Die Burgunderherzöge und die Hanse.

Aus: Hansische Geschichtsblätter. 29. Jahrgang 1901
Autor: Stein, W. Dr. Privatdozent in Breslau, Erscheinungsjahr: 1902

Exemplar in der Bibliothek ansehen/leihen
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mittelalter, Hansezeit, Hansa, Burgund, Hanse, Städtebund, Deutschland, Frankreich, Kaiser Karl V., Brabant, Märkte, Schifffahrt, Baukunst, Stapelplatz, Holländer, Seeländer, Handelsmacht, Ostseehandel
Inhaltsverzeichnis
  1. Fortsetzung
Wiederholt ist im Mittelalter der Versuch gewagt worden, zwischen Frankreich und Deutschland ein Reich aufzurichten, dessen Basis im Südosten die Alpen und im Nordwesten die Nordsee bilden sollten. Was aber im neunten Jahrhundert, im Zeitalter der späteren Karolinger, misslang, ist auch im fünfzehnten durch die Herzoge des neuburgundischen Reiches nicht zu stände gebracht worden. Dass Herzog Karl der Kühne von Burgund, der letzte seines Stammes, der Verwirklichung dieses Gedankens am nächsten kam, ist eine bekannte Tatsache. Schon sein Vater, Philipp der Gute, gewiss der bedeutendste in der Reihe dieser burgundischen Fürsten, hatte im Jahre 1447 das Reich Lothars I. als das Maß für den erstrebten Umfang des neuburgundischen Reiches bezeichnet.

Welche Umstände waren es, die in den burgundischen Fürsten die Hoffnung erwecken konnten, so weitreichende Pläne in die Wirklichkeit umzusetzen? Die Frage lässt sich unschwer beantworten. Zunächst hatten die Burgunderherzöge das Glück, dass die politischen Verhältnisse in ihrer Nachbarschaft für ihr Vorhaben günstig lagen. Die Zustände in den großen Nachbarreichen Frankreich und Deutschland mussten unternehmende Fürsten wie die Burgunder geradezu anlocken, die Grenzgebiete zwischen beiden Reichen von diesen abzulösen. Denn Deutschland befand sich längst in einem heillosen Zustand politischer Schwäche. Gerade in den Territorien des niederdeutschen Tieflandes, im Westen wie im Osten, war der Einfluss der deutschen Reichsregierung am tiefsten gesunken. Nur Herzog Johann der Unerschrockene von Burgund hat seine Reichslehen noch von König Sigmund zu Lehen genommen. Sein Nachfolger, Herzog Philipp der Gute, ist niemals vom Kaiser belehnt worden und erklärte gegen das Ende seiner langen Regierung, dass er mit Ausnahme von Burgund, Flandern und Artois seine Länder von Niemandem zu Lehen habe als von Gott allein. Diese Ausnahme waren seine französischen Besitzungen, nicht die alten deutschen Reichslehen. Auf der anderen Seite war Frankreich durch den verlustreichen hundertjährigen Krieg mit England und die Wirrnisse innerhalb der königlichen Familie tief erschöpft. Erst während der Regierungszeit Philipps des Guten von Burgund begann es sich wieder zu kräftigen, doch ohne dass es die Ausdehnung und Befestigung des burgundischen Zwischenreiches hätte hindern können.

Diese Zustände in den Nachbarstaaten auszunutzen, ermöglichten den Burgunderherzögen besonders die außerordentlich reichen Hilfsquellen ihrer Länder. Es gab kaum ein Gebiet materieller und geistiger Kultur, auf dem nicht die niederen Lande der Burgunderherzöge an der Spitze oder in der ersten Reihe der nord-westeuropäischen Völker gestanden hätten. Vor allem der Reichtum, den ein schon durch Jahrhunderte blühender Handel — ein Handel, der sich für die ganze westeuropäische Christenheit in Brügge wie in einem Brennpunkt vereinigte — und ein ebenso alter und hochentwickelter Gewerbefleiß angehäuft hatten, verschafften diesen Fürsten ein vielbeneidetes Übergewicht über ihre Nachbarn. Während der Regierung der burgundischen Dynastie breitete sich dieser Wohlstand gleichmäßiger über die einzelnen niederen Landschaften aus. Der weite Vorsprung, den Flandern in dieser Hinsicht im dreizehnten und noch in der ersten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts vor den Nachbarterritorien gehabt hatte, wurde in der Burgunderzeit von diesen, wenn auch keineswegs überall eingeholt, so doch wesentlich verkürzt. Der in Flandern alteinheimischen Tuchindustrie erwuchs seit der Burgunderzeit eine lebhafte Konkurrenz in den holländischen Städten. Besonders in Leiden gedieh die holländische Tuchfabrikation während und nach der Mitte des 15. Jahrhunderts zu hoher Blüte. Sie wetteiferte im Osten, in den Hansestädten, ebenbürtig mit der flandrischen. Auch die Schifffahrt und der Handel der Holländer und Seeländer erhob sich unter den burgundischen Herrschern zum ersten Mal zu einer die Interessen der Hanse auf ihrem eigensten Gebiet, der Ostsee, gefährdenden Macht. In diesen gegen Osten gerichteten Unternehmungen war Amsterdam die führende Stadt. Die großen Märkte Brabants, Antwerpen und Bergen op Zoom, übten jetzt eine viel stärkere Anziehungskraft aus als früher. Sie waren während der Dauer der Märkte die wichtigsten Umschlagsplätze in den burgundischen Ländern. Einzelne Nationen der fremden Kaufleute, wie die Engländer und unter Karl dem Kühnen auch die Venetianer, bevorzugten bereits Antwerpen vor Brügge und nahmen in Antwerpen ihre „Residenz“. Schon im Jahre 1468 erwarb auch die Hanse hier ein eigenes Haus. In der Grafschaft Seeland bildete sich in Middelburg ein neuer Mittelpunkt für den Handel der fremden Händler und Schiffer, die nach den burgundischen Ländern zusammenströmten. Von dem materiell blühenden Zustande der niederen burgundischen Lande redet die Überlieferung jeglicher Art. Die Verschwendung und der Luxus am Hofe der Burgunderherzöge, die großartige Entwicklung der Malerei, des Kunstgewerbes, der Baukunst in ihrem Zeitalter sind oft beschrieben und längst gewürdigt worden.

An diesem nach außen so glanzvoll erscheinenden Zustande ihres Reiches haben die Burgunderherzöge, wie man auch im ganzen ihren Einfluss auf die Geschicke ihrer Länder beurteilen mag, einen nicht geringen persönlichen Anteil. Mit der Gewandtheit, sich in der Nachbarschaft ihrer Erblande auszubreiten und ein Gebiet nach dem anderen ihrer Herrschaft anzugliedern, verbanden sich bei ihnen ein hervorragendes organisatorisches Talent und bei Philipp dem Guten auch staatsmännische Fähigkeiten. Diese Fürsten wollten nicht über eine Anzahl Länder herrschen, sondern über einen einzigen Staat. Sie strebten dahin, die untereinander mannigfach verschiedenen Landschaften, die sie im Laufe der Zeit erwarben, zu einem Ganzen zu vereinigen. Ihr Vorbild waren die Staatseinrichtungen Frankreichs. Schon der erste Burgunderherzog in den Niederlanden, Philipp der Kühne, begann gleich nach dem Tode des letzten flandrischen Grafen und nach der Übernahme der Regierung mit der Einführung französischer Einrichtungen in seinem neuen Lande, einer Ratskammer und einer Rechnungskammer in Lille. Auf dieser Bahn sind seine Nachfolger zielbewusst weiter fortgeschritten. Der Erwerbung neuer Gebiete folgte stets die Einrichtung besonderer Oberbehörden, und durch Vermittlung dieser oberen Provinzialbehörden leitete die Zentralregierung die Politik des ganzen Reiches.

Der fortschreitende Prozess der Zentralisation des burgundischen Staates soll hier nicht imeinzelnen verfolgt werden. Immer deutlicher wurde das Streben der Herzöge, die Kräfte ihrer Länder in einem einzigen Punkte zusammenzufassen. Die Einrichtung des höchsten Gerichthofs als oberster Instanz für die provinzialen Ratskammern im Jahre 1454 und die der obersten Finanzbehörde im Jahre 1473 sind die wichtigsten Schritte auf dem Wege zur Durchführung des burgundischen Regierungssystems. Die Provinzen, welche, zum Teil geographisch von einander getrennt, in Geschichte, Sprache, Volksart und staatlichen Einrichtungen überaus zahlreiche Besonderheiten und tiefgehende Unterschiede aufwiesen, sollten in einen starken Einheitsstaat zusammengefasst werden. Dieser Einheitsstaat sollte die provinzialen Unterschiede und Sonderrechte, soweit sie seiner Wirksamkeit hinderlich sein konnten, allmählich beseitigen und die einzelnen früher selbständigen Landschaften nur noch als Teile des Ganzen zur Geltung kommen lassen. Diese Bestrebungen der Burgunderherzöge, die auf eine Ausgleichung der landschaftlichen Besonderheiten gerichtet waren, machten sich naturgemäß in den einzelnen ihrer Herrschaft unterworfenen Ländern in verschiedenem Grade fühlbar. Je größer die Selbständigkeit der lokalen Gewalten in der Zeit ihrer Vereinzelung gewesen war, desto tiefer sollten diese jetzt auf den Standpunkt gehorsamer Untertanen herabgedrückt werden. Der freiesten Entwicklung konnte die Grafschaft Flandern sich rühmen. Hier waren es bekanntlich die großen Städte Gent, Brügge und Ypern, die in der letzten Periode der Grafenherrschaft die eigentliche Macht in der Grafschaft darstellten, die das Schicksal des Landes auf dem Schlachtfelde wie in friedlicher Tätigkeit am stärksten beeinflusst haben. In Flandern ist daher auch das neue burgundische Regierungssystem auf den nachhaltigsten Widerstand gestoßen. Wiederholt versuchten diese mächtigen Städte, sich von dem Druck des burgundischen Beamtenstaats zu befreien und das Netz der auf Beschränkung und Vernichtung ihrer Selbständigkeit gerichteten Regierungspolitik zu zerreißen — stets ohne Erfolg.

Diese im Stillen wie vor der Öffentlichkeit unaufhörlich geführten Kämpfe der großen flandrischen Städte mit ihren Herzögen hatten aber nicht nur ihre Bedeutung für die innere Entwicklung des burgundischen Reiches, sondern sie berührten auch das Ausland, und von den auswärtigen Handelsmächten im besonderen Maße die Hanse. Die deutsche Hanse beobachtete diese Kämpfe nicht nur unter dem allgemein politischen Gesichtspunkt eines Kampfes zwischen städtischer Freiheit und fürstlicher Landesherrlichkeit, sondern sie hatte auch ein fühlbares praktisches Interesse an der Frage, ob die alte kommunale Selbständigkeit oder das System des burgundischen Einheitsstaates in diesem Kampfe den Sieg davontragen würde.

In dem Zeitraum von der Mitte des 13. bis zum Anfang des 15. Jahrhunderts hatte die Hanse in den einzelnen Kleinstaaten an den Mündungen des Rheins, der Maas und der Schelde eine festbegründete Stellung gewonnen. Der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit war Brügge, und von dort her breitete sie ihren Handel aus durch Verträge mit anderen flandrischen Städten oder deren Gewerben, durch Zoll- und Verkehrsvereinbarungen mit den Nachbarländern, besonders mit Brabant, Seeland und Holland, und überhaupt durch eine rege Handelstätigkeit der einzelnen Kaufleute in dem weiteren Bezirk der niederrheinischen Landschaften. In diesem ganzen Gebiet konnte von einer einheitlichen Handelspolitik keine Rede sein. Vielmehr wurden wie die politischen so auch die kommerziellen Sonderinteressen der kleinen Staaten in zahlreichen Kämpfen durchgefochten; im Wettbewerb mit den Nachbarn suchte man die Fremden anzuziehen und ihnen den Verkehr in Stadt und Land zu erleichtern. Es begreift sich leicht, dass gerade diese politische Zersplitterung in den niederen Territorien einer auswärtigen Handelsmacht wie der Hanse, die sich noch für unentbehrlich halten konnte — denn sie stellte die einzige, damals wesentlich in Betracht kommende Handelsverbindung zwischen den niederrheinischen Landen und besonders Brügge mit dem Norden und Osten Europas her —, den geeigneten Boden darbot, auf dem sie ihre Ziele am sichersten erreichen konnte. Wiederholt hat sie sich des vorteilhaften Mittels bedient, die Sonderinteressen dieser Landschaften gegen einander auszuspielen. Als Brügges Einfluss in Flandern übermächtig geworden war, verließen die deutschen Kaufleute in Notfällen Flandern und siedelten in das nördliche Nachbarland über, wo sich ihnen in Dordrecht ein guter Stapelplatz darbot. Hier nahm man sie mit offenen Armen auf in der Hoffnung, den bedeutenden Verkehr, der mit ihrem Handel zusammenhing, in den eigenen Hafen hinüberleiten und auf die Dauer festhalten zu können. Brügge und Flandern mussten die Rückkehr der hansischen Kaufmannschaft mit neuen Privilegien und mit Zahlung von Schadenersatz erkaufen.

Allein hier trat unter der burgundischen Herrschaft eine wichtige Veränderung ein. Die niederen Landschaften, darunter Flandern, Seeland, Holland und Brabant, wurden durch Philipp den Guten im ersten Drittel des 15. Jahrhunderts zu einem einzigen Reiche vereinigt. Damit wurden keineswegs die Sonderinteressen der einzelnen Länder aufgehoben, und auch der Kampf um die Geltendmachung dieser landschaftlichen Interessen innerhalb des größeren Staatsverbandes hörte damit nicht auf. Aber die Stelle, an welcher der Streit über die provinzialen Sonderinteressen von nun an entschieden wurde, war der burgundische Hof. Die Hanse sah sich jetzt einem einzigen Staat und Herrscher gegenüber. Zwar ist die Vereinheitlichung des burgundischen Staates erst allmählich erfolgt. Indessen trat doch seit der Vereinigung der niederen Lande an die Stelle der früheren Vielherrschaft eine Regierung, in der ein einziger Wille gebot. Diesen einen starken Willen über sich zu fühlen, war auch der Wunsch einzelner Landesteile. So verlangten die holländischen Städte, die Gegner der letzten Gräfin Jakoba von Holland und Seeland, eine kräftige Regierung, die ihren Handel zu schützen vermöchte. In der Urkunde vom Jahre 1433, durch welche Jakoba endgültig auf ihre Grafschaften verzichtete, wurde als Grund der Verzichtleistung ausdrücklich angegeben, dass die Handelsinteressen Hollands und Seelands am besten durch einen mächtigen Fürsten, wie den Herzog Philipp, vertreten werden könnten. Nach der Vereinigung der niederen Lande unter der starken und gewandten Regierung Philipps konnte daher die Hanse nicht mehr wie früher die Rivalität der einzelnen Länder zu ihrem Vorteil ausnutzen. Dieser Umschwung blieb auch gewissen Kreisen der Hanse nicht verborgen. Als gegen die Mitte des 15. Jahrhunderts die inneren Verhältnisse der burgundischen Länder eine für den hansischen Handel unerträgliche Wendung nahmen und der Abzug der deutschen Kaufleute aus Brügge erwogen wurde, wies der Hochmeister des deutschen Ordens auf die veränderte Lage hin. Er sagte im April und Juni 1451, um seinen Widerspruch gegen die Verlegung des hansischen Stapels aus Brügge zu begründen, dass jetzt alle die Länder Flandern, Holland, Seeland u. a. einem einzigen Herrn untertan seien, die früher vielen Herren angehörten; darum sei die Verlegung des Kontors jetzt schwerer als früher durchzuführen. Wenn man das Kontor nach Brabant oder Holland verlege, so ständen doch diese Länder unter der Herrschaft des Herzogs von Burgund; durch die bloße Verlegung des Kontors in einen anderen Teil des burgundischen Reiches werde man also nichts weiter beim Herzog erreichen. Wenn man aber den Stapel nach einem Ort außerhalb des Reiches verlege, dann sei dieser unbequem im allgemeinen und schädlich im besonderen für die großen schwerbeladenen Schiffe aus Preußen und Livland.

Hier treten die praktischen Folgen eines Ausschlusses des hansischen Handels aus dem ganzen burgundischen Gebiet klar hervor. Die Hanse wurde bei einem ernsten Zwist mit dem burgundischen Reich viel weiter als früher von den günstigsten Küstenpunkten abgedrängt. Die besten Häfen lagen jetzt im Bereich des burgundischen Staates. Rückte die Hanse aus diesem hinaus, so entfernte sie sich nicht nur von dem Mittelpunkt des internationalen Handels, sondern sie musste dann überhaupt mit viel minderwertigeren Handelsplätzen und Häfen vorlieb nehmen.

Damals glaubte die Hanse, das Wagnis einer Verlegung des Kontors nochmals unternehmen zu dürfen. Aber der Ausgang rechtfertigte die Befürchtungen des Hochmeisters. Es zeigte sich schon bald, dass bei einer Entfernung des Stapels aus Brügge und Flandern heraus für die Hanse kein Platz mehr war im ganzen burgundischen Reiche. Die Versuche Antwerpens in Brabant und Dordrechts in Holland, den hansischen Stapel an sich zu ziehen, wurden durch Flandern und den hohen Adel, der durch den Abzug der Hanse in seinen Zolleinkünften geschädigt war, beim Herzog hintertrieben. Die Hanse musste sich daher nach einem außerhalb der burgundischen Staaten gelegenen Stapelplatz Umsehen. Sie fand einen solchen zuerst in Deventer und dann seit Weihnachten 1452 in Utrecht, also in Städten des Bistums Utrecht, die nach ihrer Lage und dem damaligen Stande der Schifffahrt für einen größeren Schiffsverkehr nicht geeignet waren. Diese Mängel fielen um so mehr ins Gewicht, als die Durchführung einer Handelssperre gegen Flandern jetzt weit schwieriger war als früher, weil die Hanse nicht mit den flämischen auch den übrigen burgundischen Untertanen den Handel in den Hansestädten während der Sperre verbieten konnte und wollte. Konsequenterweise hätte sie den Verkehr mit dem ganzen burgundischen Reiche einstellen müssen, aber das bedeutete Krieg mit Burgund und Einstellung des Handels mit dem ganzen Westen. Dieser Gefahr wollte die Hanse sich bei der Lage der Dinge im Norden und Osten ihres Handelsgebietes nicht aussetzen. Die über Flandern verhängte Handelssperre konnte infolge der Durchstechereien, die der stete Verkehr der übrigen burgundischen Kaufleute und Schiffer in den hansischen Häfen und Handelsplätzen erleichterte und an denen aus demselben Grunde auch hansische Kaufleute nicht unbeteiligt blieben, ihren Zweck nicht in dem erhofften Maße erfüllen. Als dann Herzog Philipp im August und September 1456 vollends das Bistum Utrecht, den Zufluchtsort des hansischen Handels, eroberte, blieb der Hanse nichts übrig, als den Stapel nach Brügge zurückzuverlegen, ohne dass sie ihre wichtigsten Forderungen durchgesetzt hätte. Diese nach dem Beispiel früherer Zeiten arrangierte Verkehrssperre gegen Flandern erwies sich als ein Missgriff. Sie ist die letzte geblieben. Das früher mit viel Erfolg angewandte Mittel verfehlte jetzt seinen Zweck, nachdem die wichtigsten Handelsplätze an den Flussmündungen unter die Herrschaft der burgundischen Dynastie geraten waren.

Es lässt sich nicht leugnen, dass die Unterschätzung der Kraft des burgundischen Staates auf hansischer Seite eine der Ursachen dieses Misserfolges war. In den maßgebenden Hanse-Städten war die richtige Vorstellung von der durch die Gründung des burgundischen Staates herbeigeführten Verschiebung der politischen Macht in den niederen Landschaften noch nicht durchgedrungen. Das ergibt der Verlauf der Verhandlungen zwischen dem Herzog und der Hanse vor und während der erwähnten Handelssperre. Gleichwohl befand sich die Hanse seit den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts im Kampf mit dem burgundischen Staat als solchem. Sie sah sich jetzt mehr als früher eingeengt und belästigt durch die burgundischen Staatseinrichtungen.

Wer die mannigfaltigen Klagen und Beschwerden ins Auge fasst, welche die Hanse seit dem 13. Jahrhundert gegen Flandern und die anderen später im burgundischen Reich vereinigten Landschaften erhoben hat, dem drängt sich die Beobachtung auf, dass in der burgundischen Zeit andere Seiten des Verkehrslebens als früher mit größerem Nachdruck erörtert werden. In den älteren Beschwerden des 13. und 14. Jahrhunderts handelt es sich vorwiegend um die technische Seite des Handels. Im Vordergründe stehen Beschwerden über die Wage, die Höhe der Zölle, die Accise, die Herbergen und Herbergswirte, über Makler, Abgaben in der Kaufhalle, am Hafen, beim Krahnen, über Mängel bei Herstellung und Zubereitung der Waren und dergl. Sodann beziehen sich diese Beschwerden vorzugsweise auf die besonderen Verhältnisse der Stadt Brügge. Wo Beschwerden von mehr politischer Art auftauchen, wie über mangelhafte Justiz, da richtet sich der Vorwurf besonders gegen die Schöffen von Brügge. Außerdem sind es hauptsächlich die Hafenbeamten, die Baillis van den Watere, über welche mancherlei Klagen laut werden. Diese Baillis waren zwar landesherrliche Beamte, aber sie standen unter dem Einfluss Brügges und versahen auch ihr Amt wesentlich im Interesse des Brügger Stapels. In der Hauptsache richteten sich die Beschwerden gegen Brügge, welches durch Eingriffe in die Privilegien des Kaufmanns oder durch Unterlassung gehörigen Eingreifens bei Verfehlungen Anderer den Handelsbetrieb der hansischen Kaufleute erschwerte oder unmöglich machte. Wo Beschwerden gegen gräfliche Beamte im Innern des Landes erhoben werden, nehmen sie weder einen breiten Raum ein, noch erscheinen sie von besonderer Wichtigkeit. Die Eingriffe und Übergriffe dieser Beamten erklären sich auch zum Teil durch die Verwirrungen der Bürgerkriege.

Diese Beobachtung über den Charakter der hansischen Beschwerden trifft im wesentlichen noch zu für die erste Zeit der Burgunderherrschaft. Damals war die Hanse bestrebt, die verfassungsmäßige Stellung ihrer Niederlassung, ihres Kontors in Brügge, weiter zu befestigen, die Autorität der Älterleute dieses Kontors zu heben. Sie wünschte, dass hansisches Erbgut in Flandern nicht durch flandrische Beamte, sondern durch die Älterleute verwaltet werden sollte, dass Streitigkeiten zwischen hansischen Kaufleuten oder Schiffern, die außerhalb Flanderns stattgefunden, von den herzoglichen Beamten erst auf Antrag der Älterleute abgeurteilt werden sollten, dass bei Privilegienverletzungen die Kaufleute dem Landesherrn nicht über die Grenze Flanderns hinaus nachzuziehen brauchten, sondern dass das Kontor die Vermittlung und Durchführung der Klage übernehmen dürfe. Diese Wünsche wurden in der Hauptsache gewährt. Allmählich aber, zum Teil vermutlich im Zusammenhang mit dieser Erweiterung der Befugnisse des Kontors durch die Privilegien von 1392, traten diejenigen Beschwerden in den Vordergrund, die sich erklären durch die fortschreitende Ausgestaltung des burgundischen Staatswesens. Herzogliche Verordnungen über die Münze und die Metallausfuhr, das Verfahren der herzoglichen Zollbeamten oder Zollpächter, Misshandlungen der Kaufleute durch die Baillis, vor allem die Mängel und Umständlichkeiten des Prozessverfahrens, überhaupt die Streitigkeiten der Kaufleute mit den herzoglichen Beamten, das waren jetzt die wichtigsten Gegenstände hansischer Beschwerden geworden. Die von den Burgunderherzögen eingeführten Neuerungen in der Gerichtsorganisation hatten zur Folge, dass die Prozesse von den Lokalgerichten an die Provinzialkammern und von diesen auch weiter an den großen Rat gezogen und verschleppt wurden ; die Appellationen verlängerten die Prozessdauer und erhöhten die Kosten; die Kommunalgerichte verwiesen alle Streitigkeiten mit Beamten an die höheren Gerichte ; die hansischen Kaufleute verzweifelten, bei ihren Streitigkeiten mit Beamten des Herzogs unparteiische Richter, ja überhaupt Richter zu finden. Daneben gab es noch reichlich Gelegenheit zu Beschwerden über schlechte Qualität der Waren, über unbequeme Erscheinungen des Handelslebens, wie Monopolbildungen und ähnliches, aber diese Punkte erscheinen nicht als die wichtigen. Es waren die Einrichtungen des burgundischen Staates, die sich den fremden Kaufleuten in ungewohntem Maße fühlbar machten.

Da erhebt sich die Frage, wie verhielten sich hierzu die früher so mächtigen Lokalgewalten? Die großen Städte, die drei Lede von Flandern, zu denen als viertes ständisches Glied noch die Freien von Brügge traten, waren ja stets die eigentlichen Vermittler zwischen dem Landesherrn und der Hanse. Denn in diesen großen Städten trieben die Kaufleute vorzugsweise ihre Handelsgeschäfte, sie waren von jeher die Träger des Handels- und Gewerbelebens, sie zogen den hauptsächlichen Nutzen aus dem Handel mit den fremden Kaufleuten. Hier zeigt sich deutlich, dass mit der Umwandlung des Verhältnisses der flandrischen Stände zu den neuen burgundischen Landesherren sich auch das der Hanse zu den Ständen gründlich verändert hatte. Es ist notwendig, in aller Kürze das Verhältnis der Hanse zu den Leden ins Auge zu fassen und festzustellen, wie die Veränderung desselben in der Überlieferung zum Ausdruck gelangt. Das bietet zugleich den Vorteil, dass wir beobachten können, welche Auffassung die Hanse von der Macht und der Stellung der flandrischen Stände im Verlauf von mehr als zwei Jahrhunderten gehabt hat.

Holland - Fischerboot

Holland - Fischerboot

Holland - Leeuchwarden, Hauptstraße

Holland - Leeuchwarden, Hauptstraße

Holland - Mühle

Holland - Mühle

Holland - Rotterdam

Holland - Rotterdam

Holland - Utrecht

Holland - Utrecht