Rostocker Bank 1850
Aus: Mecklenburgisches Gemeinnütziges Archiv, Band 1
Autor: Redaktion, Erscheinungsjahr: 1850
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Rostocker Bank, Bankfilialen
Man hat Rostock schon oft den Vorwurf gemacht, dass es sich in Bezug auf seine Bank lediglich von egoistischen Rücksichten leiten lasse, und daher das Entstehen von Filialbanken in anderen Städten des Landes mit aller Macht zu verhindern suche. Und Tatsache ist es, dass Rostock namentlich gegen die Zulassung einer Filialbank in Schwerin wiederholt sich erklärt hat. Auch können die zur Entschuldigung dieses Verfahrens bisher beigebrachten Momente, wie die vorgeschlagene Aushilfe an der Sache selbst nicht viel ändern. Es ist vielmehr Pflicht, Rostock darauf hinzuweisen, wie sehr es seinem eigenen Interesse zuwiderhandelt, indem es der Errichtung von Filialbanken, statt sie zu fördern, entgegenarbeitet. Jeder Mecklenburger betrachtet Rostock als die natürliche Hauptstadt des Landes, jeder Patriot mischt den Flor Rostocks, in dem er das Interesse des Landes verwebt sieht, auf jede Weise gefördert, und gönnt ihm von Herzen alle Vorteile und Begünstigungen. Aber man verlangt dagegen von Rostock, dass es sein Interesse von dem des Landes nicht zu trennen versuche, und seinen Privatvorteil nur so weit verfolge, als er mit dem allgemeinen Wohl, dem alle Partikularinteressen untergeordnet sind, bestehen kann. Rostock würde die Sympathien des Landes, die er nicht zu entbehren vermag, aufs Spiel sehen, wollte es nicht getreulich den Pflichten nachkommen, die das Verhältnis des natürlichen Vertrages, in dem es sich zu dem Lande befindet, ihm auferlegt.