Aus dem westlichen Mecklenburg. Januar 1854.

Aus: Deutsches Museum. Zeitschrift für Literatur, Kunst und öffentliches Leben. Herausgegeben von Robert Prutz. Vierter Jahrgang 1854. Januar-Juni.
Autor: Redaktion - Deutsches Museum, Erscheinungsjahr: 1854
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Mecklenburg, Landesgeschichte, Landtag, Sittenbild
Ich habe lange geschwiegen, vielleicht weil wenig mitzuteilen war, vielleicht auch weil das Schweigen hier zu Lande mit einiger Kunstfertigkeit geübt wird. So wohldiszipliniert und oppositionsfrei wie in Mecklenburg ist die Presse im ganzen weiten deutschen Reiche nicht, auch Wien oder Kassel nicht ausgenommen. In dem „tollen Jahre“ und seinen nächsten Nachfolgern war das auch bei uns anders. Es wurde damals viel geschrieben und gelesen; es gab sogar eine weitverbreitete „rote“ Presse. Aber drei kleine Gesetze haben dem ein Ende gemacht. Zuerst das Pressegesetz im Jahre 1850, das Sie sich mutatis mutandis in Bayern besehen können, von wo es importiert worden ist. Was sich damit machen lässt, hat die dortige Erfahrung gelehrt. Zur Ehre der Gutmütigkeit, vielleicht auch der Bequemlichkeit meiner lieben Landsleute muss ich jedoch eingestehen, dass eine rein schikanöse Anwendung des Pressgesetzes bei uns noch nicht vorgekommen ist; man schlägt ab und zu darein und das ist Alles.

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Die Polizei hatte nur die Ouvertüre zu besorgen, war aber auch dazu in der Regel zu bequem. Zu den wenigen Fällen jedoch, in welchen sie auf Schweriner Anordnung einen oder den andern unglücklichen Literaten packte, ging die Angelegenheit sofort an die Justiz über, die allerdings mit nur sehr geringen Ausnahmen verurteilte. Aber trotz dieser ziemlich milden Anwendung — das Gesetz war einmal da und Niemand hatte Lust, sein Geld und seine Freiheit der Möglichkeit einer Verurteilung auszusetzen. Die Gesinnung besserte sich nicht, aber man lernte besser schreiben, zwischen den Zeilen und sonst wo anders. Da erblickte denn eine neue Verordnung das Licht der Welt; nach ihr kann die Regierung ohne jede vorherige Verordnung, ohne jede Angabe von Gründen jede inländische Zeitung an jedem beliebigen Tage unterdrücken. Das gab in der Journalistenwelt einen um so heilsameren Schrecken, als fast unmittelbar nach dem Erscheinen der Verordnung zwei Blätter wirklich unterdrückt wurden. Seitdem ist denn allmählich die Presse immer stiller und behutsamer geworden; über inländische Sachen besonders wagt sie um so weniger sich auszulassen, als endlich eine dritte Verordnung vom vorigen Sommer jede inländische Behörde und jeden inländischen Beamten vor jedem direkten oder indirekten Angriff durch die Presse schützt. So ist denn Schweigen die größte Kunst, die ein Journalist hier zu Lande ausüben kann.

Auch sieht man das unseren Zeitungen an. Die „Rostocker Zeitung“, die freilich in unsere Gegenden wenig kommt, aber im östlichen Mecklenburg allenthalben gehalten wird, hatte früher echt demokratisch gewühlt und hat wahrscheinlich auch jetzt noch so einige demokratische Neigungen; aber ihre Leitartikel, ihre politischen und handelspolitischen, ihre Besprechungen der inneren Zustände hat sie fallen lassen. Nach den Versuchen, die sie dann und wann zur Wiedererwachung macht, scheint ihr dieser Winterschlaf gerade nicht zu behagen. Es ist jetzt ein sehr unschuldiges Blatt, dessen Haupttendenz, wie die Welt sagt, nur noch darin besteht, durch große Abonnentenzahl und viele Insertionen dem Verleger eine brillante Einnahme zu verschaffen. Beiläufig gesagt, ist die „Rostocker Zeitung“ eine der ältesten in Deutschland bestehenden, mindestens tragen die Nummern des Jahres 1853 die Bezeichnung „143. Jahrgang“, was also auf das Jahr 1740 als Geburtsjahr hinweist. Die nächste nach ihr an Verbreitung, wenn sie ihre Abonnentenzahl auch nicht entfernt erreicht, ist die in Schwerin erscheinende „Mecklenburgische Zeitung“; einst konstitutionell, ist sie jetzt gleichfalls farblos. Leitende Artikel sind niemals ihre Hauptstärke gewesen. Papier und Druck sind besser als die der „Rostocker Zeitung“, dafür datiert sie auch ihre Existenz erst aus dem Jahre 1848.

Und nun komme ich auf den „Norddeutschen Korrespondenten“, einen Ableger der Berliner Kreuzzeitung, so viel ich weiß, der einzige dieser Art, der sich in Norddeutschland hat halten können. Allerdings hat er der Ritterschaft Mecklenburgs ein Kapitälchen von ungefähr 50.000 Thlrn. gekostet und wäre dennoch den Weg seiner Genossen gegangen, wenn die Regierung ihm nicht durch eine Art von Annoncen-Privilegium beigesprungen wäre. Der Kreiszeitung hat der „Norddeutsche Korresponden“ abgesehen, wie „sie sich räuspert und wie sie spuckt“; im Übrigen ist sie gut österreichisch gesinnt und druckt der Augsburger „Allgemeinen Zeitung“ alle Türkengräuel nach unter obligatem Schelten auf Die, so nicht daran glauben. Das sind nach der Abonnentenzahl die drei Hauptblätter des Landes; neben ihnen bestehen noch etwa ein Dutzend Lokalblätter, die ihr Leben aus Löschpapier, nachgedruckten Novellen und Anekdoten sowie aus Lokalanzeigen fristen. Es ist übrigens keiner nichtmecklenburgischen Zeitung zu raten, sich missliebig über unsere inneren Zustände auszudrücken, sie würde sofort verboten werden. Namentlich haben ein paar hamburgische Blätter dies Schicksal erlebt. Auch der gesamte Verlag von Hoffmann und Campe vom 1. Januar 1853 an, auch die embryonischen, ja selbst die noch nicht gedachten Werke desselben mit eingeschlossen, ist in Mecklenburg - Schwerin verboten. Es war der „Neujahrsgruß aus Mecklenburg“, ein nicht sehr gelungenes Pronunciamento der Überbleibsel der mecklenburgischen Demokratie, der dies herbeiführte. Wenn nur nicht dies, übrigens in vielen Beziehungen ganz unschuldige Wert den Übergang der Rostocker Demokraten nach den Bützower Kriminalgefängnissen mit hat vermitteln helfen!

Über das Schicksal dieser Verhaftungen, die in ganz Deutschland so viel Aufsehen erregt haben, möchte ich Ihnen wohl etwas Näheres schreiben — wenn ich nur etwas darüber wüsste! Seit drei Vierteljahren sind sie begraben in den Zellen und Akten des Kriminalkollegiums, ein volles Dutzend; der Dreizehnte ist nach England entkommen. Man sagt, dass die Regierung ihnen eine besondere Rücksichtnahme geschenkt, als sie dem letzten Landtage eine neue Ordnung für das Kriminalkollegium vorlegte, das zwar den alten, heimlichen Untersuchungsprozess beibehielt, aber auch die Staatsanwaltschaft einführte, das Untersuchungsgericht zugleich zur ersten rechtsprechenden Instanz machte und die Erhöhung der Strafe in zweiter Instanz ermöglichte. Die Ritterschaft erklärte auch mit großer Stimmenmehrheit ihre Einwilligung zu diesem Gesetz; die Landschaft jedoch, mit dem schnellen Verurteilen weniger einverstanden, hat sich als separater Stand konstituiert und das Gesetz abgelehnt.

Da bin ich denn beim Landtage, der vor Weihnachten fünf Wochen hindurch in Sternberg getagt hat. Die Zeiten sind vorüber, als bürgerliche und adelige Gutsbesitzer sich über die roten Landtagsröcke, die Beteiligung an den Klöstern und dgl. mehr stritten, auch die im Jahre 1848 vom Landtage bewiesene Neigung zu Reformen hat gänzlich nachgelassen; wir sind gerade so weit wieder in die Ruhe und Ordnung zurückgekehrt wie andere deutsche Gebiete. Wie soll ich Ihnen aber ein Bild der Landtagsverhandlungen geben? So moderne Einrichtungen wie Geschäftsordnung sind ihr fern geblieben, es sprechen nicht mehr zur selben Zeit, als gerade wollen, nicht eine Präsidentenklingel, sondern acht Marschallstäbe rufen zur Ordnung, wenn die Debatte einmal „lebhaft“ wird: und schließlich wird das Resultat alles Sprechens zu Protokoll genommen. Der diesmalige Landtag hat die gewöhnlichen Steuern beschlossen und eine ziemliche Anzahl geringerer Dinge erledigt. Ich mag Sie damit nicht behelligen, so wenig wie mit dem Antrage einiger Ritter, welche den Sitz der Landtagsausschüsse von Rostock verlegen wollten, als gerechte Strafe für die dort angeblich grassierende Demokratie. Der Antrag ist, wie vorauszusehen war, nicht durchgegangen. Aber da ich bei diesem Kapitel bin, will ich mit einer kleinen Geschichte aus dem wirklichen Leben schließen. Gleichfalls als Strafe für demokratische Vergehen hatte eine reiche Gräfin beschlossen, kein Getreide mehr nach Rostock zu bringen und lieber den Hamburgern den Verdienst der weiteren Verschiffung zu gönnen. Sie ließ ihre Pächter berufen und stellte denselben unter Angabe der erwähnten Freveltaten dieselbe Maßnahme anheim. Allgemeine Zustimmung — neben der kleinen Bedingung jedoch, dass gräfliche Gnaden die etwaige Gelddifferenz in barem Gelde entrichten möge... Das Getreide der Pächter soll, wie man sagt, noch immer nach Rostock kommen.

Rostock Hopfenmarkt.

Rostock Hopfenmarkt.

Rostock Blücherplatz 1844

Rostock Blücherplatz 1844

Rostock Altstadt vom Steintor.

Rostock Altstadt vom Steintor.

Schwerin - Altstadt 1842.

Schwerin - Altstadt 1842.

Schwerin - Amtsstraße 1839.

Schwerin - Amtsstraße 1839.

Schwerin - Dom.

Schwerin - Dom.

Sternberg - Marktplatz.

Sternberg - Marktplatz.

Warnemünde vom Bauhof.

Warnemünde vom Bauhof.