu bilden. Diese ward erst 1789 nach Rostock zurückverlegt. Der Rostocker Erbvertrag vom 13. März 1788 und ein zwischen dem Großherzog Friedrich Franz I. und der Stadt abgeschlossener zweiter Erbvertrag vom 14. März 1827, durch welchen die Stadt das Compatronat der Universität an den Großherzog abtrat, haben endlich den lange gewünschten glücklichen Stillstand in jenen vielen Irrungen und Missverständnissen herbeigeführt, durch die in den vorhergehenden Jahrhunderten das Verhältnis zwischen Landesherrn und Stadt nur allzu oft und schwer geschädigt worden war. Schließlich möge noch erwähnt werden, dass Rostock seit 1840 der Sitz des höchsten Landesgerichts ist.

Vgl. Lisch und Mann, Beiträge zur älteren Geschichte Rostocks, namentlich über die alte fürstliche Burg zu Rostock, Jahrb. XXI (1856), S. I. ff. Mit einer Karte der S. Petri-Vorstadt. — Th. Herrlich, Geschichte der Stadt Rostock bis zum Jahre 1300 (in Schirrmachers Beiträgen zur Geschichte Mecklenburgs, 1872). — G. Flörke, Die vier Parochialkirchen Rostocks. Ein Beitrag zur Geschichte des Backsteinbaues in der norddeutschen Tiefebene (ebenfalls in Schirrmachers Beiträgen). — Karl Koppmann, Geschichte der Stadt Rostock von der Gründung bis zu Slüters Tode 1532. — Lisch, Mecklenburg in Bildern I, S. 32 ff., II, S. 6 ff., III, S. 42 ff. — Krause, die Chronistik Rostocks (Hansische Geschichtsblätter, Jahrgang 1885). — Koppmann, Übersicht über die Rostocker Historiographie (Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock I, 1890, S. I ff.) — Mann, Entwickelung der Rostocker Stadtverfassung (Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock I, 1890, S. 9 ff.). — Bachmann, Landeskundliche Literatur über die Großherzogtümer Mecklenburg, 1889, No. 5016 — 5227 m., Nachtrag S. 483 ff. — Mecklenburgisches Urkundenbuch Bd. I— XVI.

0003 Rostock. Ansicht der Stadt nach Lindeberg. 1597
0006 Rostock. Nach Wenzel Hollar. (1607-1677)
0007 Von der Kanzel der Marienkirche. Nach Scheffers.
0008 Grundriss der St. Marien-Kirche. Nach Rogge.
0009 Gitter im südlichen Querschiff von St. Marien, Nach Scheffers.

Rostock - Kröpeliner Tor

Rostock - Kröpeliner Tor

Hansestadt Rostock - Stadtansicht

Hansestadt Rostock - Stadtansicht

Rostock - Markt, Marienkirche und Blutstraße

Rostock - Markt, Marienkirche und Blutstraße

Rostock - Petrikirche mit Petritor

Rostock - Petrikirche mit Petritor

Rostock vor dem Steintor

Rostock vor dem Steintor

Rostock. 013 Marienkirche, Giebel des südlichen Querschiffs

Rostock. 013 Marienkirche, Giebel des südlichen Querschiffs

Rostock. 017 St. Marien-Kirche

Rostock. 017 St. Marien-Kirche

Rostock - Giebelhäuser bei der Nicolaikirche

Rostock - Giebelhäuser bei der Nicolaikirche

Rostock, Lange Straße, Marienkirche in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts

Rostock, Lange Straße, Marienkirche in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts

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