Palästina-Ressort

Der VIII. Kongress hat die Schaffung eines selbständigen Palästina-Ressorts innerhalb des Engeren A.-K. beschlossen. Dasselbe soll unter Leitung eines Mitgliedes des Engeren A.-K. stehen. Ihm sind 25% aller Einnahmen, sofern sie nicht für andere Zwecke bestimmt sind, nach Eingang zur Verfügung zu stellen. Das Ressort wurde ferner beauftragt, die Frage der Siedelungsgenossenschaft in Palästina zu studieren, den Bildungsanstalten in Palästina seine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden, und zu trachten, für deren Zweck einen besonderen Fonds zu schaffen. Es soll endlich für die Entwicklung einer hebräischen Mittelschule Sorge tragen.

Dem Palästina Ressort ist ein in Palästina befindliches Palästinaamt mit besoldeten Beamten unterstellt worden, das dem nächst seine Tätigkeit aufnehmen wird.



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