Haben die Bauern auch über die zerstörenden Wirkungen des dreißigjährigen Krieges hinaus ihre früheren Rechte zu erhalten gewusst?

Diese Frage erscheint jetzt bedeutungslos, da die Bauern auch schon vor dem dreißigjährigen Kriege erweislich keine Rechte hatten und deshalb keine dabei verlieren konnten. Weil aber Herr Moritz Wiggers nun einmal das Gegentheil behauptet, wollen wir auch hierauf näher eingehen, zumal jene Zeit des Interessanten gar viel für unser Landvolk bietet.

Schon als der Kaiserliche Feldherr, der bekannte Wallenstein, Mecklenburg unter seine Botmäßigkeit erhielt, musste dies Land durch die durchziehenden Kriegsscharen sehr gelitten haben, denn in seiner Kammerordnung von 1630 befiehlt er die wüsten Stellen mit Einliegern zu besetzen, denen zum notdürftigen Bau der Gehöfte Holz und Hilfe gegeben werden solle; wenn aber Jemand sich weigere, so solle ihm sein Vieh abgenommen und nicht eher wieder verabfolgt werden, bis er das Gehöft bezogen habe. Von Lützow, Mecklenb. Gesch., Theil 3, S. 270, bezieht sich auf ein Schreiben der Mecklenburg'schen Herzöge vom 27. August 1631, wonach durch die Schweden soviel Pferde weggenommen seien, dass den Untertanen die Feldbestellung unmöglich, auch sämtliches Rindvieh der Ämter Buckow, Neustadt, Doberan fortgetrieben sei.


Schrecklicher waren für Mecklenburg die Jahre 1637 und 1638, als die Kaiserlichen und Schweden hier ihre blutigen Kämpfe um das erledigte Pommern ausfochten. Das Großherzogliche geheime Archiv bewahrt hierüber ausführliche Akten, aus denen wir hier einige Auszüge mitteilen wollen. So heißt es vom Amte Güstrow 1638:

Dies Amt ist ganz ruiniert und den Untertanen alles Zugvieh abgenommen, also, dass auch nicht 4 Wagen im ganzen Amte aufzubringen. Die Untertanen sterben häufig hinweg, wie denn der größte Teil schon tot; die noch leben, liegen in Rostock, Bützow, Güstrow und Teterow und suchen das Brod vor guter Leute Türen um Gottes Willen, dürfen auch wegen Grausamkeit der Soldaten sich in den Dörfern nicht finden lassen, sondern es stehen dieselben wüste. Bei wenig Dörfern ist die Wintersaat bestellt, an Sommersaat kommt gar nichts in die Erde und müssen die Leute, soll das Amt nicht ganz wüste werden, aus des Herzogs Mitteln erhalten werden. Ein Teil der besten Dörfer ist abgebrannt, 160 Zimmer von den Soldaten in Asche gelebt.

Der Amtshauptmann Krüger zu Güstrow schreibt am 26. März 1639 an den Herzog:

Wie nun, gnädiger Fürst und Herr, im ganzen Fürstentum und Land überall ein gleicher, erbärmlicher, elender betrübter Zustand ist, also auch im Fürstlichen Amt Güstrow an Menschen und Vieh, an Meierhöfen, Dörfern, Ackerwerken, dass es zum Erbarmen und in langen undenklichen Jahren nicht erhöret mag sein. — Denn nachdem sich die Unterthanen wegen des barbarischen und tyrannischen Kriegswesens meistenteils in die Städte Güstrow, Rostock, Bützow begeben, hat Gott der Allmächtige unter das Vieh eine giftige Krankheit geschickt, dass Vieh und Pferde, so noch behalten worden, wie die Fliegen hingefallen; hernach ist die Pest und giftige Krankheit unter die Untertanen gekommen, dass von den 350 Bauleuten und 104 Cossaten (alias 384 Bauern und 130 Cossaten) nicht mehr als 133 übrig geblieben. — Von den Meierhöfen sind in Feuer aufgegangen Püstow und Rosin, von den Dörfern sind ganz verbrannt: Bülow, Zeetz, Niendorf, Mendorf, Bantschow, Rukieten, Mistorf, Bölckow, Rosin. Brent z und Suckow haben die Soldaten ganz abgebrochen und in die Stadt Güstrow verkauft.

Ferner vom Amte Schwaan 1638:

Mit diesem Amte hat es eine gleichmäßige Beschaffenheit. Die Wintersaat ist noch zum Theil ziemlich bestellt, zur Sommersaat ist gar keine Hoffnung, weil die armen Leute sich nicht dürfen im Felde sehen lassen und wird ihnen das geringe Vieh, so sie in Rostock und Bützow noch gerettet, wenn sie es hinaus bringen, stracks von den Soldaten weggenommen. Der Acker bleibt also unbesät, die Dörfer wüste. Die Unterthanen sterben häufig hinweg und sind viele Zimmer im Amte von den Soldaten abgebrannt und in Asche gelegt. — Ferner 1639: Die Schweden haben dies Amt unter ihrer Gewalt gehabt, es auch gar ausgespielet und so übel gehauset, als zuvor noch nie geschehen. Etliche Dörfer sind ganz abgebrannt, die Leute teils weggestorben und verlaufen. Es leben noch bei 150 Personen von Bauern und Cossaten (vor dem Kriege 325) im ganzen Amte. Bieh, Brod und Saat mangelt, Nichts ist gesät, die Leute haben keine Lebensmittel mehr.

Vom Amte Boizenburg 1638:

Das Amt ist, soviel die Meierhöfe und die Teldau betrifft, ganz ruiniert und hat der Herzog Nichts davon zu erwarten. Die Untertanen haben zwar etlich wenig Vieh gerettet, dürfen sich aber in den Dörfern nicht sehen lassen, weshalb diese wüste sind. An Wintersaat ist Nichts bestellt, zur Sommersaat keine Hoffnung. Wenn keine Erleichterung erfolgt, muss das Amt unter der Last erliegen und zu Grunde gehen. Die armen Untertanen haben bisher noch von den Bürgern mit Pflügen ihren Unterhalt gehabt und können sich, wenn solches nicht mehr erfolgt, des Hungers nicht erwehren. — 1639: Das Amt ist öde und wüst, wenig gesäet. Man hatte zwar zur Wintersaat so viel gearbeitet, dass davon 10 Drömpt Roggen gesäet werden sollten, doch hat die letzte Dömitzer Blockierung wegen Bestellung der Wintersaat großen Schaden und Hindernis; getan. Die Bauerzimmer stehen wüste, baufällig und teils abgebrannt. An wohnenden Bauersleuten sind noch am Leben 55 ganze, 32 halbe Hüfner und 32 Cossaten, haben noch etwas Vieh und wenn die große Kontribution und Einquartierung etwas gelindert würde, hätte man nächst Gottes Hilfe die Hoffnung gehabt, dass das Amt vor allen Andern am Ersten in Stand zu bringen gewesen wäre.

Vom Amte Ribnitz 1638:

Diesem Amte ist es nicht besser, als den anderen ergangen, denn die Beamten und Pächter sind verjagt. Alles Vieh und Fahrnis ist von den Höfen und Untertanen genommen, wie denn auch mehrere Höfe neben vielen Zimmern in den Dörfern von den Soldaten niedergerissen, das Holz in der Schanze zu Dammgarten verbraucht, auch zum Teil verbrannt. An Wintersaat ist gar wenig bestellt, zur Sommersaat gar keine Hoffnung. Die Untertanen haben auf der Welt Nichts, als das bloße Leben übrig, sind von dem Ihrigen verjagt und können keine Dienste tun, weshalb denn auch von den Soldaten die Bauerzimmer häufig niedergerissen und verbrannt werden. — 1639: Die Dörfer sind einesteils ganz, einesteils halb verbrannt, die Untertanen teils tot, teils zunicht, haben keine Lebensmittel, viel weniger Vieh oder Korn. Der Küchenmeister hat auf seinen Credit soviel beschafft, dass 3 Drömpt übers ganze Amt in die Erde gebracht sind.

Von Neukalen 1638:

Das Amt ist ganz ruiniert, das bei den Untertanen noch gewesene Vieh ihnen abgenommen, aller eingesammelte Vorrat verkehret, dass die armen noch lebenden Untertanen auf dem Mist ihren Unterhalt suchen müssen. Viele Bauergehöfte sind in Asche gelegt, die Untertanen verjagt, die Zimmer auf den Dörfern größtenteils niedergebrannt, wenig Leute mehr am Leben, sterben täglich noch häufig hinweg. Es ist weder Sommer- noch Wintersaat bestellt. - 1639: Die Untertanen sind alle verstorben und Hungers halber verlaufen, dass nicht mehr sich befinden im Amte als ein Bauer und 2 Cossaten.

Vom Amte Dargun 1638:

Beim Amt ist an Vieh Nichts vorhanden, die Dörfer stehen wüste, weil die Leute meistenteils tot. An Sommer- und Wintersaat ist und wird Nichts bestellt, weil keine Anspannung und Mittel dazu vorhanden. — 1639: Von allen Untertanen dieses großen Amtes sind nicht mehr als 18 Bauern und 13 Cossaten am Leben, haben gar keine Lebensmittel, viel weniger Vieh.

Vom Amte Plau 1638:

Ist ganz ruiniert. Im ganzen Amte sind noch 6 oder 8 Ochsen, welche der Kommandant zu der Schanzarbeit gebraucht und stehen die Dörfer mehrenteils wüste, da wenig Menschen noch am Leben, und sterben die übrigen täglich hinweg, ist auch an Wintersaat Nichts bestellt. — 1639: Totaliter ruiniert, öde, wüst, im ganzen Amte kein Vieh.

Vom Amte Gnoien 1638:

Viele Bauernzimmer sind verbrannt, wie denn noch vor wenig Tagen das Dorf Schlutow und Städtlein Tessin außer wenig Häusern von den Soldaten angesteckt und abgebrannt. Es ist Nichts an Winter- und Sommersaat bestellt, auch gar kein Vieh bei den Untertanen mehr übrig, ja, es leben von diesen nur noch 6 oder 7 Personen, welche neben den wenigen Amtsdienern noch auf der Mühle zu Gnoien ihren Unterhalt gehabt, so jetzt ihnen auch von den dort logierenden Offizieren entzogen werden soll, auf welchen Fall kein Mensch beim Amt sich aus Mangel an Lebensmitteln mehr aufhalten kann, sondern Alles zur Wüste und Einöde wird. — 1639: Die Häuser in den Dörfern stehen gar erbärmlich, die Untertanen sind gestorben und Hungers halber zunicht gekommen, so dass im Amt nicht mehr als 3 Bauern und 3 Cossaten am Leben befunden werden.

Vom Amte Stavenhagen 1638:

Dies Amt befindet sich im höchsten Ruin. Bei den Untertanen ist nicht das Geringste an einiger Art Vieh zu finden, noch etwas zugesäet. Viele Dörfer liegen in der Asche und sind die Untertanen durch barbarische Marter und Peinigung, Hunger, Durst und Kälte mehrenteils erbärmlich dahingestorben, also, dass am 25. April d. J. in Allem im ganzen Amte an Wirten, Frauen, Kindern, Knechten, Jungen, Mägden 72 Personen (vor dem Kriege 558 Bauern und Cossaten) noch am Leben gewesen, so aber fast Alle krank und täglich noch wegsterben, dass auch hier Nichts, als ein wüstes Amt.

Nicht anders sah es im jetzigen Herzogtum Mecklenburg-Strelitz aus, denn es heißt:

Vom Amte Stargard 1638:

Der klägliche Zustand dieses Amtes ist nicht zu beschreiben, denn es ist gleichsam funditus zerstört und darin nicht das geringste an Saat bestellt. Am 18. Februar ist schon der dritte Teil der Untertanen nicht mehr am Leben gewesen, sterben noch täglich häufig weg und stehen die Dörfer meistenteils wüste. Viele Bauererben in den Dörfern liegen in der Asche, sind nur etliche wenige Zimmer gerettet und ist das geringste an Vieh dabei nicht mehr vorhanden. Am 18. Februar ist an Vieh bei den Bauern im ganzen Amte noch vorhanden gewesen 2 Pferde, 26 Ochsen, 15 Kühe, 10 Schafe, 42 Schweine, so ihnen aber seither mehrenteils auch abgenommen. Es ist zu vermuten, dass aus Mangel an Menschen dies Amt ganz wüste und viele Dörfer unbewohnt bleiben. — 1639: Es befinden sich nicht mehr im ganzen Amte, als 44 Bauern und 19 Cossaten (vor dem Kriege 319 Bauern und 135 Cossaten).

Vom Amte Feldberg 1639:

Es leben 5 Bauern und 8 Cossaten (vor dem Kriege 49 Bauern und 20 Cossaten).

Vom Amte Wesenberg 1639:

Öde und wüst, die Untertanen sind Hungers gestorben.

Vom Amte Fürstenberg 1639:

Wüst, kein Vieh vorhanden, nicht mehr denn 9 Bauern.

Aus den Schreckensjahren 1643 und 1644, als der Schwede Torstenson und der kaiserliche General Gallas durch Mecklenburg verwüstend nach Holstein gezogen waren, bewahrt das Archiv auch noch einige Nachrichten. Als niedergebrannt werden damals verzeichnet:

im Amte Schwaan 91 Häuser, 113 Scheuern, im Amte Güstrow 283 Häuser und 233 Scheuern, im Amte Gnoien (vor dem Kriege 81 Gehöfte) 46 Häuser und 28 Scheuern, im Amte Stargard 203 Häuser, 161 Scheuern, im Amte Feldberg von 69 Gehöften 39 Häuser und 34 Scheuern, im Amte Boizenburg 85 Häuser und 127 Scheuern, im Amte Goldberg von 92 Gehöften 61 Häuser und 65 Scheuern, wie denn auch hier nur 14 Bauern und 6 Cossaten übrig blieben, im Amte Broda von 80 Gehöften 52 Häuser und 33 Scheuern. 1644 lebten noch im Amte Stavenhagen 13 Personen, im Amte Neukalden 8. Ausführliche Berichte aus diesen Jahren liegen nicht vor, sind auch wohl kaum abgestattet, weil der allgemeine Ruin damals zweifellos jegliche Ordnung gelöst hatte.

Schauderhaft sind die spezielleren Schilderungen, welche in den Geschichtsbüchern unseres Landes sich finden. Über die Ämter Goldberg, Doberan, Ivenack, Wredenhagen, Plau, Stavenhagen, Gnoien, Neukalden und im jetzigen Strelitz'schen berichtet Boll, Meckl, Gesch. Teil 2. S. 125 f. Über die Ämter Schwerin, Hagenow, Stavenhagen, Neukalden vgl. noch Archiv für Landeskunde von 1862, S. 644 f., von 1864 (Schweriner Domstift und Müntz), von 1867 S. 388 f, 503 f. Nach Lisch Jahrbücher Band 17, S. 222, haben im Amt Neustadt die Soldaten die Bauern, welche wieder aufs Land hatten ziehen wollen, in die Backöfen gesteckt und braten lassen. Nach Lisch, Band 31, schreibt Herzog Adolph Friedrich am 23. Januar 1639, dass die übrig gebliebenen Untertanen nicht allein Mäuse, Katzen, Hunde und ganz unnatürliche Sachen zur Stillung ihres Hungers genießen (dies wird z. B. aus den Ämtern Doberan und Plau berichtet), sondern auch an verschiedenen Orten die Eltern ihre Kinder gefressen und ein Mensch vor dem andern nicht sicher sei.

Doch brechen wir ab von dieser schrecklichen Zeit, welche jeder Schilderung spottet. Wir wollten aus diesen allgemeineren Zeugnissen nur beweisen, dass unser Landvolk damals total ruiniert ist, und haben gegenüber der entgegengesetzten Ansicht des Herrn Moritz Wiggers unsere Behauptungen nun doch wohl hinreichend dargetan.

Herr Moritz Wiggers behauptet freilich ferner (Reform S. 32), dass wohl mancher Bauer nach dem Kriege wieder zurückgekehrt sei und aus eigenen Mitteln sein Gehöft wieder hergestellt habe, zumal den Landesherren zur Wiedereinrichtung der Bauergehöfte das Vermögen gefehlt habe — beruft sich auch (S. 26 und 28) auf zwei spezielle Beispiele. Wenden wir uns dagegen zu allgemeineren und deshalb die Regel beweisenden Belegen aus dem Archiv.

Amtshauptmann Krüger aus Güstrow berichtet am 26. März 1639:

Dieweil etliche Untertanen sich unterstehen, ganz von den ihrigen hinweg heimlich sich in fremde Lande zu begeben, wodurch das Amt ganz wüste werden müsste, wollen Ew. Fürstlichen Gnaden erwägen, wie diesem großen Unheile zu wahren. Und ferner: Dieweil die Untertanen zu künftigem Unterhalt müssen säen und weder Ochsen noch Saat noch Pferde haben und solches Alles aus Amtsmitteln geschaffen werden muss, so stellen wir untertänig anheim, ob die Hölzung im Amte nicht anzugreifen und davon einzukaufen sei. Durch landesherrliche V. O. von 1646 (Boll, Meckl. Gesch. Band II, S. 146) wurde das heimliche Austreten der Bauern verboten.

Der Amtshauptmann Hieronimus von Dorne zu Mölln berichtet am 22. Juni 1658:

„Den noch vorhandenen Hausleuten kann geholfen werden, wenn der Landesherr ihnen etwas Holz anweisen lässt, soviel sie zur Wiedererbauung ihrer Häuser und Scheunen bedürftig, imgleichen ein Stück Holz, wovon sie Arbeitslohn und Eisenwerk bezahlen können.

In den Ämtern, wo nicht viel Holz, muss ihnen durch ein Stück Geld geholfen werden. Überdies muss ihnen auch zu 1 Kuh und 1 Paar Ochsen, ferner zu Brot und Saatkorn beigesprungen werden. Damit auch ausgestorbene Erbe wieder besetzet werden, muss man, wenn Leute vorhanden, ihnen ebenso helfen, und sie, je nachdem die Not es erfordert, 1—3 Jahre ohne Hofdienst sitzen lassen. — Die Abwesenden herbeizubringen ist nötig, dass der Amtsdirektor seine fleißigen Aufmerker in den Städten habe, welche die Bauern fleißig ausforschen, und wenn man selbige getroffen, muss der Amtsrat diejenigen, welche wieder herbeizubringen, dahin halten, dass sie ihr Erbe in den Dörfern wieder annehmen; die aber, welche reiche und vornehme Bürger in den Städten geworden, dass ihnen der Bauerstand nicht mehr anstehen will und doch leibeigen geboren sind, müssen sich mit dem Amtsdirektorium um eine gewisse Summe, je nachdem ihr Vermögen ist, abfinden, oder einen andern Bauern in ihre Stelle schaffen. — Das Korn und anderes zu beschassen, muss man sich nach Geldmitteln umtun und versuchen, ob Kaufleute den Rest dem Amtsdirektorium auf fürstliches Wort und Siegel zu Wege bringen wollen. — Geld zu beschaffen, muss man Güter verkaufen, neue Zölle, Imposte erheben, Privilegien und Freiheiten verkaufen. — Hölzung ist bei einem Fürstentum ein sehr stattliches Kleinod, um aber bei Kriegspressuren einen Notpfennig daraus zu machen, muss solches vieler Orten unumgänglich angegriffen werden.“

Herzog Gustav Adolph von Mecklenburg befiehlt noch am 22. Oktober 1662, also 14 Jahre nach dem Kriege, bis Michaelis 1664 in jedem Amte 10 Bauern anzusetzen, die wohlhabendsten dazu auszusuchen, jedem 1 Haus vom Amte zu bauen, die Hufe von Amtswegen vollständig zu besäen und ihnen 2 bis 3 Freijahre zu geben, wofür sie die übrige Hofwehr selbst anschaffen sollen. Archiv für Landeskunde von 1864 S. 370:

Es musste also zunächst eine Ordnung wieder hergestellt werden und eine neue Besetzung der Bauerhöfe stattfinden. Letztere machte viel Mühe. Wo sich ein geborener Untertan der Dörfer erwischen ließ, hielt ihn der Structuarius Hansen fest und setzte ihn zuweilen gegen seinen Willen in eine wüste Bauerhufe. Selbst auf Jungen, die in den Gütern ihre Heimat hatten, machte jener Jagd.

Sehr zahlreich und freiwillig scheinen hiernach die Bauern sich eben nicht eingestellt zu haben, und bei gar vielen Familien lebt noch jetzt die Tradition, wie ihre Urväter unter Androhung von Stockhaus, spanischem Bock und Prügel zuerst auf die Hufen gekommen sind. Das bare Geld ferner freilich fehlte unsern Herzögen, wie denn z. B. Adolph Friedrich in Lisch Band 31 vom 18. Februar 1640 schreibt, dass er aus seinem Lande nicht eines Hellers Wert zu genießen habe und selbst seine Tafel zur Notdurft nicht mehr halten könne; doch boten sich andere Hilfsquellen. Zunächst in unsern reichen Hölzungen, welche vielfach gefällt und verkauft wurden, besonders nach Lüneburg und Rostock hin, und gleichzeitig zum Wiederaufbau der Bauergehöfte dienten, dann notdürftiger Kredit, ferner Verkäufe und Verpfändungen der Domainen, wie denn auch manche General-Verpachtung eines Amtes hier ihren Ursprung hat. Die Untertanen ferner erhielten ihre Hufe zugesäet und daneben entweder Hofwehr-Stücke, oder aber mehrere Freijahre von allen Lasten und Abgaben an den Landesherrn, um aus den Ersparnissen die Hofwehren selbst zu beschaffen, welche dann natürlich Eigentum der Landesherren wurden, weil diese ja ihnen durch Verzicht auf eigene Gefälle die Mittel dazu geboten hatten (Vgl. S. 26.)

Geben wir zum Schluss auch noch einige spezielle Beweisurkunden aus den Amtsprotokollbüchern nach dem 30jährigen Kriege.

Zunächst für das unfreiwillige Beziehen der Bauerhöfe, welches wie eine Pflicht auferlegt, nicht wie ein Recht verliehen wurde.

Am 19. Juni 1649 gibt Bartels Köster aus Holstein, Welcher Grete Kiel aus Kamptz heiraten will, sich dem Amte Schwaan untertänig, wo er mit allen seinen Erben Zeit seines Lebens bleiben und daraus nicht weichen will. Auch will er, wie schuldig, nach 2 Jahren ein Katengehöft annehmen. — Ebenso 1649 Hans Holm aus Meltz, welcher Trine Möller aus Bandow heiraten will.

1648 erwirkt Bötin vom Herzog Adolph Friedrich Erlaubnis, dass er wegen Bewohnung eines Bauergehöftes und zur Dienstbarkeit nicht angehalten werden soll.

1655 ist Peter Schröder aus Rügen hergeholt und auf seine vaterliche Stelle zu Salem gesetzt.

15. Juli 1658 ist Michel Nätebohm aus Frankenland aus dem Dorfe Pirchen bürtig vor Amt erschienen und hat gebeten, ihm zu gestatten, des Schulzen Winter zu Buchholz Tochter zu heiraten. Er gibt sich untertänig, bittet aber, dass er auf keine Hufe oder Katenstelle möge gesetzet werden. So soll er ohne keine besondere Erheblichkeit dazu gezwungen werden.

Dass geradezu Gewalt angewandt worden, sagen natürlich die kurzen Notizen der Protokollbücher nicht, doch reden unzählige Beispiele, wonach Leibeigene auf wüste Hufen gesetzet sind, deutlich genug von der Art und Weise ihrer Gehöftsübernahme.

Niedergebrannte Gehöfte wurden aus Amtsmitteln vollständig wieder aufgerichtet:

1655. Weil auf Bunsens Bauerstelle zu Fahrenholz, welche Schmidt aus Poel erhält, keine Scheure vorhanden, muss solche vom Amte dazu gebauet werden.

1655. Den Peter Schröder aus Rügen, welcher auf sein väterliches Gehöft zu Salem gesetzt wird, ist ein Wohnhaus aus herrschaftlichen Mitteln gebauet.

1658 ist Chim Schröder aus Kamptz auf Höferts Stelle zu Vorbeck gesetzt und hat dabei empfangen ein fertig Wohnhaus und einen neuen Katen.

1655 hat Breu aus Kamptz Möllers Baustelle zu Vorbeck angenommen und dabei empfangen 1 fertig Wohnhaus.

1666 bittet der Freischulze Seemann zu Boitin: Nachdem sein Wohnhaus im Kriege eingeäschert, um gnädige Veranstaltung, dass dasselbe wieder gebauet werde, auch dass der Zimmerlohn (Arbeitslohn) von 50 Thlr. durch die fürstlichen Beamten zu Bötzow bezahlet werde.

Über diejenigen Hilfen endlich, welche die Untertanen an Saaten und sonstigen Hofwehrstücken entweder direkt oder durch Erlass an Gefällen usw. erhielten, liegen im Großherzoglichen Archiv unter der Bezeichnung: „Kriegs- und Untertanen-Hilfen“ so zahlreiche spezielle Verzeichnisse, dass sie ganze Wände bedecken. Unbedingt darf man behaupten, dass, wenn nicht schon früher die Hofwehr nach dem Recht der Leibeigenschaft (wie von Balthasar S. 26 nachweist) der Grundherrschaft gehört hatte, jedenfalls letztere nach dem 30jährigen Kriege durch ihre Wiederbeschaffung die gerechtesten Eigentumsansprüche daran erworben hat.

Zur Vollständigkeit unserer Abhandlung bleibt uns jetzt nur noch eine Frage zu beantworten: