Capitel. Von dem Quinto d Ouro (Goldfünften) und verschiedenen Arten dessen Entrichtung.

Entrichtung des fünften Theils von allen gewonnenen Metallen an die Krone. Ernennung von Provedoren. Verbot der Ausführung des Goldstaubes. Entrichtung von 30 Arrobas Gold jährlich und Aufhebung der Grenzzolle. Entrichtung von 37 Arrob. Abzug des Fünften in den Schmelzhäusern. Reducirung der Abgabe von 20 pCt. auf 12 pCt. Abgabe von 100 Arrob. jährlich. Einführung der Kopf- und Gewerbsteuer anstatt den Fünften zu bezahlen. Verschiedener Werth, welchen man dem Golde gab. Abzug des Fünften in den Schmelzhäusern bis auf heutigen Tag.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Pluto Brasiliensis