Rostock 1807 - Kurze Übersicht der bürgerlichen Verfassung in Rostock (05)

Aus: Bemerkungen aus dem Gebiete der Heilkunde und Anthropologie in Rostock. Bd 1. Medizinische und anthropologische Bemerkungen über Rostock und seine Bewohner
Autor: Nolde, Adolf Friedrich Dr. (1764-1813) Professor der Medizin, Erscheinungsjahr: 1807

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Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Bürgerschaft, Collegium, Syndikus, Konsulenten, Kaufleute, Quartiere, Unwahrheit, Gewerker, Brauer, Erbvertrag, Stimmenzahl, Geschäfte, Unzufriedenheit, Indolenz, Handelsgeschäfte
Dieses die ganze Bürgerschaft repräsentierende Collegium von hundert Männern soll diesem Regulativ gemäß in zwei Kammern verteilt sein, die man uneigentlich Quartiere zu nennen fortfährt; ein jedes dieser Quartiere aber soll aus 50 Personen bestehen, das erste aus 50 Brauern und Kaufleuten, das zweite aus eben so viel Repräsentanten der Ämter. Überdem hat jedes Quartier noch seinen eigenen Direktor und Senior, und seinen Syndikus oder Konsulenten, und hält seine Beratschlagungen für sich in einem besonderen Zimmer, ohne dass es ihm jedoch benommen ist, das andere zu einer gemeinschaftlichen Beratschlagung freundschaftlich einzuladen. Zu einem Quartiers-Schluss gehören wenigstens 34 Stimmen, wenn er vollzählig ist, oder wenn es daran fehlt, überhaupt zwei Drittel der Anwesenden; es müssen aber wenigstens 27 Repräsentanten in einem Quartiere versammelt sein, ohne welche Anzahl zu keinem Schluss geschritten werden soll. Die Übereinstimmung beider Quartiere macht einen förmlichen Bürgerschluss.

Man sieht aus dieser kurzen Darstellung der Inneren Organisation des die ganze Bürgerschaft repräsentierenden Collegii überhaupt, dass

1) dieser Titel selbst eine Unwahrheit enthält, und in dieser Hinsicht noch sehr unvollkommen ist. Es wird nämlich offenbar nicht die ganze Bürgerschaft, sondern nur die Gesellschaft der Brauer und Kaufleute, außerdem aber nur der größere Teil der Gewerker repräsentiert; hingegen sind davon ausgeschlossen nicht nur die übrigbleibenden Gewerker, sondern auch der ganze Stand der Gelehrten, der vor Zeiten zwar einem großen Teile nach zur Akademie gehörte, nach dem neuesten Erbvertrage hingegen beinahe ganz unter dem Rate steht, und dann die große Klasse der Arbeitsleute und manche andere, die, wenn sie gleich weder Kaufleute noch Brauer oder Gewerker sind, dennoch eben sowohl zu den Bürgern gehören, gleich, diesen auch die Stadt-Lasten tragen, und Ihre Abgaben entrichten müssen. Die Repräsentation der Bürgerschaft durch die Quartiere ist demnach offenbar, sehr unvollständig, und nur eine partielle, keineswegs aber, wie man nach dem Titel dieses Collegii erwarten sollte, eine Repräsentation der ganzen Bürgerschaft.

2) Ferner ergibt sich aus der mitgeteilten Darstellung, dass die Anzahl der Repräsentanten nach der Zahl der Ämter sehr verschieden ist. Denn wenn auch der größte Teil der genannten Ämter nur einen Repräsentanten wählen darf: so haben manche von ihnen doch wieder das Recht zwei, drei, auch vier Repräsentanten zu wählen. Da es aber bei einem Quartier-Schluss nach dem Obigen auf eine gewisse Stimmenzahl ankommt: so ist es einleuchtend, dass durch eine so ungleiche Repräsentation manche Ämter etwas durchsetzen können, was ihnen selbst vorteilhaft sein, den übrigen aber weniger nützlich, oder wohl gar nachteilig werden kann. Auch, in dieser Hinsicht ist folglich nicht jeder möglichen Parteilichkeit vorgebeugt worden; und auf jeden Fall, genießen nicht alle Ämter eines gleichen Vorzugs, den sie bei einer gleicheren Repräsentation zu erwarten hätten.

3) Endlich ist es auch sehr begreiflich, dass durch die den Repräsentanten zugestandene Rücksprache mit den Gesellschaften, von welchen sie selbst sind gewählt worden, nicht so sehr eine jedem Teile nachteilige Abstimmung verhütet wird, weil doch wohl ein jeder Repräsentant dabei das Wohl der besonderen Gesellschaft, zu welcher er gehört, vor Augen haben wird; sondern dass diese Freiheit, wie es auch die Erfahrung schon zur Genüge gelehrt hat, nur dazu dient, den Gang der Geschäfte aufzuhalten. Streit und Unordnung zu befördern, und das Wohl des Ganzen in Rücksicht mancher sehr heilsamen Vorschläge und Verordnungen aufs Spiel zu setzen, so dass hierin unstreitig eine Mitursache von den Mängeln, besonders in dem Polizeifache, gesucht werden muss. Dass dieses wirklich der Fall ist, wird sich noch unbezweifelter aus den Verhältnissen des Collegii der hundert Männer zu dem Rat ergeben, worüber ich jetzt einige sehr wichtige Bemerkungen hinzufügen muss.

Der Rat, oder das eigentliche Magistrats-Collegium besteht gegenwärtig aus den drei Bürgermeistern, zwei Syndicis, von welchen der eine in dem Fache der äußeren Verhältnisse arbeitet, der zweite aber die inneren Angelegenheiten, sofern sie von ihm abhängen, besorgt, und aus den übrigen Ratsherren. Diese machen mit den Bürgermeistern ein Collegium von 16 Personen aus. So wie aber unter den letztern allemal zwei Gelehrte sein müssen, so haben in dem eigentlichen Ratsstuhl die Kaufleute das Übergewicht. Dieses Verhältnis der Kaufleute zu den Gelehrten gewährt jenen zwar den Vorteil, dass sie da, wo es auf Stimmenmehrheit bei einem Ratsschluss ankommt, ihr eigenes Interesse, als Kaufleute, nie in Gefahr kommen sehen, und daher auch für den Flor der Handlung, so fern sie nie dazu dienlichen Mittel selbst kennen und zu benutzen wissen, gewiss jederzeit sorgen werden, weil sonst der Nachteil einer Verminderung desselben zuerst auf sie fallen würde: allein auf der anderen Seite verursacht dieses Verhältnis doch wieder der allgemeinen Wohlfahrt der Stadt manchen Schaden. Denn

1) werden dadurch die meisten Geschäfte, welche doch eine wissenschaftliche juristische Kenntnis voraussetzen, in die Hände der kleinem Zahl gespielt; wobei die vorkommenden Angelegenheiten notwendig einen sehr nachteiligen Aufschub leiden müssen, weil die wenigen Gelehrten bei allem Fleiß, den sie anwenden, doch nicht so viel ausrichten können, als wenn sie die größere Zahl ausmachten. Trifft es sich aber einmal, dass der eine oder andere von den Gelehrten selbst keine rechte Neigung zur Tätigkeit hat: so müssen notwendig die Sachen ins Stocken geraten; und Unzufriedenheit und Missvergnügen der dabei interessierten Personen werden die natürliche Folge von einem solchen Aufschub gewiss in einem, noch höheren Grade sein, wenn sie schon in dem erstem Falle auch bei der angestrengtesten Tätigkeit der Gelehrten nicht ganz zu vermeiden waren, wozu noch die Verschiedenheit und Mannigfaltigkeit ihrer Geschäfte, wie wir in der Folge sehen werden, sehr häufig Veranlassung geben müssen.

2) Wenn man aber bei den Kaufleuten nicht die Kenntnisse und Einsichten voraussetzen kann, welche die in neueren Zeiten gefundenen Entdeckungen und Verbesserungen der Polizeianstalten und anderer nützlichen Vorkehrungen notwendig erfordern; und aus ähnlichen Gründen oft selbst eine schiefe Beurteilung derselben von ihnen erwarten kann, wenn man sie auch mit denselben bekannt zu machen gesucht hat; außerdem aber noch die Erfahrung lehrt, dass der größte Teil von ihnen sich aus Indolenz nicht einmal die Mühe nimmt, darüber nachzudenken, und für nichts anderes sich zu interessieren weiß, als für seine Handelsgeschäfte: so wird es nicht schwer sein, hieraus den Schluss auf die bei uns eingeführten Verbesserungen zu machen. Dazu kommt noch, dass der Gelehrte selbst bei seinen überhäuften Geschäften nicht einmal die Zeit hat, alles Neue zu lesen; und wenn auch einige unter ihnen sich über alle Schwierigkeiten hinwegsetzen sollten, sie doch am Ende die Geduld verlieren müssen, immer tauben Ohren zu predigen und alle ihre gutgemeinten, oft sehr leicht ausführbaren Vorschläge zurückgesetzt und verworfen zu sehen.

Rostock - Giebelhäuser bei der Nicolaikirche

Rostock - Giebelhäuser bei der Nicolaikirche

Rostock - Markt, Marienkirche und Blutstraße

Rostock - Markt, Marienkirche und Blutstraße

Hansestadt Rostock - Stadtansicht

Hansestadt Rostock - Stadtansicht

Hansestadt Rostock, Neuer Markt (zum Zeitpunkt der Aufnahme: Erst-Thälmann-Platz) 1967

Hansestadt Rostock, Neuer Markt (zum Zeitpunkt der Aufnahme: Erst-Thälmann-Platz) 1967

Hansestadt Rostock, Große Wasserstraße mit Kerkhoffhaus (1470) Sommer 1968

Hansestadt Rostock, Große Wasserstraße mit Kerkhoffhaus (1470) Sommer 1968

Rostock, Neuer Markt mit Ladenzeile 1967

Rostock, Neuer Markt mit Ladenzeile 1967

Rostock, Stadthafen, Segelschulschiff

Rostock, Stadthafen, Segelschulschiff "Wilhelm-Pieck", 1968

Rostock, Stadthafen, 1968

Rostock, Stadthafen, 1968

Hansestadt Rostock, Giebelhäuser und Marienkirche

Hansestadt Rostock, Giebelhäuser und Marienkirche

Rostock vor dem Steintor

Rostock vor dem Steintor

Rostock - Petrikirche mit Petritor

Rostock - Petrikirche mit Petritor