Promemoria des Vorstandes des Rostocker Lokal-Handelsvereins. 1850. Teil 3
Aus: Mecklenburgisches Gemeinnütziges Archiv, Band 1
Autor: Redaktion, Erscheinungsjahr: 1850
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Handel, Schifffahrt, Handelswege, Handelsstraßen, Kaufleute, Schifffahrtsstraßen, Häfen, Reederei, Brennerei, Industrie, Fabriken, Dampfmachinen
Rostocks Reederei ist eine blühende, die verhältnismäßig größte an der ganzen Ost- und Nordküste Deutschlands, und unser Hafen kann stolz sein auf seine Handelsflotte. Allein der Flor dieser Reederei ist kein naturgemäßer, der Höhepunkt, den derselbe erreicht hat, ist ein künstlich geschraubter, das Anlage-Kapital, welches gering veranschlagt, 2 1/2 Millionen Thaler repräsentiert, geht über die natürlichen Kräfte Rostocks hinaus, die Leichtigkeit in der hergebrachten Art, die Reederei eines Schiffes zusammenzubringen, hat eine Frivolität in den Reedereiunternehmungen erzeugt, die sich bei der geringsten Stockung der Schifffahrt bitter rächen muss. Die Erfahrung der beiden Jahre 1848 und 1849 hat diese Wahrheit bestätigt. Rechnen wir nur, dass unsre Flotte bei 8/9 monatlicher Fahrt ca. 300.000 Thlr. Heuer und Kaplaken für Schiffsvolk und Kapitän abwerfe, nicht zu reden von den Dividenden, die in Durchschnittsjahren doch 25.000 Thlr. betragen können, und nehmen wir auch an, dass von diesen Summen nur die Hälfte Rostock zu Gute kommt, schlagen wir ferner das Kapital, welches zur jährlichen einmaligen Ausrüstung der Schiffe verwandt wird und in die Hände der hiesigen Gewerbetreibenden stießt, gering auf 100.000 Thlr. an, so leuchtet es klar ein, wie lähmend die Niederlage der Schifffahrt für einen Ort sein muss, der wie Rostock seine besten Kräfte grade auf die Reederei verwandte. Leider dürfen wir uns für die Schifffahrt eben keine glänzende Zukunft versprechen. Die Aufhebung der Navigationsakte in England eröffnet unseren größeren Fahrzeugen freilich ein ausgedehntes Feld für ihre Tätigkeit, wir dürfen es uns aber nicht verhehlen, dass die Zahl der dazu tauglichen Schiffe nur eine geringe ist. Auf der andern Seite bringt jene Aufhebung der Navigationsakte unseren vorzugsweise für die Vermittlung des Verkehrs nach England geschickten kleineren Schiffen, eine so totale Konkurrenz der Schiffe aller Nationen, dass wir leider, um uns nicht verdrängen zu lassen., zu eben den billigen Frachten uns bequemen müssen, die dann begreiflicher Weise eben keinen Nutzen abwerfen können, und um so weniger, als wir bei so überaus vermindertem Importe und Exporte selbst nur ein sehr geringes Maß von Beschäftigung zu bieten im Stande sind. Die Frachtfahrt von den Ostseeischen Häfen auf England, Holland und Belgien, die früher glänzende Resultate ergab, ist eben auch nicht geeignet, uns Vorteile für die nächste Zukunft zu versprechen, und somit würde wahrlich ein merkwürdiges Vertrauen dazu gehören, von dem Reedereibetriebe momentan viel Gutes zu erwarten. Augenscheinlich manifestiert sich dieser Zweifel schon dadurch, dass unser Schiffsbau nicht so floriert, wie in früheren Jahren. Es fragt sich nun freilich, warum denn auf unseren Werften der Schiffsbau für fremde Rechnung nicht betrieben werden könne, da das Hauptmaterial, Holz, zu den Erzeugnissen unseres Landes gehört? Die Antwort, dass wir mit dem Auslande nicht konkurrieren, nicht so billig bauen können, wie es selbst, klingt allerdings sonderbar, ist aber nichtsdestoweniger in unseren innersten Verhältnissen begründet, welche darzutun hier der Ort nicht sein dürfte.
Die Fabriken Rostocks sind allerdings nicht ohne Bedeutung, da in denselben 12 Dampfmaschinen von zusammen 106 Pferdekraft Anwendung finden und die Summe des für dieselben jährlich verausgabten Arbeitslohns sich mindestens jährlich auf ca. 100.000 Thlr. veranschlagen lässt, allein da in Mecklenburgs Steuerverhältnissen auf den naturwüchsigen Fabrikbetrieb, d. h. vorzugsweise solche Fabriken, welche die im eigenen Lande erzeugten Rohstoffe verarbeiten, nicht die geringste Rücksicht genommen wird, ja durch Mahlzwang und Mahlsteuer die Ausübung der ersten in einem Agrikulturlande wie Mecklenburg, so von vornherein als naturgemäß zu bezeichnende Fabrikation des Mehles in größeren Mühlenanlagen zur reinen Unmöglichkeit gemacht wird, so ist es eben kein Wunder, dass das gedeihliche Bestehen der Fabriken nur in der energischen Ausdauer und dem Fleiße ihrer Besitzer begründet sein kann. Wir beanspruchen von der Steuergesetzgebung keinen Schutz der Fabriken, wir fordern nur, dass sie ihnen keine Hemmnisse in den Weg lege, und das größte aller Hemmnisse liegt begreiflicher Weise in der widersinnigen und unverhältnismäßigen Besteuerung der Rohstoffe, selbst der im eigenen Lande erzeugten, die von den Fabriken verarbeitet werden, während fertige Fabrikate teilweise so gut wie keiner Belastung bei der Einfuhr unterliegen.
Wir wollen, obgleich jede Fabrikanlage, die ohne Zollschutz zu bestehen im Stande, den Namen einer naturwüchsigen verdient, doch vorzugsweise nur von denjenigen der hiesigen als solchen reden, die die Roherzeugnisse des eignen Landes verarbeiten.
Zu den ältesten derselben gehören die Brennereien, deren Zahl in jüngster Zeit sich so bedeutend vermindert hat, dass nur noch einige wenige, und zwar hauptsächlich durch die Hefefabrikation und den Absatz nach Berlin, in ausgedehnterer Weise florieren. Das Gesetz, welches die städtischen Brennereien durch die Mahlakzise belastet, während diese Anlagen auf dem platten Lande davon befreit sind, zeichnet sich gewiss durch nichts, als durch das völlige Verkennen aller wirtschaftlichen Verhältnisse aus, und wenn auch die Einfuhr des auf dem platten Lande erzeugten Fabrikates in die Städte gänzlich untersagt ist, so leuchtet wohl ein, von welcher Wirkung dies Verbot in den Landstädten sein kann, wo dasselbe geradezu belächelt wird. Es wird vollends unwirksam, seitdem die Wissenschaft die Mittel an die Hand gibt, aus Kartoffel-Spiritus künstlichen Rum zu bereiten, der selbst hier, ungeachtet des Widerstandes der Akzise-Behörden eingeführt wird, weil man den Gegenbeweis nicht zu führen im Stande ist. — Wäre dagegen eine völlige Gleichstellung der ländlichen und städtischen Brauereien ausgesprochen, es dürfte nicht bezweifelt werden, dass sich der Handel des Fabrikates bemächtigte und einen Ausfuhrartikel daraus machte, der in andern Häfen der Ostsee eine in der Tat wichtige Rolle spielt.
Die Fabriken Rostocks sind allerdings nicht ohne Bedeutung, da in denselben 12 Dampfmaschinen von zusammen 106 Pferdekraft Anwendung finden und die Summe des für dieselben jährlich verausgabten Arbeitslohns sich mindestens jährlich auf ca. 100.000 Thlr. veranschlagen lässt, allein da in Mecklenburgs Steuerverhältnissen auf den naturwüchsigen Fabrikbetrieb, d. h. vorzugsweise solche Fabriken, welche die im eigenen Lande erzeugten Rohstoffe verarbeiten, nicht die geringste Rücksicht genommen wird, ja durch Mahlzwang und Mahlsteuer die Ausübung der ersten in einem Agrikulturlande wie Mecklenburg, so von vornherein als naturgemäß zu bezeichnende Fabrikation des Mehles in größeren Mühlenanlagen zur reinen Unmöglichkeit gemacht wird, so ist es eben kein Wunder, dass das gedeihliche Bestehen der Fabriken nur in der energischen Ausdauer und dem Fleiße ihrer Besitzer begründet sein kann. Wir beanspruchen von der Steuergesetzgebung keinen Schutz der Fabriken, wir fordern nur, dass sie ihnen keine Hemmnisse in den Weg lege, und das größte aller Hemmnisse liegt begreiflicher Weise in der widersinnigen und unverhältnismäßigen Besteuerung der Rohstoffe, selbst der im eigenen Lande erzeugten, die von den Fabriken verarbeitet werden, während fertige Fabrikate teilweise so gut wie keiner Belastung bei der Einfuhr unterliegen.
Wir wollen, obgleich jede Fabrikanlage, die ohne Zollschutz zu bestehen im Stande, den Namen einer naturwüchsigen verdient, doch vorzugsweise nur von denjenigen der hiesigen als solchen reden, die die Roherzeugnisse des eignen Landes verarbeiten.
Zu den ältesten derselben gehören die Brennereien, deren Zahl in jüngster Zeit sich so bedeutend vermindert hat, dass nur noch einige wenige, und zwar hauptsächlich durch die Hefefabrikation und den Absatz nach Berlin, in ausgedehnterer Weise florieren. Das Gesetz, welches die städtischen Brennereien durch die Mahlakzise belastet, während diese Anlagen auf dem platten Lande davon befreit sind, zeichnet sich gewiss durch nichts, als durch das völlige Verkennen aller wirtschaftlichen Verhältnisse aus, und wenn auch die Einfuhr des auf dem platten Lande erzeugten Fabrikates in die Städte gänzlich untersagt ist, so leuchtet wohl ein, von welcher Wirkung dies Verbot in den Landstädten sein kann, wo dasselbe geradezu belächelt wird. Es wird vollends unwirksam, seitdem die Wissenschaft die Mittel an die Hand gibt, aus Kartoffel-Spiritus künstlichen Rum zu bereiten, der selbst hier, ungeachtet des Widerstandes der Akzise-Behörden eingeführt wird, weil man den Gegenbeweis nicht zu führen im Stande ist. — Wäre dagegen eine völlige Gleichstellung der ländlichen und städtischen Brauereien ausgesprochen, es dürfte nicht bezweifelt werden, dass sich der Handel des Fabrikates bemächtigte und einen Ausfuhrartikel daraus machte, der in andern Häfen der Ostsee eine in der Tat wichtige Rolle spielt.