Die Verbesserung der Biere in Rostock
Aus: Verzeichnis allerhand mehrenteils ungedruckter zur Geschichte und Verfassung der Stadt Rostock ...
Autor: Nettelbladt, Heinrich Dr. (1715-1761) Geb. in Rostock, Bürgermeister, Rechtsgelehrter (Dr. jur.) und Historiker, Erscheinungsjahr: 1760
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Brauer, Bier, Lebensmittel, Brauordnung
Ein wohlfeiler Preis der Lebensmittel und anderer unentbehrlicher Notwendigkeiten des Lebens ist ebenmäßig ein Beförderungsmittel des blühenden Nahrungs-Zustandes. Es ist daher der hiesige Magistrat auch jederzeit darauf bedacht gewesen, dass der mäßige Preis der Lebensmittel erhalten, und nicht dem Willkür der Verkäufer überlassen worden, wovon die angeführten Verordnungen zeugen.
Bei Dingen, die man nach Größe behandelt, kam der Wert nicht richtig bestimmt werden, wo nicht die Größe derselben festgesetzt wird. Die Bestimmung einer gewissen und gleichförmigen Masse ist also höchst nötig, damit im Handel und Wandel keine Ungleichheit, Bevorteilung, Hintergehung statt finde. Auch hier fehle es bei uns nicht an guten Verordnungen, welche im fünften Hauptstück angeführt sind.
Die Verbesserung der Biere gehört allerdings unter diejenigen Stücke, worauf die Obrigkeit ihr Auge richten und allen Fleiß anwenden muss, um hierdurch die Nahrung und Gesundheit der Bürger und Einwohner zu befördern. Hierzu ist nötig, dass die Polizei genaue Aufsicht auf das Bierbrauen habe; das mit so wohl gutes und gesundes Bier gebraut werde, als auch um einen leidlichen Preis und zu jeder Zeit zu bekommen sei. Das Rostocker Bier ist vormalen in großen Ruf, und ein sehr ansehnliches Nahrungs-Geschäfte dieser Stadt gewesen. Besonders war es in den Nordischen Reichen, wo es Tueföel genannt, in sehr hohem Wert, wohin von 250 Bierbrauern jährlich 250.000 Tonnen Bier sollen verschifft worden sein. Jetzt ist dieser Handel ganz gefallen, und wird von hier gar kein Bier mehr dahin verfahren, vielmehr sogar zum Wohlgeschmack Bier aus Schweden hierher gebracht. Vielleicht ist unser Bier noch so gut als vormalen, und nur dadurch der Handel gefallen, dass man angefangen, selbst Bier in den Nordischen Reichen zu brauen. Die hiesige Einrichtung des Brauwesens ist diese, dass gewisse Häuser die Gerechtigkeit haben, Bierbrauen zu dürfen, worin nach der Reihe gebraut, und von der Obrigkeit jährlich auf Simon Judä Tag der Preis des Biers bestimmt wird. Sonst kann ein jeder, zu seines Hauses Behuf Bier in seiner Wohnung brauen lassen. Ob diese Einrichtung derjenigen vorzuziehen, welche in Chursachsen, wie auch den Hannöverschen und Braunschweigischen Landen gebräuchlich ist, wo selbst das Brauen in öffentlichen Stadtbrauhäusern von beeidigten Braumeistern geschieht, wo allein Bürger die brauberechtigte Häuser haben, nach der Reihe brauen, überlasse ich den Kundigeren.
Bei Dingen, die man nach Größe behandelt, kam der Wert nicht richtig bestimmt werden, wo nicht die Größe derselben festgesetzt wird. Die Bestimmung einer gewissen und gleichförmigen Masse ist also höchst nötig, damit im Handel und Wandel keine Ungleichheit, Bevorteilung, Hintergehung statt finde. Auch hier fehle es bei uns nicht an guten Verordnungen, welche im fünften Hauptstück angeführt sind.
Die Verbesserung der Biere gehört allerdings unter diejenigen Stücke, worauf die Obrigkeit ihr Auge richten und allen Fleiß anwenden muss, um hierdurch die Nahrung und Gesundheit der Bürger und Einwohner zu befördern. Hierzu ist nötig, dass die Polizei genaue Aufsicht auf das Bierbrauen habe; das mit so wohl gutes und gesundes Bier gebraut werde, als auch um einen leidlichen Preis und zu jeder Zeit zu bekommen sei. Das Rostocker Bier ist vormalen in großen Ruf, und ein sehr ansehnliches Nahrungs-Geschäfte dieser Stadt gewesen. Besonders war es in den Nordischen Reichen, wo es Tueföel genannt, in sehr hohem Wert, wohin von 250 Bierbrauern jährlich 250.000 Tonnen Bier sollen verschifft worden sein. Jetzt ist dieser Handel ganz gefallen, und wird von hier gar kein Bier mehr dahin verfahren, vielmehr sogar zum Wohlgeschmack Bier aus Schweden hierher gebracht. Vielleicht ist unser Bier noch so gut als vormalen, und nur dadurch der Handel gefallen, dass man angefangen, selbst Bier in den Nordischen Reichen zu brauen. Die hiesige Einrichtung des Brauwesens ist diese, dass gewisse Häuser die Gerechtigkeit haben, Bierbrauen zu dürfen, worin nach der Reihe gebraut, und von der Obrigkeit jährlich auf Simon Judä Tag der Preis des Biers bestimmt wird. Sonst kann ein jeder, zu seines Hauses Behuf Bier in seiner Wohnung brauen lassen. Ob diese Einrichtung derjenigen vorzuziehen, welche in Chursachsen, wie auch den Hannöverschen und Braunschweigischen Landen gebräuchlich ist, wo selbst das Brauen in öffentlichen Stadtbrauhäusern von beeidigten Braumeistern geschieht, wo allein Bürger die brauberechtigte Häuser haben, nach der Reihe brauen, überlasse ich den Kundigeren.