Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger - Neue Flagge und Siegel übergeben
Aus: Archiv für Landeskunde in den Großherzogtümern Mecklenburg. Achtzehnter Jahrgang
Autor: Redigiert unter Verantwortlichkeit des Verlegers Hofbuchdruckers Sandmeyer, Erscheinungsjahr: 1868
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Rostock, Warnemünde, Seenotrettungsapparat, Lotsenkommandeur Jantzen, Flagge
Der Gesellschaft ist Anfangs August des Jahres von Sr. Maj. dem Könige von Preußen als Protektor der Gesellschaft und Schirmherrn des Norddeutschen Bundes ein auf schwarzumrändertem weißen Felde ruhendes rotes Kreuz als eigenes Abzeichen verlieben worden. Dasselbe wird in Gemäßheit eines Reskripts des Bundeskanzlers vom 17. Juli des Jahres nach fünf Seiten hin in entsprechend veränderter Form Verwendung finden; nämlich
1) als Flagge der Rettungsboote,
2) als Signal der Rettungsstationen mit der Bedeutung, dass ein Notzeichen von der Station erkannt, oder ein Schiffbruch von ihr wahrgenommen sei,
3) als Marke für die größeren Rettungsgeräte und Stationsutensilien, also z. B. für die Boote, Stationskarren, die einzelnen größeren Teile des Raketenapparats und des Bootsinventars u. s. w.
4) als Siegel (Siegel-Oblate) für die Gesellschaftsorgane, welche für ihre Korrespondenz ein einheitliches Siegel führen werden, und
5) als Medaille für Rettungen, zumal deutscher Schiffsmannschaften.
Diese neue deutsche Flagge wurde bei dem Besuche Sr. Königl. Höh. des Großherzogs zu Warnemünde zum ersten Male auf der dortigen Rettungsstation gehisst, während mit dem neuen, bereits beschriebenen Raketen-Apparate experimentiert wird.
1) als Flagge der Rettungsboote,
2) als Signal der Rettungsstationen mit der Bedeutung, dass ein Notzeichen von der Station erkannt, oder ein Schiffbruch von ihr wahrgenommen sei,
3) als Marke für die größeren Rettungsgeräte und Stationsutensilien, also z. B. für die Boote, Stationskarren, die einzelnen größeren Teile des Raketenapparats und des Bootsinventars u. s. w.
4) als Siegel (Siegel-Oblate) für die Gesellschaftsorgane, welche für ihre Korrespondenz ein einheitliches Siegel führen werden, und
5) als Medaille für Rettungen, zumal deutscher Schiffsmannschaften.
Diese neue deutsche Flagge wurde bei dem Besuche Sr. Königl. Höh. des Großherzogs zu Warnemünde zum ersten Male auf der dortigen Rettungsstation gehisst, während mit dem neuen, bereits beschriebenen Raketen-Apparate experimentiert wird.