Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin - IV. Band - Die Amtsgerichtsbezirke Schwaan, Bützow, Sternberg, Güstrow, Krakow, Goldberg, Parchim, Lübz und Plau
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Bei der Ergänzung der Nachrichten über das Prähistorische hat auch für die in diesem Bande enthaltenen drei kurzen Abschnitte der Abteilungsvorstand der Sammlung vaterländischer Altertümer im Museum. Herr Oberlehrer Dr. Beltz, wieder die besten Dienste geleistet. Ebenso haben bei der zeitraubenden Lesung der Druck-Korrekturen, wie früher, die Herren Grotefend und Hofmeister fördersamst mitgeholfen.
Aber am wenigsten darf der Verfasser einen Mann vergessen, der sich, nächst der das Werk in jeder Weise fördernden Kommission und ihrem Herrn Vorsitzenden, besonders um die möglichst vollkommene typographische Erscheinung des Ganzen die größte und erfolgreichste Mühe gegeben hat: es ist der jetzige Inhaber und Chef der Bärensprungschen Hofbuchdruckerei, Herr Kommerzienrat Francke. Möge er hier die Versicherung entgegennehmen, dass dem Verfasser die vieljährige gemeinsame Arbeit mit ihm Zeit Lebens eine der angenehmsten Erinnerungen sein und bleiben wird. Die Lichtdrucke, welche unter seiner unermüdlichen Leitung entstanden sind, erregen weit über die Grenzen des engeren Vaterlandes hinaus die größte Aufmerksamkeit.
Endlich muss der Verfasser erwähnen, dass er darnach gefragt worden ist, wer denn eigentlich die Geschichts-Übersichten schreibe, die Inschriften behandle, u. dgl. m. Dies ungefähr so, als ob man von einem Museumsdirektor im Grunde genommen nicht mehr als die erforderlichen kunstgeschichtlichen Bestimmungen erwarten dürfe. Der Verfasser kann hierauf nur erwidern, dass wenn ein anderer und nicht er selber der Bearbeiter der genannten Teile gewesen wäre oder noch wäre, es doch wohl eine unstatthafte Undankbarkeit von ihm sein würde, diesen Anderen nicht zu nennen. Im Übrigen ist anzunehmen, dass, wer auf Eigenart der Schreibweise achtet, bald merken wird, dass von Anfang bis zu Ende Alles aus einer Feder geflossen ist. Der Verfasser nimmt somit die Verantwortung für die ganze Arbeit auf sich allein. Indessen bekennt er gerne, dass unter den vielen Tausend Mosaiksteinen, aus denen dieses Werk zusammengesetzt ist, ihm auch während der Bearbeitung noch manches Steinchen bald von Diesem, bald von Jenem freiwillig zugetragen worden ist. War es von irgend welcher Bedeutung, dann ist es mit Nennung des Gebers erwähnt worden. Sollte dennoch hier und da etwas Wertvolleres dieser Art vergessen sein was aber kaum der Fall sein dürfte dann bittet der Verfasser um Entschuldigung. Absichtlich ist es nicht geschehen.
Hierbei ist freilich zu bemerken, dass der Verfasser manche von den ihm angebotenen Beiträgen hat bei Seite legen oder auch gelegentlich nachdrücklicher abweisen müssen als dem Geber und ihm selber lieb war. Handelte es sich doch darum, neben dem bekannten Hauptzweck des Werkes besonders dessen Lesbarkeit im Auge zu behalten und durch möglichste Zurückdrängung alles Nebensächlichen dafür zu sorgen, dass das Ganze nicht zu einem byzantinischen Sammelwerk anschwelle. Auf keinen Fall war daher mehr aufzunehmen als aufgenommen worden ist. Der Verfasser hat das Bewusstsein, hierin bis an die Grenze des Zulässigen gegangen zu sein. Er gesteht deshalb, dass er bei manchen minderwertigen Kirchen und Kapellen Anfangs daran dachte, sie ganz von der Beschreibung auszuschließen. Allein um nicht den Schein ungerechter Bevorzugung zu erwecken, auch um im Grundgerüst des Aufbaues mit einer gewissen Gleichmäßigkeit vorzugehen, und — zuletzt — um zu beweisen, dass wenigstens allenthalben Nachschau gehalten worden sei, ist hier und da in der Erwähnung von nebensächlichen Dingen weiter gegangen worden als nötig war. Wenn trotzdem oder vielleicht gerade deshalb bald dies, bald das, ein Messingbecken, ein Zinnleuchter, ein neusilbernes Gerät von jener mittelmäßigen Berliner Fabrikware, womit unsere alten Kirchen in neuerer Zeit schon viel zu sehr überschwemmt sind, ein vergossenes Glasbildchen, eine auf dem Kirchenboden oder anderswo versteckt gebliebene Schnitzfigur, eine auf dem Pfarrhofe oder im Pfarrgarten übersehene alte Kornquetsche, die einst als Weihwasserbecken diente, u. dgl. m. zur Nachachtung empfohlen wurde, so habe ich in der Regel geantwortet: Gut, dass es da ist und bewahrt wird. Aber nur keinen Nachtrag! Nur nicht Alles!
Ob z. B. ferner in der Zeichnung eines Zinnstempels seine Umrahmung gelegentlich einmal aus einem Kreis zu sehr in ein Oval oder umgekehrt aus einem Oval zu sehr in den Kreis geraten ist, darauf kann es nicht ankommen. Das Wesentliche sind die Initialen des Meister-Namens, das Ortszeichen und auch die die Niederlassung oder den Eintritt in die Zunft andeutende Jahreszahl, wenn sie da ist, weniger schon die (besonders in älteren Stempeln viel gebrauchten) Haus- oder Familien-Marken. Mit Feststellung dieser Tatsachen ist aber dann auch beinahe Alles geschehen, was vom Standpunkt der Wissenschaft zu wünschen oder zu empfehlen ist. Denn in den meisten Fällen wird es für statistische Forschungen ausreichend sein, wenn mit Hilfe einer Anzahl von Stempel-Abbildungen des Denkmäler-Werkes an diesem oder jenem Platz im Lande, in dieser oder jener Zeit, die Blüte eines Betriebes oder Gewerkes im Allgemeinen nachgewiesen werden kann. An Biographien von einzelnen Zinngießern wird, wenn nicht ganz besondere Umstände und Verhältnisse dazu Anlass geben, Niemand jemals denken. Fast möchte ich hinzufügen: Hoffentlich nicht!
Und wie bei den Zinngießern, so steht es auch bei den übrigen Kunsthandwerkern in Betreff der von uns gefundenen Spuren ihrer Tätigkeit. Das Hauptergebnis ist und bleibt immer dies, dass wir an solchen Plätzen wie Rostock, Wismar, Güstrow, Parchim u. a. m. für gewisse Zeiten Meister nachweisen können, die mit ihren Leistungen hinter dem, was anderswo in Deutschland geschaffen wird, in keiner Weise zurückstehen. Deshalb ist es gut, dass uns die Gold- und Silberschmiede vom XVI. Jahrhundert her fast immer mit ihren Stempeln entgegentreten. Doch würde es zu kostspielig geworden sein, von jedem Stempel eine Zeichnung in jener Art und Weise herstellen zu lassen, wie sie Mark Rosenberg in seinem trefflichen Werk „Der Goldschmiede Merkzeichen“ eingeführt hat und von Anderen nachgeahmt worden ist. Für uns musste eine einfachere Art genügen. Es kommt hinzu, dass, da bei den mecklenburgischen Gold- und Silber-Arbeiten Urheberschaft und Zeit fast immer aufs Sicherste festzustellen waren, es ein überflüssiger Luxus gewesen sein würde, den Meister- und Stadtstempel jedes Mal in einer Zeichnung wiederzugeben. Es haben daher in vielen Fällen bildlose Angaben in gewöhnlicher Druckschrift genügen müssen. Im Übrigen hat der Verfasser selber die Vorlagen zu den im Bilde wiedergegebenen Stempeln geliefert, dabei aber leider nicht hindern können, dass bei der Wiedergabe im Druck bisweilen fremde Züge eingedrungen sind. Diese wollen daher vorläufig mit Nachsicht geduldet werden. *)
*) Hierfür einen eigenen Zeichner anzustellen oder auf die Dörfer zu schicken, wurde ungewöhnliche Kosten verursacht und zu dem Gesamtaufwand für das Werk in keinem Verhältnis gestanden haben. Es kommt hinzu, dass ein Zeichner, der im Übrigen mit den Mecklenburgischen Goldschmieden und ihren Werken nicht eingehender bekannt gewesen wäre, von den nicht immer voll und ganz eingeschlagenen Stempeln wahrscheinlich Zeichnungen geliefert hätte, bei denen des Korrigierens und wiederholten Nachsehens kein Ende gewesen wäre. So ist z. B. der Rostocker Goldschmied Leonhard Reuss, ein zwar nicht häufig vorkommender, immerhin aber doch mit Werken seiner Hand ein paar Male sicher nachzuweisender Künstler aus der ersten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts, ein Mann, dem es auf eine genaue Ausprägung des L in seinem Namen nicht ankommt. Das L gelangt häufig nicht über das I hinaus. Trotzdem aber ist und bleibt er Leonhard Reuss, denn einen Rostocker Goldschmied I R gibt es im ganzen XVIII. Jahrhundert nicht. Die Rostocker Meister Lorenz Johann Roper und Jochim Georg Rahm aber, die diesem Jahrhundert angehören, haben ihre wohlbekannten, stets sich gleichbleibenden Stempel, die nicht damit zu verwechseln sind. In solchen Fallen also, wo die Stempel mangelhaft waren, habe ich auf eine Wiedergabe durch Zeichnung verzichtet. Und ich bemerke dies ausdrücklich, um wissbegierige Altertumsfreunde, die auf diesem Gebiet nicht ausreichend orientiert sind, vor zeitraubenden Skrupeln und unpraktischen gelehrten Auseinandersetzungen, den Verfasser des Werkes aber vor überflüssigen Anfragen zu bewahren. Denn die Zahl Derer, welche wirkliche Hauptsachen von minderwertigen Nebensachen nicht unterscheiden wollen oder können und häufig früher in die Schranken treten als gut ist, scheint größer zu sein, als man eigentlich denken sollte.
Schade, dass Bildschnitzer und Tischler ihre Werke so selten signiert haben, auch Steinmetzen, Maurer- und Haumeister Wir sind daher über diese weniger gut als über jene unterrichtet. Freilich hat es nur bei unseren hervorragenderen Kirchen, Burgen und Schlössern einen Sinn, auf baugeschichtliche Fragen näher einzugehen, nicht auch bei einer großen Zahl von Landkirchen, deren Architektur jeder Bedeutung ermangelt. Der Verfasser wird daher bei allen Denjenigen, die ihm aus Rechnungsbüchern und anderen Aufzeichnungen unberücksichtigt gebliebene baugeschichtliche Notizen über Ausbesserungen oder auch Änderungen und Neuerungen schickten, denen er beim besten Willen keine Bedeutung beizulegen vermochte, nicht immer Zustimmung gefunden haben. Er bedauert das, aber es ließ sich nicht ändern, wenn einmal ein fester Plan zur Durchführung kommen sollte.
Ebenso schien dem Inhalt von Museen und Schlössern und noch mehr dem wandelbareren Privatbesitz gegenüber die möglichste Zurückhaltung geboten zu sein. Aus unserem Museum ist z. B. nur das aufgenommen worden, was einst längere oder kürzere Zeit hindurch mecklenburgisches Kirchengut, Gemeindegut, Zunftgut u. dgl. war, nichts Anderes. Wenn aber, um mit Beispielen fortzufahren, ein jüngerer lebhafter Altertumsfreund unseres Landes allen Ernstes dem Verfasser die Frage vorlegt, warum er nicht die in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in Dargun wieder aufgefundenen und ins Schweriner Schloss versetzten flandrischen Tapisserien aufgenommen habe, so muss er darauf antworten, dass ihn, wenn er dies getan hätte, mit Recht der Vorwurf der Plan- und Zügellosigkeit getroffen haben würde. Ja, wenn es sich bei diesen Kunstwebereien um die Darstellung spezifisch mecklenburgischer Vorwürfe handelte, dann hätte sich vielleicht noch darüber reden lassen. Aber dass die Geschichten des römischen Sertorius, eine Reihe Allegorien, Verdüren lt. dgl. m., womit diese Tapisserien angefüllt sind, die von durchwandernden oder nur zeitweise in Mecklenburg stationierten fremden Künstlern geschaffen wurden, von den Zielen und Zwecken der mecklenburgischen Kunst- und Geschichtsdenkmäler himmelweit entfernt sind, sollte eigentlich von Jedermann sofort eingesehen werden.*) Wo wäre da die Grenze geblieben? Wenn der Verfasser solchen und ähnlichen unüberlegten Wünschen nachgegeben hätte, so wäre seine Arbeit ohne allen Zweifel einer Uferlosigkeit verfallen, die sehr verhängnisvoll hätte werden müssen.
*) Schon bei der Wiederauffindung dieser echt flandrischen Teppiche hat der Verfasser darauf aufmerksam gemacht, dass auf ihnen der Name des Marcus de Vos (nicht Martin oder Merten) vorkomme. Dagegen stellt auf den von Lisch, M. Jahrb. XXI, S. 305 (vgl. Mithof, mittelalt. Künstler, S. 327) genannten, im Museum aufbewahrten alten Tierbildern dreimal F. de Vos und nur einmal Merthen de Vos. Daraufhin hat Herr Reichsantiquar Hildebrand in Stockholm dem Verfasser mitgeteilt, dass der Name des Marcus de Vos auf mehreren Suiten von Tapisserien in Stockholm vorkomme, dass aber der Elieser-Rebekka-Teppich im Schweriner Museum, nach dem Inventar der im Jahre 1581 mit Herzog Christoph von Mecklenburg vermählten schwedischen Königstochter Elisabeth, von Jürgen von der Heyden verfertigt worden sei. Es dürfen somit die alten Irrtümer über diese Teppiche nicht mehr weiter verbreitet werden.
Nichts wäre leichter gewesen als zehnmal soviel zu schreiben als geschrieben worden ist, über jede Stadt, über jedes Dorf, über jede Kirche. Aber darauf kam es nicht an, es handelte sich vielmehr darum, immerfort im Auge zu behalten, dass bei einem Werk wie dem vorliegenden, sehr leicht das Mehr zu einem Weniger werden konnte, weniger aber in den meisten Fällen soviel wie mehr bedeutet. Es sind ohnehin der Hände genug. Deswegen hat sich auch der Verfasser in den Pastoren-Verzeichnissen, über deren Anlage und Behandlung er schon in der Vorrede zur zweiten Auflage des ersten Bandes einige Andeutungen gegeben hat, der größten Kürze befleißigt. *) In der Geschichte eines Ortes neben der weltlichen Entwicklung den geistlichen Kulturträger nicht zu vergessen und zugleich für das auf vielen Plätzen in besonderen Schriftstücken aufbewahrte lokalgeschichtliche Material aus den im Großherzoglichen Archiv vorhandenen Kirchenakten eine hier und da vielleicht nicht unwillkommene Ergänzung **) zu bieten, oder wenigstens doch auf diese Archiv-Akten aufmerksam zu machen: das sind die Gründe, die zu den genannten Verzeichnissen für die Dörfer und kleineren Städte geführt haben. Auf Vollständigkeit aber kann schon deshalb kein Anspruch erhoben werden, weil, wie oft im Texte gesagt worden ist, das Großherzogliche Archiv nicht über das gesamte einschlägige Material, das durch das ganze Land verstreut ist, verfügt. Aus Sekundärquellen aber, wie Schröder, Cleemann u. a. m., Namen hinzuzufügen, deren Primärquelle nicht bekannt ist, erscheint nicht immer unbedenklich. Macht doch z. B. der treffliche Cleemann das eine Mal einen Hagenower Bürgermeister und das andere Mal den Anfang eines mittelalterlichen Hymnus in einer Glocken-Inschrift „o pastor aeterne o clemens“ zu einem Pastor! Sterne Clemens heißt dieser Unglückswurm! Vgl. Damm.
*) Dort ist gesagt, warum die Verzeichnisse aus den Städten größtenteils fortgelassen sind.
**) Z. B. Pur die allenthalben anzulegende und fortzuführende Pfarr-Chronik.
Vollkommenheit ist freilich nicht möglich, und irren bleibt menschlich: deshalb wird der Verfasser für jede Verbesserung eines tatsächlichen Versehens oder jede Berichtigung eines wirklichen Irrtums allzeit dankbar sein. Aber zu weiteren Material-Aufnahmen in den Text und in die Nachtrabe wird er sich nicht entschließen, höchstens dann, wenn ein gar nicht abzuweisender wirklich dringender Anlass dazu vorliegt.
Schwerin, im Januar 1901.
Friedrich Schlie.
Inhalts-Verzeichnis
I. Amtsgerichtsbezirk Schwaan
II. Amtsgerichtsbezirk Bützow
III. Amtsgerichtsbezirk Sternberg
IV. Amtsgerichtsbezirk Güstrow
V. Amtsgerichtsbezirk Krakow
VI. Amtsgerichtsbezirk Goldberg
VII. Amtsgerichtsbezirk Parchim
VIII. Amtsgerichtsbezirk Lübz
IX. Amtsgerichtsbezirk Plau
X. Nachträge
Lisch, Georg Christian Friedrich (1801-1883) mecklenburgischer, Archivar, Altertumsforscher, Bibliothekar, Redakteur, Publizist
Schwaan, St. Paulus
Schwaan, Ansicht
Schwaan, Hubbrücke über die Warnow von 1928 (inzwischen ersetzt)
Schwaan, Kriegerdenkmal für die Gefallenen von 1870-1871
Schwaan, Kunstmuseum in der Wassermühle
Schwaan, Rathaus
Schwaan, St. Joseph-Kirche
Schwaan, St. Paulus-Kirche
Güstrow, Ansicht 1653
Güstrow, Dom, Elisabeth von Dänemark und Anna von Pommern
Güstrow, Dom, Langschiff von Chor aus
Güstrow, Dom-Kanzel
Güstrow, Dom
Güstrow, Schloss
Güstrow, Stadtansicht um 1850
Krakow am See, Rathaus
Parchim, am Eichberg
Parchim, Buchholz-Allee
Parchim, Elde
Parchim, Kirche
Parchim, Moltke-Denkmal
Parchim, Rathaus
Parchim, St. Georgen-Kirche
Parchim, Wasserberg
Parchim, Wockertal
Parchim, zur Markower Mühle