Vorrede zur ersten Auflage.

Man glaubte sich bei der Bekanntmachung dieser Briefe das Gesetz vorschreiben zu müssen, alles darin zu unterdrücken, was bloß für den Empfänger derselben Interesse haben, oder nur ihm allein unter den Rosen der Freundschaft gesagt werden konnte.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Briefe von F. Matthisson