Arbeiterorganisation und Arbeiterbewegung

Nunmehr wollen wir die Arbeiterorganisation und die Arbeiterbewegung Russlands ins Auge fassen, wobei wir bei der Besprechung der Arbeiterbewegung hauptsächlich die Bewegung der letzten Zeit beachten werden, da sie nicht nur für Russland, sondern sogar für die ganze Kulturwelt von großer Bedeutung ist.

Indem wir an die Schilderung der proletarischen Organisation, d. h. der Arbeitervereine herangehen, müssen wir konstatieren, dass die russische Regierung bis jetzt der Forderung des Volkes nach Versammlungsund Vereinsfreiheit nicht nachgekommen ist. Anstatt des Anmeldungssystems herrscht noch immer das bureaukratisch-polizeiliche Bewilligungssystem, wodurch die Gründung eines noch so unbedeutenden und harmlosen Vereines die Bewilligung der Gouverneure und der Minister erheischt. Die Statuten der Vereine, die eingereicht werden, liegen jahrelang in den Kanzleien von Petersburg, während hungrige Arbeiter in den Straßen liegen, wie es im Winter 1904 in Warschau und Lodz der Fall war, als die industrielle Krisis, die Folge des russisch-japanischen Krieges, der von der Regierung zur Stärkung des Absolutismus heraufbeschworen, ausgebrochen war. In Lodz hat sogar folgende empörende Vergewaltigung des schon seit langem bestehenden „Zweiten Sparkassenvereins“ stattgefunden. Dieser legale Verein, der nach seinen Statuten berechtigt war, Spenden entgegenzunehmen und vom Reingewinn gewisse Summen für Zwecke des „öffentlichen Nutzens“ abzuziehen, wollte im September 1904 eine Hilfsaktion für die Arbeitslosen organisieren. Als der Polizeimeister von Lodz davon Wind bekam, wandte er sich an den Verein mit einem Proteste, indem er erklärte, dass die Handlungen des Vereins mit den Statuten nicht übereinstimmten, da „unter Zwecken des öffentlichen Nutzens unmöglich Hilfeleistungen an arbeitslose Personen mitinbegriffen sein können“. Demzufolge wurde der Verein gezwungen, von seinem Vorhaben abzusehen. Aber trotz der Schwierigkeit, eine Konzession zu erlangen, trotz der Hindernisse, die die Regierung den bewilligten Vereinen bei der Ausübung ihrer Funktionen in den Weg legt, ist die Tendenz der Arbeiter und Handwerker, sich zu organisieren, so groß, dass die Regierung oftmals, um der Geheimbündelei vorzubeugen, der Entstehung der Hilfsvereine keine übermäßigen Schwierigkeiten in den Weg legte, besonders in den großen Industrierayons, wie z. B. in Polen oder im Uralgebiet. Im Jahre 1898 waren von den 38.380 Arbeitern in Privatbergwerken und -Betrieben Polens 22.676 (59%) in Hilfsvereinen organisiert. Die ersten Kassen sind im Jahre 1859 gegründet worden. Die Hauptquelle ihrer Einkünfte bilden die obligaten Abzüge vom Lohn der Arbeiter im Ausmaße von 1 ½ — 3 1/3 %. Die zweite Quelle bilden die Beiträge der Fabrikleitungen. An 9 von den 13 Kassen, die vor den 90er Jahren bestanden, haben sich die Unternehmungseigentümer mit Beiträgen beteiligt. Aber auch in den Vereinen, an denen die Fabrikleitung keinen Anteil nahm, war die Direktion an der Verwaltung der Kasse beteiligt, oder der Direktor verwaltete die Kasse persönlich. Damit sichern die Beiträge der Arbeiter ihnen keineswegs den Anteil an der Kassenverwaltung, die die Fabrikleitung auch ohne Beitragszahlung ausüben darf. Mit andern Worten, die Arbeiter sind einfach des Eigentumsrechtes auf das Geld, das sie in die Bergwerkkasse beigetragen haben, beraubt, welches Recht die Bergwerkdirektion an sich gerissen hat. Wir haben hier somit nicht mit Kassen zur gegenseitigen Unterstützung zu tun, sondern mit einfachen Unterstützungskassen. Das Gesetz vom 9. März 1892 legte den Bergwerkbesitzern die Zahlung für die ärztliche Behandlung ihrer Arbeiter auf. Vor der Einführung des Gesetzes wurde die ärztliche Behandlung aus den Kassageldern, d. h. von den Arbeitern selbst bezahlt. Nach der Einführung dieses Gesetzes entzogen manche Unternehmer diese Angelegenheit der Kassenverwaltung, indem sie ihre Beiträge in die Kasse einstellten. Nach dem Gesetze 1892 fahren die Kassen fort, den Mitgliedern der Arbeiterfamilien ärztliche Hilfe zu gewähren, wozu das Gesetz den Unternehmer nicht verpflichtet hat. Ferner geben die Kassen ihren Mitgliedern und deren Familien die Kosten der Beerdigung in der Höhe von 2 bis 50 Rubel. Invaliden und Arbeitsunfähige bekommen gleichfalls von den Kassen eine Unterstützung von 1 Rubel 24 Kopeken bis 15 Rubel monatlich. Wo die lebenslänglichen Pensionen eingeführt sind, bekommen die Witwen gegen 2/3 der Invalidenpension, die Kinder bis zu 14 Jahren 45 Kopeken bis 4 Rubel 50 Kopeken monatlich.


Endlich gewähren die Kassen auch einmalige außerordentliche Unterstützungen in verschiedenen Notfällen. Der Grund zu den Unterstützungskassen in den Uraler Bergwerksbetrieben ist durch das Gesetz vom 8. März 1861 gelegt worden. Nach diesem Reglement müssen in den Staatsbetrieben Bergwerkvereine gegründet werden, mit einem Kuratorium, bestehend aus einem von der Direktion ernannten Obmann und vier aus der Mitte der Vereinsmitglieder gewählten Mitgliedern, die lokale Hausbesitzer sein müssen, an der Spitze. Dem Kuratorium liegt ob: 1. die Streitigkeiten und Missverständnisse zu schlichten, die zwischen der Fabrikleitung und den Arbeitern wegen der Arbeitseinführung, Gehalt- oder Stücklohnauszahlung, Abzüge und Geldstrafen wie auch der zu wahrenden Ordnung entstehen können; 2. die Unterstützungskasse zu verwalten. Mitglieder des Vereins können alle Arbeiter und Gesellen sein, die einen Vertrag mindestens für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen haben. Tagelöhner und provisorische Arbeiter können in den Verein nicht aufgenommen werden. Die Kassengelder werden herbeigeschafft aus: 1. 2 — 3%igen Abzügen vom Arbeitslohn, 2. einem ebensogroßen Beitrag der Fabrikleitung und 3. aus den Geldstrafen. Unterstützungen werden verliehen an: 1. Kranke, 2. Invaliden (als Pension), 3. an Arbeiterwitwen und -Kinder, 4. als provisorische Unterstützung an Invaliden, die keine Pension bekommen haben, und 5. in einigen außerordentlichen Unglücksfällen. Nach dem Reglement vom 4. Juni 1862 wird in Privatbergbetrieben die Gründung derartiger Gesellschaften dem beiderseitigen Übereinkommen der Fabrikbesitzer und der Arbeiter überlassen. Aber die Unterstützungskassen bedürfen eines Reglements, das ihre Funktionen genau bestimmen würde. Erst am 9. April 1881 hat der Minister für Ackerbau und Staatsdomänen das auf sie bezügliche provisorische Reglement und am 26. Mai 1893 endlich das jetzt geltende, definitive Reglement bestätigt. Das provisorische Reglement von 1881 schloß in den Operationskreis der Bergwerkunterstützungskassen die Ausgabe von Darlehen an die Mitglieder und die Entgegennahme ihrer Einlagen ein. Mehrere Kassen befassten sich vom Anfang an mit der Versorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmitteln usw., mit Mehl und Holz. Da aber diese auf den Konsum bezüglichen Operationen nicht vom Gesetze in die Funktionen der Kassen aufgenommen worden sind, so sind sie auch durch das Reglement vom 2. Juni 1896 über die Bergwerkkonsumvereine verboten worden. Die Begründung dieses Verbotes war folgende: Das Kapital der Pensionskassen wie auch aller Vereine, die sich zur Auszahlung von ständigen Unterstützungen verpflichten, muss stabil bleiben; es darf nicht verschiedenen Zufällen, die diese Stabilität gefährden könnten, ausgesetzt sein . . . Wenn auch für die Bergwerkvereine eine gewisse Ausnahme von der allgemeinen Regel der Unantastbarkeit des Grundkapitals gemacht worden sei, so sei es nur zu dem Zwecke geschehen, damit die Kapitalien bei Mitgliedern, wenn diese mehr zahlten, als die Wertpapiere einbringen könnten, plaziert würden. Aber erstens wäre es gestattet, nur ein Drittel des Barkapitals in Darlehen zu placieren, zweitens wäre die Rückerstattung der entlehnten Summen durch den Arbeitslohn des Entlehners und derjenigen, die für ihn haften, gesichert, was man von der Kapitalszirkulation in Konsumoperationen, die eigentlich einen rein geschäftlichen Charakter tragen, nicht behaupten könne. Ein kommerzielles Geschäft könne aber nie die Garantie bieten, dass es einen Reinertrag von 10 — 15% abwerfen werde, dieser Prozentsatz könne auch kleiner sein und sogar ein negativer werden. Diese Behauptungen sind nicht stichhaltig. Denn erstens hat die Leihoperation in demselben Maße einen kommerziellen Charakter als die Konsumgeschäfte. Dann ist durch die Erfahrung erwiesen worden, dass die Konsumoperationen stabiler sind als die Leihoperationen. Wo die ersteren sich entwickelt haben, haben sie den Kassen große Dienste geleistet. So z. B. bildet in dem Iljimer Verein den größten Teil der Kasseneinkünfte der Ertrag von den Konsumoperationen. Nur diese haben es ermöglicht, dass der Verein seine Bilanz ohne Defizit ziehen konnte. Dagegen hat die Leihoperation des Olonetzker Vereins einen Verlust von 3.576 Rubel 65 Kopeken zur Folge gehabt und zwar durch unvorsichtige Ausgabe von Darlehen. Aus diesem Grunde ist das Verbot der Konsumoperation unbegründet und ungerechtfertigt. Die finanziellen Beziehungen der Genossenschaften zu den Betriebsdirektionen sind bei weitem nicht normal. Manche Direktionen zahlen ihre obligaten Beiträge für das laufende Jahr erst am folgenden, in manchen Kassen wie z. B. der Iljimer werden die Staatsgelder erst mit einer Verspätung von einigen Jahren verrechnet. Manche Genossenschaften kreditieren ihrer Fabrikdirektion und zwar ohne Verzinsung. Im Jahre 1897 funktionierten 16 Bergwerkkassen, 1862 — 65 sind 2 gegründet worden, 1866: 9 — 10, 1873: 2, 1886: 1 und 1895: I. Von diesen Kassen befinden sich 14 im Ural, eine im Kaukasus und eine im Olonetzker Gouvernement.

Solange der Fabrikarbeiter sich von der Scholle noch nicht losgerissen hat, solange er bloß in der Fabrik arbeitet, während sein Familienleben im Dorfe verläuft, solange hat er auch die Genossenschaft nicht nötig. Die Kranken und Arbeitsunfähigen werden gewöhnlich aus der Fabrik nach dem Dorfe zurückgeschickt. Die nächste Stufe in der Entwicklung der russischen Fabrik ist die Übersiedlung des Arbeiters samt seiner Familie in die Fabrik. Das Band zwischen ihm und dem Dorfe wird zerrissen. Der Arbeiter arbeitet nicht bloß in der Fabrik, er lebt dort zugleich mitsamt seiner Familie. Der Fabrikant baut für die Arbeiter Fabrikkasernen, eröffnet einen Fabrikladen, baut eine Kirche und ein Spital. Kurzum, das Leben des Arbeiters wird vom Fabrikanten eingerichtet. Auf dieser Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung bedarf schon der Arbeiter der Unterstützung im Falle von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit. Diese Unterstützung bekommt er in den Unterstützungskassen der Fabrik, denen er beizusteuern verpflichtet ist, an deren Verwaltung er aber infolge seiner völligen Abhängigkeit vom Fabrikanten nicht beteiligt ist. Auf der folgenden Entwicklungsstufe aber befreit er sein Privatleben vom Einflüsse des Fabrikanten. Er hat mit dem Fabrikanten bloß während der Arbeit in der Fabrik zu tun. Außerhalb des Fabrikgebäudes ist er, wie Gatischtschew sagt, ein freier Bürger wie der Fabrikant selber. Die Kassen zur Unterstützung der Arbeiter werden zu Arbeiterkassen für gegenseitige Unterstützung, in denen die Arbeiter über ihr Geld frei verfügen können. Unter den Fabrikarbeitern Polens und der Ostseeprovinzen waren bereits früher an den Fabriken private Arbeiterunterstützungsvereine gegründet. Der Einlauf der Kassen setzte sich zusammen aus Geldstrafen, Beiträgen der Unternehmer und Zwangsabzügen vom Arbeitslohn im Ausmaße von 1 — 3% oder 4 — 10 Kopeken wöchentlich. Der Fabrikant zahlte 30 — 40% der Summe der Beiträge der Arbeiter oder den sonstigen mangelnden Betrag. Die Kasse wurde von der Fabrikadministration verwaltet. Aus den Mitteln der Kasse erhielten die Arbeiter ärztliche Behandlung, Heilmittel, Geldunterstützungen, manchmal Beerdigungskosten. Da diese Kassen nicht legalisiert waren, so hielten die Fabrikanten diese nützliche Einrichtung vor den russischen Behörden geheim. Durch die Einführung des Gesetzes vom 3. Juni 1886 im Jahre 1891 sind die Abzüge vom Arbeitslohn für ärztliche Behandlung verboten und die Kassen selbst von der Inspektion geschlossen worden. Nur in vereinzelten Fällen haben sich aus diesen Kassen in der Folge freie Hilfskassen entwickelt.

Von diesen Hilfskassen Polens ist der Unterstützungsverein der Angestellten und Techniker in den Fabriken der Stadt Tomaschew (Gouvernement Petrikau), der im Jahre 1891 gegründet wurde, hervorzuheben. Dieser Verein verleiht Unterstützungen an Kranke, für Beerdigungen, an notleidende Mitglieder, befasst sich auch mit dem Stellennachweis für diejenigen unter seinen Mitgliedern, die unverschuldeterweise ihre Stelle verloren haben. Im Jahre 1893 ist ein solcher Verein mit denselben Funktionen von den Meistern der Webereien, Spinnereien, Appreturwerkstätten und Färbereien von Lodz gegründet worden. Wirkliche Mitglieder können nur die Meister, die Eigentümer und Kompagnons der Lodzer Fabriken können nur beitragende Mitglieder sein. Hilfskassen, die auch nichtzurückzuerstattende Darlehen gewähren, waren in vielen Fabriken des Wilnaer Fabrikrayons, besonders aber im Grodnaer Gouvernement vorhanden. Die Mittel dazu liefen von den Beiträgen der Arbeiter ( 1 bis 3 Kopeken vom Rubel), den Strafabzügen und den Beiträgen der Arbeitgeber ein. Von den Städten des Gouvernements Grodna, in denen Arbeiterhilfsvereine vorhanden sind, wollen wir Bialystok, Michajlowo, Knyschin, Choroschtsch und Suprasl hervorheben. Im letzteren Orte ist im Jahre 1886 sogar eine Hilfskasse der Tucharbeiterinnen gegründet und bestätigt worden. In der Gouvernementsstadt Grodna selbst existiert eine Hilfskasse unter den Arbeitern der Tabakmanufaktur Schereschewskis. Diese Kassen, die früher in jeder Fabrik extra gegründet waren, wurden dann zu einer einzigen großen Kasse verschmolzen. Aber die Statuten dieser Kassen sind erst im Jahre 1885 von der Regierung gesetzlich anerkannt worden. Die Statuten der Kasse der Weber und Spinner von Bialystok, der größten unter diesen allen, sind im Jahre 1885 bestätigt worden. Die Mitglieder der Kasse waren gegen 1.000 Mann. Der Beitrag zu 20 Kopeken im Monat wurde während der Epidemien verdoppelt. Die Kasse gab den Kranken 2 Rubel 80 Kopeken wöchentlich im Laufe eines Jahres, 18 Rubel für die Beerdigungskosten eines ihrer Mitglieder, 12 Rubel für die Beerdigungskosten seiner Frau, 6 Rubel für die seines Kindes. Im Gouvernement Kowno bestehen Hilfskassen in der Stahlgießerei von Rekosch in Kowno (seit 1880), in der Aktiengesellschaft der Metallfabriken im Kownoer Bezirk (seit 1883), in den Eisenwarenfabriken der Gebr. Tilmans in Kowno (seit 1899). Die Kownoer und Grodnaer Gouvernements nehmen nach ihren Arbeiterorganisationen einen ganz besonderen Platz unter den russischen Gouvernements ein und gehören eher zu den kulturellen Grenzmarken Russlands als zum inneren Russland. Auch an den Fabriken der Ostseeprovinzen gibt es Hilfskassen. Seit dem Jahre 1877 sind in Riga 5 Kassen gegründet worden. Die bedeutendste unter ihnen ist die Unterstützungsund Beerdigungskasse in der Russisch-baltischen Waggonfabrik, die im Jahre 1877 gegründet wurde, und der „Frühlingsverein“. In Libau gibt es 4 Kassen. In den eigentlich russischen Gouvernements sind sie nur dürftig verbreitet. Die Entwicklung der Hilfskassen hat erst in der Mitte der 90er Jahre begonnen. Die erste Kasse war in Tula von den Arbeitern der Patronenfabrik im Jahre 1885 gegründet worden. Aber der Zentralpunkt für derartige Experimente wurde Charkow. Bereits im Jahre 1885 wurde daselbst der Plan zur Gründung einer Hilfskasse an der Maschinenbaufabrik von Helferich-Sade ausgearbeitet. Die Arbeiter dieser Fabrik nahmen ebenfalls an der Organisation des „Charkower Hilfsvereins“ großen Anteil, der im Jahre 1898 entstanden ist. Der Verein hat wirkliche Mitglieder, beitragende Mitglieder und Ehrenmitglieder. Wirkliche Mitglieder können Schlosser, Drechsler, Schmiede, Tischler, Eisengießer und sonstige ständige Fabrikarbeiter werden. Es gibt drei Kategorien der Vereinsmitglieder — je nachdem die Beitretenden 1 Rubel, 75 Kopeken oder 50 Kopeken monatlich zahlen. Die Mitglieder von der ersten Kategorie können am zweiten Jahre des Bestandes des Vereins 11 Rubel monatlich bekommen; in den folgenden Jahren wird je 1 Rubel hinzugefügt, bis nach dem Ablauf von 10 Jahren; die von der zweiten Kategorie bekommen 8 Rubel 25 Kopeken mit einer jährlichen Zugabe von 75 Kopeken; die von der dritten Kategorie bekommen 5 Rubel 50 Kopeken und 50 Kopeken Zulage. Nach 20 Jahren der Beitragszahlung werden die betreffenden Mitglieder weiterer Zahlungen enthoben. Die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsleitung über alle ihnen bekannten vakanten Plätze, die von den Vereinsmitgliedern besetzt werden könnten, Nachricht zukommen zu lassen. Die Vereinsleitung hilft auch den Mitgliedern durch Vermittlung von Stellen 1902 wurde dem Verein ein Arbeitsnachweisbureau beigegeben. Unterstützungen werden an ordentliche Mitglieder und an deren Familien je nach dem Gutachten der Leitung gewährt. Arbeitslosen wird im Laufe von 2 Monaten Unterstützung gegeben, die weitere muss von der Generalversammlung bewilligt werden. Über den Tag und Ort der Generalversammlung muss der Chef der lokalen Polizei verständigt werden. In der Versammlung können nur die in der Einladung bestimmten, zum Wirkungskreis des Vereines gehörenden und dem Polizeichef bekanntgegebenen Fragen verhandelt werden. Derzeit zählt der Charkower Verein gegen 1.000 Mitglieder, darunter größtenteils mechanische Arbeiter. Der Verein fördert auch die geistigen Interessen der Arbeiter, er gründete eine ziemlich große Bibliothek und ergriff die Initiative zur Einberufung eines Kongresses der Vertreter sämtlicher russischer Hilfsvereine. Vor einigen Monaten schloß er sich durch eine Resolution den politischen Forderungen der Freiheitsbewegung in Russland an.

Besonders große Verbreitung finden die Hilfskassen und -Vereine bei den Eisenbahnern. Bis zu den 80er Jahren waren sie selten. Aber das Gesetz vom 30. Mai 1888 über die Pensionsund Sparkassen der russischen Eisenbahnen verpflichtete jede Eisenbahngesellschaft, Pensionskassen oder Hilfs- und Sparkassen für ihre Arbeiter und Angestellten zu gründen. Der Unterschied zwischen diesen Kassentypen ist der, dass die Hilfskassen nur eine einmalige Unterstützung, die Pensionskasse lebenslängliche Pension gewähren. Die Kassen unterstehen größtenteils der Kontrolle des Eisenbahnministeriums und werden von Ausschüssen verwaltet, deren Obmann die Verwalter der Bahnen, und deren Mitglieder zur Hälfte ernannt, zur Hälfte von den Kassenmitgliedern gewählt werden. Für die Bahnarbeiter und Angestellten ist der Mitgliedsbeitritt obligat. Die Eisenbahngesellschaften steuern 1/3 der Kassenmittel bei, die Arbeiter und Angestellten bis 2/3, indessen gehört in der Verwaltung der Kasse der Eisenbahngesellschaft mehr als die Hälfte aller Stimmen. Mit anderen Worten, die Mitglieder werden um ihr gutes Recht geprellt. In einer der Versammlungen der Arbeiter der mechanischen Industrien in Moskau vom Jahre 1901 wurde darauf hingewiesen, dass die Eisenbahnkassen unzulänglich funktionieren. Die Arbeiter meiden sie, da den Berechnungen in den Pensionskassen nicht der ganze Verdienst, sondern der Taglohn zugrunde gelegt wird, wobei aber die Eisenbahnverwaltungen am Ende der Frist den Lohn des Arbeiters reduzieren, um ihn vor der Pensionsfrist los zu werden oder die Zulage zu seinen Ersparnissen seitens der Eisenbahn zu verringern. Manchmal werden die Arbeiter einfach entlassen, damit man ihnen keine Pension zu zahlen brauche. Zu Beginn des Jahres 1898 betrug die Zahl aller Eisenbahnkassen nach der Berechnung von Reitlinger gegen 250.000.

Unabhängiger von den Behörden und der Administration sind die Eisenbahn- und Fabrikkonsumvereine der neuesten Formation, die sich nur in seltenen Fällen aus den früheren Fabrikläden entwickelt haben. Die theoretische Propaganda der Konsumvereine ist im Jahre 1869 vom russischen Marxisten N. Sieber, den Marx für einen seiner besten Schüler hielt, eingeleitet worden. Er hat eine Broschüre über die „Konsumgenossenschaften“ (Kiew 1869) und dann einige Artikel über diese Frage im „Kiew-Iljanin“ vom Jahre 1870 veröffentlicht. Von den 951 Konsumvereinen, die in Russland existieren, entfallen 181 auf die Fabriken und 46 auf die Eisenbahnen, welche zusammen gegen 150.000 Mitglieder und Abnehmer aus der Arbeiterklasse zählen. Den größten Konsumverein hat die Permer Eisenbahngesellschaft; er zählt gegen 12.000 Mitglieder. Erst neulich hat der Gouverneur die Bibliothek dieses Vereines geschlossen. Dann sind auch Gewerkschaften von Arbeitern, die außerhalb der Fabriken stehen, frequentiert, wie z. B. von den Buchdruckern und Kommis. Die Buchdrucker sind übrigens die Pioniere der Arbeiterorganisation.

Aus dem vorigen ist ersichtlich, welche Schwierigkeiten die legalen Arbeiterassoziationen in Russland zu überwinden hatten und noch haben. Wenn die Regierung auch welche bewilligt, so geschieht es nur dazu, um sie für sich auszubeuten und die Entstehung illegaler Assoziationen zu verhindern. Wir sahen, dass die Arbeitervereine Russlands gegenseitige Hilfe, nicht Kampf zum Zweck haben. Deshalb sind die illegalen Vereine trotz der grausamen Verfolgungen seitens der Regierung eine unvermeidliche Ergänzung der legalen geworden. In den westlichen Provinzen stand der sozialdemokratische „Bund“ vom Anfang an in enger Verbindung mit der gewerkschaftlichen Bewegung des jüdischen Proletariats, das am meisten für die Organisation geeignet ist. In der zweiten Hälfte der 90er Jahre und zu Beginn des Jahres 1900 haben sich unter dem Einfluß der schnell um sich greifenden Streikbewegung in den westlichen Provinzen zahlreiche Arbeiter-„Kassen“ und auch gewerbliche Verbände gebildet, von denen die der Borstenmacher und Gerber im Klassenkampf der Arbeiter der westlichen Provinzen eine ziemlich große Rolle spielen. Der Verband der Gerber entstand infolge des allgemeinen Gerberstreiks in Smorgonj, der zwei Monate anhielt und die Solidarität der jüdischen, polnischen und litauischen Arbeiter bewies. Als die Regierung sah, dass die Arbeitervereine trotz der drakonischen Maßnahmen immer mehr anwuchsen, verfiel sie (diesmal in der Person des Ministers des Innern) auf einen tückischen Kniff, der den Namen „Subatowtum“, nach dem Chef der Moskauer Bewachungsabteilung Subatow erhielt. Dieser begann nicht bloß in den Fabriken die gewählten Arbeiterältesten und allerlei Vereine zu organisieren, sondern sogar Repetitionen von Streiken und Massendemonstrationen zu veranstalten. So sind solche künstlich in den Fabriken von Goujon und Danilow hervorgerufen und eine ungeheure Arbeiterdemonstration von 50.000 Mann, die einen Kranz auf das Denkmal Alexanders II. auflegten, arrangiert worden. Der Agent Subatows, Schajewitsch, gründete in Odessa einen Arbeiterverein, der zur Zeit des Generalstreiks, dieses grandiosen Streiks vom Juli 1903, der von Baku ausging und ganz Süd-Russland umfasste, eine gewisse Rolle spielte. Natürlich sind die Fabrikanten, die nichts von der „höheren Politik“ verstanden, durch dieses Treiben sehr beunruhigt worden. Die Subatowschen Versuche, wie auch seine Persönlichkeit, schienen sehr verdächtig. Die Taktik der Stadt- und Gouvernementsbehörden gingen schroff auseinander. Während die Bewachungsabteilung in Moskau ihre Emissäre in die Fabriken von Moskau und des Gouvernements, ja sogar der benachbarten Gouvernements aussandte, um Arbeiterorganisationen zu gründen und Streikrepetitionen zu arrangieren, befahl der gewesene Moskauer Gouverneur, der jetzige Minister des Innern, Bulygin, diese Emissäre jenseits des Weichbildes der Stadt zu verhaften und sie dem damaligen Polizeimeister Trepow zu übergeben. Dieser befreite sie jedoch sofort wieder, und sie gingen wieder auf Exkursionen aus, bis der Skandal zu auffallend wurde und Subatow aus Moskau weggeschafft werden musste. Dann aber hat diese eigentümliche Tätigkeit in Moskau aufgehört. Beinahe dasselbe wiederholte sich dann in Petersburg, wo die Unternehmungen Subatows von Plehwe gutgeheißen und gesegnet wurden. Der Boden war hier geeigneter als in Moskau, und auf diese Weise verbreitete sich ein behördlich geschützter „Polizeisozialismus“, der eine Reihe von Organisationen ins Leben rief, an deren Spitze solche energische und tüchtige Agitatoren standen, wie der Priester Gapon. Die zu Beginn des Jahres 1901 genehmigte „St. Petersburger Vereinigung der Fabrikund Manufakturarbeiter“ zählte am Ende desselben Jahres bereits gegen 10.000 Mitglieder mit Monatsbeiträgen von 50 Kopeken bis 1 Rubel, mit 11 Filialklubs in den verschiedenen Teilen Petersburgs und in Kolpino. Diesen 10.000 Arbeitern schlössen sich gegen 15.000 andere an, die die in den Klubs abgehaltenen Versammlungen besuchten. Der Petersburger Generalstreik, der am 9. und 10. Januar (21. — 22.) ungefähr 1.050 Etablissements und 250.000 Arbeiter und Arbeiterinnen umfasste, dann das sozialistische Programm Gapons zeigten, dass es zu gefährlich sei, mit Feuer zu spielen, da eben diese meisterhafte Organisation die Arbeiter der Revolution näher brachte. Übrigens haben das viele früher vorausgesehen, da es noch nie vorgekommen ist, dass die Bureaukratie, die ihren Zielen ganz ungeeignete Mittel dienstbar machen wollte, sich nicht in ihr eigenes Netz verwickelte. Der Brand, der an zwei entgegengesetzten Enden Russlands ausgebrochen war, in Petersburg (im Januar) und in Baku (im Dezember), wo der allgemeine Streik gegen 90.000 Arbeiter der Naphthagruben und sonstiger Betriebe vereint hat, wuchs und umfing bald alle Industriezentren des ungeheuren Reiches. Aber die Leitung gehörte nicht mehr der legalen Organisation Gapons, sondern hauptsächlich den heimlichen sozialistischen Organisationen. Dabei richtete sich die grandiose Bewegung des Proletariats, die die gesamte Kulturwelt verblüffte*), nicht nur gegen die kapitalistische Ausbeutung, sondern auch gegen das unerträgliche politische Regime. In letzterer Beziehung ist besonders charakteristisch der Streik von Dwinsk (Dünaburg). In dieser Industriestadt wurde Mitte April an sämtlichen Fabriken und Werkstätten die Arbeit eingestellt, die Kommis verließen die Geschäfte, die Hausbedienten die Häuser. Die Apothekergehilfen und die Bäckergesellen arbeiteten nicht. Das Lokalblatt und die Telegramme blieben aus. Der Empfang der Waren an den Eisenbahnstationen musste eingestellt werden. Alle Geschäfte, Bureaus und Bibliotheken waren geschlossen. Dem Streik schlossen sich auch die Schüler der höheren Klassen der Realschule an. In der Resolution, die sie in einer vom Direktor der Schule gestatteten Versammlung gefasst haben, drückten sie die Solidarität ihrer Wünsche mit denen aller russischen Bürger aus. In der Stadt wurden in großer Anzahl Aufrufe verbreitet mit der Überschrift: „Auf zum Kampfe!“, „Auf die Straße!“ Täglich wurden in der Stadt regierungsfeindliche Demonstrationen veranstaltet. Militärpatrouillen zu Fuß und zu Pferd postierten die ganze Zeit hindurch in den Straßen. Es soll dort gegen 20 Tote und Verwundete gegeben haben. Am 19. und 21. Februar fanden die Beerdigungen der getöteten Arbeiter statt. Tausendköpfige Mengen von Arbeitern und Intellektuellen folgten den Särgen der Getöteten. Am Friedhof wurden Reden gehalten und Lieder gesungen. Es waren stürmische Tage. Die Bourgeoisie hat buchstäblich gehungert und durfte nicht ausgehen. Am 21. Februar, nachmittags, erschienen Proklamationen, die von der „russischen sozialdemokratischen Partei“ und vom „Bund“ gezeichnet waren. Es hieß dort, die Arbeiter hätten durch ihren fünftägigen solidarischen Streik die ganze Stärke des Dwinsker Proletariats gezeigt und stellten noch an demselben Tage den „politischen“ Streik ein. Sämtliche Geschäfte wurden wie auf Zauberschlag sofort wieder geöffnet, und das Leben trat allmählich in das gewöhnliche Geleise ein.

*) An der Bewegung nahmen auch solche zum Stande der Arbeitenden gehörige Personen teil die in Westeuropa sich von Streiken fernhalten, z. B. Hausbediente, Näherinnen usw.

Das Ergebnis dieser Bewegung, die lange noch nicht abgeschlossen ist, und die den früheren Kampf der russischen Studentenschaft (im ganzen etwa 70.000 Personen) und der vorgeschrittenen russischen Intellegenz, die in dieser Hinsicht höher steht, als die aller anderen Völker, wir sagen, das Ergebnis dieser revolutionären Bewegung ist der nahe Anbruch der politischen Freiheit und die Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen. Dieses letztere, sich ausschließlich auf die Arbeiter beziehende Resultat werden wir hier berühren. In den Eisenbahnwerkstätten hat die Regierung seit Mitte April überall den neunstündigen Arbeitstag eingeführt. Dies geschah auch in den Werkstätten der MarineVerwaltung. DieNaphthaindustriellen von Baku haben gleichfalls den Arbeitstag auf 9 Stunden reduziert und den Arbeitslohn erhöht. Dasselbe geschah in den Fabriken von Warschau, in der Obuchower Stahlgießerei in Petersburg und in den Druckereien von Minsk und Poltawa. Der achtstündige Arbeitstag wurde in Petersburg eingeführt und zwar: in der Fabrik für militärärztliche Mittel, in der Patronenfabrik, in der Möbelfabrik von Melzer. Dann wurde der Achtstundentag eingeführt in der Karjukower Zuckerfabrik Brodskis in Sosnitz, in den Zuckerfabriken des Gouvernements Kiew, in den Wladiwostoker Bergwerken, in den Bäckereien von Odessa, in den Schmieden von Bobrujsk, in der großen Manufakturenfabrik der Gebr. Morosow in Twer (8 ½ St.), für die Setzer in Samara und Tomsk, für die Handelsangestellten in Lodz und die Tramwayarbeiter von Tiflis. In einer großen Anzahl von Fabriken (in Charkow, Odessa, Riga), dann in den Werkstätten von Kischinew und in Geschäften von Tomsk ist der Zehnstundentag eingeführt worden. Den Arbeitern ist es gleichfalls gelungen, in vielen Orten die Erhöhung des Arbeitslohnes und die Beseitigung der Fabrikantenübergriffe durchzusetzen. So ergab sich in einer Konferenz der Fabrikanten vom 18. März in Kowno, die vom Gouverneur anläßlich der Arbeiterunruhen einberufen worden war, dass der Arbeitslohn für 73% aller Arbeiter des Gouvernements erhöht und die Arbeitszeit um 5 ½ Stunden wöchentlich für 79% der Arbeiter reduziert wurde. Natürlich sind diese Lohnerhöhungen keineswegs so bedeutend im Verhältnis zu den hohen Dividenden, die die russischen Industrien den Fabrikanten abwerfen. So z. B. betragen die Dividenden der Naphthaindustrien von Nobel in Baku 70%. Es ist ja leider nicht zu verkennen, dass der Gewinn von Industriekapital in Russland, wo das Kapital teuer ist und die Intelligenz dem Staatsdienste zustrebt, größer sein muss, als in Westeuropa, wo die Industrie alt und das Kapital billig ist. Aber die übermäßigen und mühelos erworbenen Gewinne verlangsamen den technischen Fortschritt und ermöglichen den Fabrikanten, in der trägen Gewohnheit zu verharren. Das Fehlen der auswärtigen Konkurrenz wirkt in Russland um so schädlicher, als auch bis vor kurzem der zweite Faktor, der im Westen neben der Konkurrenz den technischen Fortschritt förderte, fehlte, nämlich die Arbeiterbewegung, die einen Druck von unten ausübt. Nach den Behauptungen von v. Schulze-Gaevernitz verdanken in England viele Entdeckungen ihre Entstehung dem Kampfe für den Schutz des Kapitals gegen den Arbeitslohn. Die technische Höhe, die Amerika erreicht hat, beruht zweifelsohne auf einem hohen Arbeitslohn und der hohen Stellung, die sich die Arbeit dort errang.

Somit hängt die ökonomische und politische Zukunft Russlands von der russischen Arbeiterbewegung ab, der sich auch das Bauerntum anschließen wird, das für die sozialistischen Ideen nicht minder empfänglich ist, als das italienische oder ungarische. Leider gibt es noch in Russland keine vereinigte, große sozialdemokratische Partei, die ihrem Arbeitsprogramm nicht nur die Experimente der deutschen Sozialisten, sondern auch der belgischen und italienischen zugrunde legen würde. In einer solchen Partei würden nicht nur Plechanow, Axelrod, Sassulitsch, Parvus, Martow, Lenin, Tschernow, Russanow, Rubanowitsch, sondern auch Gapon, Posse, Akimow, Kritschewski und andere Sozialisten, die ihre Feder in den Dienst der großen Sache der politischen und besonders der wirtschaftlichen Befreiung des Proletariats gestellt haben, Platz finden. *)

*) Als Hilfsquellen zu diesem Aufsatz dienten außer verschiedenen Berichten und Notizen in der periodischen Presse folgende Werke: E. Dementjew: „Die Fabrik, was sie der Bevölkerung gibt und was sie ihr nimmt“, Moskau 1897; A. Issajew: Prinzipien der polit. Ökonomie, Petersburg 1905; M. Tugan-Baranowski: Die statistischen Bilanzen der industriellen Entwicklung Russlands, Petersburg 1898; Id.: Russland am Ausgange des XIX. Jahrhunderts, 1900; M. KoWalewski: Die wirtschaftliche Struktur Russlands, 1900; W. Swjatlowski: Der Fabrikarbeiter, Warschau 1889; G. v. Schulze-Gaevernitz: Volkswirtschaftliche Studien aus Russland; W. Iljin: Entwicklung des Kapitalismus in Russland, Petersburg 1899; M. Lunz; Die Arbeiterfrage und die Fabrikgesetzgebung in Russland, in der Zeitschrift „Rußkoje Bogatstwo“, Heft 4, 1904; R. Luxemburg: Die industrielle Entwicklung Polens, Petersburg 1899; M. Tugan-Baranowski: Die russische Fabrik, Petersburg 1903 (auch deutsch); G. Tigranow: Die Tätigkeit der Bergwerkvereine, Petersburg 1895 u. 1902; N. Reitlinger: Historische Skizze der Maßnahmen zur Versicherung der Eisenbahner, Petersburg 1900; A. Mikulin: Die Organisation der gegenseitigen Hilfe, Odessa 1904; S. Gatischtschew: Die Hilfsvereine in Russland, Petersburg 1902 (aus der Zeitschrift „Industrie und Gesundheit“); A. Kolytschew: Die Handelsangestellten und ihre Not, Jaroslawl 1905; W. Posse: Theorie und Praxis des Sozialismus, Genf 1905; Martow: Absolutismus und Streike, Genf 1902; Kolzew: Das Gesetz vom 2. Juni, Genf 1897; Der Bakustreik im Dezember 1904, Genf 1905.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Arbeiterfrage