Charlottenthal (Allodialgut im ritterschaftlichen Amte Güstrow – mit der Pertinenz „Charlottenthaler Mühle".)
In freundlicher, bergiger Gegend, an der von Güstrow nach Krakow führenden Chaussee, eine kleine Meile nördlich von letzterer Stadt liegt Charlottenthal. Jetzt eins der stattlichsten und angesehensten Rittergüter des Landes, war es früher eine Meierei des Gutes Gross-Grabow und führte den Namen Grube. Man nimmt an, dass es im Besitze des wendischen Adelsgeschlechts von Grube (Grubo) gewesen sei, welches zuerst 1218 urkundlich in Mecklenburg und 1243 im Besitze von Schwiesow und Grubenhagen vorkommt und (nach dem von Gamm'schen Verzeichnisse des mecklenburgischen Adels, Jahrbücher des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Bd. XI. S. 442) mit einem Namens Hinrich ausstarb, welcher 1358 Capellan bei dem Herzoge Albrecht von Mecklenburg gewesen, da denn dessen Gut Grubenhagen c. p. an die von Maltzahn gekommen. Die Hauptbesitzungen der Grube lagen zwischen dem Malchiner und Krakower See, nördlich von Malohow, nämlich Grubenhagen, Wangelin und Liepen. Die beiden letzteren Güter werden zu Anfang des vierzehnten Jahrhunderts Gruben-Wangelin und Gruben-Liepen genannt. Auch besassen die von Grube Niex im Amt Schwaan, welches 1310 von ihnen an die Abtei Doberan kam.
In derselben Zeit entäusserten sie sich auch ihrer übrigen Güter; denn Johannes Grube war, wie es in einer Urkunde (bei Rudloff Urk. Lief. No. 103) heisst, debitorum oneribus graviter fatigatus. Wangelin und Liepen kamen an die von Gamm (Lisch, Maltzahn'sche Urkunden, Bd. II. S. 181-183), und wahrscheinlich in der Zeit Grubenhagen an die von Maltzahn und Grube an die von Colin auf Colin und Gross-Grabow. Von den Letzten dieses Geschlechts, den Brüdern Adam und Gerhard, kam Grube an einen Siegmund Klevenow, der es 1660 dem Kammerrat Joachim Dietrich von Levetzow pfandweise überliess. In dem Erbvergleiche von 1714 zwischen dessen Enkeln, den Gebrüdern Joachim Dietrich.und Hans Hinrich von Levetzow fiel Gross-Grabow mit der Meierei Grube und dem.Dorfe Colin an den Ersteren, während der Letztere in den Besitz von Schorrentin, Klein-.Grabow, Hoppenrade (s. d.) und Lüdershagen kam. Von den von Levetzow kam Gross-Grabow mit seinen Zubehörungen an Hinrich von Höbe, welcher 1757 damit belehnt wurde, und 1778 an den Kammerherrn von der Osten, genannt von Sacken, der die Güter 1782 an seine Stiefsöhne, die Herren von Schilling, abtrat.
Zu Ende des vorigen Jahrhunderts (seit 1791) finden wir Gross-Grabow mit Grube (ausserdem Striggow c. p., Suckwitz c. p., Werder und Kirchkogel, Langhagen und den lehnbaren Antheil in Reimershagen) im Besitze des königlich preussischen Hofkammerraths Otto Conrad von Hahn, eines früheren Pächters des Domanialgutes Eldena und dann Besitzers der alten von Hahn'schen Güter Carow, Damerow, Gross - Poserin, Hahnenhorst und Mathiashorst, der grossen Güterhandel trieb und am 6. December 1788 den Adel erworben hatte. Ihm verdankt Charlottenthal seine Qualität als selbstständiges Lehngut und seinen Namen. Da nämlich eine in der Nähe zwischen Krakow und Serrahn gelegene Pertinenz von Koppelow auch den Namen Grube führte, überdies bei Bristow und Hohen-Demzin am malchiner See noch ein Gut dieses Namens lag, auch der einstweilen angenommene Name: Grossen Grabower Grube für ein Hauptgut wenig angemessen erschien, erbat der Hofkammerrath von Hahn die Erlaubniss, dem Gute den Namen Charlottenthal beilegen zu dürfen, welche im Herbst 1795 ertheilt wurde.
Der Hofkammerrath von Hahn erbaute auch in Charlottenthal einen neuen Hof mit einem annehmlichen Wohnhause, welches, einen Stock hoch und mit Ziegeldach versehen, bis auf den neuesten Bau zur Wohnung der Besitzer gedient hat und als Bestandtheil noch grossentheils in dem neuen Wohngebäude enthalten ist.
von Hahn starb 1804, sein einziger Sohn Otto im Alter von 14 Jahren 1805. Von den Brüdern des Hofkammerraths' kamen Gross-Grabow und Charlottenthal 1815 durch Kauf an den Oberamtmann Degener in Braunschweig. Dessen Sohn veräusserte 1838 Charlottenthal allein (nachdem die bisher zu diesem Gute gehörenden Pertinenzen „der Windfang" und „Theerofen" 1837 zu Gross-Grabow gelegt worden waren) an den Gutsbesitzer Stonder.
In derselben Zeit entäusserten sie sich auch ihrer übrigen Güter; denn Johannes Grube war, wie es in einer Urkunde (bei Rudloff Urk. Lief. No. 103) heisst, debitorum oneribus graviter fatigatus. Wangelin und Liepen kamen an die von Gamm (Lisch, Maltzahn'sche Urkunden, Bd. II. S. 181-183), und wahrscheinlich in der Zeit Grubenhagen an die von Maltzahn und Grube an die von Colin auf Colin und Gross-Grabow. Von den Letzten dieses Geschlechts, den Brüdern Adam und Gerhard, kam Grube an einen Siegmund Klevenow, der es 1660 dem Kammerrat Joachim Dietrich von Levetzow pfandweise überliess. In dem Erbvergleiche von 1714 zwischen dessen Enkeln, den Gebrüdern Joachim Dietrich.und Hans Hinrich von Levetzow fiel Gross-Grabow mit der Meierei Grube und dem.Dorfe Colin an den Ersteren, während der Letztere in den Besitz von Schorrentin, Klein-.Grabow, Hoppenrade (s. d.) und Lüdershagen kam. Von den von Levetzow kam Gross-Grabow mit seinen Zubehörungen an Hinrich von Höbe, welcher 1757 damit belehnt wurde, und 1778 an den Kammerherrn von der Osten, genannt von Sacken, der die Güter 1782 an seine Stiefsöhne, die Herren von Schilling, abtrat.
Zu Ende des vorigen Jahrhunderts (seit 1791) finden wir Gross-Grabow mit Grube (ausserdem Striggow c. p., Suckwitz c. p., Werder und Kirchkogel, Langhagen und den lehnbaren Antheil in Reimershagen) im Besitze des königlich preussischen Hofkammerraths Otto Conrad von Hahn, eines früheren Pächters des Domanialgutes Eldena und dann Besitzers der alten von Hahn'schen Güter Carow, Damerow, Gross - Poserin, Hahnenhorst und Mathiashorst, der grossen Güterhandel trieb und am 6. December 1788 den Adel erworben hatte. Ihm verdankt Charlottenthal seine Qualität als selbstständiges Lehngut und seinen Namen. Da nämlich eine in der Nähe zwischen Krakow und Serrahn gelegene Pertinenz von Koppelow auch den Namen Grube führte, überdies bei Bristow und Hohen-Demzin am malchiner See noch ein Gut dieses Namens lag, auch der einstweilen angenommene Name: Grossen Grabower Grube für ein Hauptgut wenig angemessen erschien, erbat der Hofkammerrath von Hahn die Erlaubniss, dem Gute den Namen Charlottenthal beilegen zu dürfen, welche im Herbst 1795 ertheilt wurde.
Der Hofkammerrath von Hahn erbaute auch in Charlottenthal einen neuen Hof mit einem annehmlichen Wohnhause, welches, einen Stock hoch und mit Ziegeldach versehen, bis auf den neuesten Bau zur Wohnung der Besitzer gedient hat und als Bestandtheil noch grossentheils in dem neuen Wohngebäude enthalten ist.
von Hahn starb 1804, sein einziger Sohn Otto im Alter von 14 Jahren 1805. Von den Brüdern des Hofkammerraths' kamen Gross-Grabow und Charlottenthal 1815 durch Kauf an den Oberamtmann Degener in Braunschweig. Dessen Sohn veräusserte 1838 Charlottenthal allein (nachdem die bisher zu diesem Gute gehörenden Pertinenzen „der Windfang" und „Theerofen" 1837 zu Gross-Grabow gelegt worden waren) an den Gutsbesitzer Stonder.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Album Mecklenburgischer Schlösser und Landgüter. Band 1