Die Absetzung der Herzoge von Mecklenburg und die Einsetzung Wallensteins zum Fürsten des Landes.

Ein Beitrag zur Politik des Hauses Habsburg im Dreißigjährigen Krieg
Autor: Hassel, Johann Otto Paul Dr. (1838-1906) Jurist, Arzt, Naturwissenschaftler, Historiker, Redakteur, Kriegsberichterstatter, Archivar, Erscheinungsjahr: 1867
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Wallenstein, Ferdinand II. 30jähriger Krieg, Deutscher Kaiser, Tilly
Aus: Historisches Taschenbuch. Vierte Folge. Achter Jahrgang. Herausgegeben von Friedrich Ludwig von Raumer. Leipzig: F. A. Brockhaus. 1867

Es ist nicht sowohl das Chaos der kriegerischen Ereignisse, was in der ersten Periode des Dreißigjährigen Kriegs unsere Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt, als vielmehr die Betrachtung, wie in den politischen Vorgängen dieser Epoche der schon lange erschütterte Verfassungszustand Deutschlands sich je länger je mehr auslöst und zu Grunde geht. Gewiss können historische Begebenheiten, und gerade die entscheidendsten, nur in den selteneren Fällen aus dem Rechtsgrunde erklärt werden; vielmehr vollziehen sie sich meistens gegen denselben und tragen im allgemeinen mehr zum Bruch der Gesetze und Verträge als zu deren Erhaltung bei; allein die historische Darstellung, da es ihr Pflicht ist, sich von dem Pragmatismus der Tatsachen in das Gebiet des rechtlichen und sittlichen Unheils zu erheben, wird doch auf die Rechtsbeständigkeit oder Rechtswidrigkeit der einzelnen Taten immer ein besonderes Gewicht legen müssen. Im Drange des praktischen Lebens freilich entscheidet der Erfolg, welchen der Nachlebende, sofern sein Geist auf die Wahrheiten des Geschehenen gerichtet ist, ebenso wenig verkennen darf, als er andererseits für seine Kritik die Befugnis in Anspruch nehmen muss, das Urteil, das aus dem Ausgange der Dinge zu sprechen scheint, nach dem Maßstabe der Gerechtigkeit zu modifizieren. Sollte diese Kritik abweisend und verwerfend ausfallen, so wird sie doch nicht leicht dem Vorwurf der Parteilichkeit unterliegen können, denn wenigstens hinsichtlich des Rechtspunktes sollten sich die entgegenstehenden Meinungen des Tages allemal vereinigen lassen.

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Inhaltsverzeichnis
    Die Mecklenburgische Exekutionsordnung
Diese Worte mögen Art und Anordnung des nachfolgenden Aussatzes rechtfertigen. Er betrachtet das Verfahren Kaiser Ferdinands II. gegen den niedersächsischen Kreis und besonders zwei Fürsten desselben, die beiden Herzöge von Mecklenburg. Es ist bekannt, wie sie im Jahre 1628 ihrer Lande entsetzt wurden, um dem großen Günstling Ferdinands II., dem siegreichen Befehlshaber der kaiserlichen Heere, Wallenstein, Platz zu machen; weniger bekannt und noch nicht im Zusammenhang dargestellt ist das über die maßen willkürliche Verfahren, welches der Kaiser zu ihrem Sturze einschlug, indem er die Benutzung jenes Rechts der Landesverteidigung, welches die Herzöge kraft der deutschen Reichsexekutionsordnung gegen die Tilly'schen Truppen in Anwendung brachten, zur Empörung gegen die kaiserliche Majestät stempelte und danach bestrafte.

Zur Beurteilung dieses Ereignisses kommt es demnach auf zweierlei an: zunächst auf die Kunde des Gesetzes von der Exekutionsordnung, sodann aus Untersuchung der von den beiden Fürsten beobachteten Handlungsweise; aus dieses Momenten ergibt sich von selbst, als notwendiges Gegenbild, das Recht oder Unrecht des Kaisers.

Die nachfolgenden Erörterungen setzen sich aber noch das weitere Ziel, die Besitznahme Mecklenburgs, die Begründung eines vom Hause Habsburg abhängigen oder ihm mindestens ergebenen Fürstentums an der Ostsee im Zusammenhang des vielfach verschlungenen Gewebes der österreichischen Politik damaliger Tage zu beurteilen. Erinnern wir uns, dass Österreich in der Zeit zwischen der Besiegung Christians IV. und dem Ausgang des schwedischen Glückssterns auf einer Machthöhe stand, die es, selbst annähernd, in den neuern Jahrhunderten nie wieder zu erreichen vermochte, und die auf die Dauer zu begründen die kaiserlichen Staatsführer in politischer, religiöser und Kommerzieller Beziehung kein Mittel unversucht, keine Anstrengung noch Gewalt ungeübt ließen. Erst die Rücksichtnahme auf die Grundgedanken der derzeitigen österreichischen Politik vermag uns die geheimen Intentionen, die Ferdinand II. in dieser Angelegenheit der mecklenburgischen Herzöge leiteten, zu erschließen, und stellt zugleich die bisher noch wenig beachtete allgemeine, in die Zeitgeschichte tief eingreifende Bedeutung des hier zu schildernden Ereignisses in das rechte Licht.

Wallenstein

Wallenstein

Gustav II. Adolf (1594-1632) schwedischer König. Verhinderte durch sein Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg den Sieg des katholischen Lagers.

Gustav II. Adolf (1594-1632) schwedischer König. Verhinderte durch sein Eingreifen in den Dreißigjährigen Krieg den Sieg des katholischen Lagers.

Ferdinand II. (1578-1637) Kaiser des heiligen Römischen Reiches

Ferdinand II. (1578-1637) Kaiser des heiligen Römischen Reiches

Graf Axel Oxenstierna (1583-1654) schwedischer Kanzler, studierte unteranderem an der Universität Rostock.

Graf Axel Oxenstierna (1583-1654) schwedischer Kanzler, studierte unteranderem an der Universität Rostock.

Christian IV. von Dänemark

Christian IV. von Dänemark

Christian von Braunschweig

Christian von Braunschweig

Ernst von Mansfeld

Ernst von Mansfeld

Friedrich V. von der Pfalz

Friedrich V. von der Pfalz

Hans Georg von Arnim

Hans Georg von Arnim

Kurfürst Johann Georg von Sachsen

Kurfürst Johann Georg von Sachsen

Maximilian von Bayern

Maximilian von Bayern