Ueber die Hausmarken und das Losen in Mecklenburg

Autor: Georg Christian Friedrich Lisch (1801-1883) mecklenburgischer, Archivar, Altertumsforscher, Bibliothekar, Redakteur, Publizist, Erscheinungsjahr: 1855

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Themenbereiche
Enthaltene Themen: Hausmarken, Mecklenburg, Wahrzeichen, Wappen-Figuren, Lose, Steinmetz-Zeichen, Siegel, Grundstück, Stammgut, Aberglauben, Hofeigentum. Landwirtschaft, Sitten und Gebräuche, Überlieferungen,
Die Hausmarken sind eine so interessante Erscheinung, dass sie oft und wiederholt zur Sprache gebracht sind, namentlich seitdem sie in dem gegenwärtigen Jahrhundert immer mehr verschwinden und sie in Deutschland bald ganz vergessen sein werden. Eine tiefere, wissenschaftliche Bedeutung hat den Hausmarken aber erst in den letzten Jahren der Professor Dr. Homeyer zu Berlin gegeben, welcher über dieselben eine gediegene Abhandlung in der königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin gelesen hat.
Inhaltsverzeichnis
Homeyer hat nämlich in seiner Abhandlung:

„Über die Heimat nach altdeutschem Recht,
insbesondere über das „Hantgemal“, gelesen in der
Königl. Akademie der Wissenschaften zu Berlin, 1852,

von dem Begriffe des altdeutschen „Hantgemal“ (Handzeichen, ausgezeichnetes Grundstück, Stammgut) auch auf die nordischen Hauszeichen übergeleitet und den Begriff derselben wissenschaftlich zu bestimmen gesucht.

Homeyer sagt: „Um die dergestalt vorgezeichnete Verbindung wirklich zu knüpfen, verfolge ich einen Gebrauch germanischer Völker, wonach ein an einem Grundstück haftendes Zeichen zugleich dem Besitzer zur Beglaubigung seiner Willenserklärungen dient. Die frühesten Zeugnisse gibt das skandinavische Altertum. Es kennt ein Zeichen unter dem Namen bolmaerke: Zeichen der Wohnstätte, Hausmarke“ - - (S. 70). „Bolsmaerke war das Zeichen, womit der Hofeigentümer seine Besitztümer bezeichnete. - - Dass nun jene Hauszeichen auch als chirographa zur Unterzeichnung gebraucht wurden, bezeugen die schwedischen Forscher einstimmig“ (S. 71).

„In Dänemark begegnen wir, wie in Schweden, dem auf das Grundstück hinweisenden bomaerke oder búnafn. Man findet es häufig auf Leichensteinen, Siegeln, Wappenschilden zur Bezeichnung der Personen und Familien.“

„Aus Schleswig und Holstein sodann liegen zahlreiche Zeugnisse vor. Der Pastor Scholz zu Cappeln erzählt, dass die Bauern im 16. Jahrhundert als ihre „angeborne“ oder „gebrücklike Mark“ ein eigenes Zeichen statt der Namensunterschrift zogen, und dass in Holstein noch in der Zeit seiner Erinnerung leibeigene Bauern ihr Markzeichen in dem Balken über der Haustür eingehauen hatten. Nach dem II. Bericht der Schleswig Holstein Lauenb. Gesellsch. 1837, S. 15, finden sich diese Zeichen noch manchmal im Lande auf dem Türbalken, an den Türen, auf Geräten, alten Schränken, Kirchenstühlen, Leichensteinen, so wie statt Namensunterschrift auf Urkunden“ (S. 72) u. s. w.

„Die tiefe Verborgenheit, aus welcher die Gewohnheit solchergestalt nur zufällig ans Licht tritt und die Weise ihres Schwindens in den letzten Menschenaltern lässt mich glauben, dass der im Obigen für Skandinavien und einen guten Teil des deutschen Küstenlandes nachgewiesene Gebrauch früher eine ausgedehntere Verbreitung hatte, und dass er sich der weitern Forschung auch für solche Gebiete, wo der Ausdruck „Handgemal“ bekannt war, noch erschließen mag.“

„Die Rechtssitte besteht also wesentlich darin, dass das Wahrzeichen eines Grundstücks zugleich chirogra phum seines Besitzers ist (S. 74). Die Hausmarken erinnern oft an die Runen, vornämlich an die zusammengesetzten oder Binderunen, welche ein ganzes Wort ausdrücken, und möchte ich den Zusammenhang zwischen den Runen und Hausmarken, besonders den älteren, nicht grade zu bestreiten.“

„Die Hausmarken trennen sich ferner von den Steinmetz- Zeichen dadurch, dass diese nicht das Besitztum oder den Besitzer, sondern den Werkmeister, die Bauhütte, den Künstler u. s. w. bezeichnen“ (S. 75).

„Sie sind auch von den bildlichen Wahrzeichen der Häuser, namentlich von den Wappenfiguren zu sondern „ (S. 76).

„Die Bezeichnung der Grundstücke und einzelner dazu gehöriger Gegenstände mit runenähnlichen Figuren ist für die Vorzeit viel allgemeiner, als sie oben nachgewiesen, namentlich auch im mittleren und südlichen Deutschland verbreitet zu denken. Ich versetze sie in die Epoche der ersten Ansiedelungen. Sie geht von dem Besitzer aus, sei es, dass er das Zeichen schon vorher für sich, seine Waffen und sonstige fahrende Habe geführt hatte, oder dass er es nun erst bei der Gewinnung eines festen Herdes auf einem „Eigen“ erwählte. War aber auch das Zeichen dem Wohnsitz von der Person zugekommen, so nahm es doch im Laufe der Geschlechter Teil an jener Natur des Grundstücks, kraft welcher es die Personen überdauert und nach germanischer Anschauung ihre rechtliche Stellung bestimmt. Als Hauszeichen bleibt es dasselbe bei allem Wechsel der Besitzer und des beweglichen Zubehörs. So empfängt der Besitzer wiederum sein Zeichen von dem Besitztum. Ebenso vergleicht sich hiermit die jetzt vorzugsweise noch in Westfalen bewährte Sitte, dass der Bauernhof dem, der ihn annimmt, dem Tochtermann etwa des vorigen Besitzers, den Namen gibt, so dass gewisse Benennungen für Hof und Besitzer auch beim Wechsel der Familien schon durch Jahrhunderte bestehen“ (S. 78).

Homeyer hat darauf im Jan. 1853 ein Rundschreiben an alle Geschichts- und Altertumsforscher und Vereine erlassen und dieselben ersucht, ihre Forschungen auch den Hausmarken zuzuwenden. In diesem Circulare bestimmt Homeyer den Begriff der Hausmarken noch schärfer, indem er sagt: „Unter dem Namen Hausmarke (Hofmarke, bolmaerke, bomaerke) kennt Norddeutschland und Skandinavien gewisse Figuren mit der Bedeutung,

„daß sie einem Grundstücke (Haus, Hof, Kirche) sodann
dessen beweglichem und unbeweglichem Zubehör,
endlich auch dem zeitigen Besitzer zum gemeinsamen
Wahrzeichen dienen.“

„Aus wenigen, meist geraden Linien gebildet, schließen sie sich häufig an das Kreuz, an die Runen, besonders an die zusammengesetzten oder Binde-Runen an, gehen in neuerer Zeit auch wohl in einfache Darstellungen von allerlei Gerät (Spaten, Beil, Anker u. s. w.) oder in Buchstaben über. Der Zeit nach finden sie sich mit Sicherheit schon als Zeichen des bol, d. i. praedium, villa, in den schwedischen Gesetzen des 13. Jahrhunderts, geschieden von einem bloß persönlichen maerke; sodann in Lübeck am Ende des 13. Jahrhunderts in den Siegeln der Bürger.“

Mit dieser Bestimmung des Begriffes kann ich mich nur vollkommen einverstanden erklären. Sammelt man, da der Gebrauch nicht mehr durchgreifend ist, alle Kennzeichen, so ergibt sich als unzweifelhaft, dass die Hausmarke, wie auch schon der Name andeutet, ein an einem Hause (oder Grundstücke) haftendes, willkürliches Zeichen war, mit welchem nicht nur alles gezeichnet ward, was zum Hause gehörte, sondern mit welchem ursprünglich auch der Besitzer unterzeichnete, wenn er über Gegenstände verfügte oder verhandelte, welche zum Hause oder dessen Betriebe gehörten; im Laufe der Zeit diente die Hausmarke immer mehr auch als Zeichen der Person. Die Hausmarke blieb immer dieselbe, wenn auch die Besitzer wechselten, und der neue Besitzer nahm für Haus und Hof mit Zubehör die alte Hausmarke an.

Es ist hierbei aber sehr wohl zu berücksichtigen, dass während der Zeit, als die Hausmarken allgemein üblich waren, also während des ganzen Mittelalters, das Erbe viel fester und dauernder war, als in unsern Zeiten, wo die Besitzer unaufhörlich wechseln. Die Häuser und Höfe blieben viele Generationen hindurch in der Familie, und daher konnte sich auch der Gebrauch der Hausmarke so sicher halten. Mit dem dauernden Erbe verschwand auch nach und nach die Hausmarke.

Lisch, Georg Christian Friedrich (1801-1883) mecklenburgischer, Archivar, Altertumsforscher, Bibliothekar, Redakteur, Publizist

Lisch, Georg Christian Friedrich (1801-1883) mecklenburgischer, Archivar, Altertumsforscher, Bibliothekar, Redakteur, Publizist

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Griese Gegend, Binnenlanddüne an der Elbe bei Dömitz (Chpagenkopf)

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Güstrow, Ansicht, 1653

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Güstrow, Ansicht, 1850

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Güstrower Schloss (Foto: Peter Schmelzle)

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