Neuer Antrag Hamburgs beim Bundestag
Dagegen wollte der hamburgische Senat nun nochmals versuchen, etwas beim Bundestag zu erreichen. Gries wurde im März instruiert*), beim Bundestag darauf anzutragen, es möge dieser nun nicht mehr, wie bisher, allein sein Augenmerk darauf richten, wie den Bundesstaaten Sicherheit gegen die Barbaresken durch dritte Mächte geschaffen werden könne, sondern dass zugleich, im Wesentlichen nach dem früheren Votum Badens, es in Erwägung komme, dem deutschen Handel durch Vereinigung der Bundesstaaten unter sich zu angemessenen Seerüstungen jene Sicherheit zu erwirken; zugleich sollte eine Vereinbarung hinsichtlich der Kosten eingeleitet werden.
Gries sollte die Gesandten der drei andern freien Städte zu einem gemeinsamen Antrage auffordern, eventuell aber auch allein für Hamburg vorgehen; er sollte ferner die Sache möglichst beschleunigen, damit Missdeutungen, die ein längeres Stillschweigen in dieser wichtigen Angelegenheit veranlassen könne, vermieden würden.
Auf Smidts Wunsch, erst Instruktionen von Bremen und Lübeck abzuwarten, ging Gries deshalb nur ungern ein.
Übrigens war Gries persönlich nicht dafür, aus der Sache eine gemeinschaftliche Bundesangelegenheit zu machen; er riet zu der Wiederherstellung einer hansestädtischen Marine und meinte, erst wenn diese geschaffen, könne man mit den andern Bundesstaaten sich besser gegen die Barbaresken zu einer bewaffneten Koalition vereinigen**).
Das hatte ja früher auch schon Smidt geäußert. Der Plan Hamburgs bezweckte dagegen eine Beteiligung des ganzen Bundes an Seerüstungen. Tatsächlich war der Unterschied nicht so groß; auf die Dauer hätte sich auch der Bund wohl der Hansestädte, wenn diese rüsteten, annehmen müssen.
Smidt sympathisierte denn auch vollkommen mit dem hamburgischen Antrage; es möchte, so schrieb er***), den Hansestädten nötiger denn je sein, durch öffentliche Betreibung nationaler Angelegenheiten am Bundestage die Meinung für sich zu gewinnen. Namentlich aber wegen der in jenem Antrage enthaltenen Kostenfrage glaubte er erst Instruktionen abwarten zu sollen.****)
*) V. Bienen an Gries 1819. März 17.
**) Prot. d. Oberalten 1819. April 7.
***) an Curtius 24. April.
****) Smidt an Gries 27. März.
Gries sollte die Gesandten der drei andern freien Städte zu einem gemeinsamen Antrage auffordern, eventuell aber auch allein für Hamburg vorgehen; er sollte ferner die Sache möglichst beschleunigen, damit Missdeutungen, die ein längeres Stillschweigen in dieser wichtigen Angelegenheit veranlassen könne, vermieden würden.
Auf Smidts Wunsch, erst Instruktionen von Bremen und Lübeck abzuwarten, ging Gries deshalb nur ungern ein.
Übrigens war Gries persönlich nicht dafür, aus der Sache eine gemeinschaftliche Bundesangelegenheit zu machen; er riet zu der Wiederherstellung einer hansestädtischen Marine und meinte, erst wenn diese geschaffen, könne man mit den andern Bundesstaaten sich besser gegen die Barbaresken zu einer bewaffneten Koalition vereinigen**).
Das hatte ja früher auch schon Smidt geäußert. Der Plan Hamburgs bezweckte dagegen eine Beteiligung des ganzen Bundes an Seerüstungen. Tatsächlich war der Unterschied nicht so groß; auf die Dauer hätte sich auch der Bund wohl der Hansestädte, wenn diese rüsteten, annehmen müssen.
Smidt sympathisierte denn auch vollkommen mit dem hamburgischen Antrage; es möchte, so schrieb er***), den Hansestädten nötiger denn je sein, durch öffentliche Betreibung nationaler Angelegenheiten am Bundestage die Meinung für sich zu gewinnen. Namentlich aber wegen der in jenem Antrage enthaltenen Kostenfrage glaubte er erst Instruktionen abwarten zu sollen.****)
*) V. Bienen an Gries 1819. März 17.
**) Prot. d. Oberalten 1819. April 7.
***) an Curtius 24. April.
****) Smidt an Gries 27. März.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken