Rostock 1807 - Kurze Übersicht der bürgerlichen Verfassung in Rostock (06)

Aus: Bemerkungen aus dem Gebiete der Heilkunde und Anthropologie in Rostock. Bd 1. Medizinische und anthropologische Bemerkungen über Rostock und seine Bewohner
Autor: Nolde, Adolf Friedrich Dr. (1764-1813) Professor der Medizin, Erscheinungsjahr: 1807

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Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Aufklärung, Schlendrian, Verbesserungen, Amt, Posten, Bürgermeister, Patriotismus, Ratsmitglieder, Verfassung, Ratsherren, Kaufmann, Sporteln, Sportelsucht, Käuflichkeit, Einkünfte, Geschäfte, Menschenliebe, Bürgerschaft, Verfassung
Das Zurückbleiben in der Aufklärung die Fortdauer eines einmal Eingeführten Schlendrians und die Schwierigkeit, Verbesserungen auszuführen, die, ohne der Verfassung selbst einigen Eintrag zu tun, doch gewiss zur Erhöhung und Vervollkommnung der allgemeinen Wohlfahrt sehr viel beitragen würden, hat indessen noch sehr viele andere Ursachen, die ich wenigstens hier erwähnen zu müssen glaube, damit man nicht den edlen und tätigen Ratsmitgliedern, die, von Patriotismus beseelt, das Gute wollen, und zur Ausführung desselben ihre Hände zu bieten immer bereit sind, das zum Vorwurf machen möge, was eigentlich der fehlerhaften Verfassung allein zur Last fällt. Aber dass gerade die wichtigsten Hindernisse in der Verfassung selbst gegründet sind, ist um so mehr zu bedauern; da man eine Abänderung derselben schwerlich hoffen darf, ob sie gleich schon unter einigen Abänderungen einen weit höheren Grad von Vollkommenheit erreichen könnte.

So ist zuvörderst der äußerst geringe und unbedeutende Gehalt der hiesigen Ratsherren ein sehr mächtiges Hindernis, das ich seiner Folgen wegen nicht übergehen kann. Das eigentliche Salarium der hiesigen Bürgermeister sowohl, als Ratsherren ist durchgehende so gering, dass keiner, der von eigenem Vermögen entblößt ist, davon als einzelner Mann, vielweniger mit einer Familie, auch nur ein Vierteljahr, standesmäßig leben kann. Ein jeder muss also die zufälligen Einkünfte, so gut er kann, zu benutzen suchen, und lässt es auch selten hieran fehlen. Hieraus entsteht denn die doppelte nachteilige Folge, dass man teils —, und dies gilt insbesondere von dem Kaufmann — die Geschäfte eines Ratsherrn nur nebenher treibt, und auf diejenigen, die mehr einbringen, den größten Teil seiner Zeit wendet; teils aber auch wohl, um als Ratsherr nicht ganz leer auszugehen, seine zufälligen Einkünfte nach Möglichkeit zu vermehren sucht. Daraus entsteht denn zu Zeiten eine gewisse Sportelsucht, die eben so sehr das Ansehen eines Ratsherrn herabsetzt, als sie dazu beiträgt, das Missvergnügen und die Erbitterung gegen den Rat überhaupt zu befördern. Es steht aber damit noch zugleich ein anderes Übel in Verbindung, das ich nicht ganz verschweigen kann, die allgemein eingeführte Verkäuflichkeit der Stellen. Dies gilt nicht bloß von den höchsten, sondern auch selbst von den geringsten Diensten. Um die nachteiligen Folgen davon ganz zu übersehen, muss man aber erwägen, dass derjenige, der am meisten zu geben im Stande ist, sich gerade nicht immer am besten zu einer solchen Stelle qualifiziert, und dass man wieder zu viel Menschenliebe hat, als dass man demjenigen, der irgend einen Dienst für einen teuren Preis gekauft hat, nicht gern, durch die Finger sehen sollte, welches aber offenbar die größten Unordnungen in den Geschäften, und manche andere nicht schwer zu erratende nachteilige Folgen haben muss.

Man hat es zwar verschiedentlich versucht, diese Sporteln abzuschaffen, den Rat auf einen größeren und bestimmten Gehalt zu setzen, und dadurch so manchem Übel, das unserer Verfassung unzertrennlich anklebt, abzuhelfen; es ist sogar eine noch bestehende herzogliche Kommission zur Regulierung dieses sehr wichtigen Gegenstandes niedergesetzt worden, und die Bürgerschaft hat sich auch schon bereitwillig dazu finden lassen: allein die Sporteln in den höheren Ämtern sind so beträchtlich, dass diejenigen, welche dergleichen Ämter schon bekleiden, oder doch Hoffnung haben, bald so weit zu kommen, sich noch nicht dazu haben entschließen können, diese ziemlich gewissen Einkünfte fahren zu lassen, und mit einem Gehalt vorlieb zu nehmen, der ihnen jene Gefälle freilich lange nicht ersetzen würde. Wenigstens ist noch immer der größte Teil des Rates selbst gegen diese Einführung einer besseren Ordnung, und unzufrieden mit dem gewesen, was man ihm als Ersatz angeboten hat. Aber zu wünschen wäre es doch, dass eine solche Veränderung zu Stande käme, dass der Patriotismus der geringeren Zahl durchdringen, und dass alle, die in der Qualität eines Ratsherren sich billig ihr Ansehen und einen guten Namen zu erhalten wünschen sollten, nur bedenken möchten, wie sehr der letztere insbesondere bei einer so notwendigen Veränderung gewinnen, und wie viel man dadurch beitragen könnte, das so sehr gesunkene Ansehen des Magistrats wieder dahin zu bringen, dass der Bürger Liebe und Zutrauen zu einer so ehrwürdigen Versammlung zu fassen anfinge.

Gewissermaßen dependent von der bisher eingeführten geringeren Besoldung, und eben so nachteilig für das Ganze sind die ambulatorischen Ämter des hiesigen Rats. Die Bürgermeister machen zwar hiervon eine Ausnahme; denn dass jeder von ihnen nur einen Monat der Reihe nach am Wort ist, kann eigentlich nicht dahin gezählt werden, da sie nur das Direktorium führen, und ihre Stimmen geben, übrigens aber die Verwaltung der verschiedenen Funktionen ihnen nicht zur Last fällt. Auch die Syndici müssen hiervon ausgeschlossen werden. Unter allen übrigen Ratsherren werden dagegen nicht nur alljährlich am Matthiastag die Versetzungen vorgenommen, sondern die unteren rücken auch noch überdem bei vorkommenden Todesfällen und darauf folgenden neuen Wahlen der Ordnung nach in die erledigten Stellen herauf. Davon haben sie nicht nur den Vorteil, dass sie sich der Aussicht zu einer Bürgermeister-Stelle immer mehr nähern, sondern auch in den höheren Kollegien selbst schon eine bessere Einnahme und einträglichere Sporteln zu erwarten haben. Aller Nachteil, der aus einer so wandelbaren Besetzung der Ämter entspringt, und den ich hier wohl nicht aus einander setzen darf, da er allgemein bekannt ist, würde durch ein besseres und bestimmteres Salarium der Ratsherren, und unter Aufhebung aller Sportelgefälle am sichersten verhütet werden können.

Rostock - Giebelhäuser bei der Nicolaikirche

Rostock - Giebelhäuser bei der Nicolaikirche

Hansestadt Rostock - Stadtansicht

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Rostock - Markt, Marienkirche und Blutstraße

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Rostock, Neuer Markt mit Ladenzeile 1967

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Hansestadt Rostock, Große Wasserstraße mit Kerkhoffhaus (1470) Sommer 1968

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Rostock - Kröpeliner Tor

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Hansestadt Rostock, Giebelhäuser und Marienkirche

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Rostock, Lange Straße, Marienkirche in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts

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Rostock vor dem Steintor

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Rostock - Petrikirche mit Petritor

Rostock - Petrikirche mit Petritor

Hansestadt Rostock, Neuer Markt (zum Zeitpunkt der Aufnahme: Erst-Thälmann-Platz) 1967

Hansestadt Rostock, Neuer Markt (zum Zeitpunkt der Aufnahme: Erst-Thälmann-Platz) 1967