Handelspolitik und Diplomatie der Hansestädte - Diplomatie

Aus: Aus den Archiven der Hansestädte
Autor: Burmeister, Carl Christoph Heinrich (1809-1842) Theologe, Historiker, Publizist, Mitglied der königlichen Gesellschaft für nordische Altertumskunde in Kopenhagen und des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Erscheinungsjahr: 1843
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Hanse, Hansa, Hansestädte, Freihandel, Zollverein, Preußen, Österreich, Zölle, Handelsschranken, Freihandel, Europa, Welthandel, Hamburg, Bremen, Lübeck
Das Gesandtschaftswesen nahm im sechzehnten Jahrhunderte auf eine bedeutende Weise zu. Nach den Rechnungen wurden für Gesandtschaften vom Jahre 1540 — 1554 24.920 MK, vom J. 1554 — 1579 66.221 MK und vom J. 1579 — 1604 190.859 MK ausgegeben. Letztere Summe erscheint groß, allein sie wird durch die Ausgaben v. J. 1604 —1618 noch fast übertroffen. Nicht minder bedeutend war verhältnismäßig die Ausgabe für Boten und Briefe. In den 15 Jahren von 1540 bis 1554 betrug die Ausgabe dafür 1.810 MK, von 1554 bis 1579 in 26 Jahren 4.274 MK und von 1579 — 1604 2.604 MK.

Zu Gesandten wählten die Hansestädte alte erfahrene Männer, meistens Mitglieder des Rats und gewöhnlich Kaufleute. Im sechzehnten Jahrhundert gab man den Kaufleuten fast stetig einen Rechtsgelehrten, namentlich den Syndikus einer Hansestadt bei. Stehende Gesandtschaften scheinen aber im sechzehnten Jahrhundert von den Hansestädten nicht gehalten worden zu sein. Für die Verhältnisse mit Russland, Norwegen, England und Westeuropa vertraten die Vorsteher oder Oldermänner der vier oben erwähnten Kontore und für Spanien und Portugal der Konsul in Lissabon die Stelle der stehenden Gesandtschaften. Sobald etwas zur Kenntnis der Kontore kam, was den Handel der Hansestädte zu beeinträchtigen schien, berichtete der Oldermann an den Rat zu Lübeck, und umgekehrt, bemerkte irgend eine Hansestadt etwas Nachteiliges für den gemeinen Kaufmann, so wandte er sich an Lübeck, und dieses trug dann sofort dem Kontor auf, die Abstellung der Hindernisse zu bewirken. Die Berichte der Kontore sind freilich alle von Geschäftsmännern verfasst und tragen das Gepräge des Geschäftsstils, doch ist auch manche Bemerkung eingeflossen, welche uns ein lebhaftes Bild der Vergangenheit gewährt. Sobald nun das Kontor eine den Handel beeinträchtigende Verordnung oder nur von dem Bevorstehen einer solchen Verordnung erfuhr und die Hansestädte davon in Kenntnis gesetzt hatte, verfehlten diese nie, sogleich eine Gesandtschaft an die kompetente Landesregierung abzusenden und durch Vorstellungen, Geschenke, oft auch durch Drohungen die Erhaltung des bestehenden Zustandes zu erwirken. Auf diesem Wege ist noch in später Zeit, nachdem der Hansebund längst zerfallen, manche für den Handel der Ostseestädte nachteilige Verordnung verhindert worden.

Die Kosten der Gesandtschaften wurden aus der allgemeinen Bundeskasse bestritten und der Stadt die Auslagen an der Erhebung des Pfundzolls oder Kontribution in Abrechnung gebracht. Gewöhnlich schoss die Stadt Lübeck, von welcher meistenteils auch die größten Gesandtschaften abgingen, die nötigen Summen vor und ließ sich dieselben dann von den verbündeten Städten zurückzahlen. Doch hat auch Köln große Auslagen für die Hansestädte namentlich bei Gründung des Kontors zu Antwerpen gemacht. Es versteht sich jedoch von selbst, dass die Gesandtschaftskosten zu den gewöhnlichen Hansetagen und Konventen von den Städten selbst getragen wurden. Sowohl die Hin- und Herreise als auch die Aufenthaltskosten wurden von der Stadt, welche die Deputierten gesandt, selbst getragen und den Deputierten zur Pflicht gemacht, spezielle Rechnung abzulegen. Im Archive der Stadt Lüneburg befindet sich eine spezielle Rechnung von den Ausgaben, welche im Jahre 1540 von den Deputierten der Stadt Lüneburg in Lübeck gemacht wurden. Nur die Gesandtschaften, welche im Interesse aller Städte des Bundes gemacht wurden, wurden aus der Bundeskasse erstattet. Um für die Sicherheit der Person des Gesandten zu sorgen, wurden vorher die nötigen Pässe von dem Auslande erwirkt.

Der Hauptzweck, welcher durch die Gesandtschaften erreicht werden sollte, war entweder die Verfolgung der Straßenräuber vor den kaiserlichen, bischöflichen, fürstlichen und städtischen Gerichten oder die Beilegung zwischen den Hansestädten entstandener Streitigkeiten oder die Erwerbung neuer und die Erhaltung alter Privilegien bei dem deutschen Kaiser und auswärtigen Königen. Hier wurden keine Kosten gespart; der König und seine ganze Familie und seine Räte wurden durch Geschenke an Gold und Silber gewonnen. Auch verfehlten die Hansestädte nie, bei Familienfeierlichkeiten und Sterbefallen ihre Aufmerksamkeit und Teilnahme zu bezeigen*).

*) In einem Konsolationsschreiben der Stadt Wismar an Herzog Ulrich von Meyenburg im J. 1586 heißt es: „mit unsers Herzens Beschwerung haben wir den Abgang unsers geliebten Fürsten Gemahlin vernommen und haben befohlen, in allen Kirchspielen um 12 Uhr mit der großen Glocke läuten zu lassen. Weil aber die Trauer zur Trauer führt, so steht unsre hochfleißige Bitte, E. F. G. wollen sich in solche Trübsal gnädiglich und fürstlich moderieren, und die verstorbene herzlichste Gemahlin ihrem Schöpfer befohlen sein lassen. Wir wollen E. F. G. mit etzlichem Wein, Wismarschen Bier, Brot und auch etzlichen Pomeranzen und Granatäpfeln auf Gessur, weil E. F. G. durch die Winde verhindert wurden, überschicken auch etzliche Oranien oder Pomeranzen und Granatäpfel, so neulich aus Civilien (Sevilla) gekommen und nicht fünf Wochen vom Baum gewesen.“

Besonders erfreute man die nordischen Fürsten mit den süßen Weinen und Früchten des südlichen Europas, und die kleinste Gabe war oft von den größten Folgen begleitet. Ausgezeichnete Beamte wurden mit gleichen Geschenken ausgezeichnet. So erhielt der königliche Schlossherr zu Bergen in Norwegen von dem dortigen Kontor im Namen der Hanse bei der Vermählungsfeier seiner Kinder stets seine Verehrung an Silberzeug und Wein.

Obgleich die Gesandtschaft an auswärtige Fürsten stets von der allgemeinen Versammlung der Hansestädte beschlossen und abgesandt wurde, so wurde doch auf die nächst gelegenen Städte stets Rücksicht genommen und ihr Rat stets befolgt. So sandte man auf besondere Vorstellung der Stadt Stralsund allein den Syndikus derselbigen Stadt Dr. Johann Domann 1605 nach Schweden*) Überhaupt hat Stralsund sich besonders durch tüchtige Diplomaten für das Städtewesen ausgezeichnet. Das Generalsyndikat der Hanse ist zweimal von Stralsunder Syndiken verwaltet worden.

*) Dieser hatte schon im J. 1598 eine Gesandtschaft nach Schweden rühmlich bekleidet.

Die bedeutendsten und kostspieligsten Gesandtschaften waren die im J. 1603 nach Russland und vor allen die im J. 1606 nach Spanien abgefertigte Gesandtschaft. Letztere bestand außer dem Generalsyndikus der Hanse Dr. Johann Domann aus den Ratsherren Heinrich Brokes von Lübeck, Hieronymus Vogler von Hamburg und Arnold von Holten von Danzig nebst einem zahlreichen Gefolge. Die Gesandtschaft ging den 14. November 1606 von Hamburg über Bremen, Osnabrück und Dortmund nach Köln. Da die Landstraße von Bremen nach Löwen für unsicher galt, so geleitete Bremen die Gesandtschaft mit 12 wohlgerüsteten Reisigen, Osnabrück mit Reisigen und Fußvolk. Überall wurden sie von den verbündeten Städten mit Wein bewillkommt.*) In Köln wurden die Gesandten zu einer Kollation auf das Rathaus geladen und von Aachen von dem ältesten und regierenden Bürgermeister und einer Ratsperson bis zu Ende des Reichs eine Meile weit begleitet. Am 21. Dezember erreichte die Gesandtschaft Brüssel und erhielt bald Audienz. In Antwerpen wurde sie von sechs Ratspersonen bewillkommt und bei dem Mahle ausgerufen, „dass die Hansestädte vornehme freie und herrliche Kommunen wären.“ Am 22. Januar sahen die Gesandten Paris und erhielten am 29. bei dem Könige Heinrich IV. auf dem Louvre eine huldvolle Audienz, worauf sie ihre Reise über Orleans, wo sie zwei Tage blieben, nach Bordeaux fortsetzten. Hier ließen sie die königliche Bestätigung der Privilegien der Hansestädte in Frankreich öffentlich durch einen Trompeter bekannt machen. Von Bordeaux reisten sie nach Bayonne und sahen zu Kron die spanische Grenze. Von Fonterabia begleitete sie der Corregidor von San Sebastian mit einer Reiterei von 20 Mann. Zu Vittoria kam der Alcalde ihnen mit sieben silbernen Schüsseln voll Konfekt, Succade, Oliven und zwei große Schläuche köstlichen Weins entgegen.

*) Zum Willkomm wurden gewöhnlich 6 Stübchen Rheinwein und zum Abschied gleichfalls 6 Stübchen Rheinwein präsentiert. Außerdem sandte man auch noch Fische und Wild.

Am 2. April langten sie in Madrid an und wohnten dort bei einem Deutschen aus Aachen, Geraldus Paris. Den Sommer über blieben sie in Madrid und reisten dann nach Lissabon, wo sie den 2. Dezember (alten Stils) anlangten. Hier fuhren sie, von 360 Galeerenbooten begleitet, nach Aldea Galega und besuchten dann in St. Ybes oder Setubal, St. Lucas und Sevilla die Niederlassungen der hansischen Kaufleute und traten den 9. März ihre Rückreise auf dem nächsten Wege von Madrid, Saragossa, Barcelona, Perpignan, Narbonne, durch Languedoc und die Dauphine nach Basel, Straßburg, Ulm, Augsburg, Nürnberg nach ihrer Heimat zurück, wo sie den 21. Junius 1608 anlangten. Die Kosten der ganzen Reise betrugen 13.629 ½ Thaler 9 ßl. 4 pf., das Fuhrlohn von Danzig bis Hamburg 25 Thaler, von Hamburg nach Madrid 500 Thaler, von Madrid nach Venedig 1.733 Thaler 27 ßl., von Venedig nach Danzig 408 Thaler 15 ßl. Wir ersehen daraus, dass die Gesandtschaft auf der Rückreise, wahrscheinlich von Augsburg aus, Venedig ihren Besuch machte, so dass sie damals fast das ganze Handelsgebiet Europas bereist und beschaut hatte.

Außer den Reisekosten und den Geschenken, welche den Gesandten an die auswärtigen Fürsten mitgegeben wurden, waren die Ausgaben nicht bedeutend. Zwar wurden fast stets, wenn die Gesandten ihre Sache wohl ausgerichtet oder besondere Tätigkeit entwickelt hatten, ein Ehrengeschenk (die sogenannte Verehrung) an Geld gegeben. Köln bewilligte jedoch schon um die Mitte des sechzehnten Jahrhunderts jedem Gesandten für die Dauer der Gesandtschaft fünf Thaler für jeden Tag, wovon aber auch zugleich die Reisekosten zu bestreiten waren. Dagegen wurden die baren Auslagen bis zur Ehrenkleidung von den Städten erstattet.

Die meisten Gesandtschaften für die Hanse hat Dr. Heinrich Sudermann, Syndikus der Stadt Köln, ausgerichtet. Während der 38 Jahre, in welchen er der Hanse diente, hatte er an 50 Gesandtschaften, unter diesen 6 nach England (in den J. 1553, 1555, 1557, 1558, 1560, 1574), nach Lübeck 16, nach Antwerpen 14 und die übrigen an den deutschen Kaiser vollführt. Als Generalsyndikus der Hanse erhielt er 100 Lstrl. Gehalt und 100 Thaler Dienstgeld. Übrigens betrug sein eignes Vermögen in Mobilien und Immobilien 30.085 Thaler 21 ßl. 6 pf. Im Jahre 1591 hatte er für bare Auslagen einen Vorschuss von 2.218 Thaler 23 ßl. geleistet.

Aus den Rechnungen ersieht man, dass die Gesandtschaftsreisen nach dem Norden und Osten verhältnismäßig sehr teuer waren. Eine Reise von Lübeck nach Köln kostete 1585 über 100 Thaler (50Thaler betrug allein das Fuhrgeld), eine Reise von Köln nach Augsburg 1582 hin und zurück 602 Thaler 11 Batzen 6 pf. Hier sind jedoch die Kosten des Aufenthalts in Augsburg und die den kaiserlichen Gesandten gemachten Geschenke mitgerechnet. Eine Reise von Köln nach Worms kostete 96 Thaler 25 ßl. Dagegen kostete die Reise von Wismar nach Kopenhagen mit verhältnismäßig geringem Aufenthalte im J. 1615 340 Thaler 31 ßl. 6 pf , eine Reise nach Schweden 1598 (15. Sept. bis Januar) 1.337 Mark 8 ßl. 9 pf. (über 500 Thaler), und nach Russland jede Hin- und Herreise nicht unter 500 Thaler.

Der Botenlohn zwischen den einzelnen Hansestädten und den Reichsstädten war nicht sehr bedeutend. Ein Bote von Lübeck nach Hamburg kostete 13 ßl., von Lübeck nach Nürnberg 1580 10 Thaler. Die jährliche Ausgabe für Botenlohn stieg von 109 Mark (1540) zu 273 Mark (1600). Für ein Schreiben an auswärtige Fürsten erhielt der Generalsyndikus der Hanse 1615 5 Thaler für ein Gutachten die Universität zu Köln 1556 in Angelegenheit der englischen Privilegien 25 Thaler, für die Refutationsschrift in Sachen der englischen Kaufleute im J. 1604 Dr. Heinrich Krefftingk 100 Goldgulden (über 100 Thaler) [gekürzt]

Boten wurden abgefertigt:

1546 Claus Lange nach Hamburg, dass des Königs von Portugal Faktoren einen Kornkauf mit den Polen schließen.
Claus Brand an K. M. in Dänemark, um die portugalischen Monopoliten zu verhindern.

1547 Claus Lange nach Lüneburg, weil der Kaiser eine Konvokation der wendischen Städte befohlen.
Claus Lange nach Hamburg, belangend Kaiserl. Maj. Aufrüstung wider etliche Städte, so die Augsburgische Konfession angenommen haben.
Claus Lange nach Hamburg wegen Beschwerden der Stadt Göttingen.

1548 Ein Bote nach Danzig wegen der entstandenen Irrungen zwischen den Engländern und der Stadt Danzig.
Ein Bote nach Köln wegen Verbots des Königs von England.
Ein Bote nach Hildesheim wegen des Interim.

1550 Claus Lange nach Wismar, Rostock, Stralsund, wegen Edition und Vidimierung der Privilegien in Dänemark und wegen verbotener Handlung der Holländer nach Druntem (Drontheim) in Bergen.

1551 Ein Bote nach Danzig wegen des Kriegs zwischen K. M. und dem Könige von Frankreich Und dadurch verhinderter freier Kommerzien.

1552 Jasper Martens Schreiben im Namen der Städte Lübeck, Hamburg und Lüneburg wegen der Universität zu Rostock (Montag nach Epiphan. 9. Jan.).

1554 Ein Bote an den Prokurator in Speier wegen Einrückens des Herzogs zu Braunschweig in Mecklenburg.

1555 Ein Bote an K. M. wegen der französischen Freibeuter, welche ein Schiff genommen.

1557 Ein Bote nach Stralsund wegen verbotener Zufuhr auf England (15. Jun.).
Ein Bote nach Frankfurt a. M. an die Erbaren freien Reichsstädte.

1558 Ein Bote an die Fürsten von Mecklenburg wegen Wismar und Rostock.
Ein Bote an die Königin Witwe in England (28. Febr.)

1559 Ein Bote wegen der Gratulation an den König von Spanien.
Ein Bote wegen der Wiedervereinigung der beiden Herzöge zu Mecklenburg mit den Städten Wismar und Rostock (16. Sept.).
Ein Bote an den Meister zu Liefland wegen der Wiburgfahrer (5. Nov.)

1560 Ein Bote an die Königin Elisabeth.
Ein Bote an den Kaiser.

1561 Jochim Jordan nach Wien wegen der neu aufgerichteten Zölle.

1562 Ein Bote, das Schreiben an den König in Frankreich zu bringen.
Ein Bote an K. M. wegen der Schifffahrt auf Narva (14. Mai).

1563 Melchior Schlichting an den Bischof von Magdeburg zu Halle.

1567 Ein Bote nach Braunschweig wegen der französischen Legation.

1569 Ein Bote wegen der Friedenshandlung zwischen Rostock und dem Landesherrn.

1572 den 20. Nov. Ein Bote nach Schwerin wegen der Handlung der Stadt Rostock.

1573 21. März wegen des Zolls zu Lowenburg.

1577 den 10. Dez. Ein Bote wegen der Empörung zu Antwerpen.

1579 Ein Bote an die vier Kurfürsten:

1580 28. Juni. Hans Wilckens nach Rostock, belangend der Englischen Mühlenkauf im Lande Mecklenburg.
28. Dez. Ein Bote in Sachen gemeiner Städte von Nürnberg.

1581 19. Jun. Ein Bote von Frankfurt a. M.

1597 13. Jun. Dietrich Meier wegen angehaltener Schiffe in Spanien an den Kaiser nach Prag.

Hansewappen

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Hanse Kogge

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