Rostock, eine der bedeutenden Handelsstädte an der deutschen Ostseeküste

Aus: Allgemeine deutsche Real-Enzyklopädie für die gebildeten Stände. Band 9
Autor: Redaktion - Allgemeine deutsche Real-Enzyklopädie, Erscheinungsjahr: 1827
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Rostock, Stadtbeschreibung, Landesgeschichte, Stadtgeschichte, Blücher
Rostock, eine der bedeutenden Handelsstädte an der deutschen Ostseeküste und die größte Stadt (mit 16.000 Einwohnern, unter denen kein Jude gelitten wird) in Mecklenburg, liegt in der Herrschaft Rostock an der Warnow, welche hier eine ansehnliche Breite erhält und sich 2 Meilen nördlicher, bei dem Flecken Warnemünde, in die See ergießt. Sie ist in ihren 3 Teilen, der Alt-, Neu- und Mittelstadt, im Ganzen gut gebaut, und ihre vielen altertümlichen Giebelhäuser, mit burgzinnen-ähnlicher Vorderseite, gewährt einen reinem Eindruck als manches dazwischen gestreute moderne Gebäude.

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Rostock hat 9 Kirchen, unter welchen die Marienkirche mit den Gebeinen des Hugo Grotius sich auszeichnet. Unter den Plätzen zeichnet sich der ehemalige Hopfenmarkt, jetzt Blücherplatz, nicht sowohl durch Regelmäßigkeit als durch Blüchers Standbild von Erz, eine Arbeit des älteren Schadow, aus, welches von den Fürsten und Ständen Mecklenburgs dem berühmten Landsmanns 1819 hier errichtet ist. Es ist von einer schönen Gartenanlage und diese, wiederum mit einem Gitterwerke von Gusseisen umgeben.

Der Seehafen Rostocks ist zu Warnemünde; aber auch hier können Schiffe von 8—10 Fuß Tiefe einlaufen, größere müssen auf einer unbeschützten Reede ihre Ladung erleichtern, und selbst die Erhaltung dieser geringen Hafentiefe ist für die Stadt mit einem jährlich höchst bedeutenden Aufwand verbunden. Die Stadt ist mit Mauern, Wällen und Gräben umgeben, ohne jedoch eine haltbare Festung zu sein; sie führt mit mehr als 130 eignen Schiffen einen, lebhaften Handel, der jedoch nur ein Schattenbild ihrer merkantilischen Wichtigkeit in den mittleren Jahrhunderten ist. Auch hat sie mehre Fabriken, Zuckersiedereien etc. und hält jährlich eine Messe. Ein uralter slawischer Ort, wurde Rostock 1161 von dem Dänenkönige Waldemar I. erobert und mit s. berühmten Götzenbilde in Asche gelegt. Um 1170 durch den christlichen Obotritenfürsten Pribislav II. wiederhergestellt, zog seine günstige Handelslage bald eine starke deutsche Bevölkerung zusammen, und als Fürst Heinrich Borwin I. 1218 ihm die Stadtgerechtigkeit verlieh, muss es bereits ungemischt deutsch und mit Munizipaleinrichtungen versehen gewesen sein. Von 1237—1304 Residenz der Herren von Rostock, dann unter dänischer Hoheit, ist die Stadt seit 1323 mecklenburgisch und zwar seit 1695 der schwerinischen Linie allein zuständig gewesen, Mitglied der Hansa, fast von ihrem ersten Aufblühen an, bis 1630, dem Todesjahr der größeren Verbindung, und eine lange Zeit in ihr unter den Städten an der Ostsee den Rang nach Lübeck behauptend, erreichte Rostock früh einen hohen Grad von Wohlstand und verhältnismäßiger Macht gegen Außen, wahrend es gegen Innen keine Gelegenheit verabsäumte, Erwerbungen aller Art, teils an Grundbesitz, teils an Bewidmungen und Bevorrechtungen zu machen. Die beträchtlichste Erwerbung der ersteren Gattung und bis jetzt erhalten, ist der Flecken Warnemünde mit etwa 1.000 Einwohnern. Eine solche Stadt musste bei den mehr sich ausbildenden Begriffen von Landeshoheit mit diesen oft in Kollision kommen; innere Zwistigkeiten gaben die ersten Veranlassungen zu strengerer Ausübung der fürstlichen Gewalt, das Sinken der Hansa erleichterte sie, ohne darum auf einmal die alten Erinnerungen vertilgen, zu können. So geschah es, dass Rostock seit dem Ende des 15. Jahrhunderts mit seinem Landesherrn in eine dauernde Kette von Streitigkeiten verwickelt ward, welche mehr als einmal Entscheidungen durch die Waffen, zuweilen durch urkundliche Verträge, herbeiführten und erst unter der Regierung des jetzigen Großherzogs, Friedrich Franz, durch einen neuen Erbvergleich von 1788 einigermaßen als beendigt anzusehen sind. Auch nach diesem Vertrage besitzt Rostock, außer einer eigentümlich und ganz republikanisch geordneten inneren Verfassung, welche die gesamte Administration in die Hände der Bürgerschaft legt und dem Rate eher zu wenig als zu viele Rechte zugesteht, noch eine solche Reihe der wichtigsten politischen Rechte, dass sie unter den Städten Deutschlands als eine merkwürdige Anomalie dasteht, zu welcher, wenn man die 4 freien Städte ausnimmt, nur Wismar in einigen Stücken einen Vergleichungspunkt darbietet. Eine eigne Ober- und Niedergerichtsbarkeit, welche nur das Oberappellationsgericht zu Parchim über sich hat, wie früher die Reichsgerichte; eine ziemlich aus gedehnte Gesetzgebungs- und eine unabhängige Polizeigewalt; sowie eine ganz freie innere Verwaltung, selbst mit der Befugnis, Auflagen für die städtischen Bedürfnisse zu veranstalten; das Recht der Münze und einer eignen Flagge; das Stapelrecht für die Ausfuhr zur See, welches nur mit Wismar, und eine Akzise, deren Einkünfte mit dem Großherzoge geteilt werden; endlich das Kompatronat der Universität, an welcher der Rat 9 ordentliche, von der Stadt besoldete Professoren besetzt, mögen dafür als Belege angeführt werden. Auch die landständischen Rechte Rostocks sind bedeutend; es bildet einen Stand für sich; einer seiner Bürgermeister sitzt mit im Direktorium auf Landtagen und Landeskonventen und ist Mitglied des engem, permanenten Ausschusses der Stände.

Die Universität ist 1419 von den Herzogen Johann III. und Albrecht V. unter Mitwirkung der Stadt gestiftet und vom Papst Martin V. bestätigt; sie war 1437— 1443 nach Greifswald, 1760 nach Bützow verlegt. Da die rätlichen Professoren damals in Rostock blieben, gab es eigentlich 2 Universitäten im Lande, bis 1789 ihre Wiedervereinigung und Restauration erfolgte. Sie hat 23 ordentliche Professoren, unter welchen es nicht an berühmten Namen fehlt. Unter den Instituten der Universität sind die wichtigsten: eine an den seltensten Schätzen reiche, aus etwa 80.000 Bänden bestehende Bibliothek, welche durch den Ankauf der Tychsen’schen Bibliothek, vorzüglich in der orientalischen und spanischen Literatur, einen großen Zuwachs erhalten hat; das unter der Leitung des D. Wiggers stehende theologisch-pädagogische Seminarium, und das Theatrum anatomicum Die Zahl der Studierenden beträgt 110—120, unter welchen über 70 Theologen sind. — Ferner ist in Rostock der Sitz des Landeskonsistoriums des schon erwähnten engem Ausschusses der Ritter- und Landschaft und einer Justizkanzlei, Auch ist daselbst ein aus bürgerl. und adeligen Jungfrauen bestehendes Kloster, das Kloster zum heil. Kreuz benannt, und das 1823 eröffnete Handlungslehrinstitut des Kaufmann Klinger.

Rostock vom Carlshof um 1830.

Rostock vom Carlshof um 1830.

Rostock Altstadt

Rostock Altstadt

Rostock Altstadt vom Steintor.

Rostock Altstadt vom Steintor.

Rostock Blücherplatz 1844

Rostock Blücherplatz 1844

Rostock Hopfenmarkt.

Rostock Hopfenmarkt.

Rostock - Neuer Markt um 1820.

Rostock - Neuer Markt um 1820.

Rostock vom Steintor 1841.

Rostock vom Steintor 1841.

Warnemünde vom Bauhof.

Warnemünde vom Bauhof.