Der große Hansebund - 4. Einiges zur Handelsgeschichte des Hansebundes.

Aus: Das Bürgertum und Städtewesen der Deutschen im Mittelalter
Autor: Rauschnick, Gottfried Peter Dr. (1778-1835) Arzt und Schriftsteller, Reiseberichte und historische Abhandlungen, Erscheinungsjahr: 1829

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Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Hansebund, Hansa, Hansetag, Mittelalter, Bürgerstand, Koggen, Handel, Städtewesen, Bürgerleben,
In dem Mittelalter kümmerten sich die Fürsten wenig um den Handel, für seine Beförderung taten sie, mit wenigen Ausnahmen, beinahe gar nichts. Den Kaufleuten blieb die Sorge für die Ausbreitung und das Gedeihen ihres Handels ganz allein überlassen, um, so gut es gehen wollte, mit vereinten Kräften die ihren Geschäften entgegenstehenden Hindernisse wegzuräumen. War diese Schutzlosigkeit des Handels allerdings ein großes Gebrechen der Verfassung, so erfolgte doch das Gute daraus, dass die Kaufleute aller willkürlichen Einmischungen in ihre Geschäfte überhoben waren und ihre Handelseinrichtungen stets ihrem wahren Vorteile gemäß treffen konnten. Dadurch geschah es denn, dass der Handel während des Mittelalters freier und großartiger war, als in den späteren Zeiten. Der Mut, die Tätigkeit und die Umsicht unserer Vorfahren, in Besiegung der Hindernisse, die dem Handel entgegenstanden, verdienen Bewunderung. An den Heerstraßen und an den Ufern schiffbarer Flüsse hatten sich zahllose Räuber eingenistet, die, verbunden mit den unaufhörlichen Fehden und Kriegen, den Transport zu Lande höchst unsicher machten. Die Meere waren mit Seeräubern bedeckt, an den Küsten herrschte das barbarische Strandrecht und in allen Ländern gebrach es an einer guten Rechtspflege, die dem Eigentum Sicherheit verliehen hätte. Noch fehlten dem Handel alle die zahlreichen Erleichterungsmittel unserer Zeit, als Posten, Banken, Versicherungsanstalten, Kunststraßen, ein festgeordneter Münzfuß, u. a. m. Es war daher keine kleine Aufgabe, dem Handel Sicherheit und Gedeihen zu verschaffen, und nur allein durch feste und ausgebreitete Verbindungen zu lösen möglich.

Zuerst bemühten sich die Hansestädte, die Sicherheit der Handelswege sowohl zu Wasser als zu Lande herzustellen, und waren daher gegen See- und Landräuber in einem immerwährenden Kampfe begriffen. Durch kaiserliche Mandate, durch päpstliche Breven und Bullen und durch Privilegien auswärtiger Fürsten trachteten sie, den Handel von einer Menge empörender Plackereien zu befreien, und diese Begünstigungen machten sie durch eigene kraftvolle Verteidigung geltend. Sie drangen auf die Abschaffung des Strandrechts, auf die Ermäßigung der Zölle, auf die Verbesserung der Wege, auf die Einführung einer besseren Rechtspflege und auf Abschaffung solcher Gesetze, die dem freien Handel hinderlich waren. Durch alles dieses bewirkten sie richtigere Ansichten und Gewohnheiten in Betreff eines freien Verkehrs und weckten die Idee eines zivilisierten Völkern angemessenen Völkerrechts. Nicht nur Deutschland, sondern ganz Europa hat den Hansestädten eine Menge vortrefflicher Gesetze zu danken, die sie sowohl bei sich selbst einführten, als auch in anderen Ländern in Gebrauch brachten. Die Hansen bewirkten in allen Ländern, mit denen sie im Handelsverkehr standen, schützende Gesetze für Fremde und dadurch haben sie sich hochverdient um die Menschheit gemacht; denn dadurch sind die Schranken gefallen, durch die Europas Völker feindlich von einander geschieden waren. Sie bewirkten es, dass der Fremde gleich dem Heimischen Schutz und Achtung genoss und seit der Zeit ist das, was sie in dieser Hinsicht begehrt und erhalten haben, allgemein eingeführt und als unwiderrufliches Gesetz angenommen worden.

Die Handelsniederlagen der Hanse, die eigentliche Grundlage des Reichtums ihrer Glieder, waren ein Werk strenger Notwendigkeit, da zu der Zeit, als sie gegründet wurden, der einzelne Kaufmann den schmählichsten Bedrückungen ausgesetzt war und weder Sicherheit der Person noch des Eigentums genoss. Um den Schwierigkeiten auszuweichen, die in beinah allen Staaten fremden Kaufleuten in den Weg gelegt wurden, mussten die Niederlagen gegründet werden. Eine Menge Kaufleute ließ sich darin nieder und besorgte den Vorteil ihrer Landsleute, machte sich mit den Sitten, Gewohnheiten und der Sprache des Landes bekannt und knüpfte zugleich ein Band zwischen dem Vaterlande und der Fremde.

Bei der Gründung dieser Niederlassungen waren viele Hindernisse zu bekämpfen, die Hass und Vorurteile und die Rohheit des Zeitalters in den Weg stellten; doch die Hansen besiegten sie alle und wussten ihren Faktoreien so viele Vorrechte zu erwerben, dass die zuerst nur geduldeten, dann beschützten Fremdlinge endlich selbst auf Kosten und zum großen Nachteile der Eingeborenen begünstigt wurden.

In Deutschland erhielt der Hansebund in den früheren Zeiten durchaus keine Rechte, die für seine Gesamtheit gegolten hätten, dagegen wussten sich einzelne Städte, die zum Hansebunde gehörten, sowohl vom Kaiser und Reich als auch von einzelnen Fürsten eine große Menge Freiheiten und Privilegien zu erwerben; was aber die einzelnen Städte erlangt hatten, das kam, wenigstens mittelbar, der ganzen Hanse zu gute. Sehr große Begünstigungen erhielt der Hansebund aber von dem deutschen Orden und von den Bischöfen von Lief- und Esthland. Zu seinen Gunsten wurde an den preußischen und liefländischen Küsten das Strandrecht aufgehoben, die hansischen Kaufleute erhielten Befreiung von allen Zöllen, das Recht, überall ihre Waren auszuladen, ihr Vieh an den Küsten zu weiden, unentgeltlich zu Ausbesserung ihrer Schiffe Holz zu fällen, unentgeldliche richterliche Hilfe zur Wiedererstattung des ihnen entwandten Gutes, endlich das Recht, ihre Streitigkeiten durch einen aus ihrer Mitte gewähltem Ältermann entscheiden zu lassen. Diese und andere Rechte wurden zwar auch nicht namentlich der Hanse, sondern nur den deutschen Städten erteilt; es gab aber keine deutschen Seestädte, die nicht auch Hansestädte gewesen wären, und so galten allein diese Vorrechte den Hansen.

Von den Vorrechten, die den Hansen in den nordischen Reichen, in England und in den Niederlanden eingeräumt wurden und von den Handelsniederlagen ist schon früher die Rede gewesen, doch wird genauere Darstellung der inneren Einrichtung einer solchen Handelsniederlage nicht überflüssig sein, da sie ein redendes Bild aus dem Leben unserer Vorfahren gibt.

Die Niederlage zu Bergen in Norwegen war auf folgende Weise eingerichtet. Die Stadt Bergen liegt an einem Meerbusen, die Waag genannt, an dessen rechter Seite der ältere Teil der Stadt befindlich ist, der die Brücke heißt. Hier ließen die Hansen sich nieder, kauften sich an und verdrängten allmählich die Eingeborenen ganz aus diesem Teile der Stadt. Daselbst waren verschiedene große Gebäude erbauet, die zum Unterbringen der Ware und zur Wohnung der hansischen Kaufleute und deren Gesellen und Diener bestimmt waren und Höfe genannt wurden. Jeder Hof bestand aus mehreren langen zusammenhängenden hölzernen Häusern, deren unteren Stock die Gewölbe zur Lagerung und Ausstellung der Waren einnahmen. Im zweiten Stock befanden sich die Wohn- und Schlafzimmer der Kaufleute und Handlungsbedienten und über diesen die Küchen und Feuerstätten. In dem Hinterteile des Hofes waren noch große gemauerte Warengewölbe und hinter denselben Küchengärten vorhanden. Jeder Hof ward von 16 oder mehreren Parteien bewohnt, von denen jede aus dem Hausvater, den Gesellen und Lehrburschen bestand. Der Hausvater hatte eine große Gewalt über seine Untergebenen und durfte die Lehrburschen sogar mit Ruthen streichen lassen. Im Sommer lebte jeder Hausvater mit seinen Untergebenen abgesondert von den übrigen, und alle zu einer Partei Gehörenden speisten an einem gemeinschaftlichen Tische, im Winter versammelten sich alle Parteien oder Familien eines Hofes in einem großen Saale, woselbst sie Familienweise an besonderen Tischen speisten und die gemeinschaftliche Wärme genossen; des Nachts kehrten sie einzeln und Familienweise in ihre Kammern zurück.

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung war ein sogenannter großer Kaufmannsrat, der aus 18 Kaufleuten und 1 oder 2 Ältermännern und 1 Schreiber bestand. Kleine Streitigkeiten entschieden die Ältermänner, wichtigere der Kaufmannsrat, von diesem konnte aber an den Rat zu Lübeck oder auch an die gesamte hansische Versammlung appelliert werden. Die Pflicht der Ältermänner und des großen Rates war auch, darauf zu sehen, dass die Gesetze der großen Hanse in allen Punkten befolgt, die Zölle von den ankommenden und abfahrenden Schiffen erhoben und im Handel die Vorschriften der Hanse beobachtet würden.

Die Zahl der zur bergenschen Faktorei gehörenden Kaufleute, Handlungsdiener, Burschen und Handwerker betrug zur Zeit der Blüte der Hanse über 3.000. Alle diese mussten unverheiratet sein; kein Verheirateter durfte auf dem Comptoir, bleiben, bei Verlust des Bürgerrechts und noch anderen viel härteren Strafen. Keiner, der zur Faktorei gehörte, durfte sich in das Recht der Stadt Bergen begeben, bei Todesstrafe. Kein Comptoirist durfte des Nachts außerhalb der Brücke bleiben, die während der Nacht von ungeheueren Hunden bewacht wurde, die jeden Fremden zerrissen. Die Comptoiristen, die schon Meister oder Hausväter waren, kehrten in der Regel nach 10 Jahren in ihre Heimat zurück und wurden von den Gesellen ersetzt, in deren Stellen wieder die Lehrburschen nach dem Verlauf ihrer Dienstzeit traten; diese aber mussten aus den Hansestädten ergänzt werden.

Mit der Aufnahme eines Lehrlings waren Prüfungen, zum Teil barbarischer und abgeschmackter Art verbunden. Eine dieser Prüfungen wurde das Rauchspiel genannt. Der zu Prüfende ward nach mancherlei anderen Zeremonien an einem Strick auf einen Boden hinauf gezogen und unter ihm ein Rauch von angezündeten Haaren und anderen stinkenden Sachen gemacht. Während dem er in diesem Qualm hing, wurden ihm mehrere Fragen vorgelegt, die er beantworten musste. Wenn er so wohl durchräuchert war, wurde er herabgelassen, vor den Hof geführt und mit 6 Tonnen Wasser begossen. Eine zweite Prüfung war das Wasserspiel, bei welchem der Lehrling auf ein Schiff gebracht, nackt ausgekleidet, dreimal ins Wasser getaucht und dann mit Ruthen gepeitscht wurde. Das Wasserspiel ward um Pfingsten gehalten. Die Lehrlinge wurden zuvor frei bewirtet.

Ein drittes, das Staupenspiel genannt, welches einige Tage nachher folgte, ward mit vielem Gepränge vollbracht und setzte ganz Bergen in in Bewegung. Alle Lehrlinge mussten meheremal sich dieser Probe unterwerfen. Sie mussten sämtlich Tages zuvor, wenn das Fest gefeiert werden sollte, sich versammeln; sie wurden in Boote gesetzt, mit welchen sie nach der nächsten Holzung ruderten, und dort Maienzweige brachen; vor Abend durften sie nicht zurückkommen. Während der Seit richteten die Hausväter und Gesellen das Paradies in dem Schüttung zu; eine Ecke desselben ward mit Teppichen behangen, worauf die Schilder der Höfe gezeichnet waren; dieser Ort war es, dem man jene seltsame Benennung gab. In dieser fürchterlichen Kammer lagen die gebundenen Ruthen neben einer Bank für die zu Geißelnden bestimmt. 8 bis 10 von den Gesellen und Hauswirten wurden zum Peitschen gewählt. Die Maienzweige brachten die Lehrlinge in den offenen Raum des Schüttungs. Vor jeder Wippe des Hofes ward ein Tannenbaum aufgerichtet und die Nacht schlief man ruhig, jedoch voll Erwartung der großen Begebenheiten, welche der folgende Tag mit sich führen würde. Am anderen Morgen versammelten sich alle zum feierlichen Zuge, der von dem Comtoir aus, Paarweise unter Rührung der Trommel, nach einem außerhalb des Tores gelegenen Garten ging. Die zwei jüngeren Hauswirte führten den Zug an, stattlich mit schwarzen Mänteln angetan und mit Degen an der Seite geziert. Man nannte sie Rechnenmeister, weil sie den folgenden Schmaus und die Auslagen des Festes zu berechnen hatten. Neben dem Zuge liefen Masken: ein Narr mit der Kappe, ein verkleideter Bauer und ein Bauernweib, mit Kalbfellen, Ochsen- und Kuhschwänzen wohl verziert. Sie sprachen in Reimen zu den Zuschauern, neckten sie mannigfaltig, boten ihnen Wein, netzten sie mit Wasser und schlugen mit der Peitsche unter sie. Die tolle Wirtschaft erfreute das Volk ungemein. Auf gleiche lächerlich feierliche Weise zogen sie nach dem Comtoir zurück. Jeder trug einen grünenden Maienzweig in seiner Hand; beim Weinkeller empfing jeglicher ein Glas Wein; worauf die einzelnen Parteien sich in ihre Höfe begaben.

Ein Schmaus folgte nun um Mittage; die Lehrlinge warteten auf, die Narren belustigten die Gäste mit ihren Possen, Reimen und Liedern. Nach dem Schmaus traten zwei Personen auf wovon der eine den Herrn, die andere den Diener vorstellte. Beide gerieten in Streit. Der Narr sollte endlich die Ursache des Zwistes sein, und ward zuerst ins Paradies gebracht und gegeißelt, indes die Lehrlinge auch ihr Mahl erhielten und zum Teil berauscht wurden, um diejenigen nicht zu erkennen, welche sie züchtigen würden. Der Narr holte nun einen von ihnen nach dem andern, führte sie ins Paradies, wo sie von den handfesten Gesellen über die Bank gezerrt und blutig gepeitscht wurden, daneben stand ein anderer, der das Becken schlug; außerhalb des Hofes schlug ein anderer die Trommel, damit das Geschrei und Wehklagen nicht deutlich gehört würde. Nach vollendetem Spiele bat der Narr, dass zum Flor der Handlung und des Comptoirs diese edle Sitte stets erhalten werde. Ein Abendschmaus beschloss das Fest, wobei die Gepeitschten aufwarteten, und setzte sich einer vor Schmerz oder Müdigkeit nieder, so ward er zur Aufmunterung des folgenden Tages ins Wasser geworfen. Alle die übrigen auf dieser Faktorei üblichen Spiele liefen auf dasselbe hinaus; die Jungen wurden gemisshandelt und gepeitscht. Verschiedene dänische Könige haben einem Teile dieser Initiationen mit großem Vergnügen beigewohnt.

Die Schuster oder die 5 Ämter (die zum Comptoir gehörigen Handwerker) hatten, sowie ihre eigene Einrichtung, auch ihre besonderen Spiele, und mehrere davon waren noch viel roher. Eines davon unterschied sich doch merklich von allen anderen; es ward jährlich um Ostern auf Nordnäs von ihnen gefeiert. Auf dem Kirchhof dieses Orts versammelten sich die Amtsgenossen um einen hohen Baum, einer von ihnen kletterte hinauf und sang die Fehltritte der Weiber und Mädchen der Stadt.

Die 5 Ämter waren abgesondert von dem Comptoir, doch hat das letztere das Recht einer Oberaufsicht über sie besessen;sonst hatten sie, wie auch in den deutschen Städten dies der Fall war, ihre eigenen Amtsrollen und eigene Statuten und Gewohnheiten. Gerieten sie in Streit mit den bergischen Bürgern, so machten sie gemeinschaftliche Sache mit den Comptoiristen; auf der Brücke fanden sie Schutz; beide Teile unterstützten sich wechselseitig gegen den gemeinschaftlichen Feind.

Hansewappen

Hansewappen

Hanse Kogge

Hanse Kogge

Die Plünderung Wisbys

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Braunschweig Stadtansicht

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Bremen Marktplatz

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Greifswald Stadtansicht

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Goslar Stadtansicht

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Elbing Stadtansicht

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Berlin und Kölln

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Kaiser Otto I. und Gemahlin

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Lüneburg Stadtansicht

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Magdeburg Stadtansicht

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Rostock Stadtansicht

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Stettin, das Alte Schloss

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Stralsund Stadtansicht

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Wismar, Stadtansicht

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Hamburg, Blick auf die Unterelbe

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Hamburg, Flet in der Altstadt

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Bremen - Einfamilienhäuser in der Olbersstraße

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Bremen - Freihafen

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Danzig - Frauengasse

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Flucht an Bord einer Kogge

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Hamburg - Deichstraßenfleet

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Hamburg - Leitergasse

Hamburg - Leitergasse

Wirtshausszene in der Hansezeit

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