Die Anweisung, der Wechsel, die Girobanken

An der seiner Zeit eingetretenen Münzverschlechterung trägt Zweierlei die Hauptschuld. Die großen Handelsstädte und die Fürsten hatten nicht immer so viel disponibel, um ganz große Silber- und Goldankäufe in reinem Metall zu effektuieren, weshalb sie Kupferbeisätze machten. Andererseits war begreiflich die Gewinnsucht mit im Spiel. Bei wachsender Verschiedenheit des Schrotes und Kornes war es demnach mit der Zeit keine Kleinigkeit sicher zu gehen, was bei dem unmöglich anzustellenden Vergleiche der verschiedenen Münzfüße wohl ganz klar wurde. Eine besondere Schwierigkeit war an sich noch der verschiedene Stand des Wertverhältnisses von Silber zu Gold, welcher durch den Wechsel der Nach- und Nichtnachfrage, hemmende oder günstige Zeitereignisse und dergleichen dem Begriffe nahe liegt. Im Durchschnitt aber, kann man sagen, war das Verhältnis des Silbers zum Golde zu gewissen Zeiten Sechzehn zu Eins, zu anderen Neun zu Eins; speziell in Deutschland war das Verhältnis fast stets Zwölf zu Eins. Je schwieriger die Zahlung bei stets neu auftauchenden Münzveränderungen, abgesehen von allgemeiner Verschiedenheit der An- und Nichtannahme, wurde, um so weniger konnte allgemach der Kaufmann beim Besuch der Städte, in denen er Einkäufe machte, gemünztes Geld mitbringen. Er nahm vielmehr ungemünztes Metall mit, wechselte es an Ort und Stelle in örtliche Münze um, womit er bezahlte, und vor der Heimkehr wechselte er die übrig gebliebene Münze wieder in Rohmetall aus.

Hierdurch entstanden die Wechselgeschäfte, rein vom Worte und weit entfernt vom spätern Begriff des Wechsels. Übrigens warteten solche Geldwechsler nicht etwa die ihre Stadt treffende Messe ab, sondern sie reisten dort- und dahin und bezogen die Messen in anderen Städten, wobei die Wechsler einer und der andern Stadt manche höchst vorteilhafte Privilegien hatten; zum Beispiel Nürnberg, welches allein in Betreff der großen Märkte von Donauwörth und Nördlingen ausgezeichnete Vorrechte für Geldwechsel genoss. Des Wechselgeschäftes im größten Maßstabe bemächtigten sich aber, neben den Juden, die sogenannten Welschen, teils aus der Lombardei, teils aus Florenz und Siena, doch beeinträchtigten sie die genannten übrigen Gewinnkonkurrenten nicht, da sie sich eben nur mit den größten Massen abgaben, besonders mit überseeischem Gut, und zu diesem Zweck sich hauptsächlich in den Niederlanden und in England festsetzten und ihr Domizil nie veränderten.


Für die Anweisung, im gesteigerten Begriff, dem heutigen Wechsel nachgehend, stellt sich als erste Veranlassung die Beschwerlichkeit und Gefahr heraus, große Massen Metall weithin, wohl gar über Meer mit sich zu führen; weshalb unter den größten, entlegensten Handelshäusern, die Übereinkunft eintrat, gegenseitig die Gelder der Kaufleute und im Gefolge davon auch Anderer anzunehmen und auszubezahlen, was vermittelst einer Anzeige und Anweisung geschah. Hatte dann der Reisende weitere Handelspläne, so bezahlte er mit dem erhobenen Geld, für das Übrige, oder was er nicht erhoben hatte, ließ er beim betreffenden Wechselhause wieder wo anders hin eine Anzeige und Anweisung ergehen, oder wies einen Dritten, dem er schuldete, für dahin an, wo Der wieder Einkäufe machte; und so in allen Gebrauchsarten, welche sich nach und nach darboten oder geltend machten. Im Großen nahmen das Anweisungsgeschäft einige Häuser in Rom und in Athen in Angriff. Später treten Venedig und Frankfurt auf, fast zugleich Köln und ein paar niederländische Städte; als der bedeutendste Wechselplatz erscheint aber gegen Ende des dreizehnten und bis Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts Barcelona. Die ganz großen Kaufleute gingen indessen bald einen Schritt weiter, entschlugen sich der Vermittelung der Geldwechsler, und wiesen ihre Gläubiger und Schuldner gegenseitig unmittelbar an sich, und es bildeten sich damit die Zahlungsfristen und die doppelte Ausfertigung aus. Die wenigen noch abschriftlich vorhandenen Wechselbriefe alter Zeiten sind förmlich berühmt, so der älteste vom Jahr 1325, zu Mailand ausgestellt und zu Lucca nach fünf Monaten zahlbar; ein anderer von 1381 zu Bologna ausgestellt, zu Venedig nach Herkommen zahlbar, ein Dritter von 1404, zu Brügge ausgestellt, zu Barcelona nach dem Herkommen zahlbar. Aus allen Gründen gedieh bald ein Wechselrecht und zwar zu einer so bedeutenden Strenge, dass beispielsweise zu Gent, Brügge und Ypern die sämtlichen Bevölkerungen dieser Städte haftbar gemacht wurden, wenn sich Kaufleute der deutschen Hanse von einem dortigen Wechsler nicht gehörig bedient sähen.

Zum Schluss dieses, wohl alle Leser gleich interessierenden Gegenstandes sei nur noch etwas in Betreff der sogenannten Girobanken bemerkt. Dieselben haben ihren Ursprung in Venedig. Die großen und dann Handelsleute geringerer Bedeutung legten Summen in eine gehörig beaufsichtigte Gesamtkasse, auf welche sie ihren Gläubigern Anweisungen ausstellten. Die gezahlte Summe wurde dann abgeschrieben und der Summe, welche der Gläubiger im Buch hatte, zugesetzt.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Zur Geschichte des Handels