Zwei Weintafeln des 17. Jahrhunderts im germanischen Museum Nürnberg.

Mitteilungen aus dem germanischen Nationalmuseum. 1894. VIII.
Autor: Bösch, Hans (1849-1905) deutscher Kulturwissenschaftler und Publizist, Erscheinungsjahr: 1894
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Weintafel, Trunk, Mittelalter, Weinkarte, Trinkstube, Wirtschaften, Herbergen, Weinsorten
Inhaltsverzeichnis
Der Deutschen Neigung zum Trunke macht es erklärlich, dass es schon im Mittelalter an Schenken aller Art nicht fehlte. Außer den öffentlichen Wirtschaften gab es noch Trinkstuben, welche nur bestimmten Gesellschaftskreisen zugänglich waren: Herrentrinkstuben für Angehörige der Geschlechter und reiche Kaufleute, dann Trinkstuben der verschiedenen Innungen auf den Herbergen derselben. Die Einrichtung der öffentlichen Schenken mag eine sehr primitive gewesen sein, und auch die Gasthäuser boten den Reisenden keinen angenehmen Aufenthalt, wie aus der bekannten Schilderung des Erasmus von Rotterdam *) nur zu deutlich hervorgeht. Die fürstlichen Personen, welche eine Reise machten, stiegen in der Regel mit samt ihrem Gefolge bei vornehmen Bürgern der betreffenden Stadt ab, Kaufleute manchmal bei ihren Geschäftsfreunden, überhaupt war früher die Inanspruchnahme der privaten Gastfreundschaft aller Kreise eine viel lebhaftere als heutzutage. Bei der großen Reiselust, welche trotz der mangelhaften Verkehrsmittel schon damals in Deutschland herrschte, blieb aber doch noch immer eine große Anzahl Reisender auf die Gasthäuser angewiesen.

Nach einer vom Nürnberger Rat unterm 8. Oktober 1523 erlassenen Ordnung **), „wie es auf fürgenomen reychstag der ankomende personen halb von den Wirten und gastgeben gehalten werden soll,“ war ein Gast, der in seiner Herberge das Mahl einnahm, für Herberge und Lager nichts schuldig, wenn er besondere Gemächer nicht beanspruchte; wenn ein Gast bei einem Wirte aber nicht zehrte, sollte er dem Wirte für das Lager nicht mehr denn vier Pfennig zu geben schuldig sein. Solche Gäste wurden offenbar in mehrfacher Anzahl in einem Räume untergebracht. Auf besonderen Komfort durften diese Reisenden, welche die Mehrzahl gebildet haben dürften, keinen Anspruch machen. Wollten aber Gäste Stuben und Kammern für sich allein haben, so sollten sie sich mit dem Wirte darüber vertragen. Für die Mahlzeiten ward eine bestimmte Taxe festgestellt, wobei ein ziemlicher Trunk des landesüblichen Weins meist inbegriffen war; feinere, nicht landesübliche Weine waren keiner gesetzlichen Taxe unterworfen: bezüglich des Preises dieser musste sich der Gast mit dem Wirt verständigen. Wenn heute vielfach — und oft nicht mit Unrecht — über hohe Hotelrechnungen geklagt wird, so sei hier daraufhingewiesen, dass manche der Ordnungen für die Wirte und Gastgeber erlassen wurden „damit nyemandts wider seinen willen mit übermessiger zerung beschwert“ werde ***), sie also in erster Linie den Gast vor Übervorteilung schützen sollten, demgemäß die erwähnten Klagen ziemlich weit zurückgehen. Auf diese ist wohl auch die nachfolgende Bestimmung des Bischofs Julius von Würzburg****) zurückzuführen: „Vnnd sol der Wirth jedem Gast sein Zehrung von Stucken zu Stucken vnderschiedtlich rechnen, Volgents auch vber dieselbigen Zehrung, einen vnterschiedtlichen zettel, zuzustellen schuldig sein“, d, h. es musste jeder Gast eine spezifizierte schriftliche Rechnung erhalten, wie dies heute allgemein der Brauch ist.

*) Wieder abgedruckt bei Alwin Schultz, deutsches Leben im XIV. u. XV. Jahrhundert — Familien-Ausgabe — (Wien 1892) S. 46 ff.

**) Archiv für Post und Telegraphie XI. Jahrg. (Berlin 1883), S. 681 ff.

***) Mandat des Augsburger Rates vom 4. Februar 1374 im germanischen Museum.

*** Mandat vom 1. Dezember 1378 im germanischen Museum.


Im 17. Jahrhundert sind die Gasthäuser wohl schon viel bequemer und anständiger eingerichtet gewesen; zwei Denkmale aus dieser Zeit, die aus Wirtszimmern stammen, sprechen wenigstens dafür. Es sind dies zwei hölzerne Tafeln in geschnitztem Rahmen, auf welchen die Weine verzeichnet sind, die es in den betreffenden Gasthöfen gab, denn nach der Reichhaltigkeit und Auswahl der Weihe ist es ausgeschlossen, dass dieselben etwa aus einer gewöhnlichen Kneipe stammen. Ähnliche Tafeln waren in früheren Jahrhunderten auch in Haushaltungen vielfach gebräuchlich, um den Vorrat an Wäsche, Lebensmitteln u. dgl. zu verzeichnen. Das germanische Museum hat auch eine Anzahl solcher Tafeln, auf die wir an dieser Stelle gelegentlich zurückkommen werden.

Fig. 1.

Die ältere dieser Weintafeln, welche als Vorläufer der in der Gegenwart allgemein üblichen Weinkarten zu betrachten, aber doch wohl auch heute noch nicht ganz ausgestorben sind, dürfte mit ihrem reichgeschnitzten, mit Karyatiden und Fruchtgehängen geschmückten, buntbemalten Rahmen in die ersten Jahrzehnte des 17. Jahrhunderts fallen, der zweite, mit geschnitztem, ornamental verzierten Rahmen, ohne Anstrich, gehört der Mitte des genannten Jahrhunderts an. Die eigentlichen Tafeln sind schwarz angestrichen und die Namen der Weine mit weißer Farbe aufgetragen. Hinter der Abkürzung W. für Wein wurde wohl der Preis desselben mit weißer Kreide eingetragen; er war wechselnd und fiel nicht unter die obrigkeitliche Taxe, die sich nur mit dem gewöhnlichen Landwein beschäftigte.

Fig. 2.

Über die Herkunft der Tafeln, für welche man wegen der zu großem Teile übereinstimmenden Reihenfolge und Anordnung einen gemeinschaftlichen Ursprungsort anzunehmen geneigt ist, ist nichts bekannt; sie sind wohl mit der freiherrlich v. Aufseßschen Sammlung in das Museum gekommen und stammen deshalb vielleicht aus Franken. Die Abbildungen derselben sind in ein Achtel der natürlichen Größe wieder gegeben.

Auf beiden Tafeln finden sich folgende Weine verzeichnet: Rheinwein, Moselwein, Wertheimer Wein, Hasslacher Wein, Steinwein, Markgräfler Wein, Champagner, auf ersterer weißer und roter, auf letzterer fehlen diese Zusätze, weißer u. roter Bourgogne Wein, Mouscat, Lünel, Frontignant, Mallaga Sect. Die nachstehend angeführten Weine finden sich bloß auf der ersten Tafel: Höningerbleicher Wein, Leistenwein, Kräuterwein, Pontackwein, Medockwein, Alicantwein, Spanischer Wein. Auf der zweiten Tafel stehen folgende, auf der ersten nicht angeführten Weine: Rother Wein, Cortebenedicten Wein, Würmuthwein und Spanischer Sect, dann weißer und roter Meth.

Die meisten dieser Weine bedürfen keiner Erklärung, sie erfreuen sich größtenteils heute noch besonderen Ansehens. Bezüglich der verschiedenen Sektsorten sei bemerkt, dass man mit diesem Namen süße, starke Weine bezeichnete, die in südlichen Ländern gebaut wurden. Ob der auf beiden Tafeln vorkommende Hasslacher Wein von Haslach in Baden herstammt, vermögen wir nicht zu entscheiden. Der Frontignant ist wie Mouscat und Lünel ebenfalls ein süßer Muskatellerwein, der in Frontignan in Nieder-Languedoc wächst.

Von den, lediglich auf der ersten Tafel verzeichneten Weinen dürfte der Höningerbleicher Wein entweder zu Hönningen an der Ahr oder Hönningen am Rhein gebaut sein. Der „Pontack“ wächst in Pontacq, Arr. Pau, der Alicantwein in Alicante in Spanien. Der nur auf der zweiten Tafel angeführte „Cortebenedicten-Wein“ wurde, wie der ebendaselbst verzeichnete Wermuthwein, auf künstliche Art hergestellt, indem Most mit allen möglichen Kräutern versetzt und vergährt wurde *).

*) Rezepte hiezu in Allgemeine Schatz-Kammer Der Kauf Kauffmannschaft 4. Teil (Leipzig 1742) Sp. 1109 f.

Fig. 1 Weintafel aus dem 17. Jahrhundert

Fig. 1 Weintafel aus dem 17. Jahrhundert

Fig. 2 Weintafel aus dem 17. Jahrhundert

Fig. 2 Weintafel aus dem 17. Jahrhundert

Weintraube

Weintraube "Vitis amurensis"

"Schwarzer Muscat"

"Königin Olga"

Erasmus von Rotterdam

Erasmus von Rotterdam