Geschichte der Stadt Greifswald - 12. Des Herzogs Philipps I. Verordnungen in Betreff der Kirchen, Klöster und frommen Stiftungen zu Greifswald.

Aus der Landesgeschichte Mecklenburg-Vorpommerns
Autor: Hahn, J. C. (? - ?) Gymnasiallehrer, Erscheinungsjahr: 1860
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Pommern, Sitten und Gebräuche,
Im Jahre 1556 war zwischen dem Rate und der Bürgerschaft zu Greifswald ein heftiges Zerwürfnis ausgebrochen, welches in eine völlige Empörung auszuarten drohte. Da erschien der Herzog in Person hierselbst, schlichtete diese Uneinigkeiten und setzte eine Kommission nieder, welche die Verwaltung des städtischen Wesens untersuchen musste. Nach dem Berichte derselben erließ er 1558 einen ausführlichen Rezess für die Kirchen, Klöster und frommen Stiftungen, aus welchem wir folgende Hauptpunkte entnehmen:

1. Von den Kirchen.
Die Nicolai-, Marien- und Jacobikirche wurden als die drei Hauptkirchen angenommen und das Vermögen derselben wurde genau untersucht und gesichert. Die Einnahme der Nicolaikirche betrug 2.325 Mrk. 2 ßl.; die der Marienkirche 1.415 Mrk. 6 ßl., und die Jakobikirche hatte nur eine jährliche Einnahme von 938 Mrk. 3 ßl., zusammen 4.679 Mrk. 3 ßl., ein nur geringes Einkommen, das die laufenden Ausgaben kaum deckte und für außerordentliche Fälle nichts übrig ließ.

2. Von der Stadtschule.
Dieselbe wurde nach Aufhebung der bisherigen Schulen bei den einzelnen Kirchen in dem grauen Kloster eingerichtet. Das Patronat derselben wurde dem Rate übertragen. Als Lehrer wurden angestellt der Rektor mit einem jährlichen Einkommen von 180 Mrk., der Subrektor mit einem Gehalte von 100 Mrk., der Kantor mit 90 Mrk. und der Hypodidasculus mit 60 Mrk. Zu diesen Gehältern sollten die Kirchen jährlich 308 1/2 Mrk. beitragen und die übrigen 120 1/2 Mrk. aus den Mitteln der Bartkowschen und Bukowschen Stiftung genommen werden. Neben diesen Lehrern sollten aber auch die Küster der genannten Kirchen in der Stadtschule Unterricht erteilen. Eine Schulinspektion, bestehend aus Mitgliedern des Rates und der Bürgerschaft, sowie aus dem Superintendenten, den Hauptpastoren und dem Syndicus der Stadt, sollte die Aufsicht über die Schule führen, ohne deren Einwilligung kein Schüler zur Universität abgehen durfte.

Ausführlicheres über die Schule und die Nicolaikirche siehe in den Anhängen zu diesem Werke.

3. Von den Hospitälern.
Die wohltätigen Anstalten und darunter vornämlich das Heiligengeist- und Georgshospital, sollen auch fernerhin zur Aufnahme und Verpflegung der Stadtarmen dienen. Die Zahl der Präbenden wird im heiligen Geist für gänzlich Arme auf 24, und für solche, die ein Einkaufsgeld zahlen können, auf 63 bestimmt; im St. Gorg werden 9 Präbenden der ersten, und 64 der zweiten Art festgesetzt.

4. Vom schwarzen Kloster.
In Bezug auf dasselbe wird verordnet, dass die sehr baufällige Klosterkirche abgebrochen und das Baumaterial teils zur Ausbesserung der übrigen Gebäude verwandt, teils verkauft werden soll. Diese Gebäude sollen der Armenpflege überwiesen werden.
Die Einrichtung eines Armenhauses in demselben kam aber nicht zu Stande, sondern das Kloster wurde an die Universität überlassen, welche darin das Convictorium und späterhin auch die Buchdruckerei anlegte.

5. Vom grauen Kloster.
Dieses erhielt, wie bereits oben gesagt worden, seine Bestimmung zur Aufnahme der Stadtschule, und es wurde nicht für passend gehalten, auch noch eine Armenanstalt darin anzulegen.
Die Bibliotheken der sämtlichen Kirchen und Klöster sollen in das graue Kloster gebracht und mit der dortigen Bibliothek vereinigt werden.
Außer diesen Hauptbestimmungen enthält der Rezess noch andere von geringerer Bedeutung, welche wir übergehen zu können glauben.

Die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts enthält nichts in Bezug auf Greifswald, was von allgemeinem Interesse wäre, daher können wir darüber hinweg gehen. Diese Zeit scheint überhaupt für die norddeutschen Städte nicht sehr günstig gewesen zu sein, denn der große hanseatische Bund verlor seit der Entdeckung von Amerika und der Auffindung des Seeweges nach Ostindien an Kraft und Ansehen, weil der Handel andere Wege einschlug. Dabei steigerte sich die Macht der Fürsten und wurde den Städten überlegen, so dass sie sich nicht mehr von dem ganzen Bunde, viel weniger von einzelnen Städten, Gesetze vorschreiben ließen. Alles dieses konnte auch für Greifswald nicht ohne nachteiligen Einfluss bleiben.

Greifswald, Kirchen

Greifswald, Kirchen

Philipp I. (1515-1560) Herzog von Pommern-Wolgast

Philipp I. (1515-1560) Herzog von Pommern-Wolgast