Jacob Grün (1837-1916)

In Jacob Grün’s, des ausgezeichneten Geigers und Lehrers, Adern rollt magyarisches Blut. Geboren am 13. März 1837 in Budapest, erhielt er seine violinistische Ausbildung zuerst durch Ellinger in der genannten Stadt und später durch Josef Böhm in Wien. Seine theoretischen Studien machte er bei Moritz Hauptmann in Leipzig. Von 1858 — 1861 war er in der grossherzoglichen Hofkapelle in Weimar und von da bis 1865 in der kgl. Hofkapelle zu Hannover thätig.

Im Anfang der 60 er Jahre machte er viel durch einen Konflikt von sich reden, in welchem auch Joseph Joachim, der damals Konzertdirektor in Hannover war, eine Rolle spielte. Dieser hatte, wie Andreas Moser in seinem Buche über Joachim erzählt, bei seinem Vorgesetzten, dem Grafen Platen, beantragt, dass Jacob Grün, zu jener Zeit noch Hofmusikus, wegen seiner hervorragenden Leistungen zum Kammermusiker befördert werde, als welcher er ordentliches und pensionsberechtigtes Mitglied der Hofkapelle geworden wäre. Allein Platen machte Schwierigkeiten und vertrat die Ansicht, dass es ebenso ungesetzlich, wie den Neigungen des Monarchen (des blinden Königs Georg V.) entgegen wäre, einen Juden fest anzustellen und dadurch zum königlichen Beamten zu machen. Auf Joachims Entgegnung, dass man doch bei seiner Anstellung mit lebenslänglichem Kontrakt keinerlei Bedenken wegen seiner jüdischen Abstammung getragen habe, erwiderte der Graf, dass Joachims Einwände mit seinem Uebertritt zum Christenthum hinfällig geworden seien. Durch eine solche Auffassung der Dinge glaubte sich Joachim in die Nothwendigkeit versetzt, die ganze Angelegenheit vom Standpunkt eines moralischen Prinzips auffassen zu müssen; denn nichts hätte sein Feingefühl mehr verletzen können, als die Annahme oder Unterstellung, dass er um materieller Vortheile willen seinen Glauben gewechselt habe. In diesem Sinne richtete er unter dem 23. August 1864 einen geharnischten Brief an seinen Chef, der an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig liess. Darin hiess es u. a.: „Unmöglich konnte ich vergessen, dass Herr Grün durch mich im Auftrage der hohen Intendanz engagirt worden ist, mit der ausdrücklich erwähnten Aussicht, er würde allmählich in die seiner Zeit durch Herrn Kammermusikus Kömpel eingenommene Stellung vorrücken. Könnte nun Herr Grün, ohngeachtet seiner von allen Vorgesetzten anerkannten trefflichen Leistungen und Pflichttreue im Dienst, nach mehreren Jahren geduldigen Wartens, auf meine erinnernde Bitte nicht befördert werden, weil er ein Israelit ist, und gingen somit dadurch die von mir in höherem Auftrage gegebenen Versprechungen nicht in Erfüllung, dann bliebe mir, nach meiner Auffassung von Ehre und Pflicht, nichts anderes zu meiner Rechtfertigung übrig, als eventuell mit Herrn Grün gleichzeitig von meinem Posten zurückzutreten. Ohnehin würde ich beim Beharren in meiner jetzigen Stellung, nach Zurückweisung des Herrn Grün, die rein persönliche Empfindung nicht überwinden, durch meinen früher hier erfolgten Uebertritt zur Kirche Christi in der kgl. hannoverschen Kapelle weltliche Vortheile zu geniessen, während meine Stammesgenossen in derselben eine demütigende Stellung einnehmen.“


Graf Platen, der spätere Intendant des Dresdener Hoftheaters, schüttete darauf in einem Brief an den König sein antisemitisches Herz aus. Er schrieb da u. a.: „Wäre mir, als der p. Grün zum Engagement vorgeschlagen wurde, bekannt gewesen, dass er Israelit sei, so würde ich in keinem Falle darauf eingegangen sein. Nachdem der Konzertdirektor zur christlichen Religion übergetreten war, lag mir aber der Gedanke völlig fern, dass er sich für einen seiner früheren Stammesgenossen interessiren könne, da ihm während seines hiesigen Engagements bekannt geworden sein musste, dass Israeliten von einer lebenslänglichen Anstellung im Hofdienst ausgeschlossen seien.“

Da diese musikalisch-konfessionelle Angelegenheit auf diese Weise zu keiner Lösung gelangen wollte, traf König Georg den Ausweg, Grün zum Kammervirtuosen zu ernennen. Das war nun zwar für diesen eine ebenso grosse, wie unerwartete äusserliche Ehrung, da aber mit diesem Titel keinerlei Pensionsberechtigung verbunden war, so erklärte sich Joachim durch den getroffenen Ausweg für nicht befriedigt und legte am 25. Februar 1865 sein Amt mit der Begründung nieder, dass er unter dem Intendanten Grafen Platen nicht weiterdienen wolle. Der Humor von der Geschichte liegt darin, dass Jacob Grün, das Objekt des Konfliktes, für die damals die ganze öffentliche Meinung erregende prinzipielle Streitfrage gar kein Verständniss gehabt zu haben scheint, denn während Joachim seine Demission nahm, diente er ruhig als Hofmusikus mit dem Titel eines Kammervirtuosen weiter.

Nachdem er zwei Jahre lang Konzertreisen in Deutschland, Ungarn, Holland und England unternommen hatte, wurde er 1868 als Konzertmeister an der K. K. Hofoper in Wien angestellt, welchen Posten er Jahre lang bekleidete und zahlreiche Schüler ausbildete, von denen wir nur den Italiener Pinelli aus Rom hervorheben. Seit 1877 wirkt er sehr segensvoll als Professor der Ausbildungsklasse am Wiener Conservatorium, in welcher Stellung er die gediegene Schule seines Lehrers Josef Böhm mit ebensolchem Eifer wie mit hervorragender Befähigung fortzupflanzen bestrebt ist.