Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin (1850)
Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin begreift die ehemaligen Herzogtümer Schwerin und Güstrow, den Rostocker Distrikt, die ehemals Schweden gehörende Herrschaft Wismar und das ehemalige Bistum Schwerin, liegt längs der Ostsee und gehört zu den nördlichsten Ländern Deutschlands.
Sein Flächeninhalt umfasst 228 [] Meilen mit 510.000 Einwohnern. Dieses wellenförmig ebene Land ist ohne alle Gebirge und bloße Hügelreihen unterbrechen die weiten Ebenen desselben. Die Elbe berührt nur einen kleinen Teil des Großherzogtums und nimmt die Elde mit der Stör, die Sude mit der Schaal und Rögnitz, die Boitze und Steckenitz auf. In die Ostsee fließen die Trave, welche nur mit ihrer Mündung die Grenze berührt, die Stepenitz und die Warnow, ein Hauptfluss des Landes. Außerordentlich groß ist die Menge der Seen, worunter, außer dem Dassower und Ribnitzer Binnensee, der Müritz-, der Kölpin-, Flesser- und Malchower See, welche drei eine zusammenhängende Wasserfläche bilden, der Plauersee, der Schaalsee, von dem der größere Teil Lauenburgisch ist, der Schweriner See, der Kummerower See, von dem die Ostseite zu Pommern gehört, der Milchiner See und der Krakower See die größten und bemerkenswertesten sind.
Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin gehört zu den minder industriellen unter den deutschen Bundesstaaten. Ackerbau, Viehzucht, Hantel mit den rohen Landesprodukten, Schifffahrt für eigene und fremde Rechnung gewähren der Bevölkerung fast allein den nötigen Unterhalt. Bei der Industrie ist nur ein sehr kleiner Teil derselben beschäftigt. Es gibt fast nur eigentliche Handwerker, welche in genügender Anzahl vorhanden sind und in neuester Zeit auch geschmackvolle, billigen Anforderungen entsprechende Waren liefern. Die inländischen Fabriken beschränken sich auf einige Maschinenwerkstätten, besonders für landwirtschaftliche Zwecke, die teilweise ihre Kunden auch im Auslande haben, einige Eisengießereien, welche schwedisches und englisches Eisen verarbeiten, zwei große Tabakfabriken in Rostock, die das Rohmaterial teils aus Bremen, teils aus dem Lande selbst beziehen, und mehrere kleine in verschiedenen Städten, zwei ziemlich bedeutende Zichorienfabriken, einige großartige Ölpressen, einige unbedeutende Papierfabriken und mehrere Gerbereien. Eine große Tuchmanufaktur, von der Regierung ansehnlich unterstützt, bestand früher in Schwerin, ging aber vor mehreren Jahren wieder ein; dagegen hebt sich die Weberei gröberer und mittlerer Tuche in mehreren kleinen Städten von Jahr zu Jahr, so dass jetzt schon der größte Teil des Bedarfs im Lande selbst gedeckt wird. Die Ursachen, warum die Industrie so schwach betrieben wird, sind der teure Arbeitslohn, wegen Mangel an nötigen Händen, die geringe Neigung des Mecklenburgers für industrielle Beschäftigung überhaupt, die Vorliebe desselben für Landwirtschaft und endlich der niedrige Einfuhrzoll von 2% vom Werte aller Waren jeder Provenienz, daher das Land alle feineren Stoffe und fast alle Erzeugnisse des Fabrikfleißes vom Auslande, meistens aus England und Frankreich über Hamburg, zum Teil auch über Berlin und Leipzig aus dem Zollverein bezieht. Außerdem werden Kolonialwaren, sowie französische Rotweine, verhältnismäßig sehr viel gebraucht und teils direkt auf mecklenburgischen Schiffen aus holländischen, französischen und englischen Häfen in Rostock und Wismar, teils aus zweiter Hand aus Hamburg und Lübeck eingeführt. Der Wert aller jährlich importierten fremden Waren lässt sich auf 6 Mill. Thaler berechnen, wovon über ein Drittel aus Hamburg bezogen wird.
Die einheimischen Seestädte Rostock und Wismar haben einen viel wichtigeren Export- als Importhandel, indem ersterer den letzteren um zwei Drittel übertrifft. Aber ein großer Teil des Landes, durch seine Lage an der Elbe und Elbe in seinem ganzen Handel auf Hamburg angewiesen, schickt auch seine Exportartikel dahin. In den Städten Boitzenburg und Dömitz an der Elbe, Parchim und Waren an der Elde wohnen viele Kaufleute, welche Rohprodukte für Hamburger Rechnung auskaufen und dahin transportieren lassen, von wo sie dann größtenteils weiter nach England gehen. Fassen wir den Gesamtexport des Großherzogtums zusammen, so besteht derselbe 1) in Getreide aller Art, besonders Weizen, über Rostock, Wismar, Hamburg und Lübeck; 2) in Wolle, über die Ostseehäfen nach Schweden, über Hamburg nach England, oder auch landeinwärts, oder die Elbe aufwärts nach dem Zollverein; 3) in Fettvieh, besonders Ochsen, Hammel, Schweine, teils nach Hamburg, teils nach Berlin; 4) in Butter, nach Hamburg zum Handel mit Spanien und Portugal, und zu diesem Behufe besonders gefärbt, oder nach Berlin; 5) in rohen Häuten und Federn; 6) in Pferden, mecklenburgische Pferde sind berühmt und bringen den Namen des Landes dorthin, wo er sonst kaum bekannt sein dürfte. Eine eigene mecklenburgische Rasse gibt es aber gar nicht mehr im Lande; fast in allen Pferden fließt jetzt mehr oder weniger englisches Blut, daher auch das Land mehr elegante rasche Reitpferde, als tüchtige starke Arbeitspferde zieht. Letztere werden jährlich in nicht unbeträchtlicher Anzahl aus Dänemark eingefühlt. Die Ausfuhr mecklenburgischer Pferde zerfällt in drei Abteilungen: Zuchthengste, starke schöne Halbbluthengste, aber auch einzelne Vollbluthengste; Luxuspferde jeder Art; Remonten für fremde Armeen, namentlich für die sächsische, bayrische, badische, sardinische und französische. Die Anzahl der aus dem gesamten Mecklenburg jährlich ausgeführten Pferde kann man auf 2.000 annehmen. Zur Belebung des inneren Handels dienen die vielen Jahrmärkte, die nicht bloß in den Städten und Flecken, sondern auch auf mehreren Dörfern gehalten werden. Die wichtigsten sind die zu Rostock und Wismar, die Wollmärkte zu Güstrow und Boitzenburg, die großen Buttermärkte zu Grabow und mehrere bedeutende Viehmärkte an den genannten Orten.
Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin hat nächst Preußen die stärkste Reederei der deutschen Ostsee. Es besaß im Jahre 1843 327 Schiffe langer Fahrt von 46.260 Tonnen. Während die preußische Reederei noch nicht ganz wieder die frühere Höhe erreichte, hat sich die mecklenburgische in den letzten fünfzehn Jahren fast verdoppelt und nur die dem Ostseehandel nicht günstigen letzten vier Jahre ließen sie um einige Schiffe zurückgehen. Die mecklenburgischen Fahrzeuge sind ungemein solid und tüchtig, aber etwas schwerfällig, und mehr zum Lasttragen als zum Schnellsegeln erbaut. In ganz neuerer Zeit haben auch hierin die Schiffbauer auf den mecklenburgischen Werften zu Ribnitz, Rostock und Wismar Fortschritte gemacht und Fahrzeuge geliefert, die nicht gar zu strenge Forderungen vollkommen befriedigen. Das Material ist durchgehends gutes, ausgetrocknetes Eichenholz, das im Lande noch zu mäßigen Preisen zu erhalten ist. Nur zu großen Masten geeignete Tannen beginnen selten zu werden und haben hohen Wert. Außer den Tauen, die im Lande selbst aus russischem Hanfe verfertigt werden, wird alles andere Material größtenteils schon verarbeitet aus dem Auslande bezogen. Die Takellage und Bemannung ist der preußischen ganz gleich, nur gibt es nicht ganz so große Schiffe in Mecklenburg. Das größte hat jetzt 164 Last. Da der Handel der Städte Rostock und Wismar nicht ein Drittteil ihrer Fahrzeuge selbst beschäftigen kann, so sind diese vielfach auf Nachtfahrten für fremde Rechnung angewiesen. Die besten Häfen, in welchen sie immer am sichersten Fracht finden, sind Riga und Antwerpen, wo jährlich hunderte von mecklenburgischen Schiffen in Ballast, um Fracht zu suchen, ankommen. Von dort fahren sie viel nach Archangel, den französischen Häfen und in den letzten zehn Jahren auch mehr nach dem mittelländischen Meere, namentlich Konstantinopel, Marseille, Triest und auch nach Odessa. Einige Schiffe fahren auch von Hamburg nach transatlantischen Ländern, wie Brasilien und Westindien. Ein einziges Schiff hat oft verschiedene Besitzer, von denen jeder einen gewissen Anteil zu seiner Erbauung gegeben hat und in diesem Verhältnis von dem Gewinne erhält. Alle nur einigermaßen mit den Schiffen in Verbindung stehenden Handwerker, ja auch viele Beamte, Offiziere, kurz Leute aus allen Ständen, haben Schiffs-Parte. Der Kapitän hat immer einen solchen Anteil, und bei vielen Schiffen, deren Kapitäne auf dem Lande wohnen, und wo oft die ganze Bemannung mit einander verwandt ist, hat jeder Matrose, ja oft selbst der Schiffsjunge seinen Anteil am Schiffe. Diese Einrichtung hat denn auch die verhältnismäßig große Stärke der mecklenburgischen Reederei bewirkt, da dies Gewerbe in den Küstenstrichen des Landes volkstümlich geworden ist. Erbaut werden auf den mecklenburgischen Werften im Durchschnitt jährlich vierzehn neue Fahrzeuge von 1.500 Last.
Münzen. Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin rechnet jetzt gewöhnlich nach Thalern (Reichsthalern) zu 48 Schillingen à 12 Pfennige, oder auch nach Mark zu 16 Schillingen à 12 Pfennige. Außer dieser Rechnungs- und Einteilungsart ward sonst öfters und wird auch wohl noch jetzt hin und wieder der Reichsthaler zu 24 Groschen à 24 Pfennige, die hiesige Mark zu 8 Groschen gerechnet, sowie auch die Rechnung nach Gulden zu 16 Groschen oder 32 Schillinge à 12 Pfennige gebraucht wurde.
Der mecklenburg-schwerinische Münz- und Zahlungsfuß ist gegenwärtig der ehemals sogenannte deutsche Reichs- oder Leipziger Münzfuß in neuen Zweidrittelstücken zu 32 Schillingen, wahrend früher und bis 1829 dieser 12 Reichsthaler- oder 18 Guldenfuß nur als Ausnahme von der gewöhnlichen Regel im Gebrauch war und dagegen als Regel, von 1763 an, der lübische Courantfuß als wirtliches mecklenburg-schwerinisches Courant eingeführt war. Die wirklich geprägten Münzen des Großherzogtums sind folgende: A) in Golde seit 1828: Einfache, doppelte und halbe Pistolen, 21 Karat 6 Grän sein; früher seit 1757 Dukaten zu 21 Karat, und nachher und seit 1822 Dukaten zu 23 2/3 Karat fein und zu 2 ¾ Thaler Gold. Neuerdings sind jedoch in Rostock, welches die Münzgerechtigkeit hat, auch Dukaten geprägt worden, und zwar nach dem Reichsfuße. B) In Silber: neue Zweidrittelthaler- oder Guldenstücke, 16 Loth fein, seit 1840, und als Silberscheidemünzen seit 1828: 4, 1, ½ und ¼ Schillingstücke. Die frühere Silberausmünzung bis 1829 war folgende: a) Von 1789 an, nach dem Leipziger oder Reichsfuße: Guldenstücke zu 32 Schillingen ober sogenannte Neue 2/3 Stücke, 12 Loth fein, halbe Guldenstücke zu 16 Schillingen oder 1/3 Stücke, 12 Loth fein, b) Von 1763 an 2 und 1 Markstücke, 12 Loth fein, 12 Schillingstücke, 9 Loth fein. 8 Schillingstücke, 10 Loth fein, 4 Schillingstücke, 9 Loth fein, 2 Schillingstücke. 7 Loch fein. Die Silberscheidemünze der früheren Zeit bestand in Schillingstücken, Sechslingen oder halben Schillingen, Dreilingen oder Viertelschillingen. C) In Kupfer hat man Sechslinge und Dreilinge zu 6 und zu 8 Pfennigen, Stücke zu 1 Pfennig und zu 2 Pfennigen. Die Stadt Rostock prägte sonst, und angeblich noch bis 1824, für ihren Bedarf sogenannte Heller, allein in ganz unbedeutender Menge, die aber nur in der Stadt selbst Umlauf hatten. Die fremden hier kursfremden Münzsorten bestehen gewöhnlich in Dukaten und Louisdor, in Silber aber vornehmlich in Münzen nach dem 14 Thalerfuß oder in preußischem Courant. Der Umstand, dass das preußische Courant immer häufiger in Umlauf kommt, hat im Dezember 1847 den Landtag zu dem Beschluss veranlasst, vom 15. April 1848 an den 14 Thalerfuß als Landesmünzfuß anzunehmen. Der Thaler wird aber nicht in 30 Silbergroschen, sondern in 48 Schillinge à 12 Pfennige eingeteilt. In Wechsel- und Geldsortenverhandlungen richtet man sich nach den Hamburger Kursnotierungen, auch hat das Großherzogtum keine besondere Wechselordnung und vorfallende Wechselstreitigkeiten werden nach dem gemeinen deutschen Rechte und dem Exekutiv - Prozesse behandelt. Indessen hat Rostock von Seiten des dortigen Stadtrates unterm 19. Dezember 1827 eine Verordnung über das trassierende Wechselgeschäft und die Rechtsverfolgung daraus erhalten. Hiernach kann von Wechseln, die entweder aus Sicht oder auf einen bestimmten Zahlungstag lauten, die Zahlung am ersten Tage nach der Akzeptation, jedoch immer mit Ausschluss der Sonn- und Festtage, gefordert werden. Wechsel, in Rostock à Uso zahlbar, sind 14 Tage nach deren Annahme einzulösen oder zu protestieren. Ist in einem Wechsel kein Zahlungstag bestimmt worden, so soll derselbe wie ein auf Uso gestellter Wechselbrief angesehen und behandelt werden. Nach Sicht zahlbare Wechsel sind, um ihre Rechtskraft nicht zu verlieren, innerhalb Jahresfrist, von der Zeit ihrer Ausstellung gerechnet, zu präsentieren.
Die frühere Verschiedenheit der mecklenburgischen Maßgrößen wurden durch die Festsetzungen des Landesvergleichs und die vom Herzog Friedrich erneuerte Verordnung wegen der Ellen-, Scheffel- und Tonnenmaße vom 22. August 1757 größtenteils abgestellt und dadurch eine allgemeine gesetzliche Vorschrift geschaffen. Doch existieren an den einzelnen Orten immer noch einige Abweichungen.
Die gebräuchlichsten Maße und Gewichte sind folgende:
Längenmaß. Bau- und Werkfuß ist der Hamburger Fuß, hier in 12 Zoll zu 12 Linien à 19 Punkte geteilt. Bei Landesvermessungen dient als Mecklenburger Fuß der Lübecker Fuß, welcher aber hier zu 129 alten Pariser Linien angenommen wird. Die Landmesser und Ingenieurs bedienen sich des auch beim Holzverkauf im Ausland üblichen rheinländischen Fußes. Der Rostocker Fuß ist die Hälfte der Rostocker Elle. Die Mecklenburger Ruthe hat 16 Mecklenburger Fuß, die Rostocker Ruthe 16 Rostocker Fuß, die Mecklenburger Elle 2 Baufuß, die Rostocker Elle 22 Rheinländische oder Preußische Zoll, die Wismarsche Elle 2 Mecklenburger Fuß, die Mecklenburger Meile 2.000 Rheinländische Ruthen.
Feldmaß. Die Mecklenburger Hufe wird zu 30 Rostocker Scheffel Einsaat gerechnet und auf jeden solchen Scheffel gehen im Durchschnitt 70 Mecklenburger Quadratruten; die katastrierte Hufe rechnet man 600 Rostocker Scheffel Einsaat. Der Morgen ist sehr abweichend; gewöhnlich wird er zu 300 Mecklenburger Quadrat-Ruthen gerechnet, der Morgen Forstland aber zu 199 Mecklenburger Quadrat-Ruthen.
Brennholzmaß. Das gewöhnliche Maß ist der sogenannte normierende Faden, welcher 7 Baufuß oder Hamburger Fuß breit und hoch ist, bei 3 Fuß Scheitlänge, mithin einen räumlichen Inhalt von 147 Hamburger Kubikfuß hat. Außerdem gibt es auch noch Faden von 8 Hamburger Fuß Breite und Höhe, bis 7 Fuß Breite und 6 Fuß Höhe, bei einer Scheitlänge von 2 bis 6 Fuß. Aus den verschiedenen Vereinigungen dieser Dimensionen entstehen zwanzig verschiedene Faden, deren kleinster 84 Hamburger Kubikfuß, deren größter 384 Hamburger Kubikfuß enthält. Auch kommen Faden vor, welche nach dem Rheinländischen oder Preußischen Fuß aufgesetzt werden. In Rostock ist der Faden als Maß der Holzsetzer 6 Rostocker Fuß 7 ¼ Zoll breit und ebenso hoch, wobei aber in der Höhe 1/2 Fuß Übermaß gegeben wird. Auf dem dortigen Holzdamm ist der Faden ebenso hoch und 6 Fuß 9 1/3 Zoll breit, mit dem nämlichen Übermaß bei der Höhe.
Getreidemaß. Die Last hat 8 Drömt zu 12 Scheffel à 4 Faß oder Viertel (Vehrt) à 4 Metzen oder Spint. Die Tonne hat 4 Scheffel. Der Sack Getreide ist 6 Scheffel, in Boitzenburg aber nur 4 Scheffel. Landesscheffel oder Mecklenburger Scheffel ist der Rostocker Scheffel, welcher = 38,8892 Liter. In den Städten Parchim, Grabow und Dömitz ist bei dem Verkehr mit dem Auslande der Gebrauch des großen Parchimer Scheffels gestattet, welcher dem alten Berliner Scheffel gleich ist. In Boitzenburg hat die Last 3 Wispel zu 8 Sack à 6 Himten à 4 Spint. Der dortige Sack wird mit 3 Parchimer oder 4 „sogenannten“ Rostocker Scheffeln, welche um 4% größer sind als die wahren Rostocker Scheffel, gleich gerechnet. Übrigens kauft man in Boitzenburg alles Getreide nach dem Lauenburger Maß. Der Wismarsche Scheffel ist = 38,284 Liter; in der Pxaris rechnet man 64 wismarsche Last = 63 Rostocker Last. Die Last Salz und Steinkohlen hat 12 Tonnen zu 6 Rostocker Scheffeln.
Flüssigkeitsmaß. Das Fuder hat 4 Oxhoft zu 1 1/2 Ahm oder Ohm à 4 Anker à 1 ¼ Eimer à 4 Viertel à 2 Stübchen à 2 Kannen à 2 Pot oder Quartier à 2 Össel, Planken oder Stück à 2 Ort oder Pegel. Das Quartier oder der Pol hat gesetzlich den nämlichen Inhalt wie das Hamburger Quartier, in der Wirklichkeit aber ist es etwas kleiner und so die übrigen Maße. Die Biertonne hat 4 Viertel zu 16 Kannen à 2 (der obigen) Pot.
Handelsgewicht. Das Schiffspfund hat 2 1/2 Zentner oder 20 Liespfund zu 14 Pfund; das Schiffspfund zur Fuhre hat 20 Liespfund zu 16 Pfund. Der Zentner hat 112 Pfund à 32 Loth à 4 Quentchen. Das Mecklenburger Gewicht ist gesetzlich das Lübecker Normalgewicht. In Wismar wird für russische und schwedische Erzeugnisse das alte Amsterdamer Pfund angewendet. In Rostock bestehen zwei verschiedene Gewichtsarten: 1) Das Stadtgewicht oder Waagegewicht für die gröberen Waren und 2) das Kramergewicht für feine Waren. Das Pfund Stadtgewicht (um 5 % schwerer als das Kramergewicht) = 508,229 Gramm; das Kramergewicht sollte eigentlich das Hamburger Handelsgewicht sein, welchem es auch, sowie dem Lübecker oder eigentlichen Mecklenburger, in der Praxis gleich gerechnet wird, ist aber in der Wirklichkeit etwas leichter als jenes. Bei Schiffsbefrachtungen hat die Last 2 Tonnen zu 20 Zentnern à 100 Pfund. Die Tragfähigkeit der Schiffe schätzt man nach der Roggenlast zu 600 Pfund. Der große Stein für Flachs hat 20, der kleine Stein für Wolle und Federn 10 Pfund. Die Tonne Butter wird zu 224 Pfd. Netto gerechnet. Die Pipa Öl zu 826 Pfd. Netto. Gold-, Silber- und Probiergewicht ist die kölnische Mark. Medizinal- und Apothekergewicht ist das preußische.
Schwerin - Totalansicht
Schweriner Schloss
Schweriner See im Winter, Sonnenuntergang
Warnemünde, Strom, Leuchtturm
Dargun, Ostseite der Kirche
Dargun, Schloss und Kirche aus Südwest
Villen aus der Perlenkette
Steilküste.
Bauer mit Pferd
Mittagspause im Pferdestall
Johann Heinrich von Thünen (1783-1850) mecklenburgischer Agrar- und Wirtschaftswissenschaftler, Sozialreformer und Musterlandwirt.
Rostock - Giebelhäuser bei der Nicolaikirche
Rostock - Markt, Marienkirche und Blutstraße
Rostock, Stadthafen, 1968
Rostock-Warnemünde, Alter Strom, Eisgang 1968
Rostock vor dem Steintor
Hansestadt Rostock, Neuer Markt (zum Zeitpunkt der Aufnahme: Erst-Thälmann-Platz) 1967
Doberan Herzogl. Palais
Belvedere bei Neubrandenburg.
Bützow.
Dargun um 1800.
Dömitz.
Gadebusch.
Goldberg.
Güstrow - der Dom.
Güstrow - der Markt.
Malchin - Marktplatz.
Rostock vom Steintor 1841.
Wismar - Markt.
Wismar - Fürstenhof.
Warnemünde vom Bauhof.
Sternberg - Marktplatz.
Schwerin - Schloßgarten.
Schwerin - Paulstadt.
Schwerin - Neustadt.
Schwerin - Dom.
Schwerin - Amtsstraße 1839.
Schwerin - Altstadt 1842.
Achwerin - Altstadt 1740.
Schwerin - Altes Schloss.
Herzog Friedrich Franz I. von Mecklenburg-Schwerin.
Friedrich Ludwig Erbprinz von Mecklenburg-Schwerin.