freien Handelsverkehr, als Prinzip unserer Verfassung
Allerdurchlauchtigster etc.
Der vierte Gegenstand der diesjährigen allerhöchsten Landtags-Proposition betrifft:
die Impostierung einiger Produkte und Fabrikate des Auslandes, welche schon jetzt in unserm Vaterlande in zureichender Menge und in vollkommener Güte hervorgebracht werden möchten,
und ist von Ew. Königl. Hoheit, in Übereinstimmung mit Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge zu Mecklenburg-Strelitz, als nächster Zweck einer solchen Impostierung, die Beförderung inländischer Industrie angeführt worden.
Wir erkennen gewiss die auf einen solchen Zweck gerichtete landesväterliche Absicht unserer verehrten Fürsten mit dem ehrerbietigsten Danke, und haben das dazu allerhöchst vorgeschlagene Mittel um so gewissenhafter und sorgfältiger geprüft, da bei den gegenwärtigen, kaum mehr als die Produktionskosten betragenden niedrigen Preisen des Getreides, als unsers wichtigsten ländlichen Produktes, und bei dem überdies noch durch Verfügungen des Auslandes so sehr erschwerten Absatz desselben, so wie bei dem ganz vorzüglich auch aus diesem Grunde darnieder liegenden städtischen Gewerbe, die Erreichung des huldvoll bezeichneten Zwecks in der Tat zu keiner Zeit willkommener sein und wohltätiger wirken würde, als grade jetzt.
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1) teils überhaupt den Zweck nicht erreichen würde,
2) teils, wenn es auch etwa einen einzelnen inländischen Gewerbezweig befördern könnte, dies doch höchstens nur zum Vorteile des Einzelnen, der sich damit beschäftigt, geschehen, für das Wohl des Ganzen aber immer in dem Grade nachteilig und verderblich wirken würde, dass ein solcher so unvollkommen, und bloß für den Einzelnen erreichter Zweck, diese Wirkung gewiss auf keine Weise ausgleichen könnte.
ad 1. Zuvörderst haben wir die allgemeine Wahrheit in Betrachtung gezogen, dass der Handel mit dem Auslande nichts weiter ist, als ein Tausch, als ein Hingeben des inländischen Überflusses gegen den uns nötigen Überfluss des Auslandes.
Belegt man daher das ausländische Produkt oder das ausländische Fabrikat mit einer Abgabe, von welcher der inländische Produzent und Fabrikant frei ist, hindert man mithin so, oder erschwert man doch wenigstens so den Eingang der Waren des Auslandes, so kann man von demselben nicht erwarten, dass es uns dessenungeachtet doch unsern Überfluss mit gleicher Bereitwilligkeit abnehmen werde, weil diese Bereitwilligkeit stets nur eine Berechnung des Vorteils ist.
Speziell auf Mecklenburg hingesehen, und auf die in der allerhöchsten Landtags-Proposition ausgesprochene Absicht, durch Impostierung ausländischer Produkte und Fabrikate für den Vertrieb gleicher inländischer Gegenstände einen festeren Markt zu gewinnen, so dringt sich, was zunächst den Vertrieb mit inländischen Produkten, und die Sicherung eines festen Marktes für selbige anbetrifft, hier die gewiss richtige Erwägung auf: dass die wichtigsten Produkte, welche unser Vaterland hervorbringt, dem Ackerbau ihre Entstehung verdanken, also eine Ware des ganzen Weltmarkts sind, auf den durch die Maßregeln eines Verhältnismäßig nur kleinen Landes eben so wenig eingewirkt werden kann, als durch dergleichen Maßregeln im Lande selbst eine Preiserhöhung erfolgen würde. Durch die erschwerte Einfuhr wurde bloß der bedeutende Vorteil des Zwischenhandels verloren gehen.
Es wird überdies der Ackerbau in Mecklenburg von fast allen Klassen der Einwohner des Landes, von dem eigentlichen Landmanne sowohl, als von dem Städter betrieben, und zwar in einer solchen Ausdehnung betrieben, dass die Erzeugnisse desselben, nach ihrer Menge und der gegenwärtigen Bevölkerung im Lande selbst nur zu einen, sehr geringen Teile konsumiert werden können, und daher notwendig eines Marktes im Auslande bedürfen.
Ist also für Mecklenburg der Absatz seiner überflüssigen ländlichen Produkte ins Ausland die erste Bedingung seines Wohlstandes, ja man könnte sagen, seines Bestehens; so kann die Impostierung ausländischer Produkte, ober mit anderen Worten, die Erschwerung des Handels mit dem Auslande, welcher allemal, wie oben bemerkt, eine Wechselwirkung voraussetzt, niemals als ein Mittel zur Belebung und Beförderung derjenigen inländischen Produkte, welche dem Ackerbau ihre Entstehung verdanken, angesehen werden.
Diese tief begründete Ansicht war es unstreitig, die einen freien Handelsverkehr, als Prinzip unserer Verfassung, schon zu einer Zeit aufnahm, als man es nur noch in sehr wenigen anderen Ländern anerkannte, dass ein glückliches Gedeihen des Handelsverkehrs mit seiner Freiheit in einem notwendigen Zusammenhang stehe.
Eben so wenig aber, als die Impostierung ausländischer Produkte der Landwirtschaft die Preise unserer wichtigsten inländischen Produkte derselben Art zu heben, und dadurch einen Reiz zur vermehrten Hervorbringung derselben zu geben im Stande ist, wird sie dies auch in Ansehung einzelner, entweder ganz seltener, oder doch nicht so allgemein verbreiteter Produkte des vaterländischen Bodens vermögen — wohin wir das in der allerhöchsten Proposition genannte inländische Salz der Saline zu Sülz und den inländischen Kalk zählen.
Zwar würden sich hier allerdings, besonders wenn eine bedeutende Abgabe aufgelegt würde, die Preise erhöhen; allein sie würde diese Erhöhung nur zum großen Nachteile des Ganzen hervorbringen können.
Die Impostierung des fremden Salzes, worunter das Spanische, Englische und Lüneburger Salz verstanden sein wird, scheint mit besondern Schwierigkeiten und Nachteilen verknüpft.
Das Spanische Salz wird vorzüglich zum Einsalzen der Heringe gebraucht; es wurde daher durch die Impostierung desselben einem Industriezweige geschadet werden, dessen Aufblühen man doch wünschen muss. — Das Lüneburger Salz wird vorzugsweise zum Einsalzen der Butter verwandt, und gibt derselben Vorzüge, die ihren Absatz, besonders ins Ausland, befördern. Das Englische Salz aber verbindet mit dieser gleichen Eigenschaft auch noch den Vorteil, dass es einen vorzüglichen Rückfracht-Artikel ausmacht, dass also die Besteuerung desselben den Verkehr mit England, den man doch vor allen Dingen befördert zu sehen streben muss, erschweren würde.
Außerdem aber ist das Salz ein so allgemeines erstes Bedürfnis aller Menschen, ist eine Würze, welche die Nahrungsmittel der geringeren Klassen noch weniger, als die der wohlhabenden Klassen entbehren können, so dass eine Besteuerung des fremden Salzes, zur Erhöhung der Preise des inländischen Salzes, in der Tat eine vorzüglich die geringeren Leute belastende Kopfsteuer werden würde, um so drückender, da der Steuersatz auf das ausländische Salz nicht unbeträchtlich sein dürfte, wenn er für die Hebung der Preise des inländischen Salzes von einiger Wirkung sein sollte.
Was die Besteuerung des vom Auslande einkommenden Kalkes betrifft, so fehlt es bis jetzt noch an aller Gewissheit darüber, ob Mecklenburg wirklich auch aus seinem Boden so vielen Kalk hervorbringen kann, um seine Bedürfnisse damit zu bestreiten.
Allemal aber sind die Kalkbrennereien im Lande nicht so nahe an einander gelegen, dass ein jeder seinen Bedarf an Kalk daraus mit Leichtigkeit beziehen könnte, zumal selbiger überhaupt wegen seiner besondern Eigenschaft keinen großen Landtransport, und was den mecklenburgischen Erdkalk betrifft, keine lange Lagerung gestattet; wozu noch kommt, dass auch nicht alle erforderlichen Arten von Kalt in Mecklenburg gefunden werden. Jedenfalls ist zu erwägen, dass der bedeutende Zwischenhandel, den die Seestädte mit dem ausländischen Kalke treiben, durch eine Impostierung desselben, zur großen Belästigung des allgemeinen Verkehrs, sehr beeinträchtigt werden würde.
Was wir hier gegen die Impostierung ausländischer Erzeugnisse des Bodens und der Landwirtschaft, als ein auf die Erhöhung der Preise der inländischen Produkte nämlicher Art, entweder überhaupt nicht, oder als ein jedenfalls für das Wohl des Ganzen nachteilig einwirkendes Mittel ehrerbietigst bemerkt haben, gilt nicht weniger von der Impostierung derjenigen ausländischen Fabrikate, welche auch aus dem inländischen Gewerbe der Städte hervorgehen.
Bringt dieses inländische Gewerbe sie eben so gut und eben so wohlfeil hervor, was gewiss nur durch andere Mittel, als durch Imposte, bewirkt werden kann, so wird niemand sie, um die Transportkosten teurer, aus dem Auslande beziehen wollen. Ist dies aber nicht der Fall, so verliert, wenn auch der einzelne Fabrikant oder Handwerker dabei gewinnen sollte, das ganze Land dadurch, dass es die inländische Ware an Güte schlechter und im Preise teurer einkaufen muss, doch unendlich viel mehr als jener gewinnen kann. Aber auch der einzelne Fabrikant und Handwerker wird diesen, auf Kosten und zum Nachteil Aller, errungenen Vorteil sehr bald verlieren, weil die mangelnde Konkurrenz des Auslandes ihn bequem machen und seinen Erwerbseifer schwächen wird.
Diesen allgemein bekannten und daher, — wie es hier der Vortrag erfordert — nur kurz angedeuteten Gründen, die bei einem kleinen Lande, welches sich nie, wie ein großes, auf seinen eigenen Verkehr allein beschränken kann, von doppeltem Gewichte sind, wird entgegengesetzt, dass man sie nur dann als richtig anerkennen könne, wenn das System einer freien Einfuhr auch in den benachbarten Ländern beobachtet würde, und nicht grade die dort bestehenden großen und fast immer noch gesteigerten Eingangszölle retorquierende Maßregeln anrieten, um dadurch vielleicht endlich, wenn auch nicht eine Aufhebung, doch eine Abminderung jener Zölle zu bewirken.
Der ein Grundprinzip unserer Verfassung ausmachende freie Handelsverkehr verliert allerdings dadurch sehr in seiner wohltätigen Wirkung, dass in einigen benachbarten Ländern ein entgegenstehendes System beobachtet wird. Aber man darf auf der einen Seite nicht übersehen, dass doch auch noch in mehreren anderen angrenzenden Staaten — im Hannoverschen, im Lauenburgischen, in den Städten Hamburg und Lübeck — ein, die Einfuhr in dem hohen Grade erschwerendes Impostierungs-System nicht besteht, und auf der anderen Seite kann die mangelnde Reziprozität an und für sich nie ein Grund sein, Einrichtungen nachzuahmen, die, nach den Verhältnissen unseres Landes, als schädlich sich darstellen, und die überdies — worüber wir uns sogleich näher verbreiten werden — bei uns nicht ausführbar sind. Als retorquierende Maßregeln kann die Annahme eines ähnlichen Systems für Länder geringeren Umfangs gegen benachbarte große Staaten immer nur gefahrvoll und sehr bedenklich erscheinen.
Denn wer sichert uns dafür, dass dann die Einfuhr unserer Produkte, wenn sie nach den Beschlüssen des deutschen Bundes auch nicht ganz untersagt werden kann, dort nicht mit noch höheren, in der Wirkung einem Einfuhrverbote noch mehr gleichkommenden Eingangszöllen belegt werden möchte?
Was wir hier gegen die Einführung von Imposten auf eingehende ausländische Produkte und Fabrikate, als Mittel zur Belebung inländischen Gewerbes, mehr angedeutet als ausgeführt haben, wird auch durch keine Erfahrung anderer deutscher Länder widerlegt werden können.
Im Herzogtum Braunschweig, wo das inländische Gewerbe nicht unbedeutend ist, und im Königreich Sachsen, wo in Deutschland die Fabriken am glücklichsten gedeihen, hat man sich zur Erreichung dieses Zwecks niemals der Impostierung bedient, und wenn in einzelnen Provinzen des Preußischen Staats, in welchem das System der Eingangszölle am meisten ausgebildet ist, Fabriken und Gewerbefleiß blühen, so sind es diejenigen, wo dies schon statt fand, ehe eine solche Besteurungsart eintrat. In Pommern z. B., welches mit Mecklenburg in historischer und ökonomischer Hinsicht eine besondere Ähnlichkeit hat, ist der Fabrik- und Gewerbefleiß durch die Einführung der Eingangszölle nicht gehoben.
Wäre es aber auch noch nicht so ausgemacht, dass die Belastung der Einfuhr fremder Produkte und Waren niemals das rechte Mittel zur Belebung und Beförderung inländischer Produktion und inländischen Gewerbfleißes sein könne; so ist doch ad 2. jedenfalls die Anwendung desselben notwendig an eine Maßregel geknüpft, deren Folgen in jeder Beziehung für unser Vaterland sicher mehr Verderben hervorbringen würde, als der durch dieses Mittel zu erreichende Zweck Nutzen gewähren konnte.
Wir bezielen die Notwendigkeit der, dieses Mittel hinlänglich sichernden Kontrollanstalten — die Notwendigkeit einer Menge anzustellender Wächter und sonstiger Bedienten, deren Kosten bei einem Lande wie Mecklenburg, von geringem Flächeninhalte und nach seiner geographischen Lage mit sehr ausgestreckten Grenzen, verhältnismäßig viel größer sind, als bei einem Staate von großem Umfange, und die so erdrückend sein würden, dass der immer doch nur unvollkommen zu erreichende Zweck damit in gar keinem Verhältnisse stehen könnte?
Und auch in den größern Staaten, wo diese kostbaren Kontrollanstalten bestehen, sind sie zunächst nicht eingeführt, um die Imposit auf fremde Erzeugnisse, zur Belebung des inländischen Gewerbefleißes, zu sichern, sondern um sie, als die vorzüglichste Einnahme zur Bestreitung der Staatslasten, zu sichern, wozu sie bei uns, bei einem verfassungsmäßigen ganz andern Steuermodo, nicht dienen sollen.
Wer weiß überdies auch, ob sie nicht jetzt — wo sich die staatswirtschaftlichen Ansichten über die zuträglichste Besteuerungsart so glücklich berichtigt haben — selbst in denjenigen Ländern, in welchen sie die wichtigste Staatseinnahme sichern sollen, gern, wenn dies nur leicht ausführbar wäre, wieder eingestellt werden möchten! Denn das ist nebenher noch das Nachteilige und Verderbliche dieses, jedenfalls auch durch den zum Schleichhandel gegebenen Reiz die Moralität gefährdenden Systems, dass es, einmal eingeführt und in alle Verhältnisse eines Staats eingedrungen, sich, ohne eine anderweitige unglückliche Lage herbeizuführen, (z. B. schon durch Versorgung der gleichsam ein Heer bildenden Angestellten) kaum jemals wieder abändern lässt!
Es liegt freilich die Ansicht vor, dass es bei uns zur Einführung der beabsichtigten Impostierung nicht so kostbarer und ausgedehnter Kontrollanstalten bedürfen, sondern dass dazu die schon bestehenden Einrichtungen genügen würden. Allein diese bloß auf den städtischen Kontributions-Modus und auf die Erhebung eines Zolles an den Zollstätten, die schon vor dem Jahre 1621 bestanden, berechneten Einrichtungen können unmöglich dann ausreichen, wenn eine Eingangssteuer allgemein und im ganzen Lande erhoben und gesichert werden soll.
Sichern diese Anstalten über eine solche Eingangssteuer nicht hinlänglich, so ist dies die Folge, dass fast nur diejenigen Einwohner die aufgelegten Imposte zahlen werden, deren Redlichkeit und Gewissenhaftigkeit für sie alle Kontrollanstalten entbehrlich machen. Es würde also der Zweck, die inländische Produktion und Industrie durch erschwerte Einfuhr ausländischer Produkte und Fabrikate zu befördern — wenn dies auch sonst überhaupt ein Mittel dazu sein könnte — auch schon wegen der fehlenden hinlänglichen Kontrollanstalten nicht zu erreichen sein.
Wir berühren endlich auch noch — zwar nicht als einen, der beabsichtigten Impostierung entgegenstehenden, ganz wesentlichen Grund, aber doch als eine, dabei zu berücksichtigende, nicht unwichtige Schwierigkeit — die dann nötig werdende Bestimmung des Verhältnisses, worinnen dabei die uniirten Herzogtümer gegeneinander zu stehen kommen würden.
Nach dieser kurzen alleruntertänigsten Darstellung, geht die ehrerbietigste Erklärung der versammelten getreuen Stände über den vierten Gegenstand der allerhöchsten Landtags-Proposition dahin:
dass eine Impostierung fremder Produkte und Fabrikate ihnen in keiner Hinsicht als ein glückliches Mittel zur Belebung und Beförderung inländischer Industrie erscheine, und dass sie es daher für ihre Pflicht halten, selbige ehrerbietigst abzulehnen. Da indessen beide allerdurchlauchtigsten Großherzoge bei dieser Gelegenheit die landesväterliche Absicht so huldvoll ausgesprochen haben, die inländische Produktion und Gewerbetätigkeit möglichst zu heben und zu befördern, und es dazu allerdings mehrere wirksame, besonders bei ihrer vereinigten Anwendung wirksame Mittel gibt, so wagen wir es ehrerbietigst, hier einige derselben zu nennen und der landesherrlichen allergnädigsten Erwägung auf das dringendste zu empfehlen.
I. Gemeinschaftlich von beiden allerdurchlauchtigsten Großherzögen anzuknüpfende Verhandlungen mit der Preußischen, Englischen und Hannoverschen Regierung (wenn dies in Ansehung der erstgenannten nicht schon als erfolglos zu betrachten sin sollte) über die Wiederherstellung eines freien Verkehrs nach den Grundsätzen der Reziprozität, hinsichtlich Englands vorzüglich begründet auf die offiziellen, in der neuesten Zeit wiederholt ausgesprochenen Äußerungen dieser Regierung.
II. Revision des städtischen Steuermodi, insofern die Besteuerung nach demselben zur Belästigung des inländischen Handelsverkehrs gereicht, und insbesondere die inländischen Kaufleute hindert, beim Verkauf inländischer Produkte ins Ausland mit den Kaufleuten desselben Preis zu halten.
Dies geschieht vorzüglich dadurch, dass von jenen, zwar nicht nach einer Vorschrift des gesetzlichen Steuer-Modi, aber doch in der Anwendung, auch von denjenigen Produkten eine Handelssteuer verlangt wird, die sie im Lande, nicht zum Verkaufe in selbigem, sondern zum Verkaufe ins Ausland einkaufen und dorthin versenden, welche doch der Produzent selbst dem Auslande ohne alle Abgaben zuzuführen berechtigt ist.
Hiermit steht in Verbindung die Befreiung des Exporthandels überhaupt, und im allgemeinen von einer Handlungssteuer, welche überdies von den getreuen Ständen, als ins Gesetze begründet noch niemals anerkannt ist, und worüber bereits schon in älterer Zeit mit beiden Landesherren ständische Verhandlungen statt gefunden haben, die schon damals den glücklichen Erfolg hatten, diesen Exporthandel überhaupt mehrere Jahre hindurch von jeder Handlungssteuer befreit zu sehen.
Und in der Tat, abgesehen von der, ständischer Seits nicht anerkannten Gesetzlichkeit dieser Steuer, wird auch das landesherrliche Interesse dasjenige, was es auf der einen Seite durch Aufhebung dieser Steuer verlieren möchte, gewiss auf der andern Seite, durch Belebung des inländischen Verkehrs, wieder gewinnen müssen.
Sollte dies nicht schon bei der, von Ew. Königl. Hoheit für die Buttermärkte allergnädigst bewilligten Export-Steuerfreiheit sichtbar werden, zumal wenn hier in Erwägung gezogen wird, dass ohne diese zugestandene Befreiung die Buttermärkte nicht bestehen, und die, gesetzlich von aller Abgabe befreiten Produzenten dann wieder selbst unmittelbar ihre Butter verfahren würden?
III. Revision des 14. Artikels des Landesvergleichs, zum Zweck einer, durch Vermittlung beider allerhöchsten Landesherren zu bewirtenden Vereinigung beider Stände über etwanige Abänderungen und gegenseitige Ausgleichung im Betreff der Haltung von Handwerkern auf dem platten Lande, unter Berücksichtigung der beiderseitigen Vorteile und Nachteile, um der, seit einiger Zeit sich vermehrenden Bevölkerung einen freieren und leichtern Verkehr anzuweisen, so wie auch um dadurch die Erteilung von kleinem Grundeigentum bis zu einem gewissen, näher zu bestimmenden Grade zu befördern.
IV. Die Beförderung der intellektuellen Bildung in technischer Hinsicht und zu diesem Zwecke die Anlegung von Gewerbeschulen in den Städten.
V. Die Aufhebung des Hausierhandels in der, von den getreuen Ständen bereits vor mehreren Jahren ehrerbietigst erbetenen Art.
Indem wir diese Punkte als Mittel zur Beförderung der vaterländischen Wohlfahrt und zur Belebung des inländischen Verkehrs ehrfurchtsvoll bezeichnen, ist es keinesweges unsere Absicht, noch andere Mittel, welche die landesherrliche Weisheit und landesväterliche Liebe zu diesem Zwecke geeignet halten möchte, auszuschließen.
Nur bitten wir bevotest, dass Ew. Königl. Hoheit, in Vereinigung mit Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge zu Mecklenburg Strelitz, huldvoll geruhen wollen, über die bezeichneten und der landesherrlichen Weisheit sonst noch zur Beförderung des inländisclen Verkehrs geeignet erscheinenden Mittel, durch gemeinsam allergnädigst zu bestellende Kommissarien mit dem Engern Ausschüsse von Ritter- und Landschaft (der auf allerhöchstes Anverlangen zu diesem Zwecke entweder aus seiner Mitte oder aus dem Korps der Stände Deputierte abordnen wird) recht bald nach dem Landtage in nähere Verhandlungen zu treten, so dass möglichst schon auf dem nächsten Landtage die vorbehaltene definitive ständische ehrfurchtsvolle Erklärung darüber erfolgen könnte. Möchten Ew. Königl. Hoheit in dieser devotesten Beantwortung des vierten Gegenstandes der allerhöchste Landtags-Proposition die treue Liebe und tiefe Verehrung nicht verkennen, in welcher wir unwandelbar verharren als
alleruntertänigste, aus gegenwärtigem allgemeinen
Landtage versammelte Landräte, Landmarschälle
und Übrige von Ritter- und Landschaft der Herzogtümer
Mecklenburg.
Sternberg, den 9. November 1825.
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