Geschichte der Stadt Rostock – Erstes Buch – Das Aufblühen der Stadt – 2. Die deutsche Stadt Rostock
Aus: 1. Teil. Von der Gründung der Stadt bis zum Tode Joachim Slüters (1532)
Autor: Koppmann, Karl (1839-1905) Stadtarchivar, Erscheinungsjahr: 1887
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Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Reformationszeit, Joachim Slüter, Wendenburg, Niklot, Warnow, Alt-Rostock
Ein bestimmtes Gründungsjahr der deutschen Stadt Rostock lässt sich nicht angeben.
Im Jahre 1189 stellte aber Fürst Niklot II, ein Enkel Niklots I, in seiner Burg Alt-Rostock zu Gunsten des Klosters Doberan zwei Urkunden aus, die darauf hinweisen, dass damals schon an der linken Seite der Warnow ein Marktplatz, der jetzige Alte Markt, vorhanden und mittels einer Brücke, der jetzigen Petribrücke, mit der Fürstenburg am rechten Warnow-Ufer verbunden war.
Freilich verging dann noch ein Menschenalter, ehe Fürst Heinrich Borwin I, dem nach dem Tode des kinderlosen Niklot II, seines Vetters, auch die Herrschaft Rostock (1200) zugefallen war, seiner Stadt Rostock am 24. Juni 1218 das erste Privileg ausstellte, in welchem er ihr die Zollfreiheit in seiner ganzen Herrschaft und den Gebrauch des Lübischen Rechtes bestätigte. Damals aber war eine organisierte Stadtgemeinde sicher schon vorhanden, denn unter den Zeugen dieser Urkunde werden 10 Rostocker Ratsmannen [Ratsmänner] aufgeführt, und die Namhaftmachung eines Priesters Stephan von Rostock lässt vermuten, dass auch bereits eine eigene Stadtkirche, die Petrikirche, erbaut worden war.
Vierzehn Jahre später (1232) beurkunden die Fürsten einen zu St. Marien in Rostock geleisteten Verzicht und nach Verlauf weiterer zwanzig Jahre erscheinen (1252) die drei Pfarrer von St. Petri, St. Marien und St. Jakobi neben einander: mit der dadurch bezeugten Existenz der drei Pfarrkirchen und der Gliederung der Stadt in Altstadt, Mittelstadt und Neustadt hat der Ausbau der deutschen Stadt Rostock der Hauptsache nach ihren Abschluss gefunden.
Im Jahre 1189 stellte aber Fürst Niklot II, ein Enkel Niklots I, in seiner Burg Alt-Rostock zu Gunsten des Klosters Doberan zwei Urkunden aus, die darauf hinweisen, dass damals schon an der linken Seite der Warnow ein Marktplatz, der jetzige Alte Markt, vorhanden und mittels einer Brücke, der jetzigen Petribrücke, mit der Fürstenburg am rechten Warnow-Ufer verbunden war.
Freilich verging dann noch ein Menschenalter, ehe Fürst Heinrich Borwin I, dem nach dem Tode des kinderlosen Niklot II, seines Vetters, auch die Herrschaft Rostock (1200) zugefallen war, seiner Stadt Rostock am 24. Juni 1218 das erste Privileg ausstellte, in welchem er ihr die Zollfreiheit in seiner ganzen Herrschaft und den Gebrauch des Lübischen Rechtes bestätigte. Damals aber war eine organisierte Stadtgemeinde sicher schon vorhanden, denn unter den Zeugen dieser Urkunde werden 10 Rostocker Ratsmannen [Ratsmänner] aufgeführt, und die Namhaftmachung eines Priesters Stephan von Rostock lässt vermuten, dass auch bereits eine eigene Stadtkirche, die Petrikirche, erbaut worden war.
Vierzehn Jahre später (1232) beurkunden die Fürsten einen zu St. Marien in Rostock geleisteten Verzicht und nach Verlauf weiterer zwanzig Jahre erscheinen (1252) die drei Pfarrer von St. Petri, St. Marien und St. Jakobi neben einander: mit der dadurch bezeugten Existenz der drei Pfarrkirchen und der Gliederung der Stadt in Altstadt, Mittelstadt und Neustadt hat der Ausbau der deutschen Stadt Rostock der Hauptsache nach ihren Abschluss gefunden.