Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin - Staatsverwaltung, Polizei, Justiz, Versicherung, Steuer und Zölle, Post- und Forstverwaltung. 1828
Aus: Geographische Beschreibung der Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz
Autor: Hempel, Gustav (?), Erscheinungsjahr: 1829
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Landesbeschreibung, Ortsbeschreibung, Städte
Das Geheime Ministerium ist das höchste Landeskollegium, sowohl für die inneren, als äußeren Staatsangelegenheiten.
Die Regierung zu Schwerin, mit welcher die Lehnkammer verbunden ist, leitet die inneren Verwaltungsgeschäfte. Untergeordnet sind ihr: das Special Departement der städtischen und Polizei Angelegenheiten, das Spezial Departement der Hypotheken Kammer, das Geheime und Haupt Archiv und die Zivil-Administrationskasse.
Unter Oberaufsicht der Regierung stehen folgende Anstalten: das Landarbeitshaus zu Güstrow, zur Aufnahme und Beschäftigung der Müßiggänger, Landstreicher und Bettler; die 4 Brandassekuranzen: der Ritterschaft (Versicherungssumme: 11.386.450 Rthlr.), der Städte (13.593.425 Rthlr.), der Domänen (7.569.350 Rthlr.) und der Stadt Rostock (3.796.875 Rthlr.); die Mobiliar Brandassekuranz zu Neubrandenburg und die Hagelassekuranz zu Neubrandenburg — für beide Mecklenburgische Großherzogtümer —; die Ersparniskassen zu Schwerin, Rostock und Wismar; die Gesundheitsanstalten, wozu die Kreis- und Amts Phusici usw. gehören; die Kalender; die Lotterie Direktion zu Schwerin; die Sicherheitsanstalt, wozu die 6 Vize Kreis Polizeimeister und ein Korps von 50 berittenen Gensdarmen — zur Aufrechthaltung der Ordnung im Innern des Landes, und zur schnelleren Ausübung der Polizeigesetze — gehören; die Zuchthäuser zu Dömitz und Rostock usw. In polizeilicher Hinsicht wird das Land in 6 Distrikte, in den Rostocker, Wismarschen, Schweriner, Güstrower, Parchimschen und Warenschen eingeteilt. Standorte für die Gensdarmerie Brigaden sind: Ribnitz, Neubukow, Boitzenburg, Parchim, Dargun und Plau.
Das Kammer Kollegium, zu Schwerin, leitet die Finanzen des Staats, folglich die Verwaltung der Einkünfte aus den Domänen, aus dem Forst-, Post- Zoll- und Steuerregal.
Die Domänen werden in 42 Ämtern administriert, unter Oberaufsicht von 4 Kammer Distriktsräten und 2 Forst Distriktsräten. Zu den Domänen Einkünften rechnet man noch: das Salzamt zu Sülze, das Braunkohlenwerk zu Mallitz, das Landgestüt zu Redefin und die Stammschäferei zu Toddin. Das Forstkollegium hat die Verwaltung sämtlicher Domanial Forsten, deren 23 sind, mit 23 Oberforstmeistern und Oberförstern, und 181 Förstern und Holzwärtern. Das Postwesen steht unter dem General-Post-Direktorium, und hat die Oberpostämter Schwerin, Güstrow, Rostock, Hamburg, Wismar und Ludwigslust, und 43 Postämter. Das Zollregal begreift: die Elbzölle zu Boitzenburg, Dömitz und Wittenberge (im Preußischen), den Seezoll zu Wismar, die 8 Elden- und andere Wasserzölle, die 15 Damm- und Brückenzölle, und die 28 Landzölle. Der Ertrag des Steuerregals, als die ordentliche Landes Kontribution, zu Militär- Legations- und Zivil Administrationskosten, wirb ebenfalls zur Kammer berechnet, und zwar in den Domänen: von den kompetierenden Beamten; in den ritterschaftlichen und übrigen Gütern: von den Gutsobrigkeiten, durch den Engeren Ausschuss der Ritter- und Landschaft; in den Landstädten: von den Steuerstuben, durch das Steuer- und Zollkollegium zu Güstrow; in Rostock: durch das Akzise Departement; in Wismar: durch den Magistrat.
Noch gehören zum Kameral-Staat die Reluitions-Kommission, welche die Administration und Kreditangelegenheiten der verpfändet gewesenen und neuerworbenen 18 Ämter besorgt, und die Schulden Tilgungs-Kommission, welcher, vermöge der öffentlichen Ankündigung vom 8. Mai 1809, auf 30 Jahre, jährlich 150.000 Rthlr. aus der Landes Rezeptur-Kasse, und 85.000 Rthlr. aus 5 Domanialämtern zum Abtrag der Renterei (Kammer) Schulden an Kapital und Zinsen überwiesen worden sind.
Das Militär-Kollegium zu Schwerin leitet die Militärangelegenheiten.
Die Landes Rezeptur-Kommission und Stempel-Direktion, eine landesherrliche und landständische vereinigte Kommission, erhebt und verwendet, die durch mehrere Edikte angewiesenen indirekten und außerordentlichen Steuern, zum Abtrag und zur Verzinsung der für gemeinschaftlich anerkannten Landesschulden der Mecklenburg-Schwerinschen Domänen, Ritterschaft und Städte.
Der ritterschaftliche Kreditverein, seit 1819 bestehend, begreift jetzt 99 Hauptgüter, zu einem
Kapitalwerte von 6.802.137 Rthlrn. geschätzt, worunter 14 aus dem Stargardischen Kreise. Die Haupt Direktion ist zu Rostock.
In Hinsicht der Justizpflege bildet das Oberappellations-Gericht zu Parchim die höchste, für beide Mecklenburgische Großherzogtümer gemeinschaftliche Instanz. Es nimmt Appellationen an, von den 4 Justizkanzleien zu Schwerin, Güstrow, Rostock und Neustrelitz; von den Konsistorien zu Rostock und Neustrelitz; dem akademischen Gerichte und dem Magistrate zu Rostock; den Kriegsgerichten in bürgerlichen Sachen und allen übrigen Gerichten über landesherrliche Diener oder sonstige Eximierte, nur mit Ausnahme der Stadt und Herrschaft Wismar. Zugleich ist es Obergericht und letzte Instanz in Kriminalsachen.
Tribunale zweiter Instanz sind: die Justizkanzleien zu Schwerin, (mit 91 Kanzleiadvokaten und Prokuratoren), zu Güstrow (mit 99), und zu Rostock, (mit 85 Kanzleiadvokaten und Prokuratoren). Sie haben jede ihren bestimmten Gerichtsbarkeitsbezirk. Die Justizkanzlei zu Güstrow ist zugleich die höchste Instanz in Justizsachen über die Stadt und Herrschaft Wismar.
Niedergerichte sind in den Domänen: die Amtsgerichte; in den Rittergütern: die Patrimonialgerichte; in den Städten: die Stadtgerichte. In Rostock und Wismar hat das Magistratskollegium die Ober- und Niedergerichtsbarkeit.
Das Kriminal Kollegium zu Bützow führt die Kriminal Inquisitionen des ganzen Landes, unter Oberaussicht des Oberappellations Gerichts.
Die Regierung zu Schwerin, mit welcher die Lehnkammer verbunden ist, leitet die inneren Verwaltungsgeschäfte. Untergeordnet sind ihr: das Special Departement der städtischen und Polizei Angelegenheiten, das Spezial Departement der Hypotheken Kammer, das Geheime und Haupt Archiv und die Zivil-Administrationskasse.
Unter Oberaufsicht der Regierung stehen folgende Anstalten: das Landarbeitshaus zu Güstrow, zur Aufnahme und Beschäftigung der Müßiggänger, Landstreicher und Bettler; die 4 Brandassekuranzen: der Ritterschaft (Versicherungssumme: 11.386.450 Rthlr.), der Städte (13.593.425 Rthlr.), der Domänen (7.569.350 Rthlr.) und der Stadt Rostock (3.796.875 Rthlr.); die Mobiliar Brandassekuranz zu Neubrandenburg und die Hagelassekuranz zu Neubrandenburg — für beide Mecklenburgische Großherzogtümer —; die Ersparniskassen zu Schwerin, Rostock und Wismar; die Gesundheitsanstalten, wozu die Kreis- und Amts Phusici usw. gehören; die Kalender; die Lotterie Direktion zu Schwerin; die Sicherheitsanstalt, wozu die 6 Vize Kreis Polizeimeister und ein Korps von 50 berittenen Gensdarmen — zur Aufrechthaltung der Ordnung im Innern des Landes, und zur schnelleren Ausübung der Polizeigesetze — gehören; die Zuchthäuser zu Dömitz und Rostock usw. In polizeilicher Hinsicht wird das Land in 6 Distrikte, in den Rostocker, Wismarschen, Schweriner, Güstrower, Parchimschen und Warenschen eingeteilt. Standorte für die Gensdarmerie Brigaden sind: Ribnitz, Neubukow, Boitzenburg, Parchim, Dargun und Plau.
Das Kammer Kollegium, zu Schwerin, leitet die Finanzen des Staats, folglich die Verwaltung der Einkünfte aus den Domänen, aus dem Forst-, Post- Zoll- und Steuerregal.
Die Domänen werden in 42 Ämtern administriert, unter Oberaufsicht von 4 Kammer Distriktsräten und 2 Forst Distriktsräten. Zu den Domänen Einkünften rechnet man noch: das Salzamt zu Sülze, das Braunkohlenwerk zu Mallitz, das Landgestüt zu Redefin und die Stammschäferei zu Toddin. Das Forstkollegium hat die Verwaltung sämtlicher Domanial Forsten, deren 23 sind, mit 23 Oberforstmeistern und Oberförstern, und 181 Förstern und Holzwärtern. Das Postwesen steht unter dem General-Post-Direktorium, und hat die Oberpostämter Schwerin, Güstrow, Rostock, Hamburg, Wismar und Ludwigslust, und 43 Postämter. Das Zollregal begreift: die Elbzölle zu Boitzenburg, Dömitz und Wittenberge (im Preußischen), den Seezoll zu Wismar, die 8 Elden- und andere Wasserzölle, die 15 Damm- und Brückenzölle, und die 28 Landzölle. Der Ertrag des Steuerregals, als die ordentliche Landes Kontribution, zu Militär- Legations- und Zivil Administrationskosten, wirb ebenfalls zur Kammer berechnet, und zwar in den Domänen: von den kompetierenden Beamten; in den ritterschaftlichen und übrigen Gütern: von den Gutsobrigkeiten, durch den Engeren Ausschuss der Ritter- und Landschaft; in den Landstädten: von den Steuerstuben, durch das Steuer- und Zollkollegium zu Güstrow; in Rostock: durch das Akzise Departement; in Wismar: durch den Magistrat.
Noch gehören zum Kameral-Staat die Reluitions-Kommission, welche die Administration und Kreditangelegenheiten der verpfändet gewesenen und neuerworbenen 18 Ämter besorgt, und die Schulden Tilgungs-Kommission, welcher, vermöge der öffentlichen Ankündigung vom 8. Mai 1809, auf 30 Jahre, jährlich 150.000 Rthlr. aus der Landes Rezeptur-Kasse, und 85.000 Rthlr. aus 5 Domanialämtern zum Abtrag der Renterei (Kammer) Schulden an Kapital und Zinsen überwiesen worden sind.
Das Militär-Kollegium zu Schwerin leitet die Militärangelegenheiten.
Die Landes Rezeptur-Kommission und Stempel-Direktion, eine landesherrliche und landständische vereinigte Kommission, erhebt und verwendet, die durch mehrere Edikte angewiesenen indirekten und außerordentlichen Steuern, zum Abtrag und zur Verzinsung der für gemeinschaftlich anerkannten Landesschulden der Mecklenburg-Schwerinschen Domänen, Ritterschaft und Städte.
Der ritterschaftliche Kreditverein, seit 1819 bestehend, begreift jetzt 99 Hauptgüter, zu einem
Kapitalwerte von 6.802.137 Rthlrn. geschätzt, worunter 14 aus dem Stargardischen Kreise. Die Haupt Direktion ist zu Rostock.
In Hinsicht der Justizpflege bildet das Oberappellations-Gericht zu Parchim die höchste, für beide Mecklenburgische Großherzogtümer gemeinschaftliche Instanz. Es nimmt Appellationen an, von den 4 Justizkanzleien zu Schwerin, Güstrow, Rostock und Neustrelitz; von den Konsistorien zu Rostock und Neustrelitz; dem akademischen Gerichte und dem Magistrate zu Rostock; den Kriegsgerichten in bürgerlichen Sachen und allen übrigen Gerichten über landesherrliche Diener oder sonstige Eximierte, nur mit Ausnahme der Stadt und Herrschaft Wismar. Zugleich ist es Obergericht und letzte Instanz in Kriminalsachen.
Tribunale zweiter Instanz sind: die Justizkanzleien zu Schwerin, (mit 91 Kanzleiadvokaten und Prokuratoren), zu Güstrow (mit 99), und zu Rostock, (mit 85 Kanzleiadvokaten und Prokuratoren). Sie haben jede ihren bestimmten Gerichtsbarkeitsbezirk. Die Justizkanzlei zu Güstrow ist zugleich die höchste Instanz in Justizsachen über die Stadt und Herrschaft Wismar.
Niedergerichte sind in den Domänen: die Amtsgerichte; in den Rittergütern: die Patrimonialgerichte; in den Städten: die Stadtgerichte. In Rostock und Wismar hat das Magistratskollegium die Ober- und Niedergerichtsbarkeit.
Das Kriminal Kollegium zu Bützow führt die Kriminal Inquisitionen des ganzen Landes, unter Oberaussicht des Oberappellations Gerichts.