Amtsgerichtsbezirk Schwaan - Die Stadt Schwaan. *)

Aus: Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin. IV. Band
Autor: Lisch, Georg Christian Friedrich (1801 Strelitz - 1883 Schwerin) Prähistoriker, mecklenburgischer Altertumsforscher, Archivar, Konservator, Bibliothekar, Redakteur, Heraldiker und Publizist (Freimaurer), Erscheinungsjahr: 1901

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Enthaltene Themen: Mecklenburg-Vorpommern, Die Amtsgerichtsbezirke Schwaan, Bützow, Sternberg, Güstrow, Krakow, Goldberg, Parchim, Lübz und Plau
Geschichte der Stadt. „Gegeben im Pfarrhause der Stadt Schwaan Geschicht“ (datum in domo dotis oppidi Swan): so heißt es in jenem von der den Herausgebern des mecklenburgischen Urkundenbuches ins Jahr 1276 gesetzten alten Pergament, durch welches Herr Heinrich von Werle den Hermann Koss mit den Gütern Teschow und Kossow belehnt.*) Aber auch die dieser Zeit voraufgehenden Urkunden des XIII. Jahrhunderts, welche Schwaaner Verhältnisse behandeln, lassen erkennen, dass der Ort seit langem kein gewöhnliches Dorf mehr war, sondern neben der sieben Kilometer südlich am rechten Warnow-Ufer gelegenen geschichtlich merkwürdig gewordenen und damals von den Herrn von Werle bewohnten Burg Werle-Wiek einen bevorzugten festen Platz mit besonderem Gerichtssitz für die umliegende Landschaft darstellte und gelegentlich auch den genannten Herren des Landes zur Vollziehung von Staatshandlungen diente.

*) Als „Ort des Sywan“ (Siwan, Swan) deutet schon die dem Bischof Boguphal von Posen beigelegte polnische Chronik den Namen der Stadt: „item Swannwo a nomine proprio; Swan enim dicitur id quod vocatus“.

Schon im Jahre 1232 kommt ein Pfarrer Berthold von Schwaan vor, dessen Zeit die jetzt noch stehende Kirche angehören kann, die, wie man aus dem Testament des Gärtners Johann Friso zu Rostock vom Jahre 1269 ersieht, dem heiligen Paulus gewidmet war. Mit neun anderen Kirchen der Umgegend, die namentlich aufgeführt werden, wird die Schwaaner Kirche am 1. Januar 1270 vom Bischof Hermann zu Schwerin der Oberaufsicht des Bützower Kollegiatstiftes und damit zugleich dem Archidiakonat überwiesen, das der dortige Dekan auszuüben hat. Aber die Tage der Zugehörigkeit der Stadt zum Hause Werle, mit dem sie seit der ersten geschichtlichen Teilung des Landes unter Borwins I. Enkel verbunden gewesen sein wird, sind gezählt. Mit der Ermordung Heinrichs von Werle am 8. Oktober 1291 durch seine Söhne beginnt der Streit um dessen Landesteil. Dabei erfährt auch Schwaan zweimal die Wechselfälle des Krieges, indem es einmal von Fürst Heinrich von Mecklenburg erobert, das andere Mal aber diesem wieder mit Hilfe der Rostocker durch die Mannen von Nikolaus II. von Werle entrissen wird. Das Endergebnis des Krieges ist, dass im Friedensschluss vom 31. Oktober 1294 das Land Schwaan mit seiner gesamten Vasallenschaft unter die gemeinsame Oberhoheit der Rostocker und der Werler Fürstenlinie gestellt wird. Doch ist dies Zwitterverhältnis nicht von langer Dauer. Als der letzte Fürst von Rostock, Nikolaus das Kind, durch unbedachte Handlungen verschiedener Art alle seine Verwandten wider sich aufgebracht und, um sich gegen sie zu schützen, die Oberlehnsherrschaft des dänischen Königs mit Erfolg angerufen hat, da wird im Schwaaner Präliminarfrieden vom 22. Juli 1301 und in dem darauf folgenden endgültigen Rostocker Frieden vom 1. August 1301 die Werlesche Hälfte von Stadt und Land Schwaan zum Lande Rostock gelegt, und beide stehen von nun an unter der Hoheit der Rostocker Fürstenlinie und unter der Oberhoheit der dänischen Könige. Dies Verhältnis aber hindert den tatkräftigen Fürsten Heinrich den Mecklenburger nicht im Mindesten, sich während der Fehde zwischen Rostock und Dänemark (1311 und 1312) noch bei Lebzeiten des Rostocker Nikolaus als Statthalter der Lande Rostock im Namen des dänischen Königs an dessen Stelle zu setzen und im Polchower Frieden vom 7. Dezember 1312 die Huldigung der stolzen Stadt entgegenzunehmen. Und seit dieser Zeit sind die Mecklenburger nicht wieder gewichen, weder aus dem Lande Rostock noch aus dem von Schwaan. Die Könige der Dänen freilich, sehr wohl den Werth der Oberlehnsherrlichkeit erwägend, dabei auch fürchtend, dass diese Herrlichkeit, wie in anderen Fällen, leicht zu einer Larve werden könne, hinter welcher der Kleinere geschickt seine Macht verberge, sorgen dafür, dass ihre diesmal ziemlich mühelos erworbene Superiorität nicht in Vergessenheit gerate. Dafür gibt es urkundliche Zeugnisse aus den Jahren 1322, 1323, 1329, 1350 und aus späterer Zeit. Auch die von Werle nennen den König Christoph ihren Herrn und verbinden sich (unter Zustimmung des Königs!) mit anderen Neidern und Feinden des Mecklenburgers zur Wiedergewinnung von Schwaan und anderen Festungen. Aber umsonst; die Regierung bleibt fest und sicher in Heinrich s und seiner Nachfolger Händen. Die Stadt Schwaan, welche am 26. April 1315 einen Fürstentag unter Vorsitz des dänischen Königs in ihren Mauern gesehen hatte, empfängt von jetzt an die Besuche der Mecklenburger. Unter den weltlichen und geistlichen Angelegenheiten des XIV. Jahrhunderts sind folgende hervorzuheben. Am 17. Januar 1329 gibt Fürst Heinrich dem St. Claren-Kloster zu Ribnitz das Patronatsrecht über die Kirche zu Schwaan. Diese erhält am 6. Dezember 1342 eine Filiale in der auf Bitten der Einwohner von Mistorf, Wiek, Göldenitz und Rukieten neu gegründeten und erbauten Kapelle zu Mistorf. Um dieselbe Zeit sind die von Barnekow im Pfandbesitz eines Teiles der Einkünfte aus der Vogtei Schwaan, die im letzten Viertel des XIII. Jahrhunderts von Georg von Karin als landesherrlichem Vogt verwaltet worden war. Von 1344 an finden wir dort Arnold von Gummern als Vogt sitzen. Am 13. Februar 1353 hat in Schwaan die Erneuerung des Landfriedens zwischen den Herzögen von Mecklenburg und den Herren von Werle statt. Am 6. Jan. 1358 werden zwei von dem verstorbenen Stadtpfarrer Meynardus in der Kirche zu Schwaan gestiftete Vikareien mit Einkünften aus viereinhalb Hufen sowie drei halben Katen und einem halben Hopfenhof zu Vorbeck ausgestattet. Am 9. April 1360 erfolgt die Ordnung des Verhältnisses der als zweite Filiale erbauten Kapelle in Göldenitz zur Mutterkirche in Schwaan. Am 23. Juni 1358 weist Herzog Albrecht die von Bülow an, für alle Unkosten, die sie in seinen Diensten bei der Belagerung der Züleschen Burg Lassan erlitten, sich am Hause Rickhof und der Vogtei Schwaan, die ihnen schon seit mehreren Jahren verpfändet worden, schadlos zu halten. Auch verpflichtet sich der Herzog am 4. April 1372, bei Lebzeiten des Bischofs Friedrich von Bülow (†1375) Haus, Stadt, Land und Vogtei Schwaan mit der Drenow, Kröpelin und der Abtei Doberan, sowie den Kickhof mit der Vogtei nicht wieder einzulösen. 5 ) Doch führt dies nach dem Tode des Bischofs und noch bei Lebzeiten des Herzogs Albrecht zu langwierigen und heftigen Streitigkeiten mit dem Schweriner Bischof und Domkapitel, die nach des Herzogs Tod mit dessen Söhnen, den Herzögen Heinrich und Magnus, wieder aufgenommen werden, zuletzt aber im Sande verlaufen zu sein scheinen. Das letzte, was aus dem XIV. Jahrhundert zu berichten sein möchte, ist, dass 1381 Johann Moltke „to Tutendorpe“ und 1389 Heinrich Moltke als herzoglicher Vogt das ausgedehnte Schwaaner Gebiet zu verwalten hat.

Im dritten Jahrzehnt des XV. Jahrhunderts sitzt Otto Vieregge als herzoglicher Vogt auf der Feste zu Schwaan. Damals (es ist im Jahre 1436) ereignet sich jene bekannte Vergewaltigung des Lübecker Domprobstes Barthold Rike durch Freunde des ihm verfeindeten Ritters Matthias von Axekow. Sie nehmen den Domherrn auf holsteinischem Grund und Boden in der Nachbarschaft von Lübeck gefangen und schleppen ihn nach Schwaan ins Burgverlies (ad castrum Zwan Ottonis Viereggen), wo er bald darauf stirbt. Bei der nachfolgenden Sühne soll sich auch die mecklenburgische Herzogin Katharina zu einem Reinigungseide herbeigelassen haben, der den Verdacht der Teilnahme an dieser ihren genannten beiden Vormundschaftsräten zur Last gelegten Tat aufhob. Dass sie aber, wie hier und da zu lesen ist, in Schwaan ihren Wittumssitz gehabt habe, beruht auf einem Irrtum. Denn Akten und Urkunden enthalten darüber ganz andere Angaben. Ebenso irrtümlich ist die gleiche Annahme bei der im Jahre 1477 verwitweten Herzogin Dorothea. Beide Herzoginnen werden gelegentlich auf der Burg zu Schwaan geweilt haben. Von der Herzogin Dorothea weiß man z. B., dass sie am 8. November 1449 (also bei Lebzeiten ihres Gemahls) von Schwaan aus einen Brief an den Bischof Nikolaus Böddeker richtete. Noch viel weiter gehen die irrigen Annahmen bei der Herzogin Elisabeth, der Witwe des Bischofs Magnus und späteren Gemahlin des Herzogs Ulrich. Von ihr ist vielfach zu lesen, dass sie Schwaan von 1550 an als Witwensitz innegehabt und das ehemalige Schloss an Stelle der alten Burg neu erbaut habe. Aber nichts von dem. Als sie 1550 Witwe geworden, wünschte sie allerdings statt des Schlosses zu Grabow, das ihr zugewiesen war, das zu Schwaan zu beziehen. Aber es wurde nichts daraus, weil der alternde Herzog Heinrich, der noch 1551 auf einen Leibeserben hoffte, seiner dritten Gemahlin, der sächsisch-lauenburgischen Herzogin Ursula, mit der er sich erst 1551, kein volles Jahr vor seinem Tode, vermählte, Schwaan als Witwensitz vorzubehalten wünschte. Aber weder die eine noch die andere nimmt den Schwaaner Sitz ein. Herzogin Ursula geht nach Minden, und Herzogin Elisabeth nach Dänemark, von wo aus ihre Angehörigen die Verfechtung ihrer Wittumsrechte in die Hand nehmen. *) Als sie aber 1556 als Gemahlin Herzog Ulrichs zurückkehrt, da teilt sie mit ihm den Wohnsitz in Güstrow. Von hier aus mag sie dann mit dem ihr in außerordentlichem Maße eigenen Wirtschaftstriebe auch für die Instandhaltung des Schwaaner Schlosses aufs Allerbeste gesorgt haben, das ja in dem Landesteil lag, der nach dem Ruppiner Machtspruch vom 26. Juli 1556 dem Herzog Ulrich zugefallen war. **)

*) Eine vorläufige Einigung zwischen Schwiegervater und Schwiegertochter erzielt der Herzog Johann Albrecht durch den „Schwaanschen Abschied“ vom 28. August 1551.

**) Die seit Raabe, M. Vaterlandskunde I, S. 351, öfter wiederkehrende Annahme, dass die Herzogin Elisabeth die Erbauerin des Schlosses zu Schwaan sei, ist ein Irrtum, der auf einer Verwechslung mit dem Schloss zu Grabow, ihrem Leihgedinges-Sitz, beruht. In dieser Beziehung muss man sich auf die Angaben in den Leichpredigten von 1587 verlassen, die mit den Akten aus jener Zeit, soweit wie sie der Verfasser zur Hand hatte, übereinstimmen. David Chyträus sagt in seiner am 23. November 1586 im Dom zu Güstrow gehaltenen Lobrede auf die Herzogin (1587 durch Stephan Müllmann zu Rostock gedruckt: „Wenn jr Fürstliches Leibgedings Hause zu Grabow hat sie, dem Fürstlichen Stammen Meckelnburg zu ehren, auff jr eigene vnkosten gantz zierlich vnd herrlich von grund auff erbawet.“
Aber bestimmte Daten über den Grabower Schlossbau waren in den uns zugänglichen Akten nicht zu finden. — Im Jahre 1603, nach Herzog Ulrichs Tode, weilt auch Herzog Karl auf dem Schloss zu Schwaan. Er nimmt hier die Urfehde des Marten von Plessen entgegen, der auf Veranlassung des Hauptmanns Dietrich von Stralendorff zu Neukloster wegen unbekannter Ursache fünf Jahre lang in Schwaan gefangen gehalten war.


Am Schwaaner Schloss bessert im Übrigen schon Herzog Magnus im Jahre 1494, er lässt die Kapelle darin mit Lüneburger Glas (wahrscheinlich Glasmalereien) versehen, und Herzog Heinrich, der zweimal, 1526 und 1532 (nach einem Brande) die Privilegien der Stadt bestätigt, und gelegentlich hier auch verweilt, sorgt 1535 und 153S von Doberan aus für Wiederherstellung der Festungsgräben. Die ebengenannte Kapelle wird auch in der Beschreibung des Schlosses von 1640 genannt, die von allen sonst vorhandenen die ausführlichste ist. Aus ihr ersieht man, dass das Schloss ein mit Türmen, Erkern, Schornsteinen und Wetterfahnen reichlich ausgestatteter Bau war. Doch hören wir bei dieser Gelegenheit, dass er zwei Jahre vorher von den Schweden und den Kaiserlichen arg verwüstet worden war. Von weiteren Reparaturen ist 1673, 1695, 1700 die Rede. Vom gänzlichen Abbruch des Schlosses aber auf Befehl des Herzogs Karl Leopold und von der Wegschaffung seiner Baumaterialien berichten Akten des Jahres 1718. Nur ein alter Turm soll noch über die Mitte des vorigen Jahrhunderts hinaus geblieben sein. Zeichnungen und Risse freilich scheinen nirgends davon aufbewahrt zu sein.

Unter den späteren Schwaaner Vögten des Mittelalters mag jener Gerhard Frese genannt werden, dem die mit ihrem Landesherrn, dem Herzog Magnus, hadernden Rostocker im Jahre 1485 kurzer Hand den Prozess machten, indem sie ihn, der im Auftrag seines Herrn Kostocker Strandgut geborgen und vorläufig mit Beschlag belegt hatte, unerwartet aufgriffen und samt seinen Knappen enthaupten ließen.

Ungleich friedlicheren Charakters ist ein anderer Vorgang, der heute kaum als Staatsaktion verzeichnet werden würde, damals aber, nachdem die Buchdruckerkunst noch nicht allenthalben geübt wurde, für das Land eine große Bedeutung hatte: es ist der am 17. September 1522 zu Schwaan vollzogene Kontrakt zwischen den Rostocker Brüdern zum gemeinsamen Leben und dem Schweriner Domkapitel über ein zu druckendes Brevier. In Schwaan (Cygnea) war es auch, wo ein paar Jahrzehnte später die wegen arger theologischer Zankereien wider den Rat aus der Stadt Rostock vertriebenen beiden Prediger Tilemann Heshusius und Peter Eggerdes im Herbst des Jahres 1557 Muße fanden, über das Unheil nachzudenken, das sie sich und Anderen mit ihrer zügellosen Zunge angerichtet hatten.

Aus dem XVII. Jahrhundert mag berichtet werden, dass bei der mit großem Aufwand vom Herzog Hans Albrecht II. zu Güstrow am 28. Juli 1616 hergerichteten Tauffeier seines Sohnes Karl Heinrich von der Stadt Schwaan zwanzig Mann zur Aufwartung gestellt wurden; dass Wallenstein bei seinem Abzug aus Mecklenburg in seiner letzten „Kammer- und Hof-Verordnung“ vom 20. Juli 1629 seiner Gemahlin Isabella, „Herzogin zu Mecklenburg, Friedland und Sagan, die Einkünfte aus dem Amte Schwaan von Trinitatis an anwies und deshalb alle Beamte und Amtsdiener in Pflicht nehmen ließ; sowie dass im Sommer des Jahres 1675 der große Kurfürst bei seiner Verfolgung der Schweden durch Mecklenburg mehrere Wochen hindurch die Stadt Schwaan zu seinem Hauptquartier gemacht hatte, den Rostocker Bürgermeister Matthias Liebeherr zweimal bei sich empfing und von hier aus sowohl Vorstöße, z. B. nach Warnemünde, unternahm, als auch mit dem dänischen König Christian V. eine Zusammenkunft in Gadebusch hatte.

Unter verschiedenen Feuersbrünsten war die vom 14. August 1631 eine besonders große, über welche der damalige Pastor Zacharias Bröckelmann eine Predigt im Druck veröffentlichte; eine andere, gleichfalls denkwürdige, war die vom 21. auf den 22. September 1735, in welcher der Amtsbauhof niederbrannte und im Ganzen zweiundvierzig Gebäude eingeäschert wurden; aber die größte war die im Sommer des Jahres 1765, in welcher die ganze Stadt bis auf die Kirche verheert wurde.

Außer dem schon genannten Pfarrer Berthold erfahren wir aus den bis jetzt veröffentlichten Urkunden noch folgende Namen von Pfarrern des Mittelalters: Swider (1243-1244), Wilhelm (1261), Heinrich Goldoge (1302), Meinhard (1337-1344), Joh. Rabode (1349-1368), Albert Cruse (1423-1445), *) Nikolaus Möller (1476) und Nikolaus Stropert (um 1492). Um 1534, auch noch 1541, ist Joachim Bützow Pfarrer in Schwaan, dem das Kirchlehn von der Ribnitzer Äbtissin (s. o. S. 3) verliehen worden.**) Um 1586 ist der Kirchherr Zacharias Scheffer gestorben. Am 19. Dezember 1586 befiehlt Herzog Ulrich, dass Georg Arend sein Nachfolger werden soll. An Arends Stelle tritt 1598, ebenfalls von Herzog Ulrich berufen. Reinerus Brockmann, den wir noch 1623 im Dienst zu Schwaan finden. Später, zwischen 1631 und 1656, ist dort Zacharias Bröckelmann als Pastor nachzuweisen. Er umspannt aber vielleicht einen noch größeren Zeitraum. Ihm folgt am Weihnachtstage 1661 Johann Maass. Nach dessen Tode wird Joachim Müller Pastor, von 1676 bis 1701 (†28. April). Es folgen Friedrich Nikolaus Idler (1702 bis 1705/1706), Joachim Prüssing (1706 —1719), Joh. Peter Burghardi (1720 — 1734), Heinrich Karl Engel (1735 — 1759). Präpositus Schweder (1760 bis 1777). Pastor J. W. Schnitze (1778 — 1797), Joh. Ernst Friedrich Erdmann (1798 —1814). Über die Nachfolger im XIX. Jahrhundert s. Walter a. a. O.

*) Zu Cruses Zeit gibt es langdauernden Streit wegen Beihilfe zum Kirchenbau in Schwaan, deren sich die Einwohner von Groß und Klein-Grenz, Wilsen, Bröbberow und Wiendorf zu erwehren suchen. Dergleichen Dinge spielen auch 1492 zur Zeit des Schwaaner Kirchherrn Stropert. Damals ist also auch die Kirche zu Groß-Grenz eine Filia von Schwaan.
**) Im Visitationsprotokoll von 1541 wird er als ein ziemlich gelehrter Mann bezeichnet, „hat ein Eheweib, hat aber einen hastigen Kopf“. — Im Übrigen war am Tage des heiligen Blasius 1396 (3. Februar) zwischen dem Könige Albrecht von Schweden und der Äbtissin des St. Claren-Ordens, seiner Tante, der Herzogin Beatrix, ein Vertrag gemacht worden, nach welchem die Bestellung des Geistlichen zu Schwaan abwechselnd vom Kloster und vom Landesherrn vollzogen werden sollte.

Lisch, Georg Christian Friedrich (1801-1883) mecklenburgischer, Archivar, Altertumsforscher, Bibliothekar, Redakteur, Publizist

Lisch, Georg Christian Friedrich (1801-1883) mecklenburgischer, Archivar, Altertumsforscher, Bibliothekar, Redakteur, Publizist

Güstrow, Schloss

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Güstrow, Dom

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Güstrow, Dom-Straße mit Pfarr-Kirche

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Güstrow, Stadtansicht um 1850

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Güstrow, Ansicht 1653

Güstrow, Ansicht 1653