Der Hopfenbau und die Bierbrauerei in Mecklenburg in früherer Zeit. Band 6. - 5. Frühere Arten und Preise des Biers in Mecklenburg
Aus: Archiv für Landeskunde in den Großherzogtümern Mecklenburg und Revue der Landwirtschaft.
Autor: Vom Regierungs-Bibliothekar Glöckler in Schwerin, Erscheinungsjahr: 1856
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Rostock, Brauhaus, Brauer, Biersteuer, Brauereien, Malzsteuer, Bierkonsumtion, Braunbier, Weißbier, Bier
Seit Alters tritt, wie schon bemerkt, in Mecklenburg der Unterschied zwischen Schwachbier oder Cofent und starkem oder Lagerbier hervor, welches Letztere auch wohl Rotbier genannt wird. Außerdem scheint aber früher in manchen Städten auch eine die Mitte haltende Sorte gebraut zu sein. Eine solche mag das zu Wismar im 16. und 17. Jahrhunderte öfter erwähnte „Taffelbier“ gewesen sein, welches mehr kostete als Cofent und weniger als Braunbier. Zu Parchim gab es im J. 1506 drei Biersorten, indem dort in einer Kirchenrechnung aus diesem Jahre das Viertel Bier zu 6 Schill., zu 4 Schill, und zu 12 Witten vorkommt.
In den Seestädten ward seit dem 13. Jahrhunderte das „Schiffsbier“ gebraut, welches nach der Art und Menge des Stoffes sich von dem gewöhnlichen starken braunen oder Lagerbier wenig unterscheiden mochte, durch das Verfahren in der Bereitung aber und durch etwas verstärkten Hopfenzusatz vorzügliche Dauer und Kraft erlangte.
Ferner ward in Rostock und Wismar auch „Weißbier“ aus Gersten- und Weizenluftmalz gebraut, doch im Allgemeinen nur in geringer Quantität, weil es sich nicht lange hielt und nicht weit versandt werden konnte. Auch fand der Weizenbau früher in Mecklenburg nur in sehr beschränktem Maße statt; von den Bauern ward fast gar kein Weizen gebaut. Daher gab man in den Seestädten, namentlich in Rostock, nicht viel auf Weißbier.
*) Im J. 1527 wird dem Herzog Heinrich zu Mecklenburg während des „Englischen Schweißes“ geraten: „J. F. G. scal drincken roet Bier“ etc. Jahrbücher des Vereina etc. III. S. 71.
Viel umfänglicher betrieb man in Wismar im 16. und 17. Jahrhunderte das Brauen des „Mummbiers“. Es war dies ein dickes und starkes Bier, nach Art der Braunschweiger Mumme bereitet und vermutlich nach dieser benannt, und dabei minder bitter, als das gewöhnliche Lager- und Schiffbier. Es konnte weit zu Wasser, wie zu Lande versandt werden.
In Rostock ward im 17. Jahrhundert ein beliebtes auswärtiges Bier, das von Barth, nachgeahmt; es wird auch wohl „Barschbier“ genannt und mochte teils für den eigenen Konsum, teils für den Versand zur See nach gewissen Gegenden besonders bestimmt sein.
Unter den Bieren der mecklenburgischen Landstädte erlangte das Güstrowsche im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts den größten Ruf. Es ward dort der berühmte „Knisenack“ und das Bernausche Bier gebraut, welches Latomus als gutes und gesundes Bier hervorhebt. Das Güstrowsche Bier ward damals in Krankheiten verordnet, wie 1529 beim „Englischen Schweiße" vom Herzog Ulrich als Geschenk an Fürsten versandt, und im 17. Jahrhundert selbst in Rostock viel getrunken.
Auch in Bützow blieb die Brauerei bis in die neueren Zeiten blühend. Es gab dort seit 1497 eine Martensgildc, eine Leichenbrüderschaft, welche vorherrschend aus Brauern bestand, zu Zeiten benachbarte Edelleute als Mitglieder zählte und sich die Erhaltung des Braugewerbes angelegen sein ließ. Das starke Bützowsche Bier hieß noch im vorigen Jahrhundert „Dodenfett“, wie Mangel vermutet, aus dem Grunde, weil dort nach Ortsüblichkeit und dem Brauch der Martensgilde bei den Begräbnissen alle Zeit viel Bier, und zwar von der stärksten Art, getrunken ward Mantzel erinnert dabei an den mecklenburgischen Ausdruck: „die Haut verzehren“.
Ein zu Ratzeburg gebrautes Bier ward vom Volkswitz „Kümmeldunst“ genannt. Vermutlich bedeutet diese Bezeichnung dasselbe mit dem „Rommeldeus“, der im 17. und 18. Jahrhunderte einen gewissen Ruf genoss. So lag nach Willebrandts Bericht um 1740 zu Lübeck nahe dem Burgtore der Marstall nebst der Schafferei, „woselbst das Ratzeburger Bier, der Rommeldeus, so von dem Italienischen rompela testa seinen Namen haben soll, geschenket wird“.
Von Rehna erwähnt Latomus um 1610: „auch wird ein sonderlich Bier allhier gebrawet, König genannt, welches Manchen, so König über ihn werden will, in den Koth leget“.
Noch von manchen anderen mecklenburgischen Städten würde sich Ähnliches berichten lassen, wie von Boizenburg, dessen Bier der Volkswitz „Kerl“ nannte.
Im Handel und Verbrauch am bedeutendsten blieb anscheinend das Rostocker Bier, dem das Lübecker ziemlich nahe kommen mochte. Wie sehr diese Biere noch am Ende des 16. Jahrhunderts geschätzt wurden, geht aus manchen bedeutsamen Tatsachen hervor. Noch im J. 1599 ließen die wendischen Hansestädte bei einem wichtigen Anlass dem Könige von Dänemark als Geschenk, neben zwei großen Silbergefäßen, welche mit Gold- und Silbermünzen gefüllt waren, unter Anderem 2 Last Lübisch Fassbier und 2 Last Rostocker Bier darreichen.
Unter den benachbarten Bieren stand im 17. Jahrhunderte das Hamburger obenan. Merian sagt in seiner Topographie im J. 1653: „Der Häuser, darin Bier gesotten wird, ist eine große Menge, welches vor anderen eines so lieblichen Geschmackes ist, dass es in den benachbarten Ländern am meisten geliebt wird, sonderlich in Holstein, da man vermeinet, dass man ohne Hamburger Bier nicht leben könne. Es wird auch dasselbe zu Lübeck hochgehalten.“
Außerdem ward in Mecklenburg und den nahen Hansestädten während des 16. Jahrhunderts das Eimbecker Bier hochgeschätzt. Es wird schon im J. 1529 als besonders kräftig empfohlen, ward um 1540 zu Lübeck neben dem Hamburger und Rostocker viel getrunken öfter nach den mecklenburgischen Hoflagern verschrieben und 1582 von Herzog Ulrich in 2 großen Fässern mit auf den Reichstag nach Augsburg zu seiner dortigen Hofhaltung gesandt.
Die Bierpreise wurden in Mecklenburg während des Mittelalters bei den mangelhaften und unsicheren Kommunikationen nach dem herrschenden lokalen Geldwerte und Warenpreise bemessen und blieben lange sehr mäßig. Ein bedeutendes Steigen und ein öfterer erheblicher Wechsel der Preise trat erst seit dem 16. Jahrhunderte ein.
Wie bereits erwähnt, kostete zu Wismar die Tonne (Lager-) Bier im J. 1304 nur 4 Schill. Lüb. und eben so viel noch im J. 1384. Auch in Rostock galt 1396 die Tonne dortigen Bieres nur 4 Schill, sund. und eine Kuh eben so viel; im J. 1459 ward in Wismar die Tonne Bier schon mit 20 Schill, bezahlt und 1496 kostete die Kanne guten Wismarschen Bieres 3 Pfennige. Es folgte dann ein allmähliches Steigen in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts; in den J. 1529 und 1532 kostete zu Rostock die Tonne dortigen Bieres nur 12 Schill, sund.; 1536 galt die Tonne Wismarschen Bieres 12 Schill., 1552 schon 14 Schill, und 1554 schon 16 Schill.
Um diese Zeit traten in den Seestädten zuweilen mit innerlichen Unruhen oder auswärtigen politischen Händeln empfindliche Handelsstockungen ein. Zu Zeiten begann man zur Tilgung der eigenen städtischen Schulden, wie auch um die steigenden Landesanlagen und die Beiträge zur Tilgung, der landesherrlichen Schulden zu bestreiten, die städtischen öffentlichen Abgaben der Bürger zu erhöhen, wobei die einträgliche Brauerei besonders mit berücksichtigt ward. Es ward (um 1556) zuerst zeitweise, nachher mehr dauernd eine Malz- und Bier-Steuer unter landesherrlicher Zustimmung in fast allen Städten angeordnet.
Die mecklenburgische Polizei-Ordnung vom J. 1562 schreibt im Artikel „Vom Brawen“ eine obrigkeitliche Bestimmung des Bierpreises „nach dem Gerstenkauff vnd Gutheit des Bieres“ vor. Genauer setzt die Polizei-Ordnung von 1572 eine alljährlich um Martini durch den Stadtvogt und zwei Ratspersonen nach dem dermaligen Gerstenpreise und dem Malzgehalt des Bieres zu fixierende Bemessung des Bierpreises für das ganze folgende Jahr fest, wobei jedoch das demnächstige Steigen oder Fallen des Kornpreises im Verlaufe des Jahres beachtet werden soll.
Diese Umstände und Gesetze wirkten auf das Steigen der Preise in Gemeinschaft mit dem sinkenden Geldwerte und der Umgestaltung des Welthandels ein.
Im J. 1505 kostete in Wismar die Tonne Mumm 30 Schill., 1562 die T. Braunbier 23 Sch., die T. Weißbier 28 Sch., zu Güstrow 1560 die Tonne Knisenack 1 Thlr. 2 Schill., die T. Bernauisch Bier 1 Thlr., zu Wismar 1579 die T. „Taffelbier“ 10 Schill., 1579 die T. Braunbier 26 Schill., 1584 2 Mk., 1590 schon 2 Mk. 4 Schill, und 1593 die T. Mumm 3 Mk. 4 Schill.. Im J. 1596 kostete zu Lübeck die T. Weißbier sogar 2 Thaler.
Das andauernde Steigen fast aller Preise der Lebensmittel, die Verschlechterung der Münze, der 30jährige Krieg und die vielfache Ungleichheit und Verwirrung in Maß und Gewicht führten im Laufe des 17. Jahrh. in vielen deutschen Territorien, namentlich auch in Pommern und Mecklenburg, zur Erlassung sogenannter „Tax- und Victualordnungen“, welche wohlgemeint oft sehr tief und mit sehr ungleichem Erfolge in den bürgerlichen Verkehr eingriffen. Von bedeutendem Einflüsse ward die zeitweise Erhöhung der städtischen Steuern vornämlich auch auf die Bierpreise.
Nachdem im J. 1605 die Tonne Lagerbier zu Wismar 28 Schill, gekostet hatte, stieg sie 1610 auf 3 Mk. Lüb., 1623 auf 4 Mk. und 1636 auf 5 Mk..
Die Viktual-Ordnung des Herzogs Johann Albrecht II. von Mecklenburg-Güstrow vom J. 1621 hält hinsichtlich der Brauerei noch an dem Standpunkte der Polizeiordnungen fest, und lässt den Bierpreis nach dem der Gerste jederzeit obrigkeitlich festsetzen. Weiter geht die Tax- und Victual-Ordnung des Herzogs Gustav Adolph vom J. 1654, indem sie den Preis der Kanne Bier (auf die Tonne sollen 64 Kannen gehen) auf einen Schilling bestimmt, ohne auf die Güte des Bieres, die Verschiedenheit der Tonnenmaße, den Preis der Gerste etc. Rücksicht zu nehmen, was denn vielfache Beschwerden hervorrief.
Gegen Ende des 17. Jahrh. traten mehrmals hohe Kornpreise ein. Der Preis des gewöhnlichen landüblichen Braun- oder Lagerbieres stieg überall. Im J. 1695 erfolgte eine landesherrliche Konzession, die Kanne Bier zu 2 Schill., die Tonne zu 6 M. 3 Schill, zu verkaufen. Diese Konzession führte zu Missbrauch und Bedrückung der Armen. Deshalb ward sie im November 1697 landesherrlich aufgehoben und „im Bierkauf nach voriger Gewohnheit die Kanne zu 1 1/2 Schill, durchgehends im Lande und in den Städten wiederum gesetzet“. Nun liefen aber bald von vielen Seiten Beschwerden der Brauer über ein angeblich, großes Missverhältnis dieser Biertaxe zu den herrschenden Kornpreisen ein. Herzog Friedrich Wilhelm erließ deshalb unter dem 19. Oktober 1698 eine erneuerte Taxe dahin: dass bis auf Weiteres „die Kanne voll und gut Bier zu 2 Schill, gesetzet seye, das schlechte Bier aber, welches der Armut zum Besten gemacht, nach wie vor bey dem ordentlichen Taxe bleibet“.
In dem nun schwedisch gewordenen Wismar steigerte die Steuer-Erhöhung den Preis des Bieres so bedeutend, dass die Tonne Lagerbier im J. 1684 mit Steuer auf 9 Mk. zu stehen kam; ohne Steuer kostete die Tonne im J. 1701 nur 4 Mk., dagegen 1726, gleichfalls ohne Steuer, 6 1/2 Mk..
In Rostock, der ersten Stadt des Landes, war die Bierbrauerei ein Haupthebel des Handels geworden; noch im 16. und 17. Jahrh. bildete sie, obgleich schon im Verfall, eines der wichtigsten Elemente des städtischen Lebens; mit großer und vielfacher Anstrengung wirkte der Rat für ihre Erhaltung, die verschiedensten Weisen der Aufhilfe versuchend und die stärksten Konsequenzen einer scharfen Kontrolle nicht scheuend; so dass bei der Bedeutung des Gegenstandes und reich vorliegendem Material eine genauere Darstellung des Rostocker Brauwesens dieser Zeit sich rechtfertigt.
In den Seestädten ward seit dem 13. Jahrhunderte das „Schiffsbier“ gebraut, welches nach der Art und Menge des Stoffes sich von dem gewöhnlichen starken braunen oder Lagerbier wenig unterscheiden mochte, durch das Verfahren in der Bereitung aber und durch etwas verstärkten Hopfenzusatz vorzügliche Dauer und Kraft erlangte.
Ferner ward in Rostock und Wismar auch „Weißbier“ aus Gersten- und Weizenluftmalz gebraut, doch im Allgemeinen nur in geringer Quantität, weil es sich nicht lange hielt und nicht weit versandt werden konnte. Auch fand der Weizenbau früher in Mecklenburg nur in sehr beschränktem Maße statt; von den Bauern ward fast gar kein Weizen gebaut. Daher gab man in den Seestädten, namentlich in Rostock, nicht viel auf Weißbier.
*) Im J. 1527 wird dem Herzog Heinrich zu Mecklenburg während des „Englischen Schweißes“ geraten: „J. F. G. scal drincken roet Bier“ etc. Jahrbücher des Vereina etc. III. S. 71.
Viel umfänglicher betrieb man in Wismar im 16. und 17. Jahrhunderte das Brauen des „Mummbiers“. Es war dies ein dickes und starkes Bier, nach Art der Braunschweiger Mumme bereitet und vermutlich nach dieser benannt, und dabei minder bitter, als das gewöhnliche Lager- und Schiffbier. Es konnte weit zu Wasser, wie zu Lande versandt werden.
In Rostock ward im 17. Jahrhundert ein beliebtes auswärtiges Bier, das von Barth, nachgeahmt; es wird auch wohl „Barschbier“ genannt und mochte teils für den eigenen Konsum, teils für den Versand zur See nach gewissen Gegenden besonders bestimmt sein.
Unter den Bieren der mecklenburgischen Landstädte erlangte das Güstrowsche im Laufe des 16. und 17. Jahrhunderts den größten Ruf. Es ward dort der berühmte „Knisenack“ und das Bernausche Bier gebraut, welches Latomus als gutes und gesundes Bier hervorhebt. Das Güstrowsche Bier ward damals in Krankheiten verordnet, wie 1529 beim „Englischen Schweiße" vom Herzog Ulrich als Geschenk an Fürsten versandt, und im 17. Jahrhundert selbst in Rostock viel getrunken.
Auch in Bützow blieb die Brauerei bis in die neueren Zeiten blühend. Es gab dort seit 1497 eine Martensgildc, eine Leichenbrüderschaft, welche vorherrschend aus Brauern bestand, zu Zeiten benachbarte Edelleute als Mitglieder zählte und sich die Erhaltung des Braugewerbes angelegen sein ließ. Das starke Bützowsche Bier hieß noch im vorigen Jahrhundert „Dodenfett“, wie Mangel vermutet, aus dem Grunde, weil dort nach Ortsüblichkeit und dem Brauch der Martensgilde bei den Begräbnissen alle Zeit viel Bier, und zwar von der stärksten Art, getrunken ward Mantzel erinnert dabei an den mecklenburgischen Ausdruck: „die Haut verzehren“.
Ein zu Ratzeburg gebrautes Bier ward vom Volkswitz „Kümmeldunst“ genannt. Vermutlich bedeutet diese Bezeichnung dasselbe mit dem „Rommeldeus“, der im 17. und 18. Jahrhunderte einen gewissen Ruf genoss. So lag nach Willebrandts Bericht um 1740 zu Lübeck nahe dem Burgtore der Marstall nebst der Schafferei, „woselbst das Ratzeburger Bier, der Rommeldeus, so von dem Italienischen rompela testa seinen Namen haben soll, geschenket wird“.
Von Rehna erwähnt Latomus um 1610: „auch wird ein sonderlich Bier allhier gebrawet, König genannt, welches Manchen, so König über ihn werden will, in den Koth leget“.
Noch von manchen anderen mecklenburgischen Städten würde sich Ähnliches berichten lassen, wie von Boizenburg, dessen Bier der Volkswitz „Kerl“ nannte.
Im Handel und Verbrauch am bedeutendsten blieb anscheinend das Rostocker Bier, dem das Lübecker ziemlich nahe kommen mochte. Wie sehr diese Biere noch am Ende des 16. Jahrhunderts geschätzt wurden, geht aus manchen bedeutsamen Tatsachen hervor. Noch im J. 1599 ließen die wendischen Hansestädte bei einem wichtigen Anlass dem Könige von Dänemark als Geschenk, neben zwei großen Silbergefäßen, welche mit Gold- und Silbermünzen gefüllt waren, unter Anderem 2 Last Lübisch Fassbier und 2 Last Rostocker Bier darreichen.
Unter den benachbarten Bieren stand im 17. Jahrhunderte das Hamburger obenan. Merian sagt in seiner Topographie im J. 1653: „Der Häuser, darin Bier gesotten wird, ist eine große Menge, welches vor anderen eines so lieblichen Geschmackes ist, dass es in den benachbarten Ländern am meisten geliebt wird, sonderlich in Holstein, da man vermeinet, dass man ohne Hamburger Bier nicht leben könne. Es wird auch dasselbe zu Lübeck hochgehalten.“
Außerdem ward in Mecklenburg und den nahen Hansestädten während des 16. Jahrhunderts das Eimbecker Bier hochgeschätzt. Es wird schon im J. 1529 als besonders kräftig empfohlen, ward um 1540 zu Lübeck neben dem Hamburger und Rostocker viel getrunken öfter nach den mecklenburgischen Hoflagern verschrieben und 1582 von Herzog Ulrich in 2 großen Fässern mit auf den Reichstag nach Augsburg zu seiner dortigen Hofhaltung gesandt.
Die Bierpreise wurden in Mecklenburg während des Mittelalters bei den mangelhaften und unsicheren Kommunikationen nach dem herrschenden lokalen Geldwerte und Warenpreise bemessen und blieben lange sehr mäßig. Ein bedeutendes Steigen und ein öfterer erheblicher Wechsel der Preise trat erst seit dem 16. Jahrhunderte ein.
Wie bereits erwähnt, kostete zu Wismar die Tonne (Lager-) Bier im J. 1304 nur 4 Schill. Lüb. und eben so viel noch im J. 1384. Auch in Rostock galt 1396 die Tonne dortigen Bieres nur 4 Schill, sund. und eine Kuh eben so viel; im J. 1459 ward in Wismar die Tonne Bier schon mit 20 Schill, bezahlt und 1496 kostete die Kanne guten Wismarschen Bieres 3 Pfennige. Es folgte dann ein allmähliches Steigen in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts; in den J. 1529 und 1532 kostete zu Rostock die Tonne dortigen Bieres nur 12 Schill, sund.; 1536 galt die Tonne Wismarschen Bieres 12 Schill., 1552 schon 14 Schill, und 1554 schon 16 Schill.
Um diese Zeit traten in den Seestädten zuweilen mit innerlichen Unruhen oder auswärtigen politischen Händeln empfindliche Handelsstockungen ein. Zu Zeiten begann man zur Tilgung der eigenen städtischen Schulden, wie auch um die steigenden Landesanlagen und die Beiträge zur Tilgung, der landesherrlichen Schulden zu bestreiten, die städtischen öffentlichen Abgaben der Bürger zu erhöhen, wobei die einträgliche Brauerei besonders mit berücksichtigt ward. Es ward (um 1556) zuerst zeitweise, nachher mehr dauernd eine Malz- und Bier-Steuer unter landesherrlicher Zustimmung in fast allen Städten angeordnet.
Die mecklenburgische Polizei-Ordnung vom J. 1562 schreibt im Artikel „Vom Brawen“ eine obrigkeitliche Bestimmung des Bierpreises „nach dem Gerstenkauff vnd Gutheit des Bieres“ vor. Genauer setzt die Polizei-Ordnung von 1572 eine alljährlich um Martini durch den Stadtvogt und zwei Ratspersonen nach dem dermaligen Gerstenpreise und dem Malzgehalt des Bieres zu fixierende Bemessung des Bierpreises für das ganze folgende Jahr fest, wobei jedoch das demnächstige Steigen oder Fallen des Kornpreises im Verlaufe des Jahres beachtet werden soll.
Diese Umstände und Gesetze wirkten auf das Steigen der Preise in Gemeinschaft mit dem sinkenden Geldwerte und der Umgestaltung des Welthandels ein.
Im J. 1505 kostete in Wismar die Tonne Mumm 30 Schill., 1562 die T. Braunbier 23 Sch., die T. Weißbier 28 Sch., zu Güstrow 1560 die Tonne Knisenack 1 Thlr. 2 Schill., die T. Bernauisch Bier 1 Thlr., zu Wismar 1579 die T. „Taffelbier“ 10 Schill., 1579 die T. Braunbier 26 Schill., 1584 2 Mk., 1590 schon 2 Mk. 4 Schill, und 1593 die T. Mumm 3 Mk. 4 Schill.. Im J. 1596 kostete zu Lübeck die T. Weißbier sogar 2 Thaler.
Das andauernde Steigen fast aller Preise der Lebensmittel, die Verschlechterung der Münze, der 30jährige Krieg und die vielfache Ungleichheit und Verwirrung in Maß und Gewicht führten im Laufe des 17. Jahrh. in vielen deutschen Territorien, namentlich auch in Pommern und Mecklenburg, zur Erlassung sogenannter „Tax- und Victualordnungen“, welche wohlgemeint oft sehr tief und mit sehr ungleichem Erfolge in den bürgerlichen Verkehr eingriffen. Von bedeutendem Einflüsse ward die zeitweise Erhöhung der städtischen Steuern vornämlich auch auf die Bierpreise.
Nachdem im J. 1605 die Tonne Lagerbier zu Wismar 28 Schill, gekostet hatte, stieg sie 1610 auf 3 Mk. Lüb., 1623 auf 4 Mk. und 1636 auf 5 Mk..
Die Viktual-Ordnung des Herzogs Johann Albrecht II. von Mecklenburg-Güstrow vom J. 1621 hält hinsichtlich der Brauerei noch an dem Standpunkte der Polizeiordnungen fest, und lässt den Bierpreis nach dem der Gerste jederzeit obrigkeitlich festsetzen. Weiter geht die Tax- und Victual-Ordnung des Herzogs Gustav Adolph vom J. 1654, indem sie den Preis der Kanne Bier (auf die Tonne sollen 64 Kannen gehen) auf einen Schilling bestimmt, ohne auf die Güte des Bieres, die Verschiedenheit der Tonnenmaße, den Preis der Gerste etc. Rücksicht zu nehmen, was denn vielfache Beschwerden hervorrief.
Gegen Ende des 17. Jahrh. traten mehrmals hohe Kornpreise ein. Der Preis des gewöhnlichen landüblichen Braun- oder Lagerbieres stieg überall. Im J. 1695 erfolgte eine landesherrliche Konzession, die Kanne Bier zu 2 Schill., die Tonne zu 6 M. 3 Schill, zu verkaufen. Diese Konzession führte zu Missbrauch und Bedrückung der Armen. Deshalb ward sie im November 1697 landesherrlich aufgehoben und „im Bierkauf nach voriger Gewohnheit die Kanne zu 1 1/2 Schill, durchgehends im Lande und in den Städten wiederum gesetzet“. Nun liefen aber bald von vielen Seiten Beschwerden der Brauer über ein angeblich, großes Missverhältnis dieser Biertaxe zu den herrschenden Kornpreisen ein. Herzog Friedrich Wilhelm erließ deshalb unter dem 19. Oktober 1698 eine erneuerte Taxe dahin: dass bis auf Weiteres „die Kanne voll und gut Bier zu 2 Schill, gesetzet seye, das schlechte Bier aber, welches der Armut zum Besten gemacht, nach wie vor bey dem ordentlichen Taxe bleibet“.
In dem nun schwedisch gewordenen Wismar steigerte die Steuer-Erhöhung den Preis des Bieres so bedeutend, dass die Tonne Lagerbier im J. 1684 mit Steuer auf 9 Mk. zu stehen kam; ohne Steuer kostete die Tonne im J. 1701 nur 4 Mk., dagegen 1726, gleichfalls ohne Steuer, 6 1/2 Mk..
In Rostock, der ersten Stadt des Landes, war die Bierbrauerei ein Haupthebel des Handels geworden; noch im 16. und 17. Jahrh. bildete sie, obgleich schon im Verfall, eines der wichtigsten Elemente des städtischen Lebens; mit großer und vielfacher Anstrengung wirkte der Rat für ihre Erhaltung, die verschiedensten Weisen der Aufhilfe versuchend und die stärksten Konsequenzen einer scharfen Kontrolle nicht scheuend; so dass bei der Bedeutung des Gegenstandes und reich vorliegendem Material eine genauere Darstellung des Rostocker Brauwesens dieser Zeit sich rechtfertigt.