Briefe Blüchers an den Großherzog Friedrich Franz I.
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Enthaltene Themen: Mecklenburg, Friedrich Franz I., Blücher
Inhaltsverzeichnis
Zwischen dem Großherzog Friedrich Franz I. und dem Feldmarschall v. Blücher bestand ein freundschaftliches Verhältnis, das nicht erst durch Blüchers Ruhm begründet wurde. Dies bezeugt der Briefwechsel zwischen beiden aus den Jahren 1787 - 1790. Das Schweriner Archiv bewahrt sieben Briefe Blüchers aus dieser Zeit an den damaligen Herzog Friedrich Franz. Aus späterer Zeit (1817) ist nur einer erhalten. Der früheste vorhandene Brief ist aus Berlin, vom
Harren die Erlaubnis erhalten, wieder ins preußische Heer einzutreten, als Major bei seiner alten Truppe, dem Schulenburgischen, vormals Bellingschen Husarenregiment. Hiervon machte er dem Herzoge, in dem er als geborener Mecklenburger immer noch seinen Landesherrn sah, alsbald Mitteilung und dankte zugleich für die seinem "guten, aber unglücklichen Bruder" erwiesene Gnade. Im Jahre darauf (14. Juni 1788) meldete Blücher aus seinem hinterpommerschen Standort Rummelsburg seine Beförderung zum Obristleutnant. Auf beide Schreiben empfing er freundliche, glückwünschende Antworten. Sein nächster Brief an den Herzog ist ebenso wie die folgenden hauptsächlich im Interesse seines für den Militärdienst bestimmten Neffen geschrieben.
Harren die Erlaubnis erhalten, wieder ins preußische Heer einzutreten, als Major bei seiner alten Truppe, dem Schulenburgischen, vormals Bellingschen Husarenregiment. Hiervon machte er dem Herzoge, in dem er als geborener Mecklenburger immer noch seinen Landesherrn sah, alsbald Mitteilung und dankte zugleich für die seinem "guten, aber unglücklichen Bruder" erwiesene Gnade. Im Jahre darauf (14. Juni 1788) meldete Blücher aus seinem hinterpommerschen Standort Rummelsburg seine Beförderung zum Obristleutnant. Auf beide Schreiben empfing er freundliche, glückwünschende Antworten. Sein nächster Brief an den Herzog ist ebenso wie die folgenden hauptsächlich im Interesse seines für den Militärdienst bestimmten Neffen geschrieben.