Niedergang Rostocker Brauereien

Aus: Mecklenburgisches Gemeinnütziges Archiv, Band 1
Autor: Türk, A. (?), Erscheinungsjahr: 1850
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Brauhaus, Brauer, Biersteuer, Brauereien, Malzsteuer, Bierkonsumtion, Braunbier, Weißbier, Bier
Die Verminderung der Rostocker Brauereien hat gewiss neben dem Umstände, dass sie in ihren Erzeugnissen mit den steigenden Forderungen der Zeit nicht Schritt hielten, hauptsächlich in der übermäßigen Besteuerung des Malzes seinen Grund. — Die Bierkonsumtion nahm schon vor etwa 20 Jahren in dem Grade ab, dass ein großer Teil der Großbrauer, die lächerlich genug nur nach der Reihe brauen durften, und zwar erst dann, wenn das Fabrikat des Vorgängers konsumiert war, ihre Brauereien schloss. Es war ganz natürlich, dass das Publikum sich von dem Genüsse des teuren Braunbiers ab- und dem billigeren Weißbiere der Kleinbrauer, auch wohl dem verhältnismäßig wohlfeileren Weine zuwandte. Mit dem Schluss der Großbrauereien erloschen aber die Ansprüche der Besitzer nicht, welche demnach von den noch aktiven Brauern sich durch eine jährliche Auflage von 40 Thlrn. für jedes nicht tätige Brauhaus entschädigen ließen, welche Auflage durch eine erhöhte Mahlsteuer beigetrieben wurde. Diese Abgabe steigerte sich im Laufe der Zeit bis zu dem jetzt noch zu entrichtenden Satze von 7 ßl. N 2/3 für jeden Scheffel Malz und es ist begreiflich, dass diese Verteuerung des Bieres entweder auf die Quantität oder auf die Qualität des konsumierten Fabrikates seine Wirkung äußern musste; denn wollte der hiesige Brauer mit auswärtigen Fabrikaten konkurrieren oder sich einen vergrößerten Absatz nach Außen durch billigen Preis sichern, so musste die Güte des Getränkes jedenfalls leiden. Wie sehr die Malzsteuer demnach außer allem Verhältnisse zu dem Werte des Malzes steht, beweisen nachfolgende Zahlen. Der Scheffel Biermalz zahlt:

7 ½ ßl. Meckl. Val. = 9 ßl. Kur
Brauerabgabe 7 ßl, N 2/3 mit einem sogenannten Hopfengelde zusammen 9 ßl. Kur
also in Allem 18 ßl. Kur.

Rechnet man nun 1 Scheffel Malz gleich I Scheffel Gerste, und nimmt letztere zu dem Durchschnittspreise von 28 ßl. an, so beträgt die Abgabe 64% vom Werte des Rohmaterials, ein Umstand, der es sicherlich verhindern muss, dass gesundes, kräftiges Bier den minder bemittelten Klassen zugänglich werde. Aber noch schreiender wird dies Missverständnis wenn man bedenkt, dass fremdes Bier in den Landstädten (während hiesiges mit 3 ßl. pr. Thaler versteuert wird) nur ßl. pr. Thlr. überhaupt zahlt, dass also hier gebrautes Bier, selbst nach Abzug der Rücksteuer von 10 ßl. Meckl. Val. pr. . Tonne Bier um 10 ßl. pr. Scheffel Malz höher belastet ist, als fremdes. Es scheint dies System der Besteuerung in der Tat ausdrücklich zur Niederhaltung inländischer Brauereien erfunden zu sein.

Rostock - Markt, Marienkirche und Blutstraße

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Rostock - Giebelhäuser bei der Nicolaikirche

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