Der spukende Kaufmann von Rostock
Aus: Mecklenburgs Volkssagen. Band 4
Autor: Von A. C. F. Krohn zu Penzlin, Erscheinungsjahr: 1862
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Sage, Volkssage, Hansestadt Rostock, Kaufmann, Spuk, Geisterbanner, Bannfluch
In Rostock wohnte in früheren Jahren ein Kaufmann, wir wollen ihn X. nennen, auf Rücksicht auf seine noch lebenden Nachkommen. X. hatte bei seinen Lebzeiten das Gebet unsers Heilandes: „Trachtet am Ersten nach dem Reiche Gottes und nach Seiner Gerechtigkeit", in das gerade Gegenteil gekehrt und dem Mammon statt dem Herrn gedient. Darum wurde ihm auch das Abscheiden aus dieser Welt so schwer, und als er begraben war, fand er keine Ruhe im Grabe, sondern sein Geist kehrte wieder in das Wohnhaus zurück und trieb dort als Spuk sein Unwesen. Oft neckte er die Arbeiter bei ihrer Arbeit, denn wieder weckte er die Hausbewohner des Nachts mit einem Gepolter aus dem Schlafe, oder er saß auch bei dem Gelde und überzählte es, oder er wühlte endlich zwischen den Geldsäcken, wie er es bei Leibesleben so gerne getan.
Eine Zeit lang ertrug man dies Tun und Treiben mit großer Geduld, als es aber überhand nahm, ließ man sich einen Geisterbanner zur Vertreibung des Spukes kommen, dem es denn auch gelang, den Geist in eine Flasche oder, wie Andere sagen, in einen Sack zu fangen.
Um nun das Umkehren unmöglich zu machen, trug der Banner seinen Gefangenen recht weit aus der Stadt hinaus in einen einsamen Wald und wies ihm dort eine kleine sumpfige Stelle nicht weit vom Wege zur Behausung an. Hier saß er auch eine Zeit lang ganz ruhig, und man freute sich schon, seiner los zu sein und Ruhe vor ihm zu haben.
Doch diese Freude sollte nicht lange währen. Eines Tages fuhr nämlich bei dem Sumpfe ein Bauer vorbei, der mit X. sehr gut bekannt war, weil er bei demselben immer seine Einkäufe gemacht hatte. Diesen bat X. ihn ein wenig mitfahren zu lassen. Dazu aber hatte unser Bauer nicht die mindeste Lust, denn er hatte auch schon viel von den oben erwähnten Geschichten gehört. X. ließ indes nicht nach mit Bitten. Sein Sinn stand nach seinem früheren Wohnhause, und jetzt bot sich ihm die günstigste Gelegenheit zur Heimkehr; denn durfte er auch, des Bannfluches wegen, nicht über den ihm angewiesenen Bannkreis hinausgehen, so war es ihm doch nicht verboten worden, sich über denselben hinaus tragen und fahren zu lassen.
Als der Bauer sich zu nichts verstehen wollte, bot ihm X. endlich eine Tonne Hering als Entgelt für die verlangte Gefälligkeit, und nun erst ließ sich derselbe zum Mitnehmen bereit finden. X. sprang auf den Wagen und kam so glücklich wieder nach Rostock zurück. Er hatte sich aber in einem Sacke versteckt, um nicht entdeckt zu werden.
Als nun der Bauer vor dem früheren Wohnhause des X. anhielt, schlüpfte dieser behend aus dem Sacke und war eben so schnell und unbemerkt in den Hauskeller hinein. Jetzt ging das alte Leiden mit ihm wieder von vorne an und Jedermann im Hause war mehr denn je seinen Neckereien ausgesetzt.
Endlich jedoch gelang es, den Spuk in eine Ecke des Kellers zu treiben und ihn dort einzumauern. Dort sitzt er noch heut und diesen Tag.
Ob der Bauer seine versprochene Tonne Hering bekommen hat, darüber verlautet nichts Gewisses.
Eine Zeit lang ertrug man dies Tun und Treiben mit großer Geduld, als es aber überhand nahm, ließ man sich einen Geisterbanner zur Vertreibung des Spukes kommen, dem es denn auch gelang, den Geist in eine Flasche oder, wie Andere sagen, in einen Sack zu fangen.
Um nun das Umkehren unmöglich zu machen, trug der Banner seinen Gefangenen recht weit aus der Stadt hinaus in einen einsamen Wald und wies ihm dort eine kleine sumpfige Stelle nicht weit vom Wege zur Behausung an. Hier saß er auch eine Zeit lang ganz ruhig, und man freute sich schon, seiner los zu sein und Ruhe vor ihm zu haben.
Doch diese Freude sollte nicht lange währen. Eines Tages fuhr nämlich bei dem Sumpfe ein Bauer vorbei, der mit X. sehr gut bekannt war, weil er bei demselben immer seine Einkäufe gemacht hatte. Diesen bat X. ihn ein wenig mitfahren zu lassen. Dazu aber hatte unser Bauer nicht die mindeste Lust, denn er hatte auch schon viel von den oben erwähnten Geschichten gehört. X. ließ indes nicht nach mit Bitten. Sein Sinn stand nach seinem früheren Wohnhause, und jetzt bot sich ihm die günstigste Gelegenheit zur Heimkehr; denn durfte er auch, des Bannfluches wegen, nicht über den ihm angewiesenen Bannkreis hinausgehen, so war es ihm doch nicht verboten worden, sich über denselben hinaus tragen und fahren zu lassen.
Als der Bauer sich zu nichts verstehen wollte, bot ihm X. endlich eine Tonne Hering als Entgelt für die verlangte Gefälligkeit, und nun erst ließ sich derselbe zum Mitnehmen bereit finden. X. sprang auf den Wagen und kam so glücklich wieder nach Rostock zurück. Er hatte sich aber in einem Sacke versteckt, um nicht entdeckt zu werden.
Als nun der Bauer vor dem früheren Wohnhause des X. anhielt, schlüpfte dieser behend aus dem Sacke und war eben so schnell und unbemerkt in den Hauskeller hinein. Jetzt ging das alte Leiden mit ihm wieder von vorne an und Jedermann im Hause war mehr denn je seinen Neckereien ausgesetzt.
Endlich jedoch gelang es, den Spuk in eine Ecke des Kellers zu treiben und ihn dort einzumauern. Dort sitzt er noch heut und diesen Tag.
Ob der Bauer seine versprochene Tonne Hering bekommen hat, darüber verlautet nichts Gewisses.